Zum Inhalt

Patienten und Versicherte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD ​310
CDU ​129
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Die Grundversorgung mit Waren, Dienstleistungen, Medizin und Pflege soll überall höchstens 20 Minuten entfernt sein.
  2. Landarzt, Landschwester, Gemeindepflegekräfte, nahe Apotheken, 24-Stunden-Läden und ÖPNV sichern die Grundversorgung.
  3. Die starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung werden aufgelöst.
  4. Eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung wird angestrebt.
  5. Arzt und Apotheke sollen in 20 Minuten erreichbar sein, ergänzt um Landschwestern und Gemeindepflegekräfte vor Ort.
  6. Hausarzt, Kinder-, Frauen- und Zahnarzt sowie Apotheke sollen höchstens 20 Minuten entfernt sein.
  7. Der ÖPNV wird um flexible Arzt- und Krankenhaustransporte wie Bürgerbusse erweitert.
  8. Sprechzeiten und Wege zu Ärzten und Krankenhäusern werden stärker in ÖPNV-Konzepte integriert.
  9. Landschwestern sichern die medizinische Grundversorgung weniger mobiler Menschen im ländlichen Raum.
  10. Gemeindepflegekräfte ergänzen die Versorgung durch die Landschwester.
  11. In allen Teilen Thüringens soll eine Basisversorgung mit Notfallversorgung, internistischen und chirurgischen Leistungen sowie Geburtskliniken gesichert werden.
  12. Alternative und sektorenübergreifende neue Versorgungsmodelle werden erprobt und umgesetzt.
  13. Die Poliklinik 2.0 soll als neuer Ankerpunkt der fachärztlichen und teilstationären Versorgung in ganz Thüringen etabliert werden.
  14. Planbare medizinische Eingriffe sollen dort erfolgen, wo Qualität und Erfolg am höchsten und Komplikationsraten am niedrigsten sind.
  15. Im Rettungsdienstgesetz sollen auch Notfall-Krankentransportwagen zugelassen werden.
  16. Ein thüringenweites Modellvorhaben im Rahmen der telemedizinischen Praxisregion wird gestartet.
  17. Gesundheitskompetenz und Patientensteuerung sollen verbessert werden.
  18. Es braucht zusätzliche Stützpunkte für Rettungshubschrauber.
  19. Die Luftrettung soll auch vor Sonnenaufgang, nach Sonnenuntergang und bei schlechtem Wetter eingesetzt werden können.
  20. Die Zeit bis zum Eintreffen von Erstrettern soll verkürzt werden.
  21. Gemeindenotfallsanitäter sollen in Thüringen erprobt und gezielt in Gebieten mit längeren Wegen eingesetzt werden.
  22. Alle Möglichkeiten sektorenübergreifender Versorgung einschließlich ambulanter Angebote von Krankenhäusern, Kommunen und Ärzteschaft werden genutzt.
  23. Ganz Thüringen soll zur ersten deutschen telemedizinischen Praxisregion werden.
  24. Projektierte telemedizinische Lösungsansätze werden an örtliche Bedürfnisse angepasst und flächendeckend ausgerollt.
  25. Die elektronische Patientenakte soll durch eine einfache Zugangs- und Widerspruchsregelung und versorgungsrelevante Inhalte gestärkt werden.
  26. Das gemeinsame Medikationsmanagement von Arzt und Apotheker soll umgesetzt werden.
  27. Das Projekt ARMIN soll flächendeckend ausgerollt werden.
  28. Pflegebedürftigkeit soll durch gute Prävention vermieden oder verzögert werden.
  29. Gesundheitskioske und Pflegestützpunkte sollen zu einem gemeinsamen Fallmanagement verschmolzen werden.
Bleibt wie bisher 1
BSW ​23
Linke ​39
SPD ​217
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Die Angebote zu HIV- und STI-Prävention, Beratung und Testung werden weiter gestärkt.
  2. Die medizinische, insbesondere psychiatrische Versorgung in Justizvollzugsanstalten wird verbessert, etwa durch Kooperation mit dem Maßregelvollzug.
  3. Die Erreichbarkeit von Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, Ärztinnen und Ärzten und Arbeitsplätzen wird jederzeit gewährleistet.
  4. Hürden in der Gesundheitsversorgung sollen abgebaut und die Versorgung vom Patienten aus gedacht werden.
  5. Alle Menschen in Thüringen sollen eine Gesundheitsversorgung aus einer Hand erhalten können.
  6. Ein Sonderfonds von 100 Millionen Euro fördert eine intersektorale, vernetzte, digitale und energieeffiziente wohnortnahe medizinische Versorgung.
  7. Arztlotsen unterstützen die Praxisübergabe und Niederlassung von Ärzten in ländlichen Gebieten.
  8. Ein telemedizinisches Herzinfarktnetzwerk wird etabliert.
  9. Die Videosprechstunde wird ausgebaut.
  10. Erforschung und Versorgung von Post- und Long-Covid werden in Kooperation mit allen medizinischen Leistungsträgern vorangetrieben.
  11. Es wird eine flächendeckende Versorgung mit Anlaufstellen für postvirale Erkrankungen angestrebt.
  12. Diagnosen wie Long-Covid und ME/CFS werden insbesondere von den Versorgungsämtern schneller anerkannt.
  13. Digitale Möglichkeiten werden für eine bessere Notfallversorgung genutzt und eine Ersthelfer-Alarmierung per App gefördert.
  14. Die Förderfähigkeit des anonymen Krankenscheins wird auf Menschen ohne Krankenversicherung ausgeweitet.
  15. Ein Landespflege- und Patientenbeauftragter soll als Ombudsstelle eingerichtet werden und regelmäßig Landespflegeberichte vorlegen.
Bleibt wie bisher 2
Grüne ​633
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Der ländliche Raum braucht gute Angebote für medizinische Versorgung und Bildung in räumlicher Nähe.
  2. Ambulante Strukturen im ländlichen Raum werden ausgebaut.
  3. Kommunale Versorgungszentren werden ausgebaut.
  4. Die Versorgung wird punktuell durch Gesundheitskioske, telemedizinische Angebote und Community Health Nurses ergänzt.
  5. Der Rettungsdienst wird gestärkt, um die Hilfsfristen einzuhalten.
  6. Die Förderung der Demenzberatung wird ausgebaut.
  7. Nachbarschaftliche und professionelle Sozial- und Gesundheitsleistungen werden besser verknüpft.
  8. Alle Menschen sollen bei Krankheit, Geburt, Pflege im Alter oder Unfällen die nötige Versorgung und Unterstützung erhalten.
  9. Die Qualität der Gesundheitsversorgung wird weiter erhöht.
  10. Langfristig tragfähige Gesundheitsstrukturen auch im ländlichen Raum werden über einen fundierten Krankenhausplan, ambulante Maßnahmen und regionale Versorgungszentren geschaffen.
  11. Für eine wohnortnahe Versorgung werden stationäre und ambulante Angebote besser verzahnt.
  12. Für eine wohnortnahe Versorgung wird Telemedizin eingesetzt.
  13. In medizinischen Mangelbereichen werden gezielte Anreize gesetzt.
  14. Hochspezialisierte medizinische Leistungen werden über Kooperation und Koordinierung im Land verteilt.
  15. Für alle Gesundheitsbereiche in Thüringen gibt es eine am medizinischen, therapeutischen und pflegefachlichen Bedarf orientierte Planung.
  16. Die Thüringer Krankenhausstruktur wird bedarfsgerecht fortentwickelt, mit regional guter Versorgung und thüringenweit koordinierten Spezialisierungen.
  17. Ambulante Angebote werden ausgebaut, um Notaufnahmen und Kliniken zu entlasten.
  18. Neue Versorgungsstrukturen wie Community Health Nurses, Primärversorgungszentren und Gesundheitskioske werden erprobt und etabliert.
  19. Gemeinsam mit relevanten Akteuren wird eine Strategie zur Erhöhung der Behandlungskapazitäten bei Neurodivergenz erarbeitet.
  20. Die Möglichkeit rund um die Uhr erreichbarer telemedizinischer ärztlicher Beratung wird ausgebaut.
  21. Der „Anonyme Krankenschein“ für nicht krankenversicherte Menschen wird finanziert, bis eine bundesweite Lösung besteht.
  22. Jeder Mensch soll hürdenlos, wohnortnah und kostenfrei Zugang zu hochwertiger psychologischer Beratung und Therapie erhalten.
  23. Es gibt allgemeinen Zugang zu kostenfreien, wohnortnahen und hochwertigen psychologischen Beratungs- und Therapieangeboten.
  24. Der Zugang zu medizinischer Reha und Soziotherapie wird erleichtert.
  25. Therapie- und Substitutionsangebote werden ausgebaut.
  26. Die psychosoziale Notfallversorgung soll durch bessere Ausrüstung und Fortbildung gestärkt werden.
  27. Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung im Katastrophenfall sollen ausgebaut werden.
  28. In Stadt und Land soll eine verlässliche Notfallversorgung sichergestellt werden.
  29. Die vorgesehenen Hilfsfristen im Rettungsdienst sollen eingehalten werden.
  30. Niedrigschwellige, auch telemedizinische Beratungs- und Behandlungsangebote für weniger dringliche Fälle sollen gestärkt werden, auch abends, am Wochenende und an Feiertagen.
  31. Eine einheitliche Ersthelfenden-App soll zur Verbesserung der Wiederbelebungsraten eingeführt werden.
  32. Gemeinde-Notfallsanitäterinnen und -Notfallsanitäter sollen thüringenweit eingeführt werden.
  33. Interdisziplinäre sozialpsychiatrische beziehungsweise notfallpflegerische Teams sollen thüringenweit eingeführt werden.
Bleibt wie bisher 6
FW ​​3
FDP ​518
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Der Ausbau von Kurkliniken und Luftkurorten wird unterstützt.
  2. Ärzte werden entlastet, damit mehr Zeit für Patienten bleibt.
  3. Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort wird gestärkt und fortentwickelt statt zurückgebaut.
  4. Telemedizin von Vertragsärzten in Apotheken schließt Versorgungslücken vor allem in ländlichen Regionen.
  5. Erprobte telemedizinische Versorgungskonzepte stehen Patienten schnell zur Verfügung.
  6. Pharmazeutische Dienstleistungen werden im Zusammenwirken der ambulanten Versorger weiterentwickelt.
  7. Der Direktzugang zu Heilmittelerbringern wird in Modellprojekten erprobt.
  8. Der Qualifizierungsweg in die Heilberufe wird weiterentwickelt.
  9. Ein Voreinschätzungsverfahren („Red-flag“-System) wird eingeführt.
  10. Der Direktzugang zu Heilmittelerbringern soll die Versorgungsqualität verbessern und Kosten senken.
  11. Ambulante Strukturen werden so weiterentwickelt, dass möglichst viele ambulant-sensitive Fälle ambulant behandelt werden.
  12. Die leistungsorientierte Krankenhausplanung wird mit Qualitätsvorgaben und systematischem Leistungscontrolling verknüpft.
  13. Im stationären Sektor werden Spezialisierung und Zentrenbildung verstärkt.
  14. Eine digitale Ersteinschätzung zur Patientensteuerung wird aufgebaut.
  15. Die Notfallversorgung in Thüringen wird weiter gestärkt.
  16. Das Land baut die Kapazitäten der Luftrettung bedarfsgerecht aus.
  17. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Effizienz verbessern.
  18. Gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitssystem werden digitale Modellprojekte und Versorgungsmodelle entwickelt und umgesetzt.
Bleibt wie bisher 5
Koalitionsvertrag ​227
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Eine flächendeckende medizinische Grundversorgung soll sichergestellt werden, sodass Ärzte und Apotheken überall in maximal 20 Minuten erreichbar sind.
  2. Das Gesundheitsnetz wird in allen Regionen gestärkt.
  3. Die Gesundheitsversorgung wird durch Polikliniken 2.0 und digitale Angebote zukunftsfest gemacht.
  4. Das Universitätsklinikum Jena wird als Supramaximalversorger, Ort der Spitzenmedizin und Ausbildungsstätte von der Landesregierung unterstützt und ausgebaut.
  5. Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten wird durch bessere medizinische, insbesondere psychiatrische Versorgung erhöht.
  6. Mit dem Konzept des 20-Minuten-Landes soll medizinische Versorgung in ganz Thüringen vor Ort erreichbar sein.
  7. Hausärzte, Kinderärzte, Frauenärzte, Zahnärzte und Apotheken sollen höchstens 20 Fahrtminuten entfernt sein.
  8. Bei Versorgungslücken unterstützt das Land die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung bei der Besetzung freier Arztsitze.
  9. Landschwestern, Gemeindepflegekräfte und Community Health Nurses werden eingeführt, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu verbreitern.
  10. Die Rettungsdienstplanung wird auf eine flächendeckende Versorgung ausgerichtet.
  11. Planbare Eingriffe sollen dort erfolgen, wo Qualität und Erfolg am höchsten und Komplikationsraten am niedrigsten sind.
  12. Krankenhäuser sollen zu spezialisierten Standorten mit abgestuften Angeboten, Schwerpunkten und regionaler Vernetzung weiterentwickelt werden.
  13. Das Universitätsklinikum Jena wird in Ausbildung, Forschung und als tragender Teil des Versorgungsnetzes gestärkt.
  14. Die Poliklinik 2.0 wird als Ankerpunkt der fachärztlichen und teilstationären Versorgung geschaffen.
  15. Thüringen wird zur ersten telemedizinischen Praxisregion Deutschlands gemacht.
  16. Bereits geplante telemedizinische Lösungen werden angepasst und flächendeckend eingeführt.
  17. Videosprechstunden werden ausgebaut, besonders in der Kinder- und Jugendpsychotherapie.
  18. Erkenntnisse aus Modellprojekten wie ARMIN fließen in die Regelversorgung ein.
  19. Das Rettungswesen wird besser mit ambulanter und stationärer Versorgung verzahnt.
  20. Rettungsmittel sollen bei veränderten Wegen bedarfsgerecht verfügbar sein, besonders in der Luftrettung.
  21. Angestrebt wird ein 24-Stunden-Notfallversorgungsnetzwerk.
  22. Die Zeit bis zum Eintreffen von Hilfe wird durch Ersthelfer und App-Alarmierung verkürzt.
  23. Gemeindenotfallsanitäter werden erprobt und dort eingesetzt, wo Hilfsfristen sonst nur mit unverhältnismäßigen Investitionen einzuhalten sind.
  24. Die Patientensteuerung wird verbessert, um Rettungsketten zu entlasten.
  25. Das Hospizwesen wird weiter gestärkt.
  26. Die Corona-Maßnahmen sollen kritisch analysiert werden, um Lehren für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung zu ziehen.
  27. Die Versorgung von Menschen mit Long-Covid und ME/CFS in Thüringen soll verbessert werden.
Bleibt wie bisher 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de