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Wahlberechtigte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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CDU BE0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke BE ​242
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. Planungsverfahren setzen auf frühzeitige und ernsthafte Beteiligung der Stadtgesellschaft, um Streitigkeiten und Klagen zu vermeiden.
  2. Der sozial-ökologische Stadtumbau wird offen, frühzeitig und ergebnisoffen gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern gestaltet.
  3. Volksentscheide werden umgesetzt.
  4. Das Quartiersmanagement wird als Instrument demokratischer Teilhabe gestärkt, insbesondere in seiner Einbindung in bezirkliche Entscheidungs- und Förderstrukturen.
  5. Die Leitlinien zur Beteiligung werden überarbeitet und konsequent angewandt.
  6. Beteiligung wird diskriminierungssensibel, niedrigschwellig und für alle zugänglich.
  7. Leer gefallene Shoppingcenter werden in die öffentliche Hand überführt und gemeinschaftlich über Quartiers-Sorgeräte betrieben.
  8. Der Flächennutzungsplan von 1994 wird in der kommenden Wahlperiode unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung grundlegend überarbeitet.
  9. Öffentlicher Boden wird unter demokratische Kontrolle gestellt und kooperativ, auch mit einem Bodenbeirat, entwickelt.
  10. Über das passende Modell der Verkehrsberuhigung entscheiden die Bezirke vor Ort mit Beteiligungsverfahren.
  11. Die Anliegen der Betroffenen werden in einem transparenten, barrierefreien Verfahren berücksichtigt.
  12. Die Wahlen der Seniorenvertretungen finden gemeinsam mit den Abgeordnetenhauswahlen statt.
  13. Beteiligungsinstrumente im Klimaschutz wie geloste Bürgerräte und Bürgerhaushalte sollen gestärkt werden.
  14. Der Kleingartenentwicklungsplan wird unter Beteiligung der Stadtgesellschaft als Stadtentwicklungsplan Kleingärten fortgeschrieben und vom Abgeordnetenhaus beschlossen.
  15. Verbindliche Mindeststandards der Bürgerbeteiligung sollen in einem Beteiligungsgesetz festgelegt werden.
  16. Der Landesbeirat für Bürgerbeteiligung soll öffentlich gemacht werden.
  17. Die Bezirke sollen Beteiligungsbeiräte einrichten.
  18. Die Plattform mein.berlin.de soll stärker für Feedback, Priorisierung und Mitbestimmung der Bevölkerung genutzt werden.
  19. Bürgerbeteiligung soll möglichst beim Bezirk ansetzen und alle Gruppen von Betroffenen erreichen.
  20. Mehrsprachigkeit soll bei der Bürgerbeteiligung Standard werden.
  21. Bei der Beteiligung sollen unterschiedliche zeitliche und sonstige Ressourcen verschiedener Milieus durch aktive Maßnahmen ausgeglichen werden.
  22. Beteiligungsverfahren sollen transparente Kriterien und klare demokratisch legitimierte Entscheidungsprozesse haben.
  23. Berlinerinnen und Berliner sollen Projekte zur Verwendung öffentlicher Mittel direkt vorschlagen und in Beteiligungsgremien selbst entscheiden können.
  24. Auf Landesebene soll ein berlinweiter Beteiligungshaushalt eingeführt werden.
  25. Alle von politischen Entscheidungen Betroffenen sollen mitentscheiden können.
  26. Die Bezirke werden gestärkt, um mit den Bürger*innen ganzheitliche Sicherheits- und Entwicklungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
  27. Bürgerinnen und Bürgern wird mehr Beteiligung ermöglicht.
  28. Das Land Berlin richtet einen dauerhaften gelosten Bürgerdialog ein.
  29. Ein Bürgerdialog-Gesetz verpflichtet das Abgeordnetenhaus, sich fristgerecht mit den Empfehlungen zu befassen.
  30. Das Quorum für Volksbegehren wird gesenkt.
  31. Das Quorum für verfassungsändernde Volksbegehren wird gesenkt.
  32. Das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden wird abgeschafft.
  33. Der Gegenstandsbereich von Volksentscheiden wird auf Tarife öffentlicher Unternehmen und Abgaben erweitert.
  34. Bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen wird stets ein Volksentscheid durchgeführt.
  35. Ein Einspruchsreferendum gegen vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetze mit niedrigem Unterschriftenquorum wird eingeführt.
  36. Direktdemokratische Verfahren werden stärker mit losbasierten Einwohnerräten und anderen Beteiligungsinstrumenten verbunden.
  37. Digitale Unterschriftsverfahren für Volksbegehren und Volksentscheide werden datenschutzkonform ermöglicht.
  38. Solange Sperrklauseln bestehen, wird eine Ersatzstimme eingeführt.
  39. Eine als gültig gezählte Neinstimme gegen alle Wahlvorschläge wird eingeführt.
  40. In jedem Wahlkreis wird ein Wahllokal zur Stimmabgabe am Vortag der Wahl eingerichtet und speziell bei Erstwählern beworben.
  41. Olympische und Paralympische Sommerspiele dürfen nicht gegen den Willen der Stadtgesellschaft durchgesetzt werden.
  42. Ein Volksentscheid über eine Olympiabewerbung Berlins wird unterstützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
AfD BE 1111
Grüne BE ​​25
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Sportgroßveranstaltungen sollen menschenrechtliche Standards einhalten und mit Bürgerbeteiligung und Transparenz geplant werden.
  2. Die Bürgerbeteiligung bei der Planung neuer Sportflächen wird gestärkt.
  3. Die Stadtplanung erfolgt demokratisch, partizipativ und in enger Abstimmung mit den Bezirken.
  4. Stadt und Kieze sollen gemeinsam mit der Bevölkerung gestaltet werden.
  5. Der Ideenaustausch für eine gemeinwohlorientierte Stadt wird systematisch gefördert, etwa durch integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte, Bezirksentwicklungsplanung, Wettbewerbe, partizipative Kiezprojekte und Stadtdebatten.
  6. Die Verwaltung öffnet sich für regelmäßige Stadtdebatten, eine öffentliche Wettbewerbskultur und transparente Partizipation in der Stadtplanung.
  7. Bürger sollen mit echter Mitsprache in transparenten Beteiligungsverfahren auf klar definierter Grundlage an der Stadtplanung mitwirken können.
  8. Alle sollen ihr Umfeld aktiv mitgestalten können, ohne dass Sprachbarrieren hindern.
  9. Der Bürgerbeirat Berlin-Tourismus wird institutionalisiert und mit echten Mitspracherechten ausgestattet.
  10. Über den Gesetzentwurf der Initiative Berlin autofrei soll per Volksentscheid abgestimmt werden.
  11. Bürgerhaushalte auf Bezirksebene werden unterstützt.
  12. Die Wiederaufnahme eines landesweiten Beteiligungshaushalts wird geprüft.
  13. Die Beteiligung in Land und Bezirken wird gestärkt, damit Bürger stärker in Entscheidungen eingebunden sind.
  14. Alle demokratischen Instrumente und der Einfluss der Zivilgesellschaft werden gestärkt.
  15. Die Instrumente direkter Demokratie in Berlin werden weiterentwickelt und ausgebaut.
  16. Ein fakultatives Referendum wird eingeführt, mit dem Bürger ein Veto gegen Änderungen eines per Volksentscheid beschlossenen Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus erhalten.
  17. Hürden und Schranken direktdemokratischer Instrumente werden geprüft und soweit möglich abgebaut.
  18. Bürgerentscheide auf Bezirksebene werden verbindlich.
  19. Bürgerhaushalte werden ermöglicht.
  20. Die Leitlinien zur Beteiligung werden vollständig umgesetzt.
  21. Mit dem „Stadtvertrag Beteiligung“ werden offene und im Ergebnis bindende Beteiligungsprozesse eingeführt.
  22. Bürgerräte mit gelosten Teilnehmern auf Kiez- und Landesebene werden unterstützt.
  23. Bürgerbeteiligung wird über die Open-Source-Plattform mein.berlin.dezentralisiert, digitalisiert und attraktiver gestaltet.
  24. Eine freie Berlin-App für Beteiligung wird entwickelt.
  25. Unter Beteiligung der Bevölkerung wird eine landesweite Präventionsstrategie entwickelt und umgesetzt.
Weniger Pflichten 1
SPD BE ​​6
BSW BE ​112
FDP BE 1​2
Koalitionsvertrag ​210

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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