Patienten und Versicherte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 819
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Krankenkassen sollen aussichtsreiche reproduktionsmedizinische Maßnahmen als Regelleistung übernehmen.
- Mobile Arztpraxen in den Landkreisen werden unterstützt.
- Telemedizin in den Landkreisen wird unterstützt.
- Verbesserte Klinikstrukturen in den Landkreisen werden unterstützt.
- Alle Bürger sollen Zugang zu einer hochwertigen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung haben.
- Bestimmte Kliniken oder Abteilungen sollen sich auf bestimmte Krankheitsbilder oder Behandlungen spezialisieren, um Qualität und Effizienz zu steigern.
- Die Hilfsfrist im Rettungsdienst soll wieder eingehalten werden können.
- Rettungswachen sollen stärker dezentralisiert werden.
- Die Luftrettung soll ausgeweitet werden.
- Notfallzentren sollen nur dort geschaffen werden, wo sie die Versorgung tatsächlich verbessern.
- Ein neues Vergütungssystem soll möglichst wenig Bürokratie erzeugen, keine ökonomischen Fehlanreize setzen und Behandlungserfolg und -qualität belohnen.
- Moderne Diagnostik, digitale Gesundheitsanwendungen, innovative Vorsorgeuntersuchungen und neue Therapien sollen eingesetzt werden, wo sie sinnvoll und wirksam sind.
- Der Pflegepersonalbedarf soll aus dem ermittelten individuellen Pflegebedarf der Patienten und Bewohner abgeleitet werden.
- Für alle medizinischen Bereiche sollen Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden.
- Schwerstkranke und Sterbende sollen Anspruch auf spezialisierte palliative Versorgung haben.
- In allen Regionen sollen spezialisierte ambulante Palliativdienste (SAPV) verfügbar sein.
- In allen Regionen sollen stationäre Hospizplätze zur Verfügung stehen.
- Begleitetes Sterben zu Hause im Kreis der Familie soll besonders gefördert werden.
Bleibt wie bisher 6
- Die Investitionsmittel werden zweckgebunden für Sanierung, Modernisierung und Ausbau von Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt eingesetzt.
- Die Umstrukturierung ineffizienter kleiner Krankenhäuser in von niedergelassenen Ärzten geführte Praxiskliniken wird befürwortet, sofern die regionale Versorgungsqualität nicht sinkt.
- Umstrukturierungen von Krankenhäusern müssen grundsätzlich mindestens die Basisversorgung gewährleisten.
- Die Grund- und Regelversorgung soll in allen Regionen Sachsen-Anhalts erhalten bleiben.
- Die Schließung kleinerer Notaufnahmen im Zuge der Einrichtung integrierter Notfallzentren wird für Sachsen-Anhalt abgelehnt.
- Der Zugang zu wohnortnaher Akut- und Notfallversorgung soll in allen Regionen des Landes garantiert bleiben.
CDU 29
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Der Telenotarzt wird flächendeckend eingesetzt.
- Gemeindenotfallsanitäter werden eingesetzt.
- Digitale Systeme und Drohnen werden zur Lageerkundung und Versorgung genutzt.
- Ambulante und stationäre Leistungen werden konsequent verzahnt.
- Integrierte Versorgungszentren, sektorenübergreifende Planung und länderübergreifende Kooperationen werden bis 2030 umgesetzt.
- Der Telenotarzt wird flächendeckend eingesetzt.
- Gemeindenotfallsanitäter werden in der Notfallversorgung eingesetzt.
- Der Medi-Bus soll nach festem Fahrplan durch Regionen mit Ärztemangel fahren.
- Nach erfolgreicher Erprobung kann der Medi-Bus fachärztlich ausgestattet werden.
SPD 38
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Gesundheitsversorgung berücksichtigt unterschiedliche Lebenslagen und geschlechtsspezifische gesundheitliche Bedarfe.
- Ambulante und stationäre Versorgung werden stärker miteinander verzahnt.
- In Krankenhäusern werden Personaluntergrenzen im ärztlichen Bereich und in der Pflege eingeführt.
- Telemedizin, TeleSAN, IVENA, Telenotarzt und Gemeindenotfallsanitäter ergänzen die Versorgung.
- Telemedizinische Projekte werden in der Fläche ausgerollt.
- Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird ausgebaut.
- Professionelle Sprachmittlung im Gesundheitswesen wird verlässlich finanziert.
- Investitionen sollen sich insbesondere auf die Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung konzentrieren.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Grüne 314
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Gefahrenabwehr, psychosoziale Unterstützung und Schutz vor Eigengefährdung werden besser verzahnt.
- Die Gesundheitsversorgung soll geschlechtergerecht werden und individuelle Unterschiede berücksichtigen.
- Das Gesundheitssystem soll barrierefrei sein und alle Menschen bestmöglich versorgen.
- Die Krankenhausreform des Bundes soll im Land so umgesetzt werden, dass die stationäre Versorgung hochwertig und erreichbar bleibt und durch ambulante Angebote ergänzt wird.
- Kommunale Medizinische Versorgungszentren sollen gefördert werden, um die Versorgung unabhängig von privaten Investoren zu sichern.
- Geschultes Personal der zentralen Leitstelle soll Hilfesuchende bedarfsgerecht dem Rettungsdienst oder dem Bereitschaftsdienst zuordnen.
- Eine Ersthelfer-App soll im Land etabliert werden.
- Mit Ansätzen wie dem Gesundheitskiosk soll die Gesundheitsversorgung in der Fläche verbessert werden.
- Geschlechtergerechte Forschung wird in die medizinische Ausbildung und den Klinikalltag eingebracht.
- Die bestehenden Endometriose-Fachzentren werden ausgebaut, um schnelle Diagnose und Unterstützung zu sichern.
- Die Versorgung von Menschen mit Neurodivergenz wie ASS, ADHS und BPD soll deutlich verbessert werden.
- Ein landesweites digitales Koordinierungsnetzwerk vernetzt Kliniken, Institutsambulanzen, Spezialpraxen und weitere Angebote für neurodivergente Menschen.
- Ein Landeszentrum für angewandte Telemedizin und Telepflege wird gegründet.
- Das Projekt Clearingstelle und anonymer Krankenschein für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz wird wieder aufgelegt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Linke 732
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Pflege- und Gesundheitsangebote werden ausgebaut.
- Die Barrierefreiheit an Hochschulen wird ausgebaut und chronische Krankheiten sowie nicht sichtbare Behinderungen werden berücksichtigt.
- Städtebauliche Planungen sehen eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, Apotheken und Arztpraxen auf dem Land und in allen Wohnquartieren vor.
- Integrierte Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft bieten ambulante, stationäre und Notfallleistungen aus einer Hand.
- Integrierte Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft bieten ambulante, stationäre und Notfallleistungen aus einer Hand.
- Alle Krankenhausstandorte außer psychiatrischen Krankenhäusern erhalten eine Notaufnahme.
- Landeseinheitliche Standards zur Anerkennung und Beachtung von Notfallausweisen werden verbindlich festgelegt.
- Kostenlose Testangebote auf HIV und sexuell übertragbare Infektionen werden ausgebaut und gefördert.
- Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangebote gegen Stigmatisierung im Gesundheitswesen werden ausgebaut und bestehende unterstützt.
- Stigmata werden durch Aufklärung, besonders des medizinischen Fachpersonals, abgebaut.
- Die Krankenhausplanung wird zum Steuerungsinstrument einer flächendeckenden, kooperativen Gesundheitsversorgung ausgebaut.
- Krankenhäuser können in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung regelhaft ergänzende ambulante Leistungen anbieten, wenn die fachärztliche Versorgung vor Ort nicht ausreicht.
- Eine sektorenübergreifende Versorgungsstruktur wird geschaffen.
- Intersektorale Gesundheitszentren werden entwickelt.
- Die ambulante Versorgung wird ausgebaut und besser mit der stationären verzahnt.
- Vorhandene stationäre Einrichtungen sollen auch für wegbrechende ambulante Versorgungsbedarfe nutzbar werden.
- Das Krankenhauspersonal erhält bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Personal, verlässlichen Dienstplänen, höheren Schichtzulagen und guten Personalschlüsseln.
- Krankenhäuser sollen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft sein, damit Konzerne keine kostenintensiven Abteilungen schließen.
- Kommunale Versorgungszentren werden als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung gefördert.
- Beratungs- und Behandlungsangebote zu sexuell übertragbaren Infektionen und HIV werden unterstützt.
- Zahnärztliche und kieferorthopädische Unterversorgung wird verhindert.
- Eine Landeszahnarztquote wird eingeführt.
- Weiterbildungsangebote in der Zahnmedizin werden ausgebaut.
- Lücken bei Datenschutz und Datensicherheit der elektronischen Patientenakte werden geschlossen.
- Dem Fachärztemangel wird mit weiteren Landarztquoten begegnet.
- Die Gesundheitsversorgung soll wohnortnah und kostenlos sein.
- Ein landesweiter Sprachmittlerservice wird im öffentlichen Dienst und in der medizinischen Versorgung Standard.
- Für den Umgang mit seltenen lebensbedrohlichen Erkrankungen gelten verbindliche Fortbildungsstandards im Rettungsdienst.
- Für den Umgang mit seltenen lebensbedrohlichen Erkrankungen werden klare Handlungsleitlinien eingeführt.
- Notfallausweise werden im Rettungsdienst verpflichtend anerkannt.
- Digitale Sprechstunden werden in mindestens 50 Prozent aller Hausarztpraxen ausgebaut.
- Gesundheitseinrichtungen werden zur besseren Patientenversorgung digital miteinander vernetzt.
Bleibt wie bisher 4
- Der Klinikverbund soll öffentlichen Krankenhäusern wirtschaftliches Arbeiten ohne Nachteile für Patienten und Beschäftigte ermöglichen.
- Die Gesundheitsversorgung wird auch im nördlichen Landesteil verlässlich gesichert.
- Die Versorgung in Genthin und Havelberg wird über Medizinische Versorgungszentren abgesichert.
- Die Notfall- und Basisversorgung in und um Havelberg und Genthin sowie für Kinder in und um Gardelegen wird gesichert.
Ohne klare Richtung 3
- Die stationäre medizinische Versorgung soll bedarfsgerecht sein.
- Menschen mit seltenen Erkrankungen haben ein uneingeschränktes Recht auf fachlich sichere und respektvolle medizinische Versorgung.
- Es wird geprüft, wie notfallrelevante Diagnosen datenschutzkonform in digitale Notfalldatensätze aufgenommen werden können.
BSW 613
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Zur Versorgung von Menschen mit Post-Covid-, Post-Vac- und ME/CFS-Erkrankungen werden spezialisierte Hochschulambulanzen auch in Sachsen-Anhalt aufgebaut.
- Die medizinische Versorgung für Post-Covid, Post-Vac und ME/CFS wird ausgebaut.
- Ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung wird gewährleistet.
- Eine solidarische Bürgerversicherung für alle wird eingeführt.
- Telemedizin und Videosprechstunden werden ausgebaut.
- Für Menschen mit Demenzerkrankungen werden neue Wohn- und Betreuungskonzepte entwickelt.
- Durch erweiterte Ausbildungs- und Studienkapazitäten werden mehr Therapieplätze geschaffen.
- Wo sich keine Ärzte niederlassen, werden kommunal betriebene Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten eingerichtet.
- Ein flächendeckendes System von Gemeindeschwestern wird aufgebaut.
- Telemedizinische Angebote werden weiter ausgebaut.
- Die Kompetenzen von Rettungssanitätern werden erweitert.
- Alternative Versorgungsmodelle wie Gesundheitszentren werden ausgebaut.
- Telemedizin und moderne Versorgungsformen werden gestärkt.
Bleibt wie bisher 5
- Eine verlässliche medizinische Versorgung wird auch im ländlichen Raum gesichert.
- Gleichstellungspolitik sichert den verlässlichen Zugang zu Gesundheitsversorgung unabhängig von Wohnort und Einkommen.
- Die Unterordnung der zivilen Gesundheitsversorgung unter militärische Prioritäten im Krisenfall wird abgelehnt.
- Die Steuerung medizinischer Leistungen über Zusatzbeiträge oder Eigenbeteiligungen wird abgelehnt.
- Gesundheits- und Pflegeversorgung wird als Daseinsvorsorge flächendeckend gesichert.
Ohne klare Richtung 1
FDP 19
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Ein landesweites Förderprogramm etabliert rollende Arztpraxen und Facharzt-Busse in strukturschwachen Regionen.
- Niedergelassene Ärzte erhalten passgenaue Entlastungsangebote.
- Mit Förderinstrumenten wie dem Innovationsfonds werden neue Behandlungsansätze und innovative Versorgungsmodelle nach Sachsen-Anhalt geholt.
- Versorgungsdefiziten wird auf Basis von Daten und Praxisnähe gezielt entgegengewirkt.
- Die Hilfsfristen im Rettungsdienst werden reformiert und stärker an der Versorgungsqualität als an der Fahrzeit ausgerichtet.
- Eine flächendeckende fernärztliche Notfallbegleitung wird ermöglicht.
- Der Telenotarzt wird landesweit etabliert.
- Ersthelfer-Apps werden flächendeckend eingeführt.
- Qualifiziertes Personal kann sich in Ersthelfer-Apps registrieren, um bei Notfällen in der Nähe zu helfen.
Bleibt wie bisher 1
FW 16
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die medizinische Infrastruktur vor Ort wird gestärkt.
- Ein örtlicher Rechtsanspruch auf flächendeckende ärztliche Grundversorgung wird geschaffen.
- Die Telemedizin wird ausgebaut.
- Die Kassenärztliche Vereinigung betreibt Medizinische Versorgungszentren in unterversorgten Gebieten.
- Das Netz soll überall im Land so stabil sein, dass Homeoffice, Telemedizin und smarte Landwirtschaft ohne Unterbrechung möglich sind.
Koalitionsvertrag 516
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Das Gesundheitssystem, insbesondere Krankenhäuser und öffentlicher Gesundheitsdienst, wird leistungsfähig und pandemiefest aufgestellt.
- In ländlichen Regionen werden sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen und multiprofessionelle Teams aufgebaut.
- Neue Versorgungsmodelle wie ambulant-stationäre Gesundheitszentren werden umgesetzt.
- Bei Bedarf wird ein Modellprojekt zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung angestrebt.
- Die geschlechter- und diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung wird gestärkt.
- Die Behandlung in ambulanten Teamstrukturen in Abstimmung mit niedergelassenen Ärzten wird befürwortet.
- Lokale Gesundheitszentren werden als Ergänzung zu kleinen Krankenhäusern in der Fläche befürwortet.
- Die Versorgungsebenen sollen möglichst reibungslos zusammenwirken, um sinnvolle medizinische Anwendungen zu bieten und die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten zu erleichtern.
- Die Selbstverwaltung wird bei der Einführung einer einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte begleitet.
- Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung werden bei der Sicherstellung der Versorgung mit telemedizinischen Lösungen begleitet.
- Die Zusammenarbeit zwischen präklinischer und klinischer Patientenversorgung wird erleichtert.
- Ein Pilotprojekt für einen Telenotarzt wird gestartet und bei Bewährung landesweit etabliert.
- Ein Modellprojekt für ein Herzinfarkt-Netzwerk zur Übermittlung präklinischer Diagnosedaten wird initiiert.
- Die Vernetzung aller Gesundheitsakteure und der Patienten wird digital ausgestaltet.
- Sektorenübergreifende und interdisziplinäre Versorgungsnetze werden besonders im ländlichen Raum gestärkt.
Bleibt wie bisher 4
- Die medizinische Grundversorgung wird auf Basis der bestehenden Krankenhausstandorte gesichert.
- Zur Absicherung der Gesundheitsversorgung im ganzen Land werden neue Versorgungsmodelle umgesetzt.
- Für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung sind gezielte Investitionen in die Krankenhäuser nötig.
- Im Bundesrat wird eine deutliche Erhöhung der Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser angestrebt.
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht