Zum Inhalt

Wahlberechtigte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

CDU00

Ohne Einzug ins Parlament

FDP00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 119
SPD ​​9
Grüne ​​22
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Kommunen sollen Photovoltaikkonzepte für Freiflächen und Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger entwickeln.
  2. Die Öffentlichkeit wird stärker an der ÖPNV-Angebotsplanung beteiligt.
  3. Es werden im Alltag Räume für leichte, niedrigschwellige und wirksame Beteiligung geschaffen.
  4. Bürgerräte werden eingeführt.
  5. Bürgerhaushalte werden eingeführt.
  6. Digitale Beteiligungsformate werden eingeführt.
  7. Die Quoren für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren auf Landesebene werden gesenkt.
  8. Bürger können ihre Anliegen tatsächlich zur Abstimmung bringen.
  9. Kommunen werden verpflichtet, Bürgerentscheide neutral mit sachlicher Information zu unterstützen.
  10. Bürgerräte werden landesweit als fester Bestandteil der Landes- und Kommunalpolitik etabliert.
  11. Empfehlungen von Bürgerräten müssen von politischen Entscheidungsträgern berücksichtigt werden.
  12. Digitale Beteiligungsplattformen ermöglichen orts- und zeitunabhängige Beteiligung an der Kommunalpolitik.
  13. Die Hürden für Bürgerinitiativen und Einwohneranträge werden gesenkt.
  14. Auf kommunaler Ebene wird die Möglichkeit für Bürgerhaushalte geschaffen.
  15. Die demokratische Beteiligung wird barrierefrei gestaltet, auch für Menschen mit Einschränkungen oder mit wenig Zeit, geringem Einkommen oder Verständnisproblemen.
  16. Beteiligungsangebote enthalten mehrsprachige Informationen sowie einfache und verständliche Sprache.
  17. Beteiligung wird am Arbeitsplatz, im Quartier und im Alltag der Menschen ermöglicht.
  18. Verständliche und frühzeitige Bürgerbeteiligung wird zum festen kommunalen Auftrag.
  19. Kommunen werden befähigt, Beteiligung etwa über Bürgerräte, Jugendparlamente, Beteiligungshaushalte oder digitale Dialogformate aktiv zu gestalten.
  20. E-Governance und E-Partizipation werden konsequent ausgebaut.
  21. Bürgerinnen und Bürger werden bei öffentlichen Planungen schon in der Phase 0 verbindlich beteiligt, etwa durch Bürgerwerkstätten.
  22. Angestrebt wird eine moderne kommunale Verwaltung, die digitale Chancen nutzt, Beteiligung stärkt und transparent arbeitet.
Weniger Pflichten 1
Linke ​122
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Die Anwendung aller Formen direkter Demokratie außerhalb von Wahlen soll deutlich erleichtert und erweitert werden.
  2. Die Quoren für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sollen teilweise weiter gesenkt werden.
  3. Die Bedingungen für Initiatoren von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden, die Quoren zu erreichen, sollen durchgreifend verbessert werden.
  4. Mit einer Einwohnerinitiative sollen Fachausschüsse des Landtags verpflichtet werden, sich mit einem Anliegen zu befassen, wenn mindestens 1.000 Einwohner dies fordern.
  5. Das Zustimmungsquorum für Einwohneranträge soll auf höchstens ein Prozent der stimmberechtigten Einwohner gesenkt werden.
  6. Das Zustimmungsquorum für Bürgerbegehren soll auf höchstens fünf Prozent der wahlberechtigten Bürger gesenkt werden.
  7. Das Quorum für den Bürgerentscheid soll gesenkt werden.
  8. Jede Gemeinde erhält Unterstützung beim Aufbau demokratischer Beteiligungsstrukturen.
  9. Auf Ebene der Kommunen und des Landes werden mehr Mitsprache und Partizipation ermöglicht.
  10. Jugendparlamente in den Kommunen können in einem Online-Verfahren gewählt werden.
  11. Mitsprache, Mitgestaltung und Mitverantwortung in den Kommunen werden gestärkt.
  12. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, mit unmittelbarem Einfluss der Menschen vor Ort.
  13. Regionale Foren, Bürgerräte, Werkstattgespräche, Bürgerbudgets, Bürgerhaushalte und partizipative Projekte werden unterstützt und finanziell gefördert.
  14. In Städten ab 70.000 Einwohnern können Stadtteilbezirksbeiräte mit eigenem Budget eingerichtet werden.
  15. Bürgerinnen und Bürger werden aktiv in kommunale Entscheidungen eingebunden.
  16. Der Strukturwandel wird sozial gerecht, demokratisch und planvoll mit den Menschen vor Ort gestaltet.
  17. Bürgerinnen und Bürger gestalten den Strukturwandel mit und bestimmen mit.
  18. Die EU wird durch direktdemokratische Elemente demokratisiert.
  19. Die Bürgerbeteiligung bei allen Bauprojekten an Landes- und Bundesstraßen wird deutlich verbessert.
  20. Zu neuen Sicherheitsgesetzen finden öffentliche Anhörungen statt.
  21. Bürgerforen zur Polizeiarbeit vor Ort werden eingerichtet.
  22. Alle Sicherheitsbehörden legen transparente Rechenschaftsberichte vor.
Bleibt wie bisher 1
BSW ​​27
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Bürgerentscheide und Initiativen sollen die Mitbestimmung stärken.
  2. Bei öffentlichen Ausgaben soll es eine verbindliche Bürgerbeteiligung geben.
  3. Die Bürger Sachsen-Anhalts werden stärker an politischen Entscheidungen beteiligt.
  4. Volksinitiativen und Volksbegehren nach Artikel 80 und 81 der Landesverfassung werden erleichtert.
  5. Volksinitiativen und Volksbegehren werden verbindlicher ausgestaltet.
  6. Vertreter einer erfolgreichen Volksinitiative werden verpflichtend im Landtag angehört.
  7. Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide werden gesenkt.
  8. Entscheidungen aus Volksentscheiden werden für Regierung und Parlament bindend.
  9. Bürgerbudgets und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene werden durch finanzielle Zuschüsse ausgebaut.
  10. Die Hürden für kommunale Bürgerbudgets und Bürgerentscheide werden gesenkt.
  11. Regelmäßige, repräsentativ zusammengesetzte Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene werden eingeführt.
  12. Online-Beteiligungsplattformen sollen unabhängig und barrierefrei gestaltet werden.
  13. Öffentliche Anhörungen zu Gesetzesvorhaben werden zur Regel.
  14. Beteiligungshaushalte werden zur Regel.
  15. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide werden erleichtert.
  16. Vertreter erfolgreicher Volksinitiativen werden verpflichtend im Landtag angehört.
  17. Zugangsvoraussetzungen und Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide werden gesenkt.
  18. Volksentscheide werden für Regierung und Parlament rechtlich bindend.
  19. Bürgerbudgets und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene werden gestärkt.
  20. Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene werden eingeführt.
  21. Beteiligung über Online-Plattformen, Anhörungen und Bürgerdialoge wird ausgebaut.
  22. Die Bevölkerung erhält klare Mitspracherechte bei der Nutzung des Rohstoffreichtums.
  23. Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Lithiumförderung werden verbindlich festgelegt.
  24. Das Recht auf Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen wird in die Landesverfassung aufgenommen.
  25. Partizipationsrechte werden in der Landesverfassung verankert.
  26. Die Stimmen der Menschen im Land werden gehört und ihre Erfahrungen in die politische Gestaltung einbezogen.
  27. Formate bürgerschaftlicher Mitbestimmung von Volksabstimmungen bis zum Bürgerbudget werden besser ausgestaltet.
Weniger Pflichten 3
FW 1117
Koalitionsvertrag ​​4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de