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Patienten und Versicherte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU ​35
FW ​88
AfD 1311
Grüne ​​20
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Kinder in Armut, mit seltenen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Eltern erhalten zertifizierte, qualitätsgesicherte Versorgung und Beratung.
  2. Kommunen erhalten Hilfe, gesunde Ernährung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anzubieten.
  3. Eine gründliche, sektorübergreifende Ermittlung der Versorgungssituation und des Bedarfs wird unterstützt.
  4. Die Zahl der Kassensitze für Fachärztinnen und Fachärzte in Bayern soll erhöht werden.
  5. Alle Menschen in Bayern sollen in Notsituationen oder bei Geburtsbeginn binnen 30 Minuten ein geeignetes Krankenhaus erreichen können.
  6. Notaufnahmen, Geburtshilfe und Pädiatrie gehören zur Grundversorgung in jeder Region.
  7. Der zügige Ausbau der Telemedizin in bayerischen Kliniken wird gefördert.
  8. Die digitale Vernetzung zwischen Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Patienten wird über die elektronische Patientenakte unter Wahrung des Datenschutzes erleichtert.
  9. Die Leitstellen der Nummern 116117 und 112 werden bayernweit technisch und organisatorisch verschränkt.
  10. Der Rettungsdienst wird als System aus einer Hand angeboten.
  11. Die Kapazitäten des Rettungsdienstes werden wo nötig bedarfsgerecht ausgebaut.
  12. Die telefonische und telemedizinische Bearbeitung von Anfragen wird als Bestandteil der Notfallrettung ins Rettungsdienstgesetz aufgenommen.
  13. Zur Entlastung des Rettungsdienstes werden Gemeinde-Notfallsanitäter sowie interdisziplinäre sozialpsychiatrische bzw. notfallpflegerische Teams eingeführt.
  14. Eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanter und stationärer Therapie sowie Hilfs- und Beratungsangeboten gilt als zentral.
  15. Die Geschlechterperspektive wird in Forschung und Diagnostik besser berücksichtigt.
  16. Transkulturelle Medizin und Psychotherapie nach dem Vorbild des Bayerischen Zentrums für transkulturelle Medizin werden gefördert.
  17. Transkulturelle medizinische und psychotherapeutische Versorgung wird flächendeckend verwirklicht.
  18. Die psychische Gesundheit wird durch mehr Beratungsstellen gestärkt.
  19. Es sollen mehr Psychotherapeuten, Psychosomatiker und Psychiater tätig sein.
  20. Eine ausreichende psychosoziale Notfallversorgung wird gewährleistet.
SPD ​16
FDP ​622
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Die Gesundheitsversorgung wird mit digitalen Lösungen verbessert und effizienter gemacht.
  2. Patientinnen und Patienten haben die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte und entscheiden jederzeit über deren Verwendung.
  3. Alle Menschen erhalten unabhängig vom Familienstand Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten.
  4. In Situationen wie Arztbesuch oder Pflegefall wird ein diskriminierungsfreier Umgang gesichert.
  5. Ergebnisse der Geschlechterforschung werden in medizinischer Praxis und Prävention umgesetzt.
  6. Die Kosten für unterstützende Therapien werden übernommen.
  7. In Stadt und Land wird eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung sichergestellt.
  8. Das System der Gemeinde-Notfallsanitäter wird in Bayern eingeführt.
  9. Ein Gesamtkonzept zur Stationierung von Rettungsfahrzeugen und -hubschraubern an weiteren Standorten wird erarbeitet.
  10. Patientinnen und Patienten werden schnell und sicher in eine Spezialklinik transportiert, wenn ein Eingriff dort besser erfolgen kann.
  11. In Nord- und Südbayern wird je ein weiterer Intensivtransporthubschrauber für Sekundäreinsätze eingerichtet.
  12. Modellprojekte für einen schonenden Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung werden vorangetrieben.
  13. Der Mangel an Blutkonserven wird aktiv angegangen.
  14. Die Transparenz der Medizinischen Versorgungszentren für Patientinnen und Patienten wird verbessert.
  15. Patientinnen und Patienten sollen wissen, wer Eigentümer eines Medizinischen Versorgungszentrums ist.
  16. Die Einführung der elektronischen Patientenakte und weiterer digitaler Gesundheitsanwendungen wird unterstützt, sofern sie die Versorgungsqualität funktionell und unbürokratisch verbessern.
  17. Patientinnen und Patienten haben die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte.
  18. Ein Case-Management stellt die Qualität der Versorgung sicher.
  19. Bayern erhält Notfallkonzepte für die Medikamentenversorgung außerhalb der Geschäftszeiten.
  20. Rahmenbedingungen sollen Patientenschutz und fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandhandel ermöglichen.
  21. Betroffene erhalten je nach Schweregrad innerhalb von zwei Wochen ein Therapieplatzangebot.
  22. In mittelgroßen Städten wird die medizinische Versorgung durch Fachkliniken gefördert.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Linke ​233
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Die gesundheitliche Versorgung ist in Stadt und Land unabhängig vom Einkommen gut erreichbar.
  2. Kommunale Versorgungszentren beziehungsweise Polikliniken werden eingerichtet.
  3. Mobile Arztpraxen und vernetzte Filialpraxen sichern die Versorgung in ländlichen Regionen.
  4. Im Rahmen einer gesamtbayerischen Gesundheitsplanung werden Steuerungsinstrumente für eine bedarfsgerechte Verteilung von Praxen und Versorgungszentren entwickelt.
  5. Barrierefreie Shuttleservices zu Arztpraxen werden eingerichtet.
  6. Ein Landesprogramm „Medizinische Versorgung im ländlichen Raum“ garantiert eine flächendeckende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung.
  7. Medizinstudienplätze werden gefördert.
  8. Einsatz und Studiengänge von Gemeindepflegekräften werden gestärkt.
  9. Eine Bundesratsinitiative soll die Zwei-Klassen-Versicherung durch eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung für alle ersetzen.
  10. Die Mittel im Gesundheitswesen werden für den Umbau zu einer bedarfsgerechten, interdisziplinären Gesundheitsversorgung eingesetzt.
  11. Kommunale Versorgungszentren oder Polikliniken werden ermöglicht.
  12. Mobile Angebote wie das Doc-Mobil ergänzen die Versorgungszentren.
  13. Geschulte Gemeindepflegekräfte machen Hausbesuche und ergänzen Versorgungszentren und Arztpraxen.
  14. Apotheken können niedrigschwellige Gesundheitsberatung und Prävention übernehmen.
  15. Der Freistaat stattet die Kommunen so aus, dass sie eine gut erreichbare Gesundheits- und Pflegeversorgung bereitstellen können.
  16. Ein Transformationsfonds stellt jährlich 1 Milliarde Euro für eine wohnortnahe Versorgung bereit.
  17. Die Krankenhausplanung wird bedarfsorientiert und wohnortnah organisiert.
  18. Die regionale Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Klinikträgern wird ausgebaut.
  19. Ausreichende Krankenhauskapazitäten für Epidemien, Großunfälle und Naturkatastrophen werden sichergestellt.
  20. Die Notaufnahmen der Universitätskliniken werden ausgebaut.
  21. Die Zusammenarbeit von kommunalen Kliniken und Universitätskliniken wird gestärkt.
  22. Ein Transformationsfonds stellt jährlich 1 Milliarde Euro für die wohnortnahe Versorgung bereit.
  23. Auf kommunaler Ebene wird ein unabhängiges psychosoziales Beratungssystem eingeführt.
  24. Hospize und ambulante palliative Versorgung werden flächendeckend ausgebaut.
  25. Die Stigmatisierung von HIV-Betroffenen wird beendet.
  26. Bestehende Angebote zu HIV/AIDS in Städten und Landkreisen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  27. Präventions- und Rehabilitationsangebote sind für alle Versicherten kostenfrei.
  28. Menschen ohne Versicherungsschutz erhalten gesicherten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung.
  29. Der anonyme Krankenschein wird weitergeführt und ausgebaut.
  30. Mehrsprachige Beratung und Information für Menschen ohne Versicherungsschutz werden verbessert und sichergestellt.
  31. Die Gesundheitsplanung von Land und Kommunen stellt eine wohnortnahe Versorgung sicher.
  32. Menschen sollen auch am Lebensende gut versorgt werden.
  33. Verhütung ist in jedem Lebensalter kostenlos.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag ​57

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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