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Patienten und Versicherte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​123
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Zur Verbesserung der Versorgung in der Fläche wird eine Landarztquote eingeführt.
  2. Regionale Gesundheitszentren werden aufgebaut, damit der Wohnort nicht über den Zugang zur besten Behandlung entscheidet.
  3. Telemedizin wird für die medizinische Versorgung der Gefangenen genutzt.
  4. Die Krankenhausplanung wird neu ausgerichtet.
  5. Neue Ansätze der sektorenübergreifenden Versorgung werden eingeführt.
  6. Eine wohnortnahe Grundversorgung wird überall in Niedersachsen sichergestellt.
  7. Hochspezialisierte Leistungen werden stärker in geeigneten Krankenhäusern konzentriert.
  8. Die Krankenhausplanung wird vorausschauend an den tatsächlichen regionalen Versorgungsbedarfen ausgerichtet.
  9. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander, mit niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Einrichtungen wird gestärkt.
  10. Regionale Gesundheitszentren sichern die Versorgung dort, wo ambulante oder stationäre Versorgung gefährdet ist.
  11. Sektorenübergreifende Versorgungsmodelle und regionale Versorgungsverbünde werden weiter ausgebaut und gefördert.
  12. Auf Bundesebene wird für geeignete Rahmenbedingungen einer sektorenübergreifenden und integrierten Versorgung eingetreten.
  13. Das System der Notfallversorgung wird für Hilfesuchende einfacher und verständlicher.
  14. Gemeinsame integrierte Notfallleitstellen, rund um die Uhr über 112 und 116 117 erreichbar, werden eingerichtet.
  15. Personelle Situation, Arbeitsbedingungen und finanzielle Rahmenbedingungen werden für eine bestmögliche Versorgung verbessert.
  16. Digitale Lösungen für das Patientendatenmanagement und innovative Gesundheitstechnologien werden bis in die Regelversorgung unterstützt.
  17. Die elektronische Patientenakte wird flächendeckend eingeführt.
  18. Das eRezept wird eingeführt.
  19. Digital gestützte Versorgungsformen werden vorangetrieben.
  20. Telemedizinnetzwerke und telemedizinische Versorgungsangebote werden in allen Sektoren ausgebaut.
  21. Begleitung und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen werden weiter verbessert.
  22. Die Selbstbestimmung schwerstkranker und sterbender Menschen wird gestärkt.
  23. Die hospizlich-palliativen Strukturen werden patientenorientiert weiterentwickelt.
Ohne klare Richtung 1
CDU 1231
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Familienwunschkliniken werden gefördert und bei Bedarf neu eingerichtet.
  2. Digitalisierung und künstliche Intelligenz werden zur Unterstützung von Diagnostik, Therapieansätzen und Telemedizin stärker vorangetrieben.
  3. In den Justizvollzugsanstalten werden die technischen Möglichkeiten für den Einsatz von Telemedizin geschaffen.
  4. Die digitale Verbindungsstärke für den Betrieb der Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten wird sichergestellt.
  5. Psychologische Betreuung in den regionalen Betreuungszentren wird ausgebaut.
  6. Im Krankheitsfall muss sich jede Person auf modernste medizinische Versorgung verlassen können.
  7. Eine flächendeckende Versorgung mit Fach- und Allgemeinärzten in ländlichen Räumen und Oberzentren wird auch für die Zukunft angestrebt.
  8. Alle Menschen in Niedersachsen sollen sich auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung in ihrer Nähe verlassen können.
  9. Eine gleichmäßigere und ausgewogenere Verteilung der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen wird hergestellt.
  10. Die stationäre Versorgung in Niedersachsen wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  11. In die Krankenhausstruktur wird weiter investiert und Versorgungsstufen werden eingeführt.
  12. Durch Versorgungsstufen sollen die Versorgungsqualität steigen und eine verlässliche Grundversorgung flächendeckend gewährleistet werden.
  13. Die Zeit, die Pflegepersonal für Dokumentationsaufgaben aufwendet, soll für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
  14. Die Behandlung schwerer Erkrankungen wird an großen Zentren der Schwerpunkt- und Maximalversorgung konzentriert, um ein höchstmögliches Maß an Qualität zu gewährleisten.
  15. Bei der Stärkung der Rehabilitationskliniken werden Bedarfe in den Bereichen ME/CFS und Long Covid angemessen berücksichtigt.
  16. Das bürgernahe, leistungsfähige und dezentrale Gesundheitswesen wird durch die systematische Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für alle Menschen weiter verbessert.
  17. Eine gute Notfall-, Grund- und Regelversorgung ist innerhalb von 30 Minuten erreichbar.
  18. Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitäter werden flächendeckend etabliert.
  19. Die Apotheke vor Ort wird als Lotse im Gesundheitswesen und als niedrigschwellige fachliche und empathische Anlaufstelle etabliert.
  20. Die Menschen werden zur Teilnahme an Reanimations- und Erste-Hilfe-Kursen aufgerufen, damit in Notfallsituationen mehr direkte Hilfe möglich ist.
  21. Zusätzliche Rettungshubschrauber werden in Dienst gestellt, um Veränderungen der Krankenhausstruktur Rechnung zu tragen.
  22. Die Studienplätze für das Berufsbild Physician Assistant werden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ausgebaut.
  23. Die Hospiz- und Palliativmedizin wird weiter finanziell gefördert und ausgebaut.
  24. Das umfassende Konzept der digitalen Gesundheitsversorgung wird umgesetzt.
  25. Telemedizinische Fernbehandlungen werden angewendet und gefördert.
  26. Die digitale Patientenakte, das E-Rezept und deren flächendeckende Einführung werden unterstützt.
  27. Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich werden digital abgebildet, damit mehr Menschen an gesundheitlichen Vorbeugemaßnahmen teilnehmen können.
  28. Gemeinsam mit den anderen Ländern wird in der Gesundheitsministerkonferenz eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der geschlechterspezifischen Medizin angestoßen.
  29. Eine vermehrte Aufklärung und Entstigmatisierung geschlechtsspezifischer Krankheiten wie Endometriose wird unterstützt.
  30. Telemedizinische Verfahren werden umgesetzt und anerkannt.
  31. Gemeindeschwestern werden als niedrigschwelliges Angebot eingeführt.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne ​330
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die palliativmedizinische Versorgung wird ausgebaut, insbesondere ambulant.
  2. Kommunale Gesundheitsberatung, etwa in Gesundheitskiosken, wird gefördert.
  3. Gegen sexuell übertragbare Infektionen werden Aufklärung über Schutzmöglichkeiten und Entstigmatisierung eingesetzt.
  4. Test- und niedrigschwellige Behandlungsmöglichkeiten für sexuell übertragbare Infektionen werden verbessert.
  5. Niedersachsen baut schnell ein Kompetenznetzwerk und interdisziplinäre Ambulanzen auf.
  6. Niedersachsen baut spezialisierte Reha-Einrichtungen auf.
  7. Die Forschung wird intensiviert, um Diagnostik und Zugang zu medizinischen, therapeutischen und sozialen Leistungen zu erleichtern.
  8. Die Vorschläge der Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung werden zügig umgesetzt.
  9. Eine Bedarfsplanung erfasst Über- und Unterversorgung und verteilt Kapazitäten sinnvoll.
  10. Die hausärztliche Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, wird vorrangig gestärkt.
  11. Nichtärztliche Heilberufe werden stärker in die Primärversorgung eingebunden.
  12. Mindesterreichbarkeitsstandards sichern die Wohnortnähe der hausärztlichen Versorgung.
  13. Digitale Anwendungen wie Robotik, Telemedizin, elektronische Patientenakte und altersgerechte Assistenzsysteme werden gezielt genutzt, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen.
  14. Eine Infrastruktur wird gefördert, die Patientendaten sicher, zuverlässig, datenschutzkonform und bedarfsgerecht verfügbar macht.
  15. Der Wandel der Krankenhauslandschaft zu Grundversorgung in der Fläche und spezialisierten Zentren wird mit einer vorausschauenden, an der Behandlungsqualität orientierten Krankenhausplanung gestaltet.
  16. In mindestens acht Versorgungsregionen wird ein Angebot mit differenzierten Versorgungsstufen geplant.
  17. Jede Versorgungsregion erhält neben Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung mindestens ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung.
  18. Eine qualitätsorientierte, sektorenübergreifende Gesamtversorgungsplanung über alle Versorgungsbereiche wird auf den Weg gebracht.
  19. Krankenhäuser werden an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet.
  20. Die Ernährung für Patientinnen, Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern wird gesünder gestaltet.
  21. Ambulanter Bereitschaftsdienst, stationäre Notfallversorgung und Rettungsdienst werden besser aufeinander abgestimmt.
  22. An Krankenhäusern werden integrierte Notfallzentren für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen eingerichtet.
  23. Modellprojekte wie Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter oder mobile Ersthelfende werden flächendeckend ausgeweitet.
  24. Fahrdienste bringen Menschen insbesondere im ländlichen Raum zu Bereitschaftsdienstpraxen oder Kliniken, wenn kein Rettungswagen nötig ist.
  25. Telemedizinische Angebote ergänzen die Notfallversorgung.
  26. Telenotärztinnen und Telenotärzte ergänzen das Versorgungsangebot in Teilen Niedersachsens.
  27. Die Gesundheitsversorgung aller Menschen wird unabhängig von Versicherungs- oder Aufenthaltsstatus flächendeckend gewährleistet.
  28. Für alle Menschen ohne Krankenversicherung wird unabhängig vom Aufenthaltsstatus flächendeckend ein anonymer Krankenschein bereitgestellt.
  29. Die Behandlungskapazitäten in geriatrischen Zentren werden ausgebaut.
  30. Bei medizinischen und sozialen Einrichtungen wie Kitas, Krankenhäusern und Pflegeheimen muss die Wahlfreiheit zwischen kirchlichen und nichtkirchlichen Trägern gewährleistet sein.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
AfD ​113
FDP ​110
Linke ​125
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Allen Menschen soll eine dezentrale medizinische Versorgung bis hin zu Ärztinnen und Ärzten auf dem Land zukommen, statt Krankenhausbetten abzubauen.
  2. Die Krankenhausplanung soll sich an den tatsächlichen Pflegebedarfen ausrichten.
  3. Krankenhäuser sollen Reserven für Notfälle und Pandemien vorhalten.
  4. Eine gesetzliche Personalbemessung soll eine gute Versorgung in Krankenhäusern sicherstellen.
  5. Geburtshilfe soll als Menschenrecht zusammen mit der Grundversorgung in das Krankenhausgesetz aufgenommen werden.
  6. Ein Krankenhausplan soll sich an Bedarf und Wohnortnähe orientieren.
  7. Krankenhäuser sollen ausreichende Kapazitäten für Epidemien, Großunfälle und Naturkatastrophen vorhalten.
  8. Niedersachsen soll eine Bundesratsinitiative für eine einheitliche Gesundheits- und Pflegeversicherung für alle anstelle der Zwei-Klassen-Versicherung starten.
  9. Hospize, Palliativstationen und ambulante Palliativversorgung sollen weiter gefördert und ausgebaut werden.
  10. Betroffene und Angehörige sollen besser über Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung informiert werden.
  11. Land und Kommunen sollen gemeinsam planen, damit die Menschen wohnortnah die benötigte Gesundheitsversorgung erhalten.
  12. Allen Menschen soll eine umfassende und barrierefreie Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden.
  13. Präventions- und Rehabilitationsangebote sollen für alle Versicherten kostenfrei sein.
  14. Apotheken sollen niedrigschwellige Gesundheitsberatung und Prävention übernehmen können.
  15. Kommunale Versorgungszentren beziehungsweise Polikliniken sollen eingerichtet werden.
  16. Mobile Arztpraxen sollen eingeführt werden.
  17. Speziell geschulte Gesundheitsfachkräfte (Gemeindeschwestern) sollen eingesetzt werden.
  18. Barrierefreie Shuttle-Services zu Arztpraxen und Apotheken sollen eingeführt werden.
  19. Die Selbstorganisation chronisch Kranker und ihre Organisationen sollen gestärkt und unterstützt werden.
  20. Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Patienten sollen gestärkt werden.
  21. Die Ausgrenzung von Erkrankten, etwa mit HIV/AIDS, wird abgelehnt; Landespolitik soll Vorurteile abbauen.
  22. Statt Wettbewerb und Profitlogik soll eine bedarfsorientierte Finanzierung allen Menschen Zugang zu guter medizinischer Versorgung ermöglichen.
  23. Die Leistungen des Gesundheitswesens sollen uneingeschränkt der bedarfsgerechten Versorgung aller im Land lebenden Menschen dienen.
  24. Gesundheitsleistungen sollen flächendeckend, wohnortnah, zeitnah und unabhängig von der sozialen Lage verfügbar sein.
  25. Aids-Prävention und die Integration HIV-positiver Menschen sollen gestärkt werden.
Bleibt wie bisher 1
FW ​210
Koalitionsvertrag ​319
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Krankenhausversorgung wird auf Basis der Empfehlungen der Enquetekommission sichergestellt.
  2. Die wohnortnahe Grundversorgung wird überall in Niedersachsen gewährleistet.
  3. Die Förderung Regionaler Gesundheitszentren wird ausgeweitet, um die Versorgung dort zu sichern, wo Krankenhäuser nicht mehr dauerhaft betrieben werden können.
  4. Regionale Gesundheitszentren verbessern die Versorgung durch enge Zusammenarbeit ambulanter und stationärer Angebote unter einem Dach.
  5. Beim Bund werden Rahmenbedingungen für eine sektorenübergreifende und integrierte Versorgung angestrebt.
  6. Die Notrufnummer 112 und die Servicenummer 116117 sollen in gemeinsamen Notfallleitstellen zusammengeführt werden.
  7. Die Notfallversorgung soll an integrierten Notfallzentren in Zusammenarbeit von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenhäusern erfolgen.
  8. Erfolgreiche Modellprojekte wie „Gemeindenotfallsanitäter“ oder „Telemedizin im Bereitschaftsdienst“ werden weitergeführt und ausgeweitet.
  9. Menschen mit komplexem Hilfebedarf benötigen ein ambulant gesteuertes, vernetztes und aufsuchendes Unterstützungssystem mit multiprofessionellen Teams.
  10. Der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung, insbesondere ambulant und für Kinder und Jugendliche, wird unterstützt.
  11. Die Chancen der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden genutzt, um das Gesundheitssystem in Niedersachsen zukunftsfähig aufzustellen.
  12. Menschen mit Langzeitfolgen einer COVID-19-Infektion sollen auf Grundlage der Forschung bedarfsgerecht versorgt werden.
  13. Menschen ohne Krankenversicherung soll der Zugang zur medizinischen Regelversorgung erleichtert werden.
  14. Geprüft wird, wie Beratungsangebote und Clearingstellen, die Menschen in Krankenversicherung oder Gesundheitsversorgung bringen, an zentralen Orten unterstützt werden können.
  15. Für die dauerhafte Etablierung des Community Health Nursing werden die Rahmenbedingungen geschaffen.
  16. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Landes wird ein Programm für Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe aufgelegt.
  17. Die Ausbildungsquoten in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen sollen erhöht werden.
  18. Für die medizinische Versorgung Gefangener werden Kooperationen mit externen Partnern wie Kliniken und Großpraxen ausgebaut.
  19. Die Angebote in den Regionalen Versorgungszentren werden insbesondere bei Telemedizin und haushaltsnahen Dienstleistungen ausgebaut.
Bleibt wie bisher 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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