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Frauen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

AfD00

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​21
BSW ​​6
Linke ​516
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 16
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
SPD ​122
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Die Bedingungen für Frauen in Familie und Beruf werden verbessert.
  2. Es werden nur noch Maßnahmen beschlossen, die die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen.
  3. Genderbudgeting wird in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt mit mindestens einer Landgemeinde erprobt.
  4. Beratungsangebote, Anlaufzentren und Schutzräume für Frauen berücksichtigen auch Armut und andere Benachteiligungen.
  5. Frauen sollen im Landtag entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten sein.
  6. Ein rechtskonformes Paritätsgesetz wird auf den Weg gebracht.
  7. Die Leistungsberechtigung nach dem SGB ist kein Kriterium mehr für die Aufnahme in Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen.
  8. In öffentlichen Ämtern und Behörden werden kostenfreie Menstruationsartikel bereitgestellt.
  9. Frauen können Weiterbildung in Teilzeit und mit Kinderbetreuung absolvieren.
  10. Landessportbeirat und Präsidium des Landessportbundes werden paritätisch besetzt.
  11. Förderprogramme unterstützen Sportvereine dabei, Frauen und Mädchen für den Vereinssport und Frauen für Führungspositionen zu gewinnen.
  12. Familien, insbesondere Frauen, werden im Familienalltag unterstützt.
  13. Bezahlte und unbezahlte Sorgearbeit sollen gerecht verteilt und anerkannt werden.
  14. Der Frauenanteil in Führungspositionen der Polizei steigt deutlich.
  15. Ein Mentoring-Programm zur gezielten Frauenförderung in der Polizei wird aufgesetzt.
  16. Der Schutz von Frauen wird Schwerpunkt polizeilichen Handelns, die Handlungs- und Interventionsansätze werden optimiert.
  17. Polizistinnen und Polizisten werden in und nach der Ausbildung intensiver für Hasskriminalität gegen Frauen sensibilisiert.
  18. Der Frauenanteil in der Professorenschaft und in den Hochschulleitungen soll erhöht werden.
  19. Für den Frauenanteil an Hochschulen werden verbindliche Zielkorridore eingeführt.
  20. Kommissionen, Jurys und Gremien im Kultur- und Medienbetrieb werden paritätisch besetzt.
  21. Bei der Vergabe von Kulturförderungen und künstlerischen Aufträgen gilt Parität.
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​244
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 44
  1. Strukturelle geschlechtsspezifische Arbeitsmarktbarrieren werden unter anderem durch bessere Betreuung und familienpolitische Reformen abgebaut.
  2. Gründungskompetenz wird im Bildungssystem durch projektbasiertes Lernen stärker gefördert, insbesondere bei Frauen.
  3. Inklusive Stadtplanung, die besonders die Bedürfnisse von Frauen, queeren Menschen, Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung berücksichtigt, wird neuer Standard.
  4. Frauenzentren sowie Zentren für intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans, agender und queere Personen werden als Beratungseinrichtungen auch im ländlichen Raum gefördert.
  5. Der Anteil von Frauen sowie intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Personen in Statusgruppenvertretungen und bei Neubesetzungen von Professuren wird gesteigert, insbesondere in MINT-Fächern.
  6. Eine feministische Wissenschaftspolitik wird etabliert, die den hochschulinternen Mitteleinsatz neu ausrichtet und mehr Diversität in Forschungsteams und -inhalten erreicht.
  7. Ein schneller Wiedereinstieg in den Beruf wird unterstützt, etwa für Frauen, ältere Menschen und Eltern nach der Elternzeit.
  8. Das Land als Arbeitgeber nutzt geschlechtersensible Ausschreibungen, um Frauen sowie intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen zu stärken.
  9. Der Anteil von Frauen sowie intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Personen in Führungsebenen der Landesverwaltung wird gezielt erhöht.
  10. In Aufsichtsräten, Vorständen und Unternehmen mit Landesbeteiligung wird eine paritätische Besetzung erreicht.
  11. Entgeltgleichheit wird Vergabekriterium im Thüringer Vergabegesetz.
  12. Es werden Programme zur Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt insbesondere für Frauen mit Behinderung und Menschen mit chronischer Erkrankung erarbeitet.
  13. Schutzangebote für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderung werden ausgebaut, insbesondere für Frauen sowie queere, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen.
  14. Die prekären Arbeitsbedingungen in der Pflege, die vor allem Frauen betreffen, sollen beendet werden.
  15. Es werden regelmäßig öffentliche Thüringer Frauengesundheitsberichte erstellt, die auch Gewalt in der Geburtshilfe aufarbeiten.
  16. Die Förderung von Sportangeboten für Frauen und Mädchen wird ausgebaut.
  17. Im Leistungssport soll es keine geschlechtsspezifische Lohnlücke geben.
  18. Benachteiligungen und strukturelle Diskriminierungen von Frauen und queeren Menschen sollen beseitigt und Chancengerechtigkeit verwirklicht werden.
  19. Frauen, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Menschen sollen gleiche Rechte und umfassende Teilhabe erhalten.
  20. Die politische Repräsentation von Frauen, intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Menschen in Kommunal- und Landespolitik wird verbessert.
  21. Chancengerechtigkeit und Aufstieg von Frauen und nicht-binären, trans, intergeschlechtlichen und agender Menschen im öffentlichen Dienst werden gefördert, um die Lohnlücke in der Landesverwaltung zu schließen.
  22. Frauen werden bei Umschulungen und beim beruflichen Wiedereinstieg gezielt unterstützt.
  23. Entgeltgleichheit wird als Vergabekriterium ins Thüringer Vergabegesetz aufgenommen.
  24. Die Berufsorientierung für Handwerks- und MINT-Berufe wird für Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Personen gestärkt.
  25. Frauenzentren werden als leicht zugängliche Beratungseinrichtungen flächendeckend gefördert und weiterentwickelt.
  26. Ein verfassungskonformes Paritätsgesetz verpflichtet Parteien, mehr Frauen auf ihre Wahllisten zu setzen.
  27. Politische Frauen- und queere Netzwerke mit Treffen vor Ort werden aufgebaut.
  28. Parteiübergreifende Mentoring-Programme für Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Menschen werden eingerichtet.
  29. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen werden Frauen und queere Personen für politisches Engagement gewonnen.
  30. Gegen Sexismus, Frauen- und Queerfeindlichkeit in der Politik wird mit Kampagnen, Awareness-Teams und Vertrauenspersonen vorgegangen.
  31. Die Istanbul-Konvention wird in Thüringen mit einem Aktionsplan konsequent umgesetzt.
  32. Hasskriminalität gegen Frauen und queere Personen wird anerkannt und die Ermittlungsbehörden werden dafür gestärkt.
  33. Programme gegen sexistische und herabwürdigende Werbung werden aufgelegt.
  34. Mädchenarbeit mit geschlechtssensiblen Bildungs- und Empowerment-Angeboten wird in Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen gestärkt.
  35. In öffentlichen Gebäuden gibt es kostenfreien Zugang zu Hygieneartikeln und Periodenprodukten.
  36. Frauen und nicht-binäre, trans, intergeschlechtliche und agender Personen mit Behinderung werden in ihren Selbstbestimmungsrechten gestärkt.
  37. Bildungsmaterialien werden auf sexistische und herabwürdigende Darstellungen überprüft.
  38. Kandidaturen von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen für Kommunalmandate sollen gezielt unterstützt werden.
  39. Eine Diversitätsstrategie soll Frauen, queere Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei fördern.
  40. Gewalt gegen Frauen und queere Personen wird als Hasskriminalität anerkannt.
  41. In der Polizei werden Ansprechpersonen für Gewalt gegen Frauen und queere Personen etabliert.
  42. Onlineermittlungsteams, die das Netz auf strafbare Inhalte prüfen, werden geschaffen und gestärkt.
  43. Diskriminierung durch Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und andere Ungleichwertigkeitsideologien wird sichtbar gemacht und bekämpft.
  44. Kultur wird verlässlich, dezentral und geschlechtergerecht finanziell gestärkt.
Ohne klare Richtung 2
FDP 1​3
Koalitionsvertrag ​38

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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