Zum Inhalt

Patienten und Versicherte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU SH ​430
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Eine schnellstmögliche Erreichbarkeit des Universitätsklinikums Lübeck für Notfalltransporte wird sichergestellt.
  2. Eine zügige, umfassende und niedrigschwellige Betreuung durch psychologische Fachkräfte und Seelsorge wird gewährleistet.
  3. Ein leistungsstarkes Gesundheits- und Pflegesystem im Land sichern und fortentwickeln.
  4. Die bestehende Gesundheitsversorgung des Landes erhalten und verbessern.
  5. Die Chancen der Digitalisierung sektorenübergreifend nutzen und Onlinesprechstunden besser ausschöpfen.
  6. Digitale Möglichkeiten der Versorgung konsequent ausbauen.
  7. Hindernisse bei kooperativen Praxisformen beseitigen, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.
  8. Regionale Gesundheitszentren fördern, um in unterversorgten Gebieten Notfall-, Akut-, stationäre und ambulante Versorgung zu bündeln.
  9. Die Einführung von Angeboten durch Gemeindepflegende und Gesundheitslotsinnen und -lotsen prüfen, um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.
  10. Krankenhäuser und Universitätskliniken auskömmlich bei Betriebskosten und Investitionsmitteln finanzieren.
  11. Eine wohnortnahe medizinische und psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
  12. Ambulante und stationäre Angebote der Gesundheitsversorgung besser verzahnen.
  13. Die Niederlassung und Kooperation von Gesundheitsberufen flächendeckend fördern.
  14. Eine an Bedarfsorientierung, Qualität und Erreichbarkeit ausgerichtete Krankenhausstrukturpolitik umsetzen.
  15. Die medizinische Versorgung durch das Universitätsklinikum künftig auf Spitzenniveau gewährleisten.
  16. Das Universitätsklinikum stärker mit Häusern der Grund- und Schwerpunktversorgung vernetzen, um landesweit die Versorgung zu verbessern.
  17. Den Masterplan Medizinstudium zur Neustrukturierung und Verbesserung der Ausbildung verwirklichen.
  18. Die Koordinierung und Vernetzung interdisziplinärer Leistungen und Hilfen, besonders zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe, verbessern.
  19. Beratungsangebote zum Thema Gesundheit im Land fördern und ausbauen.
  20. Das vorhandene Angebot der Selbsthilfegruppen stärken.
  21. Die Digitalisierung als Ergänzung zum analogen Angebot für eine flächendeckende Beratungs- und Versorgungsstruktur fördern.
  22. Mehr Beratungsangebote schaffen, um lange und schädliche Wartezeiten zu reduzieren.
  23. Reservekapazitäten, Schutzausrüstung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Personal für Notfälle in Krankenhäusern und Praxen bereitstellen und einschließlich Folgekosten finanzieren.
  24. Eine flächendeckende, wohnortnahe und zeitlich verlässliche Gesundheits- und Pflegeversorgung sicherstellen.
  25. Beratungsangebote für pflegende Angehörige und von Demenzerkrankungen Betroffene ausweiten.
  26. Die stationäre und ambulante Hospizversorgung im Land ausbauen.
  27. Die Palliativversorgung im Land stärken.
  28. Eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung sicherstellen.
  29. Die Religiosität von Menschen in Heimen und Krankenhäusern soll beachtet werden, insbesondere mit Blick auf Spiritual Care.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Grüne SH ​426
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Eine gute gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land sicherstellen.
  2. Eine Gesundheitsversorgung schaffen, in der Patient*innen bedarfsgerecht behandelt werden.
  3. Alle Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Alter, Einschränkungen, Behinderungen oder Sprache landesweit an der gesundheitlichen Versorgung teilhaben.
  4. Die Übernahme von Dolmetscher*innenkosten in der gesundheitlichen Versorgung mit klar geregelter Zuständigkeit und ohne großen Aufwand sicherstellen.
  5. Erkenntnisse zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege in der medizinischen und pflegerischen Praxis besser umsetzen.
  6. Die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere oder ohne Krankenversicherung sicherstellen.
  7. Die Beratung über Möglichkeiten, wieder krankenversichert zu werden, ausbauen.
  8. Eine gute und verlässliche gesundheitliche Versorgung im ganzen Land sicherstellen.
  9. Die gesundheitliche Versorgung auf Inseln und Halligen sicherstellen.
  10. Genügend Rettungshubschrauber für medizinische Notfälle bereitstellen.
  11. Die palliativmedizinische Versorgung und die Hospizversorgung stärken.
  12. Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen in die Bedarfsplanung einbinden.
  13. Die geplante Einsetzung gemeindeübergreifend tätiger Pflegefachkräfte (Community Health Nursing) unterstützen.
  14. Die Institutionen aus Pflege und Gesundheit sowie Patient*inneninteressen in die Gesundheitsplanung einbinden.
  15. Im Rahmen einer PrEP-Strategie ein Modellprojekt zur sicheren Anwendung von STI-Selbsttests entwickeln und fördern.
  16. Mehr digitale Formate im Maßregelvollzug nutzen, um Besuche entfernt wohnender Angehöriger zu ermöglichen.
  17. Bestehende Beratungs- und Therapieangebote bedarfsgerecht ausbauen.
  18. Beratungs- und Testangebote zur sexuellen Gesundheit ausweiten.
  19. Die Qualität und Nachhaltigkeit der Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern erhöhen.
  20. Reserveantibiotika ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten.
  21. Medizinische Versorgungszentren mit angestellten Ärzt*innen und Gemeindepfleger*innen aufbauen.
  22. Der Diskriminierung von HIV-positiven und an AIDS erkrankten Menschen entgegentreten.
  23. Das Land unterzeichnet die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben.
  24. Darauf hinwirken, dass auch Landkreise und Kommunen die Deklaration zum Umgang mit HIV-positiven Menschen unterzeichnen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
SPD SH ​615
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Eine verlässliche Gesundheitsversorgung sicherstellen.
  2. Die medizinischen Angebote besser vernetzen.
  3. In Versorgungszentren die hausärztliche Versorgung um ambulante Pflegedienste und haushaltsnahe Dienstleistungen ergänzen.
  4. E-Health und Telemedizin einsetzen, um zusätzliche Versorgungssicherheit zu schaffen.
  5. Die Vor-Ort-für-dich-Kraft soll Angebotslücken zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung schließen.
  6. Medizinische, pflegerische und soziale Leistungen gebündelt und systemübergreifend anbieten.
  7. Bis 2030 in jedem Kreis Versorgungszentren mit umfassendem allgemeinmedizinischem Angebot einrichten.
  8. Das Konzept der First Responder als Ergänzung der Rettungskette unterstützen.
  9. Kleineren Kliniken ermöglichen, sich zu regionalen Gesundheitszentren mit verzahnter stationärer, ambulanter und pflegerischer Versorgung zu entwickeln.
  10. Für die medizinische und geburtshilfliche Versorgung auf Inseln und Halligen eigene Lösungen erarbeiten.
  11. Der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ beitreten.
  12. Die Zahl der Hospizplätze in Schleswig-Holstein auf 160 ausbauen.
  13. Die Errichtung von Tageshospizen modellhaft fördern, um Versorgungslücken zwischen stationären Hospizen zu schließen.
  14. Im Krankheits- oder Pflegefall flächendeckenden Zugang zu Notfallversorgung und spitzenmedizinischen Leistungen sichern.
  15. Die Ostseeraum-Politik auf Bildung, Forschung, Arbeitsmarkt, Kultur, Tourismus und grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausrichten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
FDP SH ​118
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die medizinische Versorgung weiter verbessern.
  2. Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Kultur, Arbeit und Verkehr über die Landesgrenze hinweg nahtlos verfügbar machen und die Erreichbarkeit für Pendler sichern.
  3. Den Zugang zu Gesundheitsleistungen mit Blick auf flächendeckende Versorgung, Qualität, Vernetzung, Digitalisierung und demografischen Wandel verbessern.
  4. Die grundlegenden Herausforderungen im Gesundheitswesen in den kommenden fünf Jahren in einer Agenda zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung angehen.
  5. Vorsorge über Anreize statt über Verbote attraktiv gestalten.
  6. Hausärztinnen und Hausärzte in ihren Möglichkeiten stärken, damit sie weiterhin erster Ansprechpartner und Lotse für Patienten sein können.
  7. Die Einzelpraxis auf dem Land um Gemeinschaftspraxen, Zweigpraxen und kommunale Gesundheitszentren ergänzen.
  8. Kommunale Gesundheitszentren nach dem Büsumer Modell häufiger zur Versorgungssicherung im ländlichen Raum einsetzen.
  9. Die Delegation ärztlicher Leistungen stärken, etwa durch mehr nicht-ärztliche Praxisassistenten und Physician Assistants.
  10. In kleineren Orten ohne eigenen Hausarzt feste Anlaufstellen nach dem Vorbild der Hallig-Pfleger einrichten.
  11. Den Versorgungssicherungsfonds neu auflegen, um Projekte für Digitalisierung, Vernetzung, Mobilität und Versorgung vor Ort zu ermöglichen.
  12. Die Angebote der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung stärken.
  13. Den Ausbau der Hospizplätze in den kommenden Jahren abschließen.
  14. Einen Masterplan Krankenhausinfrastruktur aufstellen, der die stationäre Versorgung zukunftsfest macht und Erreichbarkeit mit Qualität verbindet.
  15. Portal- und Anlaufpraxen an Krankenhäusern rund um die Uhr ermöglichen.
  16. Im Rettungsdienst ergänzende Versorgungsmodelle und telemedizinische Instrumente wie den Tele-Notarzt einsetzen, um die Zeit bis zur Erstversorgung kurz zu halten.
  17. Die Kapazitäten der Luftrettung bedarfsgerecht ausgestalten, besonders für Inseln und Halligen.
  18. Die Finanzierung der AIDS-Hilfen sichern und die regionale Verteilung der Beratungsangebote verbessern.
Bleibt wie bisher 1
SSW SH ​110
AfD SH 234
Linke SH 1321
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Landesinvestitionen machen die Gesundheitsversorgung unabhängig von der Kassenlage der Kommunen.
  2. Jeder Ort in Schleswig-Holstein soll in höchstens sieben Minuten von einem Rettungswagen erreichbar sein.
  3. Niemand soll mehr als 30 Minuten zu einer Fachärztin oder einem Facharzt fahren müssen.
  4. Gute medizinische Versorgung soll unabhängig von Geld, Wohnort und Herkunft sein.
  5. Medizinische Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge wird erhalten und wieder ausgebaut.
  6. Alle Menschen erhalten die notwendige medizinische Behandlung auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung.
  7. Das Rettungsdienstnetz wird auf Schwachpunkte untersucht, um Organisationslücken zu schließen.
  8. Der Zugang zu Familienplanungsmitteln ist kostenfrei.
  9. Geschlossene Standorte werden, wo erforderlich, wiedereröffnet.
  10. In medizinischen und psychologischen Beratungs- und Behandlungssituationen werden die Kosten notwendiger Verdolmetschung übernommen.
  11. Mangel an Schutzkleidung, Intensivbetten und Pflegekräften in Krisen wird künftig verhindert.
  12. HIV-Infektionen werden möglichst früh erkannt und behandelt.
  13. Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen mit HIV wird entschlossen entgegengetreten.
  14. HIV/Aids wird durch Information und gezielte Kampagnen enttabuisiert.
  15. Pflegebeschäftigte werden praxisnah zum Umgang mit HIV sensibilisiert und aufgeklärt.
  16. Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung in der Fläche wird verbessert.
  17. Niemand braucht mehr als 30 Minuten zu einer Fachärztin oder einem Facharzt.
  18. Rettungswagen erreichen alle Einsatzorte in Schleswig-Holstein in höchstens sieben Minuten.
  19. HIV und Aids werden entstigmatisiert.
  20. Die HIV-Präventions- und Beratungsarbeit wird ausgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
FW SH ​​3
Koalitionsvertrag ​623
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Die Gesundheitsstruktur im Land wird genau überprüft und wo nötig nachgebessert.
  2. Patientenbezogene Forschung soll in der EU harmonisiert werden, um Nachteile für Patientinnen und Patienten in einzelnen Staaten zu verringern.
  3. Eine gute Gesundheitsversorgung und Pflege soll sichergestellt und ihre Rahmenbedingungen verbessert werden.
  4. Für Menschen mit Long Covid soll die bestmögliche medizinische Behandlung im Land bereitstehen.
  5. Niederlassung und Kooperation von Gesundheitsberufen werden flächendeckend gefördert, um wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.
  6. Initiativen zur kooperativen Zusammenarbeit in der Patientenversorgung in den Regionen werden unterstützt.
  7. Die digitalen Möglichkeiten der medizinischen Versorgung werden ausgebaut.
  8. Eine bedarfsorientierte, qualitätsvolle und erreichbare Krankenhausstrukturpolitik wird umgesetzt.
  9. Die Vernetzung des UKSH mit kleineren und mittleren Krankenhäusern wird unterstützt.
  10. Das Universitäre Cancer Center Schleswig-Holstein wird finanziell unterstützt.
  11. Gesundheitsberatungsangebote im Land werden gefördert und ausgebaut.
  12. Das Angebot der Selbsthilfegruppen wird gestärkt.
  13. Digitale Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung wie Apps und Onlinekurse werden unterstützt.
  14. Die Digitalisierung einer flächendeckenden Beratungs- und Versorgungsstruktur wird als Ergänzung zum analogen Angebot gefördert.
  15. Ein Pilotprojekt zur gesunden Gemeinschaftsverpflegung an einem Krankenhaus wird gefördert und ausgewertet.
  16. Dem Bund werden Vorschläge zu Standards der Krankenhausernährung und deren Finanzierung unterbreitet.
  17. Eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung wird sichergestellt.
  18. Die teilstationäre Hospizversorgung mit Tageshospizen wird ausgebaut.
  19. Eine patientenorientierte, inklusive und kultursensible Hospizarbeit und Palliativversorgung wird weiterentwickelt.
  20. Die Telemedizin im Justizvollzug wird ausgeweitet, um jederzeit medizinische Betreuung zu gewährleisten.
  21. Die Gesundheitsversorgung, gerade in ländlichen Räumen, wird stärker mit digitalen Angeboten verknüpft.
  22. Praktische Hemmnisse bei der Grenzüberschreitung, etwa im Arbeitsleben, in der Gesundheitsversorgung und bei der Mobilität, werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Grüne SH, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​947
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Chronische Erkrankungen und Multimorbidität werden in der Prävention stärker berücksichtigt.
  2. Präventionsangebote sollen vor allem diejenigen erreichen, die gesundheitsfördernde Maßnahmen am dringendsten brauchen.
  3. Neubauten von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden vollständig klimatisiert.
  4. Förderprogramme unterstützen die Nachrüstung bestehender Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mit erneuerbar betriebenen Klimaanlagen.
  5. Die Vernetzung der Psychosozialen Notfallversorgung wird ausgebaut.
  6. Medizinische Leistungen, die sicher digital erbracht werden können, sind digital verfügbar.
  7. Notwendige persönliche Behandlungen erfolgen möglichst wohnortnah und ambulant.
  8. Nicht notwendige Krankenhausaufenthalte werden vermieden.
  9. Die Ambulantisierung bisher stationärer Leistungen wird gestärkt.
  10. Die Landeskrankenhausplanung stärkt die Grund- und Regelversorgung einschließlich Geburtshilfe und Notfallversorgung in der Fläche.
  11. Sektorenübergreifende Modellprojekte mit Leistungserbringern und Kostenträgern werden gefördert.
  12. Eine flächendeckende Notfallversorgung wird garantiert.
  13. Eine ehrenamtliche Patientenfürsprache wird landesweit im Landeskrankenhausgesetz verankert.
  14. Medizinische Versorgungszentren werden gemeinsam mit Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung dort gefördert, wo die Versorgung sonst nicht gesichert ist.
  15. Eine bundeseinheitliche Regelung finanziert aussichtsreiche Kinderwunschbehandlungen unabhängig von Familienform und sexueller Orientierung vollständig.
  16. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll die Versorgung einfacher und sicherer machen und Gesundheitsberufe entlasten.
  17. Ein KI-Medizin-Hub in Lübeck am neuen KI-Rechenzentrum wird eingerichtet.
  18. Die Notfallversorgung wird gestärkt.
  19. Integrierte Strukturen aus Notfallzentren, Notdienstpraxen, digitalen und telefonischen Angeboten und ambulanter Versorgung werden ausgebaut.
  20. Die Notfallreform auf Bundesebene soll Zugänge vereinfachen.
  21. Die Notfallreform auf Bundesebene soll eine intelligentere Patientensteuerung schaffen.
  22. Die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in der EU wird ausgebaut.
  23. Die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Schleswig-Holstein wird gezielt ausgebaut.
  24. Menschen erhalten unabhängig von ihrem Krankheitsbild Zugang zu guter, bedarfsgerechter Versorgung.
  25. Von Endometriose Betroffene erhalten eine bedarfsgerechte gynäkologische Behandlung.
  26. Die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung zu Endometriose wird gestärkt.
  27. Die Long-Covid-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird flächendeckend umgesetzt.
  28. Gendermedizin soll in Forschung, Lehre und Versorgung konsequent verankert werden.
  29. Der Landtagsbeschluss zur gendersensiblen Medizin wird konsequent umgesetzt und bestehende Lücken werden geschlossen.
  30. Die Sprachmittlung durch qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in therapeutischen Settings wird ausgebaut.
  31. Sprachliche Barrieren in der Gesundheitsversorgung werden auch mit neuen technischen Möglichkeiten abgebaut.
  32. Präventive Hausbesuche werden gemeinsam mit den Kommunen landesweit ermöglicht.
  33. Prävention und Rehabilitation werden gestärkt, damit Menschen länger gesund bleiben.
  34. Für Demenzkranke soll eine flächendeckende Versorgung bestehen.
  35. In der Demenzversorgung sollen modernste medizinische Erkenntnisse umgesetzt werden.
  36. Alle Menschen haben am Lebensende Anspruch auf verlässliche, würdevolle und wohnortnahe Versorgung.
  37. Spezialisierte Fachkräfte und Ärzte sollen Hausbesuche koordinieren und Schwerkranke sowie Angehörige eng begleiten.
  38. Eine flächendeckende palliative Versorgung soll allen Menschen unabhängig vom Wohnort ein würdevolles Lebensende ermöglichen.
  39. Gesundheitsfachberufe sollen die Möglichkeit eines Direktzugangs in die Gesundheitsversorgung erhalten.
  40. Unverhältnismäßige Auskunftspflichten im ambulanten Bereich, die Versorgung verhindern, werden im Rahmen der landesgesetzlichen Möglichkeiten verringert.
  41. Professionelle Dolmetsch- und Sprachmittlungsangebote werden ausgebaut, auch im Gesundheitswesen, in Schulen und Behörden.
  42. Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser werden flächendeckend mit Seelsorgern aus allen Glaubensgemeinschaften versorgt.
  43. Die Essensqualität in öffentlichen Kantinen, Schulen, Kitas und Krankenhäusern wird nach DGE-Empfehlungen weiterentwickelt.
  44. Krankenhäuser erhalten tragfähige Notbetriebskonzepte für Infrastrukturausfälle.
  45. Nach Krankenhaus-, Psychiatrie-, Jugendhilfe- oder Haftaufenthalten wird ein Übergangsmanagement gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet.
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de