Patienten und Versicherte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 315
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die Krankenversorgung wird verbessert.
- Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen werden am Versorgungsbedarf der Patienten ausgerichtet.
- Die Patientenrechte werden gestärkt.
- Akteure vor Ort erhalten gesetzliche und finanzielle Spielräume für regional zugeschnittene Versorgung, darunter Regionalbudgets.
- Notfallpraxen mit ärztlichem Bereitschaftsdienst werden gesetzlich ermöglicht.
- Die vorärztliche Betreuung durch Gemeindeschwestern und anderes nichtärztliches Personal wird ausgebaut.
- Versorgungsmodelle, in denen betriebswirtschaftliche Ziele die medizinischen verdrängen, werden abgelehnt.
- Telemedizinische Netzwerke werden als fester Bestandteil der Regelversorgung anerkannt.
- Telemedizin wird für die direkte Kommunikation zwischen Patient und Arzt geöffnet.
- Eine zentrale Datenbank für Behandlungsdaten mit Anbindung von Kliniken, Praxen und Apotheken wird abgelehnt.
- Ein Notfalldatensatz mit Medikamentenplan, Patientenverfügung und auf Wunsch Organspendebereitschaft wird auf der Krankenversicherungskarte gespeichert.
- Die in der Krankenhausreform vorgesehenen Leistungsgruppen werden vollständig an den Universitätskliniken und deren Kooperationspartnern im Land vorgehalten.
- Forschung, Lehre und Spitzenmedizin werden durch die Krankenhausreform nicht geschwächt, sondern gezielt gestärkt.
- Kommunale Medizinische Versorgungszentren entstehen gezielt dort, wo sie echte Versorgungslücken schließen, und nicht dort, wo niedergelassene Ärzte die Versorgung sichern.
- Haus- oder Notärzte im ländlichen Raum sollen bei unzureichender Apothekenversorgung ein Notfallreservoir an Medikamenten mitführen dürfen.
Bleibt wie bisher 3
- Regionale Grundversorgung, Notaufnahmen und Geburtshilfestationen werden durch individuelle Budget-Vereinbarungen flächendeckend abgesichert.
- Freiberufliche Strukturen und die freie Arztwahl bleiben das Fundament der ambulanten Versorgung, kommunale Versorgungszentren dienen nur der punktuellen Stabilisierung.
- Die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln auch bei Katastrophen und Notfällen ist Grundlage aller strukturellen Effizienzüberlegungen.
SPD 222
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Modellprojekte, die den Rufbus mit Arztpraxen, Pflegeangeboten und anderen Teilhabemöglichkeiten verbinden, werden begrüßt.
- Alle Menschen im Land sollen unabhängig von Wohnort, Alter, Herkunft und Einkommen die benötigte medizinische Versorgung erhalten.
- Es bedarf flächendeckender, wohnortnaher ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen für Stadt und Land.
- Eine flächendeckende stationäre Regel- und Grundversorgung wird in allen Regionen gewährleistet.
- Spezialisierungen der Krankenhäuser für hochwertige Versorgung in speziellen Leistungsbereichen werden vorangetrieben.
- Programme zur Gewinnung und Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten werden aufgelegt.
- Die Luftrettung wird um einen weiteren Rettungshubschrauber in Westmecklenburg verstärkt.
- Mit Gesundheit darf kein privatwirtschaftlicher Profit zulasten von Krankenversicherung, Patienten und Beschäftigten gemacht werden.
- Die Fristen der Terminservicestelle für Facharzt- und Psychotherapietermine werden eingehalten und möglichst verkürzt.
- Die Telemedizin wird im Land weiter ausgebaut.
- Telemedizinische Kooperationen zwischen Krankenhäusern, Rettungsdienst, ambulanter Versorgung, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen werden geschaffen.
- Die Schaffung einer Koordinierungsstelle für die Patientenvertretung wird geprüft.
- Für Menschen ohne oder mit unzureichender Krankenversicherung wird ein landesweites Modell für einen leichteren Zugang zur medizinischen Versorgung eingeführt.
- Das Modell besteht aus einem anonymen Behandlungsschein und ambulanten Versorgungsangeboten.
- Clearingstellen unterstützen Betroffene bei der Rückkehr in eine reguläre Krankenversicherung oder bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen.
- Das Konzept der Gemeindekrankenschwestern wird wieder etabliert.
- Ziel ist ein landesweit flächendeckendes Netz automatisierter externer Defibrillatoren, unter anderem mit AED-Kataster und Ersthelfer-App.
- Eine geschlechtergerechte medizinische Versorgung wird weiterhin gefördert.
- Die Grundversorgung vor Ort von medizinischer Infrastruktur über Mobilität bis zu sozialen Angeboten wird weiter gestärkt, damit alle Menschen unabhängig vom Wohnort faire Chancen haben.
- Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll für bessere Vernetzung, effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und mehr Zeit für Patienten genutzt werden.
- Die beiden Universitätsmedizinen sollen eng miteinander kooperieren, um Stärken zu bündeln und Synergien zu nutzen.
Linke 412
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Forschung und Versorgung in der Gendermedizin werden gestärkt, damit das Land Vorreiter in diesem Bereich wird.
- Eine flächendeckende, bedarfsgerechte medizinische Versorgung in dauerhaft hoher Qualität wird für alle Menschen unabhängig von Alter, Wohnort oder Einkommen gesichert.
- Das Schwester-Agnes-Modell für arztentlastende Dienste im ländlichen Raum wird wiederbelebt.
- Gesundheitslotsen begleiten Patienten und Versicherte in allen Bereichen des Gesundheitswesens.
- Modellregionen für sektorenübergreifende Versorgung und Vergütungsmodelle werden eingerichtet.
- Die gesundheitliche Versorgung wird als zusammenhängende Versorgungskette über Sektorengrenzen hinweg sichergestellt.
- Kranken- und Patiententransporte werden bedarfsgerecht organisiert und unbürokratisch finanziert.
- Telemedizin wird flächendeckend eingesetzt.
- Patienten werden gemeinsam mit Angehörigen aktiv in Entscheidungen einbezogen.
- Patientenrechte werden gestärkt und die Versorgung an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet.
- Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen werden eingebunden und unterstützt.
- Betreuung und medizinische Versorgung von Long-Covid- und ME/CFS-Betroffenen werden verbessert.
Bleibt wie bisher 2
Grüne 16
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Die wohnortnahe medizinische Versorgung wird auf regionalen Gesundheitskonferenzen weiterentwickelt.
- Ein flächendeckendes Netz regionaler Gesundheitszentren mit interdisziplinären Teams wird in jeder mittelgroßen Stadt aufgebaut.
- Die medizinische Versorgung wird sektorenübergreifend organisiert.
- Krankenhäuser im ländlichen Raum werden bedarfsgerecht für ambulante Leistungen geöffnet.
- Die Investitionen der Krankenhäuser werden angemessen finanziert.
- Mobile Praxen, Telemedizin, Gesundheitskioske und die Mobilität des medizinischen Personals werden gefördert, um unterversorgte Gebiete zu stärken.
- Gemeindeschwestern (Community Health Nurses) werden flächendeckend etabliert.
- Ambulante und stationäre Versorgung, psychosoziale Beratung und Eingliederungshilfe werden regional stärker vernetzt.
- Krisendienste für schnelle, niedrigschwellige Hilfe werden flächendeckend aufgebaut.
- Für Menschen jeden Alters muss ein verlässliches, leicht erreichbares Beratungsnetzwerk im Gesundheitsbereich entstehen.
- Wohnortnahe Beratungsangebote im Gesundheitsbereich werden gestärkt.
- Beratungsangebote zu Suchterkrankungen und sexueller Gesundheit werden ausgebaut und unabhängige Ansprechpersonen in allen Regionen gestärkt.
- In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt werden unabhängige, an die Gesundheitsämter angebundene Patient*innenbeauftragte etabliert.
- Die Beratung zu genderspezifischen Gesundheitsangeboten wird gezielt gefördert.
- Eine landesweite Endometriose-Strategie verbessert Versorgung, Aufklärung und Teilhabe Betroffener.
- An den Unikliniken des Landes werden spezialisierte Zentren für frauenspezifische Erkrankungen eingerichtet.
CDU 11234
Mehr Rechte oder Angebote 34
- Die Universitätsmedizinen werden als Exzellenzzentren für Forschung und Patientenversorgung ausgebaut.
- Die Stärken der Universitätsmedizinen in der Spitzenforschung sollen zum Wohl der Patientinnen und Patienten genutzt werden.
- Die Universitätsmedizinen werden als Exzellenz- und Gesundheitszentren weiter ausgebaut.
- Präventive Maßnahmen werden als Bestandteil der Versorgung verfolgt.
- Frühzeitige Diagnostik wird als Bestandteil der Versorgung verfolgt.
- Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden in die Versorgung einbezogen.
- Die Versorgung wird sektorenverbindend und patientenzentriert ausgerichtet.
- Die Eigenverantwortung der Bevölkerung wird gestärkt, indem gesundheitsfördernde und präventive Angebote ausgebaut werden.
- Die sektorenverbindende Versorgung zwischen ambulantem und stationärem Bereich wird ausgebaut.
- Hausärztinnen und Hausärzte werden in ihrer koordinierenden Rolle gestärkt, damit Patientensteuerung und Versorgungskontinuität sich verbessern.
- Bestehende Strukturen werden zu regionalen Gesundheitszentren weiterentwickelt, in denen ambulante, kurzstationäre, Notfall- und pflegerische Angebote verzahnt sind.
- Ambulantes Operieren und Hybridbehandlungen werden gefördert, damit Leistungen verstärkt ambulant oder kurzstationär erbracht werden.
- Kleinere Krankenhäuser sollen präventive Angebote integrieren.
- Grundversorgung und stationäre Notaufnahmen sollen innerhalb von höchstens 30 Minuten Pkw-Fahrtzeit erreichbar sein.
- Die digitale und innovative medizinische Versorgung wird vorangetrieben.
- Telemedizinische Praxen werden in unterversorgten Modellregionen erprobt.
- Mobile und aufsuchende ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsangebote werden erprobt.
- Ein bedarfsgesteuerter telemedizinischer Bereitschaftsdienst berät alle Altersgruppen auch nach Praxisschluss ärztlich.
- Ein Modellprojekt für eine zentrale digitale Plattform zur Terminvergabe wird gestartet.
- Patientinnen und Patienten sollen gezielt durch die Versorgungsstrukturen geführt werden, damit sie bedarfsgerechte Therapien erhalten.
- Innovative Modellprojekte sollen verstärkt in die Regelversorgung überführt werden.
- Die medizinische Rehabilitation wird als Verbindung zwischen eingeschränkter und wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit gestärkt, auch im Interesse von Fachkräftesicherung, Selbstbestimmung und Teilhabe.
- Apotheken werden als Orte der Gesundheitsberatung gestärkt, etwa durch Impfberatung und Prävention.
- Der Aufbau einer landeseigenen Medikamentenreserve wird geprüft, um Versorgungssicherheit und Resilienz zu erhöhen.
- Die Notfallversorgung wird umfassend und dauerhaft gestärkt.
- Integrierte Notfallzentren werden landesweit eingerichtet und mit Investitionsmitteln ausgestattet.
- Akutleitstellen werden landesweit eingerichtet und mit Investitionsmitteln ausgestattet.
- Eine Studie zu Boden- und Luftrettung soll Handlungsbedarf im ländlichen Raum und in Tourismusregionen ermitteln und den Ausbau der Luftrettung auch für Nacht- und Schlechtwetterflüge vorbereiten.
- Geschlechtsspezifische Medizin wird als eigenständiges Aufgabenfeld stärker vorangetrieben.
- Zusätzliche palliativmedizinische Konsiliardienste verzahnen den ambulanten und den stationären Sektor besser.
- Das Entlassmanagement wird verbessert, um ambulante und stationäre Palliativversorgung besser zu verbinden.
- Telemedizinische Angebote werden ausgebaut, um palliative Versorgung auf Intensivstationen zu unterstützen und Ärztinnen und Ärzte in der Häuslichkeit bei anwesender Pflegekraft zuzuschalten.
- Der Fachkräftemangel in der medizinischen Versorgung wird auch durch den massiven Ausbau der Telemedizin kompensiert.
- Investitionsprogramme für die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen werden verstärkt.
Bleibt wie bisher 9
- Das Land unterstützt die Ausbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin finanziell, damit erfahrene medizinische Fachangestellte erweiterte Aufgaben übernehmen, Hausärzte entlasten und die Versorgung in der Fläche sichern.
- Hundert zusätzliche Medizinstudienplätze werden im Programm MV-Gesundheit geschaffen.
- Das Landarztstipendium wird wieder aufgelegt.
- Ein Stipendienprogramm unterstützt ein Medizinstudium im Ausland mit Rückkehrverpflichtung in das Land.
- Medizinische, pflegerische und präventive Versorgung einschließlich der Notfallversorgung wird in Stadt und Land gesichert.
- Beim Bund wird mehr Entscheidungsspielraum der Länder bei Ausnahmeregelungen zu Mindestmengen gefordert, um die Versorgung vor Ort zu sichern.
- Die flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung wird gesichert.
- Medizinisches Cannabis bleibt von dem Verbot ausgenommen.
- Die Gesundheitsversorgung soll flächendeckend gesichert werden.
Ohne klare Richtung 3
- Marketingkampagnen sollen die Stärken des Landes national und international sichtbarer machen, um Patienten, Fachkräfte und Investitionen zu gewinnen.
- Die medizinische Versorgung soll finanziell und personell tragfähig, wohnortnah, zuverlässig und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein.
- Notfall-Krankentransporter werden bei nicht dringlichen Fällen eingesetzt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW 425
Mehr Rechte oder Angebote 25
- Kliniken, Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen werden besser vernetzt.
- Die wohnortnahe medizinische Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, wird gesichert und gestärkt.
- Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren werden erhalten und weiterentwickelt.
- Integrierte Versorgungsmodelle, die ambulante, stationäre und pflegerische Angebote verzahnen, werden ausgebaut.
- Eine verlässliche Personalbemessung entlastet die Fachkräfte im Gesundheitswesen.
- Digitale Anwendungen werden gezielt zur Verbesserung der Versorgung eingesetzt.
- Sensible Gesundheitsdaten werden geschützt, digitale Prozesse transparent gestaltet.
- Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie werden ausgebaut und gesichert.
- Es gibt bedarfsgerechte Therapieplätze und deutlich kürzere Wartezeiten, vor allem im ländlichen Raum.
- Wohnortnahe Therapieangebote werden gestärkt.
- Wohnortnahe Gesundheits- und Therapiezentren in ländlichen Regionen werden ausgebaut.
- Wo Praxen fehlen, werden mobile und aufsuchende Therapieangebote eingesetzt.
- Die ambulante Versorgung wird gestärkt, um stationäre Behandlungen zu vermeiden.
- Regionale Gesundheits- und Therapienetzwerke werden gefördert.
- Leistungsträger und Leistungserbringer stimmen sich besser ab, um Zugänge zu vereinfachen.
- Digitale Lösungen sollen persönliche Therapie ergänzen, nicht ersetzen.
- Telemedizin und digitale Therapiebegleitung werden ergänzend zur Präsenzversorgung eingesetzt.
- Digitale Gesundheitsangebote sind freiwillig, barrierefrei und datensicher.
- Frühzeitige Unterstützung soll schwere Erkrankungen verhindern und das Gesundheitssystem entlasten.
- Ein früher Zugang zu therapeutischer Unterstützung soll eine Chronifizierung von Erkrankungen vermeiden.
- Prävention, Beratung und Therapie werden besser miteinander verzahnt.
- Hausarzt, Suchthilfe, Psychotherapie, psychosoziale Beratung und Sozialarbeit werden besser verzahnt.
- Krisenvorsorge erfolgt ohne soziale Isolation von Patienten und Pflegebedürftigen.
- Einsatzbereiche, Funktionsweise und Zuständigkeiten von KI-Systemen in Verwaltung, Bildung und Gesundheit werden klar benannt und Betroffene aufgeklärt.
- Sensible Daten, insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich, werden geschützt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
FDP 714
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Kinder, Ältere und Kranke sollen unabhängig vom Familienmodell verlässliche Unterstützung erhalten.
- Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt stellen und Wahl zwischen Modellen im Wettbewerb bieten.
- Ein jährlicher Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung soll unter klaren Voraussetzungen möglich sein.
- Das Angebot heilkundlicher Tätigkeit von Pflegefachpersonen und Hebammen wird evidenzbasiert ausgebaut.
- Neben niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten braucht die Versorgung Innovationen in Telemedizin und Telepflege, Medizinische Versorgungszentren und eine moderne Krankenhausinfrastruktur.
- Jede Patientin und jeder Patient soll ambulant wie stationär bedarfsgerecht versorgt werden.
- Die Gesundheitsversorgung wird besser verzahnt und patientenzentriert, die Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär wird abgebaut.
- Der Grundsatz ambulant vor stationär wird konsequent umgesetzt.
- Die qualifizierte Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker wird gestärkt.
- Versorgung und Forschung für Post-Covid-, Long-Covid- und ME/CFS-Erkrankte werden ambulant, stationär und in der Rehabilitation gestärkt.
- Die stationäre Versorgung in Stadt und Land soll wohnortnah, patientenorientiert und zukunftsfähig sein.
- Die Vernetzung zwischen Praxen, Kliniken, Rettungsdiensten, Pflege, Apotheken und Patienten wird vollständig digital gestaltet, damit Patientendaten schnell verfügbar sind.
- Die Rahmenbedingungen für Telemedizin und Telepflege werden unbürokratisch, barrierefrei und praxistauglich verbessert, auch für eigene Endgeräte.
- Eine landesweit einheitliche Ersthelfer-App wird etabliert, damit qualifizierte Ersthelfende bei Notfällen sofort alarmiert werden.
Bleibt wie bisher 6
- Die Krankenversicherungspflicht wird beibehalten.
- Chronisch Kranke behalten die Hoheit über ihre Entscheidungen, und die Politik schafft verlässliche Rahmenbedingungen statt Bevormundung.
- Strategien zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Stadt und Land werden moderiert und weiterentwickelt.
- Medizinische Versorgungszentren auf Level I sollen die Grundversorgung von ambulanten Leistungen bis zu kurzen stationären Aufenthalten sichern.
- Die flächendeckende Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird gesichert.
- MVZ und andere Gesundheitszentren sichern die regionale Grundversorgung von ambulanten Behandlungen bis zu kurzen stationären Aufenthalten.
FW 18
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die medizinische Versorgung auf dem Land wird über medizinische Versorgungszentren organisiert.
- In zentralen Versorgungszentren stehen bedarfsgerecht über die Wochentage verteilt Ärzte verschiedener Fachrichtungen zur Verfügung.
- Der Rettungsdienst wird in der Fläche ausgebaut.
- Von der Alarmierung eines Rettungsmittels bis zum Eintreffen am Notfallort sollen höchstens zehn Minuten vergehen.
- Der Telenotarzt wird ausgebaut.
- Die gemeindenahe Gesundheitsversorgung wird nach dem „Schwester-Agnes“-Prinzip verbessert.
- Lebensbedrohlich verletzte Personen sollen innerhalb einer Stunde eine Rettungsstelle eines Krankenhauses erreichen.
- Klinikschließungen oder die Aufgabe von Fachbereichen erfolgen nur im Einklang mit dem Ziel, Schwerverletzte binnen einer Stunde ins Krankenhaus zu bringen.
Koalitionsvertrag 86
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Alle Menschen im Land sollen Zugang zu erreichbaren und qualitativ hochwertigen medizinischen Angeboten haben.
- Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen sollen möglichst in allen relevanten Gremien beteiligt werden.
- Die Erkenntnisse aus den Krankenhaus-Clustern werden für die Weiterentwicklung der Versorgung genutzt.
- Eine telemedizinische Plattform für das gesamte Land wird errichtet.
- Krebsbekämpfung und Krebsprävention werden unterstützt.
- Hospizangebote und Angebote der Palliativmedizin werden weiter verbessert.
Bleibt wie bisher 8
- Die Beratung zur sexuellen Gesundheit und Sexualpädagogik wird fortgesetzt.
- Die wohnortnahe Versorgung durch ein Netz der stationären Grund-, Regel- und Maximalversorgung wird erhalten.
- Alle Krankenhausstandorte im Land bleiben erhalten.
- Bundesweite Mindestmengenregelungen sollen die gesundheitliche Versorgung nicht gefährden.
- An Krankenhausstandorten werden ambulante und stationäre Versorgung als „Poliklinik PLUS“ sektorenübergreifend vernetzt.
- Krankenhausstandorte werden telemedizinisch angebunden.
- Es wird eine integrierte Versorgungsplanung geschaffen.
- Im Rostocker Eltern-Kind-Zentrum werden Versorgung, Forschung, Lehre und fachärztliche Aus- und Weiterbildung garantiert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht