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Frauen

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 4​​
CDU ​17
SPD ​18
Grüne ​130
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die Polizei spricht gezielt Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, queere Menschen und Mehrsprachige als Bewerberinnen und Bewerber an und fördert sie.
  2. Gleiche Bezahlung, gleiche Aufstiegschancen und gleiche Mitbestimmung der Geschlechter gelten als Rechte.
  3. Öffentliche Einrichtungen werden bei der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten unterstützt, besonders gegen queer-, frauen- und behindertenfeindliche Gewalt.
  4. Sachsen-Anhalt unterstützt Schutzprogramme für gefährdete Frauen und queere Personen aus Iran und Afghanistan.
  5. Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird geschaffen.
  6. Der Eigenanteil der Bewohnerinnen von Frauenhäusern entfällt.
  7. Frauenhäuser und andere Schutzräume werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  8. Informations- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen sind mehrsprachig, niedrigschwellig und inklusiv.
  9. Aufsuchende und spezialisierte Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung werden ausgebaut.
  10. Das Frauenfördergesetz wird zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt.
  11. Ein verfassungskonformes Paritätsgesetz sichert die Vertretung von Frauen in Parlamenten.
  12. Für Frauen wird in Sachsen-Anhalt ein wohnortnaher, eigenständiger und bedarfsgerechter Strafvollzug geschaffen.
  13. Der Frauenstrafvollzug umfasst Mutter-Kind-Unterbringung, psychosoziale Betreuung sowie passende Bildungs- und Resozialisierungsmaßnahmen.
  14. Mehr Frauen werden für alle Bereiche des Katastrophenschutzes gewonnen.
  15. Frauen im Katastrophenschutz werden gezielt in Führungspositionen gefördert.
  16. In Arbeitswelt und öffentlichem Dienst wird die Gleichstellung konsequent durchgesetzt.
  17. Der Anteil von Professorinnen wird auf mindestens 40 Prozent erhöht.
  18. Verbindliche Zielquoten und ein konsequentes Gleichstellungscontrolling werden an Hochschulen eingeführt.
  19. Programme zur Förderung von Frauen in MINT-Fächern und von Wissenschaftlerinnen, etwa Mentoring und Professorinnenprogramme, werden ausgebaut.
  20. Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie ehrenamtlich engagierte Frauen im Sport werden gezielt gefördert.
  21. Niedriglöhne und Erwerbsarmut sollen bekämpft und existenzsichernde Beschäftigung besonders für Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte gesichert werden.
  22. Diagnosen und Therapien sollen sich nicht mehr an veralteten Standards orientieren, die spezifische Symptome von Frauen und nichtbinären Menschen übersehen.
  23. Die Landesförderung der künstlichen Befruchtung wird für queere Paare und ledige Frauen geöffnet.
  24. Junge Frauen ohne oder mit geringem Einkommen erhalten kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln.
  25. Nach dem Vorbild des früheren Modellprojekts von pro familia in Halle wird ein landesweites Programm für kostenlose Verhütungsmittel aufgelegt.
  26. Kostenlose Menstruationsprodukte sollen nach dem Vorbild der Hochschule Merseburg in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und in Schulen angeboten werden.
  27. Selbstständige Frauen im Handwerk werden gezielt gefördert.
  28. Frauen im Handwerk werden bei Unternehmensnachfolgen unterstützt.
  29. Programme für Einstieg und Wiedereinstieg sowie verkürzte Ausbildungswege für Frauen im Handwerk werden geschaffen.
  30. Stadtplanung soll die Bedürfnisse von Frauen, queeren Menschen, Familien, Älteren und Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Ohne klare Richtung 1
Linke ​322
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Frauen und Menschen mit Beeinträchtigungen im Ehrenamt sollen auf allen Ebenen verbessert werden.
  2. Frauen werden bei der Berufssuche gestärkt und ermutigt, sich auf verantwortungsvolle Stellen zu bewerben.
  3. Die Frauenförderung nach dem Frauenfördergesetz wird konsequent umgesetzt.
  4. Die beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft werden erheblich verbessert, auf Grundlage der Empfehlungen des Landesfrauenrats für ein Gleichstellungsgesetz.
  5. Ein Paritégesetz soll sicherstellen, dass mindestens die Hälfte der Landtagsmandate und der Mitglieder der Landesregierung weiblich ist.
  6. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird unter Beteiligung der Interessenvertretungen fortgeschrieben und für die Landesbehörden verbindlich.
  7. Frauen erhalten gleichberechtigten Zugang zum Studium und zu Stellen in der wissenschaftlichen Forschung.
  8. Parität gilt auch für die Führungsebene der Hochschulen.
  9. Frauen werden in Handwerksberufen und in der Ausbildung gefördert, wo Bedarf besteht.
  10. Die Frauenberatungsstellen im Land werden gestärkt.
  11. Die rechtlichen Voraussetzungen zum Schutz von FLINTA*-Personen ohne gesicherten Aufenthaltstitel vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden verbessert.
  12. Gleichstellung wird als Querschnittsthema behandelt und die Politik gezielt auf Frauen abgestimmt.
  13. Professuren werden für Frauen attraktiver gestaltet und Wissenschaftskarrieren von Frauen aktiv unterstützt.
  14. Sportangebote für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Mädchen und Frauen, queere Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte werden besonders unterstützt.
  15. In Führungspositionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt eine Frauenquote von 50 Prozent.
  16. Mehr Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte werden für den Feuerwehrdienst gewonnen.
  17. Femizide werden als solche anerkannt, systematisch erfasst und gezielt juristisch verfolgt.
  18. Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsprogramme informieren über Femizide und Hilfsangebote.
  19. Eine Bundesratsinitiative soll Femizide als neues Mordmerkmal in § 211 StGB verankern.
  20. Auf Bundesebene wird eine Reform des Umgangsrechts zum Schutz vor Femiziden, Stalking und häuslicher Gewalt angestoßen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
BSW ​411
FDP ​21
FW ​37
Koalitionsvertrag ​417
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Gleiche Chancen in Beruf, Politik und Gesellschaft werden unabhängig vom Geschlecht gewährleistet.
  2. Ein Förderprogramm soll den Frauenanteil in technischen Studiengängen erhöhen.
  3. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird bis spätestens zu den Haushaltsverhandlungen 2023/24 im Dialog mit gleichstellungspolitischen Interessenvertretungen weiterentwickelt.
  4. Mit Präventionsmaßnahmen werden geschlechterbezogene Rollenstereotype und strukturelle Benachteiligungen abgebaut.
  5. Das Frauenfördergesetz wird in der Legislaturperiode zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt, um strukturelle Benachteiligung von Frauen abzubauen.
  6. Unternehmen erhalten praxisnahe Informationsangebote, um Aufstiegsbarrieren für Frauen in der Privatwirtschaft abzubauen.
  7. Die Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst werden verbessert.
  8. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung soll sichergestellt werden.
  9. Alle Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung einschließlich Hochschulen und Schulen sollen paritätisch besetzt werden können.
  10. Das Beurteilungswesen in der öffentlichen Verwaltung wird geschlechtergerecht ausgestaltet.
  11. Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder wird entschlossen bekämpft.
  12. Mobile Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern werden bedarfsgerecht landesweit ausgeweitet und verstetigt.
  13. Die paritätische Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen wird gefördert.
  14. Der Frauenanteil in Führungsfunktionen der Polizei, besonders in geschlossenen Einheiten, wird erhöht.
  15. Im Sport werden Ehrenamt, Engagement gegen Rassismus und Gewalt, Gleichstellung und Inklusion gefördert.
  16. Der Landessportbund darf zusätzliches Personal für Themen wie Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Kinderschutz einstellen.
  17. Bei der Besetzung von Führungspositionen wird eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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