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Patienten und Versicherte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​326
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Der Zugang zu hochwertiger und wohnortnaher medizinischer Versorgung in Stadt und Land soll sichergestellt werden.
  2. Ein bundesweites, flächendeckendes therapeutisches Angebot zur Prävention soll etabliert werden.
  3. In Nordrhein-Westfalen soll das therapeutische Präventionsangebot besonders ausgeweitet werden.
  4. Das Gesundheitssystem wird erhalten, gefördert und weiterentwickelt.
  5. Eine flächendeckende wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung wird sichergestellt.
  6. Spezialisierung und Qualität der Patientenversorgung werden gesteigert.
  7. Das Gesundheitswesen soll flächendeckend digitalisiert werden.
  8. Das Virtuelle Krankenhaus soll ausgebaut werden.
  9. Medizinstudienplätze werden per Auswahlverfahren an Bewerber vergeben, die danach hausärztlich in unterversorgten Regionen arbeiten.
  10. Grund- und Notfallversorgung, Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin stehen flächendeckend und wohnortnah zur Verfügung.
  11. Komplizierte medizinische Eingriffe gehören in die Hände erfahrener Spezialisten.
  12. Eine flächendeckende Krankenhausversorgung mit Grundversorgung und Spezialisierungen wird sichergestellt.
  13. Über- und Unterkapazitäten in der Krankenhausversorgung werden verhindert.
  14. Überprüfbare Qualitätsvorgaben auf Grundlage von Leistungsgruppen sollen eine zukunftsfeste Krankenhausstruktur schaffen.
  15. Ein Krankenhaus-Modernisierungsprogramm stellt in fünf Jahren 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit.
  16. Die medizinische Rehabilitation wird gestärkt.
  17. Wirksame innovative Behandlungsmöglichkeiten gegen Krebs und Demenz sollen geschaffen werden.
  18. Das Virtuelle Krankenhaus wird weiter ausgebaut.
  19. Die Expertise der Universitätskliniken wird Krankenhäusern in der Fläche zugänglich gemacht.
  20. Das Virtuelle Krankenhaus wird auf weitere Indikationen und alle Krankenhäuser im Land ausgedehnt.
  21. Das Telenotarztsystem wird flächendeckend ausgebaut.
  22. Die telenotfallmedizinische Versorgung wird landesweit verbessert.
  23. Portalpraxen werden mit Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut.
  24. Ein zentraler Empfang oder ein strukturiertes Ersteinschätzungssystem wird in Krankenhäusern und Notfallpraxen eingeführt.
  25. Die Hochschulmedizin soll Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum stärker zur Verfügung stehen.
  26. Die Studienkapazitäten in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen werden deutlich ausgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
SPD ​413
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Grüne ​49
FDP 1420
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Chancengerechtigkeit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird durch Abbau von Hürden verbessert.
  2. Feuerwehrdienstliche Versorgung und medizinische Notfallhilfe werden grenzüberschreitend organisiert.
  3. Therapeutische Angebote im ländlichen Raum werden ausgebaut.
  4. Betroffene können sich niedrigschwellig über ihr Krankheitsbild und Hilfsangebote informieren.
  5. Eine regional vernetzte, patientenorientierte und integrierte Versorgung mit gleichwertiger Prävention, Notfallversorgung, Kuration, Rehabilitation und Pflege wird angestrebt.
  6. Komplexe Leistungen werden an besonders geeigneten Krankenhausstandorten konzentriert.
  7. Ineffiziente Doppelstrukturen von Krankenhäusern in Ballungszentren werden reduziert.
  8. Kooperationen von Krankenhäusern mit anderen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Rehabilitationskliniken werden gefördert.
  9. Die Digitalisierung und Telematik-Anwendungen im Gesundheitswesen werden besser genutzt.
  10. Künstliche Intelligenz zur Diagnose von Erkrankungen wird ausgebaut.
  11. Der medizinische Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen wird geprüft.
  12. Die technische Funktionsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen wird durch Feldtests sichergestellt.
  13. Die Sicherheit der Gesundheitsdaten wird gewährleistet.
  14. Die Gesundheitsvorsorge wird verbessert, damit Erkrankungen vermieden oder früh erkannt werden.
  15. Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab dem Kindesalter für alle Altersgruppen ausgebaut.
  16. Erwachsene erhalten Informationen zur Gesundheitsvorsorge.
  17. Vorsorge und Prävention werden auf gender- und geschlechtsspezifische Gesundheitssituationen ausgeweitet.
  18. Die Genehmigungsverfahren der Krankenkassen für Rehabilitationsleistungen werden vereinfacht.
  19. Die Hospiz- und Palliativversorgung wird weiter verbessert.
  20. Der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege wird durch strukturierte Berücksichtigung der Rehabilitation unterstützt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
AfD 127
Linke ​335
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Krankenhäuser werden zukunftsfähig ausgebaut statt geschlossen.
  2. Die Krankenhausplanung soll sich an den tatsächlichen Pflegebedarfen ausrichten.
  3. Die Krankenhausplanung soll Reserven für Notfälle und Pandemien vorhalten.
  4. Krankenhäuser sollen wohnortnah und bedarfsorientiert für alle in NRW geplant werden.
  5. Die Gesundheitsversorgung soll sich an den Pflegebedarfen und an guter Qualität orientieren.
  6. Eine gesetzliche Personalbemessung soll eine gute Versorgung in Krankenhäusern sicherstellen.
  7. Krankenhäuser sollen wohnortnah und bedarfsorientiert geplant werden.
  8. Krankenhäuser sollen ausreichende Kapazitäten für Epidemien, Seuchen, Großunfälle und Naturkatastrophen vorhalten.
  9. Das Land soll mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Menschen wohnortnah die nötige Gesundheitsversorgung erhalten.
  10. Für alle Menschen soll eine umfassende und barrierefreie Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden.
  11. Eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung soll wieder überall vorhanden sein.
  12. Kommunale Versorgungszentren können durch mobile Arztpraxen (Doc-Mobil) und speziell geschulte Gesundheitsfachkräfte für Hausbesuche (VERAH) ergänzt werden.
  13. Apotheken können niedrigschwellige Gesundheitsberatung und Prävention übernehmen.
  14. Kommunale Versorgungszentren beziehungsweise Polikliniken sollen eingerichtet werden.
  15. Mobile Arztpraxen sollen eingeführt werden.
  16. Vernetzte Filialpraxen sollen eingeführt werden.
  17. Barrierefreie Shuttle-Services zu Arztpraxen sollen eingeführt werden.
  18. Die Selbstorganisation chronisch erkrankter Menschen und ihre Organisationen sollen gestärkt und unterstützt werden.
  19. Die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Betroffenen im Gesundheitswesen sollen gestärkt werden.
  20. Die Ausgrenzung von Erkrankten, etwa im Bereich HIV/AIDS, wird abgelehnt.
  21. Die Landespolitik soll Vorurteile gegenüber Erkrankten abbauen.
  22. In NRW soll eine unabhängige Patientenberatung aufgebaut werden.
  23. Das Land soll sich dafür einsetzen, dass Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie leichter und schneller zu bekommen sind.
  24. Für eine schnellere Behandlung sollen mehr Therapieplätze bereitgestellt werden.
  25. Schwerkranke und ihre Angehörigen sollen besser über die vorhandenen Versorgungsmöglichkeiten am Lebensende informiert werden.
  26. Hospize und ambulante palliative Versorgung sollen flächendeckend ausgebaut werden.
  27. Psychosoziale Versorgung folgt dem Prinzip ambulant vor teilstationär vor stationär.
  28. Alle hier lebenden Menschen, auch EU-Zugewanderte, erhalten bezahlbaren Krankenversicherungsschutz.
  29. Im Gesundheitswesen werden qualifizierte Übersetzungsdienste bereitgestellt.
  30. Die Versorgung mit Therapeutinnen und Therapeuten wird verbessert.
  31. Ein Rechtsanspruch auf Diamorphinbehandlung mit flächendeckenden Vergabestellen wird verwirklicht.
  32. Die Qualität einer flächendeckenden Substitutionsbehandlung wird nach wissenschaftlichen Standards gesichert und verbessert.
  33. Die Substitutionsbehandlung richtet sich nach dem Hilfebedarf im Einzelfall.
  34. Betroffene werden vollständig über die Substitutionsbehandlung informiert.
Bleibt wie bisher 3
Koalitionsvertrag ​337
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Spezielle therapeutische Angebote zur Verhinderung von Täterschaft werden unterstützt und in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.
  2. Telemedizin wird als Ergänzung der medizinischen, psychosozialen und psychiatrischen Versorgung in Haftanstalten eingesetzt.
  3. Alle Menschen sollen Zugang zu einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung haben.
  4. Überall im Land wird eine inklusive und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sichergestellt.
  5. Die Krankenhausplanung setzt auf eine Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung.
  6. Digitale Versorgungsformen wie das Virtuelle Krankenhaus, Telemedizin und Telenotarzt werden ausgebaut.
  7. Digitale Versorgungsformen sollen Bestandteil der Regelversorgung werden.
  8. Der Rettungsdienst wird weiterentwickelt und seine Zusammenarbeit mit der Notfallversorgung gestärkt.
  9. Gemeinde-Notfallsanitäter werden eingeführt.
  10. Für einen vorbeugenden Rettungsdienst wird eine Regelung geschaffen.
  11. Ein zukunftsfähiger Ausbau der Rehabilitationsangebote wird befürwortet.
  12. Die Kooperation ambulanter und stationärer Angebote und die sektorübergreifende Vernetzung der Gesundheitsberufe werden vorangetrieben.
  13. Mindestens fünf sektor- und berufsgruppenübergreifende Gesundheitsregionen werden aufgebaut und gefördert.
  14. Community Health Nurses werden Ankerpunkt der quartiersbezogenen Versorgung und Prävention.
  15. Versorgungsdefizite werden abgebaut und Datenlücken geschlossen.
  16. Die Beratungsangebote der Clearingstellen zur Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere oder Versicherungsschutz werden verstetigt.
  17. Das Know-how der Clearingstellen wird auch mit virtuellen Instrumenten in die Fläche gebracht.
  18. Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus wird ein anonymer Krankenschein eingeführt.
  19. Der anonyme Krankenschein wird mit einem Fonds finanziell abgesichert.
  20. Strategien für angemessene Sprachmittlung in der medizinischen Versorgung, auch digital, werden entwickelt.
  21. Ausbau und Weiterentwicklung der Sozialpädiatrischen Zentren werden befürwortet.
  22. Ein bedarfsgerechter Mix aus stationären und ambulanten Angeboten wird sichergestellt.
  23. Geprüft wird, ob stationäre Betten in stationsäquivalente Behandlung und teilstationäre Angebote umgewandelt werden können.
  24. Konzepte zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe, besonders in der psychosozialen Notfallversorgung, werden ausgebaut.
  25. Der Ausbau von Konzepten zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe, insbesondere bei der psychosozialen Notfallversorgung, wird vorangebracht.
  26. Eine ausreichende Versorgung rund um die reproduktive Gesundheit soll erreicht werden.
  27. Telemedizin, Telematik, Künstliche Intelligenz und Roboter sollen die Versorgung verbessern und Ärzte, Pflegekräfte und Hebammen entlasten.
  28. Es wird geprüft, wie Einrichtungen mit schutzbedürftigen Bewohnern bei Hygiene- und Schutzmaßnahmen unterstützt werden können.
  29. Interdisziplinäre Kompetenzzentren und Ambulanzen für Langzeitfolgen von COVID-19 und ME/CFS, insbesondere für Kinder und Jugendliche, werden gefördert.
  30. Von Langzeitfolgen von COVID-19 und ME/CFS Betroffene sollen schnellen Zugang zu den Sozialsystemen erhalten.
  31. Das Konzept der Gemeindepflege soll vor allem in Gebieten besonderen Bedarfs greifen.
  32. In der Krankenhausplanung werden die besonderen Bedürfnisse älterer, von Demenz oder vom Durchgangssyndrom betroffener Menschen berücksichtigt.
  33. Krankenhäuser sehen für diese Patientengruppen besondere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vor.
  34. Krankenhäuser entsprechender Größe benennen Beauftragte für die Versorgung älterer, demenzkranker oder vom Durchgangssyndrom betroffener Menschen.
  35. Die rechtliche Verankerung der psychosozialen Notfallversorgung wird geprüft.
  36. Eine gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen im Land wird sichergestellt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​620
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die ab 2030 geltenden strengeren europäischen Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen eingehalten werden.
  2. Sprachmittlung im Gesundheitswesen wird ausgebaut.
  3. Verständliche Gesundheitsinformationen werden gefördert.
  4. Der Zugang zu HIV-Tests sowie zu PrEP und PEP soll unter anderem durch mehr kostenlose Testangebote verbessert werden.
  5. Der Zugang zu HIV-Tests sowie zu PrEP und PEP wird spürbar verbessert, unter anderem durch mehr kostenlose Testangebote.
  6. Bestehende Versorgungslücken in der reproduktiven Gesundheitsversorgung werden geschlossen.
  7. Reproduktive Gesundheitsversorgung wird in der Krankenhausplanung flächendeckend berücksichtigt.
  8. Geschlechterunterschiede in Diagnostik, Behandlung und medizinischer Versorgung werden stärker berücksichtigt.
  9. Die Angebote für Endometriose-Betroffene werden ausgebaut.
  10. Das Wissen über alle Phasen der Wechseljahre in der medizinischen Versorgung wird gestärkt.
  11. Der Zugang zu evidenzbasierter Beratung und Behandlung in den Wechseljahren wird verbessert.
  12. Innovative Versorgungs- und Behandlungskonzepte werden erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  13. Es wird für verlässliche Übergänge zwischen Prävention, Behandlung und Nachsorge gesorgt.
  14. Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass alle Leistungen des Rettungsdienstes als Gesundheitsleistungen über die Krankenkassen abgerechnet werden können.
  15. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll eine Hausarztpraxis oder ein Primärversorgungszentrum haben, das die gesundheitliche Begleitung über alle Lebensphasen übernimmt.
  16. Telemedizin wird ausgebaut.
  17. Reha-Angebote werden mit der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung vernetzt.
  18. Demenzfreundliche Kommunen und regionale Demenznetzwerke werden ausgebaut.
  19. Auf Bundesebene wird eine nutzerfreundliche elektronische Patientenakte unterstützt.
  20. Vom Bund werden mehr Hitzeschutz und die Voraussetzungen für Klimaanlagen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gefordert.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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