Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 1111
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die direkte Bürgerbeteiligung wird gestärkt.
- Das Volk entscheidet durch verbindliche Volksentscheide über Gesetzesänderungen, große Finanzausgaben sowie Beitritte zu oder Austritte aus supranationalen Organisationen.
- Das Volk erhält rechtsstaatliche Instrumente, um selbst Gesetze zu initiieren oder korrigierend einzugreifen.
- Die direkte Demokratie im Land wird durch niedrigere Quoren gestärkt.
- Unterschreiben 5 Prozent der Wahlberechtigten für ein Volksbegehren, kommt es zum Volksentscheid mit der Fragestellung der Initiatoren.
- Ein Volksentscheid ist bei einfachen Gesetzen mit mehr als 50 Prozent, bei Verfassungsänderungen mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfolgreich.
- Ein Beteiligungsquorum für Volksentscheide wird abgelehnt.
- Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wird auf fünf Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.
- Gemeinden werden zu einer verbindlichen Kostenberatung für Bürgerbegehren verpflichtet.
- Ein Zustimmungsquorum für kommunale Bürgerentscheide wird abgelehnt.
- Die Themenausschlüsse für Bürgerbegehren werden deutlich eingeschränkt.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 9
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Ein demokratisches Miteinander soll durch einen Fokus auf Bürgerbeteiligung gesichert werden.
- Bürgerräte werden gefördert.
- Die qualifizierte Volksbefragung wird eingeführt.
- Kommunen werden bei der Etablierung von Beteiligungsverfahren unterstützt.
- Es wird geprüft, wie Bürgersprechstunden und niedrigschwellige Gesprächsformate in kleineren Gemeinden gestärkt und bekannter gemacht werden können.
- Beiräte und Beteiligungsinstrumente in den Kommunen werden gestärkt.
- Die Beteiligung der Menschen vor Ort an politischen und planerischen Prozessen in den Kommunen soll stärker zum Regelfall werden.
- Beiräte, Jugendbeteiligung, Bürgerhaushalte und neue Beteiligungsformate werden gemeinsam mit Kommunen und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
- Beteiligungsformen wie Bürgerhaushalte und lokale Beteiligungsverfahren werden ausgebaut.
Linke 13
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Angebote der politischen Bildung sollen gestärkt, modernisiert und zugänglicher gestaltet werden.
- Angebote zur Stärkung demokratischer Kompetenzen und politischer Teilhabe werden für alle Altersgruppen ausgebaut.
- Beteiligungsformate wie Kinder- und Jugendparlamente oder Bürgerräte werden stärker gefördert.
- Die Voraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheide werden abgesenkt.
- Die Akzeptanz erneuerbarer Energien wird durch transparente Bürgerbeteiligung erhöht.
- Die Bürgerbeteiligung beim Ausbau erneuerbarer Energien wird gestärkt.
- Beteiligung, Evaluation und Nachsteuerung werden feste Bestandteile der Umsetzung des Klimaverträglichkeitsgesetzes.
- Beteiligungsformate in der Umwelt- und Klimapolitik werden ausgebaut und Bürger frühzeitig eingebunden.
- Kommunale Selbstverwaltung, lokale Teilhabe und gemeinschaftliche Strukturen werden gestärkt.
- Lokale Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung bei Projekten und Planungen werden gestärkt.
- Programme zur aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, etwa in der Stadtplanung oder bei Umweltprojekten, werden ausgebaut.
- Bürgerbeteiligung und Formate wie der Bürgerrat Wohnen werden weiterentwickelt.
- Die demokratische Beteiligung auf europäischer Ebene wird ausgebaut.
Weniger Pflichten 1
Grüne 8
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Einbeziehung der Bürger*innen in Entscheidungen auf Landes- und Kommunalebene wird durch Bürger*innenräte gestärkt.
- Eine Rechtsgrundlage für Bürger*innenräte auf Landes- und Kommunalebene wird geschaffen.
- Im nächsten mehrjährigen EU-Haushalt sollen Mittel für Bürgerbeteiligungsformate fest verankert werden.
- Direkte Demokratie soll einfacher und verbindlicher werden.
- Die Zulässigkeit von Volks- und Bürgerbegehren wird vor Beginn der Unterschriftensammlung verbindlich geprüft.
- Erfolgreiche Volks- und Bürgerbegehren erhalten automatisch aufschiebende Wirkung.
- Bürgerbegehren und Volksbegehren werden vereinfacht, insbesondere durch weniger Themenausschlüsse.
- Das Wahlrecht wird erweitert und die Repräsentation gestärkt.
CDU 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Der Ausbau erneuerbarer Energien muss eng mit Netzausbau, Speichern, Bürgerbeteiligung und integriertem Strommanagement verzahnt werden, um Versorgungssicherheit und Systemeffizienz zu stärken.
- Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv in die Energiewende eingebunden werden.
- Integrierte ländliche Entwicklung, Beteiligung der Bevölkerung und regionale Kooperationen werden gefördert, um Wohnen, Freizeit, Naherholung und die Revitalisierung von Leerstand zu verbinden.
- Die Bürgerbeteiligung in regionalen Entwicklungsprozessen wird gestärkt, etwa über LEADER-Gruppen oder regionale Strategien, damit lokale Akteure die Entwicklung vor Ort mittragen.
BSW 110
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Betroffene sollen in politische Entscheidungen einbezogen werden, damit ihre Erfahrungen und Bedarfe deren Grundlage sind.
- Die in Beteiligungsverfahren festgestellten Belange führen zu sichtbaren politischen Entscheidungen.
- Kommunale Demokratie bindet Bürger frühzeitig ein, macht Entscheidungen nachvollziehbar und stärkt ehrenamtliches Engagement.
- Bürgerbeteiligung wird durch Bürgerräte und Bürgerabstimmungen bei wichtigen kommunalen Entscheidungen ausgebaut.
- Die Hürden für Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden abgesenkt.
- Kommunalverfassung und Kommunalwahlrecht werden überprüft und weiterentwickelt, um Beteiligung zu erleichtern.
- Bei Großprojekten werden verbindliche Einspruchs- und Beteiligungsrechte der Bürger geschaffen.
- Bürgerforen zu Energie-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik werden eingerichtet.
- Entscheidungen über Energie- und Infrastrukturprojekte erfolgen transparent und mit frühzeitiger Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen auf Grundlage des Planungsbeschleunigungsgesetzes mit aktiver Bürgerbeteiligung vereinfacht und digitalisiert werden.
Weniger Pflichten 1
FDP 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Frühzeitige digitale Beteiligungsverfahren geben Bürgern und Fachverbänden über ein barrierefreies Online-Portal Einblick in Gesetzesentwürfe und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Die Bürger werden an der kommunalen Prioritätensetzung beteiligt.
- Bürger werden etwa durch Bürgerhaushalte stärker in die kommunale Prioritätensetzung einbezogen.
- Eine Europäische Verfassung mit einem demokratischen Wahlrecht wird geschaffen.
- Die Regierungsspitze eines europäischen Staates wird direkt vom europäischen Volk gewählt.
FW 16
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Bürger erhalten ein Mitwirkungsrecht als entscheidende Instanz bei allen wichtigen politischen Beschlüssen.
- Den Bürgern sollen Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bei allen wichtigen politischen Entscheidungen verschafft werden.
- Die Bürger werden nachweispflichtig und frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen.
- Es werden keine Entscheidungen gegen Bürgermehrheiten getroffen.
- Der Ministerpräsident wird direkt gewählt.
- Die verfassungsrechtlichen Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide werden gesenkt.
Koalitionsvertrag 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Waldstiftung wird gestärkt und weiterentwickelt, um Waldmehrung, Bürgerbeteiligung und Waldpädagogik auszubauen.
- Das aktive Wahlalter für Landtags- und Bundestagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden.
- Das Landes- und Kommunalwahlgesetz wird zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre novelliert.
- Auf Bundesebene wird die Absenkung des Wahlalters bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre angestrebt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht