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Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​116
Grüne ​​20
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Open Data und Open Access weiter ausbauen.
  2. Menschen aller Altersklassen einen mündigen und kritischen Umgang mit traditionellen und neuen Medienangeboten ermöglichen.
  3. Allen Bürger*innen digitale Teilhabe ermöglichen.
  4. Menschen mit geringem Einkommen, ohne festen Wohnsitz oder mit Schwierigkeiten bei digitalen Endgeräten durch Digitallots*innen unterstützen.
  5. Büchereien, Gemeindezentren und Senior*innentreffs zu Erlebnisräumen für digitales Ausprobieren gestalten.
  6. Qualitätsmaterialien und öffentlich-rechtliche Lernplattformen für die Medienkompetenzvermittlung bereitstellen.
  7. Die barrierefreie Digitalisierung vorantreiben, um digitale Teilhabe für alle zu erreichen.
  8. Weiter in den Anschluss von Haushalten und Gewerbegebieten an das Glasfasernetz investieren.
  9. Bis 2025 in allen Regionen Glasfaseranschlüsse schaffen und verbleibende Netzlücken schnellstmöglich schließen.
  10. Flächendeckend Glasfaser und 5G-Mobilfunk bereitstellen.
  11. Den Mobilfunkausbau daran ausrichten, dass Kund*innen aller Anbieter ein gutes Netz haben.
  12. Eigenentwickelte Software nach dem Grundsatz „Public Money, Public Code“ öffentlich verfügbar machen.
  13. Eine Open-Data-Strategie erarbeiten, um mehr nicht-personenbezogene Daten öffentlicher Stellen zugänglich zu machen.
  14. Digitale Bildung und Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen.
  15. Digitale Angebote für alle Menschen nutzbar machen.
  16. Niedrigschwellige und barrierearme digitale Angebote bereitstellen.
  17. Analoge Zugänge für Menschen offenhalten und weiterentwickeln, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.
  18. Ein zukunftsfähiges digitales und multimediales Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickeln.
  19. Soziale Medien schaffen, die die Vielfalt der Gesellschaft stärken und regionalen sowie lokalen Informationsbedürfnissen gerecht werden.
  20. Die Rechte der Bürger*innen auf digitale Teilhabe und die Rechte von Minderheiten stärken.
SPD ​415
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 15
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
FDP ​216
Mehr Rechte oder Angebote 15
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
SSW ​310
AfD ​211
Linke ​214
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Ein Transparenzgesetz soll die Landesverwaltung verpflichten, Dokumente und Daten kostenfrei online bereitzustellen, soweit der Datenschutz es zulässt.
  2. Alle Sitzungen des Landtags, seiner Ausschüsse und Kommissionen sollen im Internet übertragen werden.
  3. Der Zugang zu einer Internetinfrastruktur gilt als Grundrecht einer sich digitalisierenden Gesellschaft.
  4. Alle Landeseinrichtungen mit Publikumsverkehr sowie alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erhalten freies WLAN.
  5. Verstöße gegen die Netzneutralität werden schärfer kontrolliert und unterbunden.
  6. Das Recht auf Anonymisierung und Pseudonymisierung wird auch gegenüber großen Internetkonzernen durchgesetzt.
  7. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Software wird öffentlich nutzbar und einsehbar gemacht.
  8. Mit Steuergeldern entwickelte Software, Daten und Medien werden unter einer Lizenz veröffentlicht, die nichtkommerzielle Nutzung erlaubt.
  9. Statistische Daten, Geodaten und Sensordaten werden über offene, standardisierte Schnittstellen kostenfrei zur nichtkommerziellen Nutzung online bereitgestellt.
  10. Die Definition der Grundversorgung des öffentlichen Rundfunks wird an den aktuellen Stand der Entwicklung angepasst, einschließlich digitaler Angebote.
  11. Die digitalen Medienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere Mediatheken und Audiotheken, werden gestärkt.
  12. Inhalte in den Mediatheken sind länger und, wo lizenzrechtlich möglich, dauerhaft abrufbar.
  13. Die Pflicht zum Entfernen selbst produzierter Inhalte der Anstalten aus dem Internet wird aufgehoben.
  14. Selbst produzierte Inhalte der Rundfunkanstalten werden so weit wie möglich unter freie Lizenzen gestellt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 1128
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Der offene digitale Zugang zu Forschungsergebnissen und Quellen des kulturellen Erbes wird gefördert.
  2. Open Access wird als Standard etabliert.
  3. Eine Erweiterung von Open Access auf Open Data und Open Science sowie die Vernetzung mit dem Forschungsdatenmanagement und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur werden angestrebt.
  4. Die gesellschaftliche Risikokompetenz im Umgang mit Tabak, Alkohol, Cannabis, Drogen, Arzneimitteln, Glücksspiel und Internet wird durch frühe Aufklärung gestärkt.
  5. Medienkompetenz, Suchtprävention und Gesundheitsförderung sind integraler Bestandteil der Förderung von Gaming und E-Sport.
  6. Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt grundsätzlich in digitalen Formaten.
  7. Es werden ausreichend Unterstützungsangebote geschaffen, damit niemand durch digitale Verfahren ausgeschlossen wird.
  8. Die digitale Kommunikation der Polizei über soziale Medien, die Online-Wache und E-Services für Bürgerinnen und Bürger werden fortentwickelt.
  9. Kommunale Solarkataster sollen auf dem OpenData-Portal des Landes veröffentlicht werden.
  10. Europäische Regeln zur Sicherstellung der Netzneutralität als Grundprinzip werden unterstützt.
  11. Datenverkehr darf nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert werden.
  12. Der Ausbau freier WLAN-Netze wird weiter vorangetrieben.
  13. Durch gute, lebenslange Bildungsangebote sollen sich Bürgerinnen und Bürger sicher und selbstbestimmt im Digitalen bewegen können.
  14. In ganz Schleswig-Holstein, vor allem im ländlichen Raum, werden mehr Digitale Knotenpunkte eingerichtet und weiterentwickelt.
  15. In den Digitalen Knotenpunkten unterstützen digitale Lotsinnen und Lotsen die Menschen.
  16. Die Umstellung auf Open-Source-Lösungen soll für die Nutzenden möglichst reibungslos gestaltet werden.
  17. Selbst entwickelte Software der Verwaltung wird nach dem Grundsatz „public money, public code“ unter freier Lizenz veröffentlicht.
  18. Mit öffentlichen Mitteln erhobene, nicht personenbeziehbare Daten werden nach Open-Data-Prinzipien zeitnah, kosten- und lizenzfrei bereitgestellt.
  19. Das Land startet eine Offensive zur Bereitstellung und Nutzung von Landesdaten.
  20. Datensilos werden aufgebrochen und Daten des öffentlichen Sektors kostenfrei zugänglich und nutzbar gemacht.
  21. Eine leistungsfähige Dateninfrastruktur und Datenräume mit Datenportabilität und Interoperabilität werden entwickelt.
  22. Die Entwicklung gemeinsamer, maschinenlesbarer Datenstandards mit offenen Schnittstellen wird vorangetrieben.
  23. Das Open-Data-Portal des Landes wird weiterentwickelt.
  24. Das Offene-Daten-Gesetz wird weiterentwickelt, um mehr Daten verfügbar und nutzbar zu machen.
  25. Ein Landesdatennutzungsgesetz bündelt den Rechtsrahmen und baut rechtliche Hürden der Datennutzung ab.
  26. Auf Landes- und Bundesebene wird ein einheitliches Open-Data-Portal aufgebaut.
  27. Für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen wird ein Cyberschutzschirm für das Land aufgebaut.
  28. Beratungskompetenzen zur Cyberprävention und zur Unterstützung bei Cyberangriffen werden unter Einbeziehung von Digitalwirtschaft und Wissenschaft gebündelt.
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1315
Mehr Rechte oder Angebote 15
Bleibt wie bisher 3
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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