EU-Mitgliedstaaten
Ausland: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 255
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Beziehungen zu Frankreich und Polen werden neu belebt, mit Impulsen gegen illegale Migration sowie für Wirtschaft, Innovationen, Sicherheit und Verteidigung.
- In Europa soll durchgesetzt werden, dass in angespannter Lage die Energie- und die Umsatzsteuer auf Güter des täglichen Bedarfs schnell und ohne langwierige Genehmigung gesenkt werden dürfen.
- Gemeinsam mit Frankreich, Polen und dem Vereinigten Königreich soll in enger Abstimmung mit den USA eine Strategie zur Unterstützung der Ukraine in ihrem Streben nach Frieden, Freiheit und Sicherheit entwickelt werden.
- Im Weimarer Dreieck soll die enge Abstimmung zwischen Berlin, Paris und Warschau zu allen relevanten Fragen der Außen-, Sicherheits- und Europapolitik gesucht werden.
- Eine Insolvenzordnung für Mitgliedstaaten wird angestrebt, um für den Ernstfall besser vorbereitet zu sein.
Bleibt wie bisher 4
- Allen Formen einer Haftung Deutschlands für Schulden anderer EU-Staaten wird eine Absage erteilt.
- Am Stabilitäts- und Wachstumspakt wird festgehalten.
- Die Schuldenstandsquote von 60 Prozent bleibt als Maastricht-Kriterium verbindlich.
- Das jährliche Defizitkriterium von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleibt verbindlich.
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 2
- In den Räten der Europäischen Union soll es bei zentralen Politikfeldern keine Enthaltungen mehr geben.
- Die bestehenden Möglichkeiten, schwerwiegende Verletzungen der Grundwerte durch einzelne Mitgliedstaaten festzustellen und zu sanktionieren, sollen von der EU-Kommission konsequenter angewendet werden.
AfD 81
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Währungspolitik beruht auf Marktwirtschaft, nationaler Eigenverantwortung und freundschaftlichem Miteinander der europäischen Staaten.
- Ein Bund europäischer Nationen als Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, der die weitgehende Souveränität der Mitgliedsstaaten wahrt, wird angestrebt.
- Eine stabile europäische Friedensordnung erfordert eine ausgewogene Zusammenarbeit auf Basis legitimer Sicherheitsinteressen aller europäischen Staaten.
- Angestrebt wird ein Europa der Vaterländer als Gemeinschaft souveräner, demokratischer Staaten.
SPD 734
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die EU-Mitgliedstaaten beschaffen Ausrüstung und Gerät gemeinsam.
- Die EU-Mitgliedstaaten halten gemeinsame Manöver ab.
- Eine gemeinsame und koordinierte europäische Rüstungsexportpolitik wird eingeführt.
- Die europäischen Partner sollen gemeinsame Positionen und Interessen formulieren und gemeinsam dafür eintreten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Schutzinstrumente bei Rechtsstaatsverstößen bis hin zum Stimmrechtsentzug werden konsequenter eingesetzt.
- Das Einstimmigkeitsprinzip im Europäischen Rat und im Ministerrat soll durch Mehrheitsentscheidungen abgelöst werden.
- Handelsabkommen sollen im Ministerrat der EU mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden.
Mehr Pflichten 5
- In allen EU-Mitgliedstaaten sollen einheitliche Standards für Schutz und Strafverfolgung gelten.
- Schutzsuchende werden solidarisch auf alle EU-Mitgliedstaaten verteilt, verbindlicher als durch einen lose verabredeten Solidaritätsmechanismus.
- Die EU schützt ihren Wertekanon nachdrücklich auch gegenüber Mitgliedstaaten.
- Schutzinstrumente bei Rechtsstaatsverstößen bis hin zum Stimmrechtsentzug werden konsequenter eingesetzt.
- Für Rechtsstaatsverstöße in der EU werden verschärfte finanzielle Sanktionsmöglichkeiten gefordert.
Grüne 64
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Auf europäischer Ebene werden gemeinsame Fiskalregeln mit Raum für nachhaltige Investitionen unterstützt.
- Wo Reformen mit allen Mitgliedstaaten nicht möglich sind, wird im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit vorangegangen.
- Die EU soll besonders gemeinsam mit Frankreich und Polen vorangebracht werden.
- Doppelstrukturen unter EU-Mitgliedstaaten sollen zugunsten gemeinsamer Entwicklung, Produktion und Beschaffung von Rüstungsgütern abgebaut werden.
Mehr Pflichten 6
- Eine gemeinsame europäische Migrationspolitik mit fairer, verbindlicher und solidarischer Verteilung von Schutzsuchenden in Europa wird vorangetrieben.
- Asylanträge von Menschen, die in der EU ankommen oder hier sind, müssen in der EU inhaltlich geprüft werden.
- Verstöße von Mitgliedstaaten gegen die Grundwerte der EU dürfen nicht folgenlos bleiben.
- Im Mehrjährigen Finanzrahmen werden über den Konditionalitätsmechanismus hinaus strengere Regeln zur Sicherung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt.
- EU und Mitgliedstaaten sollen entschieden gegen Sanktionsverletzungen vorgehen und internationale Partner in die Pflicht nehmen.
- Die China-Strategie der Bundesregierung wird gemeinsam mit den europäischen Partnern konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
Linke 214
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Ohne klare Richtung 1
CSU 12
Mehr Rechte oder Angebote 2
SSW 1028
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Bundesregierung begleitet die Entwicklung des Jütland-Korridors gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Dänemark.
- Der Bund beteiligt sich im Küstenschutz an internationalen Formaten und am Austausch mit Nachbarländern wie Dänemark.
- Das Katastrophenhilfeabkommen mit Dänemark wird grundlegend überarbeitet.
- Deutschland und Dänemark sollen gemeinsam an der Reduzierung der Stickstoffemissionen in der Ostsee arbeiten.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark soll vertieft und die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Arbeitsmarkt und die Unternehmen sollen verbessert werden.
- Die wirtschaftliche Kooperation mit Dänemark und anderen nordischen Ländern sowie eine gemeinsame industriepolitische Ausrichtung sollen vorangetrieben werden.
- Die EU unterstützt ihre Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum.
- In Nord- und Ostsee wird eine neue Ebene der Sicherheitszusammenarbeit geschaffen.
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 8
- Deutschland und Dänemark sollen die Grundsätze der Bonn-Kopenhagener Erklärungen im Europarat, in der OSZE und in der EU gemeinsam vertreten.
- Bundesregierung, Schleswig-Holstein und Dänemark planen den Ausbau des Marschbahnkorridors gemeinsam und verbindlich.
- Bundesregierung, Schleswig-Holstein und Dänemark planen die Straßeninfrastruktur gemeinsam und tätigen die dazugehörigen Investitionen.
- Bund und Dänemark sollen gemeinsame Infrastruktur planen, bedarfsgerecht ausbauen und unterhalten.
- Bund, Land und Dänemark sollen eine gemeinsame Strategie zur Rettung der Flensburger Förde entwickeln.
- Verstöße von Mitgliedstaaten gegen die Grundwerte der EU werden konsequent geahndet.
- Deutschland und Dänemark gehen bei der Sicherheitszusammenarbeit in Nord- und Ostsee voran.
- Geflüchtete Menschen werden gerecht unter allen EU-Staaten verteilt.
BSW 111
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
FDP 423
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 427
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Mitgliedstaaten an der Außengrenze wie Italien und Griechenland werden beim Grenzschutz unterstützt.
- Die Migrationsfrage wird europäisch vor allem durch Rückführungen und Abweisungen gelöst, nicht zulasten einzelner Mitgliedstaaten.
- Der deutsch-französischen Zusammenarbeit wird größte Bedeutung beigemessen und gemeinsame Ziele werden eng mit Frankreich abgestimmt.
- Die deutsch-französische Abstimmung wird institutionalisiert und dauerhaft etabliert.
- Die deutsch-französische Kooperation konzentriert sich auf den Aufbau gemeinsamer militärischer Strukturen in Europa.
- Mit der größten Demokratie der Welt wird eine umfassende Wirtschafts- und gegebenenfalls Militärpartnerschaft mit EU und Amerika aufgebaut.
- Die besonderen Beziehungen der EU-Mitgliedstaaten zu bestimmten Weltregionen werden europaweit koordiniert und gemeinsame Schwerpunkte abgestimmt.
Bleibt wie bisher 2
Koalitionsvertrag 8312
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Zentrale Verkehrsverbindungen nach Polen und Tschechien werden zügig ausgebaut.
- Das Weimarer Dreieck soll um eine Wissenschaftsplattform erweitert werden.
- Die Wissenschaftsbeziehungen in der EU, insbesondere mit Mittel- und Osteuropa, sollen ausgebaut werden.
- In geeigneten Fällen werden intergouvernementale Formate wie das E3-Format, gegebenenfalls mit Nicht-EU-Staaten, als außenpolitisches Handlungsformat genutzt.
- Die deutsch-französische Freundschaft wird auf Grundlage des Élysée-Vertrags und des Vertrags von Aachen vertieft.
- Die Freundschaft zu Polen wird weiter ausgebaut.
- Im Weimarer Dreieck wird die enge Abstimmung zu allen relevanten Fragen der Europapolitik gesucht.
- Die europäische Zusammenarbeit bei Planung, Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungsgütern wird vertieft.
- Die Politiken von EU, Mitgliedstaaten und supranationalen Organisationen werden besser verzahnt.
- Das Prinzip der verstärkten Zusammenarbeit im Sinne eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten wird stärker genutzt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
- Das europäische Medienrecht soll unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips fortentwickelt werden.
- Bei allen EU-Rechtsakten sollen die Spielräume der Mitgliedstaaten zum Schutz kultureller und medialer Vielfalt gewahrt bleiben.
- Verstärkte Zusammenarbeit muss immer für alle Mitgliedstaaten offen bleiben.
Weniger Geld 2
- Bestehende Schutzinstrumente von Vertragsverletzungsverfahren über das Zurückhalten von EU-Geldern bis zur Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten werden deutlich konsequenter angewendet.
- In der EU sollen vor allem Mitgliedstaaten und Wirtschaft drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung investieren.
Weniger Rechte oder Angebote 2
- In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sollen mehr qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Rat der EU möglich werden.
- Bestehende Schutzinstrumente von Vertragsverletzungsverfahren über das Zurückhalten von EU-Geldern bis zur Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten werden deutlich konsequenter angewendet.
Mehr Pflichten 7
- Die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen soll EU-weit ratifiziert werden.
- Gegen Rechtsstaatsverstöße in der EU wird künftig konsequenter vorgegangen.
- Bestehende Schutzinstrumente von Vertragsverletzungsverfahren über das Zurückhalten von EU-Geldern bis zur Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten werden deutlich konsequenter angewendet.
- Der Konditionalitätsmechanismus wird zu einem umfassenderen Sanktionsinstrument bei Verstößen gegen die EU-Grundwerte weiterentwickelt.
- In der EU sollen vor allem Mitgliedstaaten und Wirtschaft drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung investieren.
- Die Kohäsionspolitik soll stärkere Anreize für innerstaatliche Reformen setzen.
- Die neuen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden konsequent angewendet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht