Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD SH0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU SH 5710
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Betroffene werden frühzeitig in die Pläne eingebunden.
- Behörden nutzen soziale Medien aktiver, um Transparenz, schnelle Kommunikation, Bürgerbeteiligung und Nachwuchsgewinnung zu gewährleisten.
- Die Öffentlichkeit wird bei großen Vorhaben bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren beteiligt.
- Bundesweit einheitliche Leitlinien für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden festgeschrieben und die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen.
- Eine frühe Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren wird eingeführt.
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide dienen als Willensäußerung bei wichtigen Themen der kommunalen Selbstverwaltung und ermöglichen direkte Entscheidungen.
- Für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden verlässliche Regelungen geschaffen.
- Die Fragestellung bei Bürgerentscheiden muss einfach und unmissverständlich sein.
- Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung werden Konzepte für Stimmbezirke mit geringer Wahlbeteiligung erarbeitet und umgesetzt.
- Niedrigschwellige Angebote zur Stimmabgabe bei Wahlen werden geschaffen.
Ohne klare Richtung 7
- Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz wird reformiert.
- Die Mindestgrenzen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden landesweit einheitlich geregelt.
- Das Auszählverfahren wird auf das Verfahren nach d'Hondt umgestellt, um die Mehrheitsbildung zu vereinfachen.
- Die nach Einwohnerzahl gestaffelten Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden landesweit vereinheitlicht.
- Für Bürgerbegehren wird ein einheitliches Quorum von 15 Prozent eingeführt.
- Für Bürgerentscheide wird ein einheitliches Quorum von 30 Prozent eingeführt.
- Niedrigschwellige Angebote der Stimmabgabe bei Wahlen werden geprüft.
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden künftig durch die Kommunalparlamente gewählt.
- Die Mindestgrenzen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden erhöht.
- Die Gemeindeordnung wird so angepasst, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wieder durch die Gemeindevertretungen beziehungsweise Ratsversammlungen gewählt werden.
- Die Gemeindeordnung wird so geändert, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden und Städte wieder von den Gemeindevertretungen beziehungsweise Ratsversammlungen gewählt werden.
Grüne SH 119
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Barrieren abbauen, die politische Teilhabe verhindern.
- Alle Menschen sollen die Unterstützung erhalten, die sie für die Teilnahme an Entscheidungsprozessen brauchen.
- Allen dauerhaft hier wohnenden Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht geben.
- Internationale Sportgroßveranstaltungen im Land an klimafreundliche Konzepte und einen Bürger*innenentscheid knüpfen.
- Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für Bürger*innen und Verbände stärken und professionalisieren.
- Bei Planungsverfahren grundsätzlich auf frühzeitige Bürger*innenbeteiligung setzen.
- Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Bürger*innen stärken.
- Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur frühzeitig die Bürger*innen beteiligen.
- Projekte und Entscheidungen der Stadtentwicklung durch Beteiligung von Bürger*innen entstehen lassen.
- Die Plattform für Online-Volksinitiativen benutzer*innenfreundlicher und niedrigschwelliger gestalten.
- Das Petitionsrecht verbessern.
- Mit Bürger*innenräten Menschen bei ausgewählten Themen direkter in Politik und Gesetzgebung einbinden.
- Bürger*innenräte auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich verankern.
- Bürger*innenräte können per Beschluss von Landtag und Kommunen sowie durch Volksinitiative oder Bürger*innenbegehren einberufen werden.
- Initiator*innen können einen Volks- oder Bürger*innenentscheid über die Ergebnisse eines Bürger*innenrates verlangen.
- In den Kommunen mehr Beteiligung und Vielfalt schaffen.
- Verbesserungspotenziale der Justiz unter Einbindung von Anwaltschaft, Verbänden und Bürger*innen ermitteln und umsetzen.
- Gemeinsam mit der dänischen Regierung und der Region Syddanmark eine Bürger*innenkonferenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchführen.
- Die Konferenz zur Zukunft Europas fortsetzen und die Bürger*innenbeteiligung in dezentralen Veranstaltungen fortführen.
Ohne klare Richtung 1
FDP SH 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Durch digitale Auslegung von Planungsunterlagen eine moderne Bürgerbeteiligung sicherstellen.
- Bei Kommunalwahlen eine Wahl mit Erst- und Zweitstimme einführen.
- Die Besetzung von Ausschusssitzen mit bürgerlichen Mitgliedern erleichtern.
- Das Streaming von Sitzungen kommunaler Gremien erleichtern.
- Im Rahmen des Masterplans Krankenhausinfrastruktur ein Dialogforum für Bürger und Fachleute durchführen.
- Die Akzeptanz der Energiewende durch frühzeitige Bürgerbeteiligung und transparente Verfahren stärken.
- Die Konferenz für die Zukunft Europas zu einem dauerhaften Format entwickeln.
SSW SH 17
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Beim Ausbau der Stromnetze eine frühzeitige Beteiligung der Bürger:innen gewährleisten.
- Der Standortentscheidung einen breiten Beteiligungsprozess voranstellen.
- Die Bevölkerung bei der Endlagersuche frühzeitig informieren und einbinden.
- Die Bevölkerung auf Grundlage ausführlicher Information breit an der Endlagersuche beteiligen.
- Eine echte Bürgerbeteiligung für alle Planungsverfahren einführen.
- Die demokratische Teilhabe erweitern.
- Die Einrichtung von Bürgerräten auf Landes- und kommunaler Ebene prüfen.
AfD SH 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Den Bürgern direkte Mitbestimmung über die Angelegenheiten des Landes ermöglichen.
- Dem Wähler die Entscheidung über die Zusammensetzung der Parlamente zurückgeben.
- Die freie Listenwahl mit Kumulieren, Panaschieren und Streichen von Kandidaten einführen.
- Eine Asylpolitik ohne Beteiligung der Bürger ablehnen.
Linke SH 13
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Krankenhausplanung erfolgt transparent und unter Einbindung der Öffentlichkeit.
- Die Teilhabe aller Menschen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen soll gestärkt werden.
- Änderungen der Landes- und Kommunalverfassungen, des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes sollen per obligatorischem Volksentscheid bestätigt werden müssen.
- Ein fakultatives Referendum soll ermöglichen, Landtagsbeschlüsse per Volksentscheid aufzuheben.
- Das Einleitungsquorum für Bürgerbegehren soll einheitlich 3 Prozent betragen.
- Die zulässigen Gegenstände direkter Demokratie in Land und Kommunen sollen ausgeweitet werden.
- Auch haushaltswirksame Fragen sollen per direkter Demokratie entschieden werden können.
- Bei Vorhaben, die zur Privatisierung öffentlicher Einrichtungen oder Betriebe führen, sollen die Bürgerinnen und Bürger verpflichtend mitbestimmen.
- Kontrolle und Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf Parlamente und Verwaltung sollen ausgebaut werden.
- Bürgerinnen und Bürger sowie ehrenamtliche Kommunalpolitiker sollen in den Kommunen wieder mitgestalten können.
- Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz soll neben Stimmen für Einzelkandidaturen auch Stimmen für Listen ermöglichen.
- Rundfunkräte werden regelmäßig von allen Einwohnenden des jeweiligen Sendegebiets gewählt.
FW SH 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort sollen gestärkt werden.
- Es soll eine landeseinheitliche Live-Streaming-Plattform für die Übertragung von Sitzungen kommunaler Gremien geschaffen werden.
- Das kommunale Einstimmen-Wahlrecht mit starrer Liste soll zu einem Wahlsystem mit mehr Auswahlmöglichkeiten für die Wählerinnen und Wähler reformiert werden.
Koalitionsvertrag 668
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Gemeinsam mit Akteuren der politischen Bildung werden Konzepte entwickelt, die insbesondere Wahlbezirke mit geringer Wahlbeteiligung erreichen.
- Geprüft wird, wie das kommunale Wahlrecht für mehr Stimmengerechtigkeit überarbeitet werden kann.
- Bürgerräte werden auf Gemeinde- und Landesebene gesetzlich verankert.
- Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen bei großen Vorhaben schon vor Beginn des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden.
- Bundesweit einheitliche Leitlinien und Rechtsgrundlagen für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden angestrebt.
- Das Online-Mitzeichnungsverfahren für Volksinitiativen wird benutzerfreundlicher und manipulationsresistent gestaltet.
- Beim Schienenausbau werden Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt.
- Beteiligungsangebote sollen den Menschen in Schleswig-Holstein eine aktive Teilhabe an europäischen Prozessen ermöglichen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
- Das Quorum für Bürgerbegehren wird auf 10 Prozent in Gemeinden bis 20.000, 8 Prozent bis 100.000 und 5 Prozent über 100.000 Einwohnern festgelegt.
- Die Quoren für Bürgerentscheide werden auf 20 Prozent in Gemeinden bis 20.000, 16 Prozent bis 100.000 und 10 Prozent über 100.000 Einwohnern gestaffelt.
- Für den Beginn der Einreichungsfrist kassatorischer Bürgerbegehren gelten die Regeln der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung.
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Für kassatorische Bürgerbegehren wird eine Frist von drei Monaten eingeführt.
- Für Wiederholungsbürgerbegehren wird eine Sperrfrist von drei Jahren festgeschrieben.
- Die Frist für die Zulässigkeitsentscheidung der Kommunalaufsicht über Bürgerbegehren wird auf zwei Monate verlängert.
- Bürgerbegehren sollen ausgeschlossen sein bei Entscheidungen, die nach Feststellung der Landesregierung unverzichtbar für bedeutsame Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben oder für Klimaschutzprojekte der Landesregierung sind.
- Bürgerbegehren sollen bei Bauleitplanungen für Krankenhaus-, Schul-, Kita-, Sozialwohnungsbau oder die Erzeugung erneuerbarer Energien unzulässig sein.
- Bei Planänderungen nach der Bürgerbeteiligung sollen nur neue Betroffene beteiligt werden und Einwendungen nur gegen die Änderungen zulässig sein.
Grüne SH, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 313
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen für Kommunalparlamente kandidieren.
- Das Wahlrecht ab 16 Jahren wird auch auf Bundesebene eingeführt.
- Bürgerräte werden gesetzlich verankert.
- Ein Präferenzwahlrecht wird in Kommunen erprobt.
- Bürgerräte werden in der nächsten Wahlperiode auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich verankert.
- Landtag, Kommunalvertretungen, Volksinitiativen und Bürgerbegehren sollen Bürgerräte einberufen können.
- Regierung und Parlament müssen sich ernsthaft und öffentlich mit den Ergebnissen von Bürgerräten auseinandersetzen.
- Digitale Beteiligungsangebote werden gestärkt.
- Konzepte nach dem Vorbild des Tiny-Rathauses der KielRegion werden in allen Kreisen gefördert.
- Verzögerungen von Behörden bei ihren Informationspflichten werden abgestellt.
- Eine Stadtbahn in Lübeck wird unterstützt, sofern sich die Bürgerinnen und Bürger dafür entscheiden.
- In Planungsverfahren für Mobilität wird eine frühzeitige Beteiligung verankert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht