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Patienten und Versicherte

Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU ​​22
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Strukturen der Gesundheits- und Pflegeversorgung in Stadt und Land werden gestärkt.
  2. Die Patientensteuerung wird verbessert, damit die Wartezeiten auf einen Arzttermin sinken.
  3. Die stationäre Grund- und Regelversorgung soll flächendeckend sein, insbesondere im ländlichen Raum.
  4. Die Notfallversorgung wird weiterentwickelt und eng mit der medizinischen Versorgung und dem Katastrophenschutz unter Beteiligung der Kommunen verzahnt.
  5. Haus- und Kinderarztpraxen sollen eine stärkere Steuerungsfunktion für Patienten übernehmen, um Behandlungsabläufe besser zu koordinieren und Wartezeiten auf Arzttermine zu senken.
  6. Es soll mehr Zeit für die Behandlung geschaffen werden.
  7. Geschlechtsspezifische Medizin wird stärker als bisher als eigenständiges Aufgabenfeld vorangetrieben.
  8. Medizinische und berufliche Rehabilitation werden besser miteinander verzahnt.
  9. Lieferketten für Arzneimittel und Medizinprodukte werden gesichert, auch bei der Grundversorgung.
  10. Die Entwicklung von Reserveantibiotika wird verbessert.
  11. Die Entwicklung von Impfstoffen wird verbessert.
  12. Die Forschung an Krebstherapien wird verbessert.
  13. Für Therapien seltener Erkrankungen gilt dasselbe wie für Lieferketten, Entwicklung und Forschung, damit die Lebensqualität verbessert wird.
  14. Die Potenziale der elektronischen Patientenakte werden im Einklang mit dem Datenschutz weiter ausgeschöpft.
  15. Die Potenziale digitaler Gesundheitsanwendungen werden im Einklang mit dem Datenschutz weiter ausgeschöpft.
  16. Die Potenziale des Einsatzes von KI werden im Einklang mit dem Datenschutz weiter ausgeschöpft.
  17. Mit umfassender Aufklärung wird die freiwillige Weitergabe persönlicher Gesundheitsdaten für klinische Studienzwecke und damit die Bekämpfung von Krankheiten vorangebracht.
  18. Mit Prävention und Rehabilitation wird Pflegebedürftigkeit möglichst lange aufgeschoben.
  19. Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden ausgebaut, damit ein würdevoller Abschied aus dem Leben möglich wird.
  20. Die Potenziale der elektronischen Patientenakte, von digitalen Gesundheitsanwendungen oder des Einsatzes von KI werden wir im Einklang mit dem Datenschutz weiter ausschöpfen
Weniger Pflichten 1
AfD 1214
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD ​319
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Reha und Prävention werden ausgebaut und die Zugänge vereinfacht.
  2. Termingarantie, Begrenzung finanzieller Belastungen und solidarische Finanzierungsmodelle sollen mehr Sicherheit und Verlässlichkeit im Gesundheitswesen schaffen.
  3. Unterschiede bei Wartezeiten und Behandlungsmöglichkeiten zwischen privat und gesetzlich Versicherten werden beseitigt.
  4. Eine solidarische Bürgerversicherung soll allen Menschen gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen in gleicher Qualität ermöglichen.
  5. Gesetzliche und private Krankenversicherungen bilden eine solidarische Bürgerversicherung, an der alle beteiligt sind und die allen gleichen Zugang zur Versorgung sichert.
  6. Die Versorgungssicherheit wird weiter gestärkt, damit alle auf eine erreichbare und hochwertige Gesundheitsversorgung vertrauen können.
  7. Vorbereitete Maßnahmen für die ambulante Versorgung wie die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte, erleichterte Gründung kommunaler MVZ, Advanced Practice Nurse, Gemeindeschwestern und bessere Hilfsmittelversorgung sollen umgesetzt werden.
  8. Weitere Strukturreformen verbessern die Versorgungssicherheit, insbesondere die medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen.
  9. Notfallversorgung und Rettungsdienst werden verstärkt.
  10. Schnelle Hilfe im Notfall und verlässlicher Zugang zur notwendigen Behandlung werden für alle garantiert.
  11. Eine Termingarantie der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen wird eingeführt, um Wartezeiten zu verringern.
  12. Gesetzlich Versicherte erhalten genauso schnell einen Termin wie Privatversicherte.
  13. Gesetzlich Versicherte erhalten bei Nichteinhaltung der Termingarantie einen Anspruch auf Beitragsreduzierungen.
  14. Die elektronische Patientenakte wird zu einem persönlichen Gesundheitsberater für die Versicherten weiterentwickelt.
  15. Der Zugang zu Versorgungsangeboten für vulnerable Gruppen wird etwa durch Gesundheitskioske ausgebaut.
  16. Die Verbesserungen bei der Liefersicherheit von Arzneimitteln sollen schnell für alle Arzneimittel greifen.
  17. Apotheken vor Ort werden als Anlaufstellen für Prävention, Therapiebegleitung und sichere Arzneimittelversorgung gestärkt.
  18. Personalisierte Therapiemöglichkeiten für Prävention und Behandlung werden zu erschwinglichen Preisen vorangetrieben.
  19. Die Gesundheitsversorgung wird durch Telemedizin und medizinische Versorgungszentren gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​846
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 46
  1. Überall im Land soll eine gute und erreichbare gesundheitliche Versorgung gewährleistet sein.
  2. Kommunale Gesundheitszentren mit Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten unter einem Dach sollen das Versorgungsangebot in vielen Regionen verstärken.
  3. Zur Terminfindung wird stärker auf Telemedizin, Digitalisierung und eine gute Allgemeinmedizin gesetzt.
  4. Die hausärztlich-zentrierte Primärversorgung wird gestärkt.
  5. Die Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren und von Primärversorgungszentren mit integrierter sozialer Beratung wird gefördert.
  6. Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten zu Ärztinnen und Ärzten wird durch mehr und bessere Beratung und Information gestärkt und gefördert.
  7. Medizinisch unterversorgte Gebiete werden wirksamer unterstützt.
  8. Niedrigschwellige Gesundheitskioske ermöglichen wohnortnahe Beratung.
  9. Fehl- und Überversorgung werden mit wissenschaftlichen Maßnahmen abgebaut, etwa durch den Ausbau von Zweitmeinungsverfahren.
  10. Der Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte wird erhöht, damit sie schneller Termine erhalten.
  11. Es wird ein Anspruch auf Patientenlotsen geschaffen.
  12. Patientinnen und Patienten erhalten einen besseren Zugang zu laufenden Forschungs- und Studienprogrammen.
  13. Das Patientenrechtegesetz wird weiterentwickelt, um Patientinnen und Patienten nach Behandlungsfehlern zu stärken und das Personal vor Organisationsfehlern zu schützen.
  14. Die Selbsthilfe im Gesundheitswesen wird gestärkt.
  15. Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens wird ausgebaut.
  16. Die Krankenhausreform wird bei Bedarf mit Blick auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung weiterentwickelt.
  17. Der Heilberuf der Apothekerinnen und Apotheker wird durch erweiterte Möglichkeiten der Telepharmazie und niedrigschwellige Impfangebote gestärkt.
  18. Ein eigenes Heilberufegesetz wird geschaffen, in das weitere qualitätsgesicherte Heilberufe integriert werden.
  19. Wiederbelebungstrainings werden in Grund- und Oberschulen sowie am Arbeitsplatz eingeführt.
  20. Es werden deutschlandweit vernetzte Ersthelfer-Apps eingeführt.
  21. An öffentlichen Orten werden Laien-Defibrillatoren bereitgestellt.
  22. Bestehende Angebote wie die Gemeindeschwester und „Medizin auf Rädern“ werden gestärkt.
  23. Der digitale Mutter- und Impfpass wird schnellstmöglich eingeführt.
  24. Wichtige medizinische Informationen wie Röntgenbilder und Laborbefunde werden schnellstmöglich in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt.
  25. Bei der digitalisierten Dokumentation wird ein hoher Schutzstandard für Patientendaten gewährleistet und die Handlungsautonomie der Patientinnen und Patienten gestärkt.
  26. Die Nutzung von Daten für Forschung und Versorgung im Gesundheitswesen wird weiter verbessert.
  27. Die Strukturen in der Transplantationsmedizin werden weiter verbessert.
  28. Der Einfluss von Finanzinvestoren im Gesundheits- und Pflegebereich wird begrenzt.
  29. Es wird Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hergestellt.
  30. Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus wird der Zugang zur Versorgung vereinfacht, etwa über anonyme Behandlungsscheine.
  31. Clearingstellen werden flächendeckend ausgebaut.
  32. Die Aufklärung über HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen sowie Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten wird ausgebaut und niedrigschwellig zugänglich gemacht.
  33. Sprachmittlung, auch mithilfe digitaler Anwendungen, wird Bestandteil des SGB V.
  34. Lücken im Übergang von stationärer Therapie zur ambulanten Reintegration werden geschlossen.
  35. Die Rehabilitation wird als Säule der Gesundheitsversorgung gestärkt.
  36. Die in der Long-Covid-Richtlinie geschaffenen Behandlungsangebote werden umgesetzt.
  37. Der Ausbau von Fachambulanzen für Long Covid wird vorangetrieben.
  38. Ärztlich verordnete Verhütungsmittel werden kostenfrei und Teil des GKV-Leistungskatalogs.
  39. Der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen wird für alle diskriminierungsfrei ermöglicht.
  40. Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Asthma und Allergien werden stärker berücksichtigt, damit sie gleichberechtigt teilhaben können.
  41. Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung oder schweren Erkrankungen erhalten gleichberechtigten und unbürokratischen Zugang zur Einbürgerung.
  42. Allen Menschen wird unbürokratischer Zugang zu guter Gesundheitsversorgung ermöglicht.
  43. Die psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen wird verbessert.
  44. Alle Menschen sollen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten, Impfstoffen und Tests erhalten.
  45. Technologie- und Wissenstransfer für Gesundheitsprodukte soll gefördert werden.
  46. Wo nötig, soll geistiges Eigentum an Gesundheitsprodukten geteilt werden.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5
Linke 2417
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Die Zwei-Klassen-Medizin wird beendet.
  2. Eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung für alle soll eingeführt werden.
  3. Die Krankenversicherung soll evidenzbasiert alle medizinisch sinnvollen Leistungen wie Zahnersatz und Brillen abdecken.
  4. Die Gesundheitsversorgung soll wohnortnah und kostenlos sein.
  5. Die gesundheitliche Versorgung soll in Stadt und Land flächendeckend, barrierefrei und bedarfsdeckend sein.
  6. Kommunale Versorgungszentren sollen als zentrale Anlaufstelle ambulante, akutstationäre, notfallmedizinische, psychotherapeutische, pflegerische und therapeutische Behandlung verbinden.
  7. Die elektronische Patientenakte soll der Behandlung dienen und Daten nicht ohne Wissen der Patienten an kommerzielle Akteure freigeben.
  8. Lücken bei Datenschutz und Datensicherheit der elektronischen Patientenakte sollen unverzüglich geschlossen werden.
  9. Die Forschungsförderung zu ME/CFS und Long Covid soll Schwere, Häufigkeit und Forschungsrückstand angemessen sein und auf verfügbare Behandlungen zielen.
  10. Eine Infrastrukturgarantie stellt sicher, dass Bus, Bäcker, Geldautomat, Arztpraxen und Begegnungsorte in jedem Ort vorhanden sind.
  11. Die Krankenkassen bezahlen sämtliche Verhütungsmethoden.
  12. Künstliche Befruchtung steht allen unabhängig von sexueller Orientierung, Identität und Beziehungsstatus offen.
  13. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren künstliche Befruchtung ganz oder teilweise.
  14. Der Zugang zur Prä-Expositions-Prophylaxe und zu Hormonpräparaten wird ausgebaut.
  15. Eine bedarfsgerechte, wohnortnahe fachärztliche Versorgung wird aufgebaut.
  16. Wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung wird kommunale Pflichtaufgabe.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
CSU ​26
SSW ​431
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Eine ärztliche Versorgung in Wohnortnähe wird angestrebt.
  2. Eine Bürgervollversicherung soll alle Standardleistungen abdecken, ergänzt durch freiwillige Zusatzversicherungen.
  3. Das Gesundheitssystem soll von Beitrags- auf Steuerfinanzierung mit staatlich garantierter Grundversorgung umgestellt werden.
  4. Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch in der Fläche und auf den Inseln wird angestrebt.
  5. Stationäre, teilstationäre und ambulante Hospizangebote sollen ausgebaut und unterstützt werden.
  6. Die flächendeckende spezialisierte ambulante Palliativversorgung soll weiterentwickelt werden.
  7. Allen Menschen soll eine hausärztliche und zahnärztliche Grundversorgung garantiert werden.
  8. Für fachärztliche Behandlungen soll eine öffentlich kontrollierte Maximalwartezeit gelten.
  9. Therapeuten wie Physiotherapeuten sollen im Kostenrahmen selbst über die Behandlung entscheiden können.
  10. Betroffene von Long COVID, Post-COVID-Syndrom und ME/CFS sollen die nötige Unterstützung und Anerkennung erhalten.
  11. Die telemedizinische Betreuung von ME/CFS-, Long-COVID- und Post-COVID-Betroffenen soll verbessert werden.
  12. Für hausgebundene Betroffene soll es konkrete Versorgungskonzepte geben.
  13. Betroffene sollen aktiv in Versorgungskonzepte und Studienplanung eingebunden werden.
  14. Die persönliche Expertise von an Long COVID, Post-COVID-Syndrom oder ME/CFS erkrankten Menschen soll gehört werden.
  15. Kompetenzzentren und interdisziplinäre Ambulanzen für Long COVID, Post-COVID-Syndrom und ME/CFS werden vom Bund finanziell und strukturell gefördert.
  16. ME/CFS wird in den Katalog der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116 SGB V aufgenommen.
  17. Aufklärungskampagnen in medizinischen Berufen, Schulen, Krankenkassen, Gerichten und Behörden sollen Stigmatisierung und Fehlbehandlung von ME/CFS- und Long-COVID-Betroffenen verhindern.
  18. Die Hospiz- und Palliativversorgung wird durch Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ verbessert.
  19. Eine Hospizkultur wird in der stationären Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei Palliative Care in Krankenhäusern aufgebaut.
  20. Der erste Arbeitsmarkt wird für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besser geöffnet.
  21. Telemedizinische Angebote wie Online-Beratung und Online-Therapien werden ausgebaut.
  22. Die nationale Demenzstrategie wird weiterentwickelt und konsequent umgesetzt.
  23. Demenzerkrankten wird so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
  24. Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen werden in Beteiligungsverfahren wie dem Quartiersmanagement berücksichtigt.
  25. Digitale Strukturen für aufsuchende Beratung und Informationsplattformen zu Demenz werden geschaffen.
  26. Kulturelle Angebote für Demenzerkrankte werden gestärkt, etwa durch Vernetzung mit Bibliotheken.
  27. Migrationssozialberatung, traumapädagogische und psychologische Hilfen sind für alle erreichbar und werden vom Bund dauerhaft institutionell gefördert.
  28. Die Gesundheitsversorgung berücksichtigt geschlechterspezifische Aspekte.
  29. Lücken in Forschung und Versorgung werden geschlossen, damit das Gesundheitssystem die Bedürfnisse aller Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
  30. Diskriminierungen und Zugangsbarrieren in Gesundheitsversorgung und Prävention werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
BSW ​415
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FDP 3​13
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
FW 1922
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Eine flächendeckende Notfallversorgung wird erhalten und ausgebaut.
  2. Die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung durch Apotheken wird gestärkt.
  3. Die Zusammenarbeit von ambulantem und stationärem Sektor in medizinischer Versorgung und Pflege wird gefördert und durch weitere Konzepte erweitert.
  4. Modellprojekte ermöglichen flexible Formen der Patientenversorgung wie Pflegehostels und belegärztliche Konzepte.
  5. Hausarztorientierte Versorgungskonzepte wie medizinische Versorgungszentren unter ärztlicher Leitung werden vorangebracht.
  6. Die Telemedizin wird ausgebaut.
  7. Der Bund unterstützt Programme für die Hausarztversorgung in allen Regionen und für die Pflegeversorgung im ländlichen Raum.
  8. In der Zahnmedizin werden Transparenz erhöht und Bürokratie abgebaut.
  9. Eine erreichbare und wohnortnahe Notfallversorgung auf höchstem medizinischem Niveau wird gewährleistet.
  10. Gewinnmaximierung von Krankenhäusern auf Kosten der Patienten und des Gesundheitssystems wird abgelehnt.
  11. Die Impfberatung durch Hausärzte wird gestärkt.
  12. Digitale Anwendungen, die die Gesundheitsversorgung verbessern, werden gefördert.
  13. Patienten werden vor der Datenauswertung über deren Ziele und Nutzen aufgeklärt.
  14. Scoring von Patienten und Versorgungsnachteile aufgrund bereitgestellter oder verweigerter Daten werden ausgeschlossen.
  15. Niedrigschwellige Gesundheitsinformationen zu geschlechterspezifischen Gesundheitsthemen werden ausgebaut.
  16. Präventionsangebote zu geschlechterspezifischen Gesundheitsthemen werden ausgebaut.
  17. Der Erklärung zur Organspende geht eine fundierte Information durch den Hausarzt oder einen behandelnden Arzt voraus.
  18. Schwerstkranke und Sterbende erhalten eine menschenwürdige Begleitung.
  19. Die Palliativmedizin wird gestärkt.
  20. Mobile Reha- und Kinderpalliativteams werden gefördert.
  21. Palliativmedizinische Konsilteams werden nach den Vorschlägen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ausgebaut und finanziert.
  22. Zellkulturen werden als vollwertiger Ersatz für Tierversuche weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 9
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 1825
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Der Ü45-Check wird flächendeckend umgesetzt.
  2. Netzwerke der onkologischen Forschung und klinischen Versorgung wie DKTK und NCT werden ausgebaut.
  3. Zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen werden die gesetzlichen Regelungen angepasst.
  4. Der Zugang zu Arztterminen soll schneller werden.
  5. Wartezeiten in der ambulanten Versorgung werden verringert.
  6. Der Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten wird bedarfsgerechter und strukturierter gestaltet.
  7. Für Menschen mit spezifischen schweren chronischen Erkrankungen werden geeignete Lösungen wie Jahresüberweisungen erarbeitet.
  8. Primärärzte oder die Rufnummer 116 117 stellen den Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen einen verbindlichen Zeitkorridor als Termingarantie fest.
  9. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Facharzttermine innerhalb der Termingarantie zu vermitteln.
  10. Gelingt die Terminvermittlung nicht, wird der ambulante Facharztzugang im Krankenhaus ermöglicht.
  11. Flächendeckend wird eine strukturierte digitale Ersteinschätzung in Verbindung mit Telemedizin ermöglicht.
  12. Die sektorenübergreifende Versorgung wird gestärkt.
  13. Der Quartalsbezug in der ärztlichen Vergütung wird flexibilisiert, um neuen Patienten besseren Zugang zu verschaffen.
  14. Die Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden werden gestärkt.
  15. Strukturen für Präventionsleistungen in Vor-Ort-Apotheken werden ausgebaut.
  16. Der Zugang zu innovativen Therapien und Arzneien wird ermöglicht.
  17. Die Krankenhausreform wird zu einer qualitativen, bedarfsgerechten und praxistauglichen Krankenhauslandschaft fortentwickelt und bis Sommer 2025 gesetzlich geregelt.
  18. Das System der belegärztlichen Versorgung wird erhalten und verbessert.
  19. Die elektronische Patientenakte wird noch 2025 stufenweise bis zu einer verpflichtenden, sanktionsbewehrten Nutzung ausgerollt.
  20. Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie werden verbessert.
  21. Medizinische Vorsorge, Behandlung und Forschung werden geschlechts- und diversitätssensibel gestaltet.
  22. Niedrigschwellige Online-Beratung in der Psychotherapie und digitale Gesundheitsanwendungen werden zur Stärkung von Prävention und Versorgung genutzt.
  23. Die gesundheitliche Situation von Menschen mit seltenen Erkrankungen wird etwa durch digital vernetzte Zentren verbessert.
  24. Versorgung und Forschung für Menschen mit ME/CFS, Long- und Post-COVID sowie Post-Vac werden gestärkt.
  25. Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin werden zur Präventionsförderung unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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