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Wahlberechtigte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​14
AfD ​​4
BSW ​​8
SPD ​39
Grüne ​122
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Das Landeskonzept „Kulturelle Bildung“ wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess überarbeitet.
  2. Eine Regionalplanung mit Förderprogrammen und Bürgerbeteiligung ermöglicht wohnortnahe Bewegungsangebote.
  3. Die Arbeit des Landtages wird durch digitale Mittel transparenter und die demokratische Teilhabe am parlamentarischen Geschehen gestärkt.
  4. Finanzpolitische Prioritäten werden gemeinsam mit den Menschen entwickelt.
  5. Eine Beratungsstelle für Demokratieförderung und Bürgerbeteiligung wird geschaffen.
  6. Die kommunale Bürgerbeteiligung wird mit Best-Practice-Formaten und Moderatorinnen und Moderatoren ausgebaut und evaluiert.
  7. Mehr Bürgerbegehren sollen zulässig sein.
  8. Eine gesetzliche Innovationsklausel, mit der Kommunen zur Steigerung der Wahlbeteiligung neue Ansätze wie die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen umsetzen können, wird geprüft.
  9. Die Förderprogramme „Orte des Gemeinwesens“, „Bürgerbeteiligung“ und „Orte der Demokratie“ in den Landkreisen werden mit klaren Wirkungsparametern und Anpassungsmechanismen ausgebaut.
  10. Datenschutzkonforme Bürgerräte auf Landesebene nach dem Vorbild Baden-Württembergs werden auf den Weg gebracht.
  11. In den Kommunen werden aufsuchende Verfahren und lokale Bürgerräte ermöglicht.
  12. Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird erweitert und weiterentwickelt.
  13. Bei Vorhaben des Freistaates wird grundsätzlich geprüft, wie eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Beteiligung der Bevölkerung stattfinden kann.
  14. Das Petitionswesen im Landtag erhält gesetzliche Grundlagen für ein transparentes, effektives und datenschützendes Verfahren.
  15. Online-Petitionen werden gesetzlich verankert.
  16. Das Transparenzgesetz wird mit öffentlicher Beteiligung weiterentwickelt.
  17. Die Quoren der Volksgesetzgebung in der Verfassung werden gesenkt.
  18. Ortschaftsräte können auch für nicht eingemeindete Gebiete eingeführt werden.
  19. Stadtbezirksverfassungen mit direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten werden auch für größere kreisangehörige Städte möglich.
  20. Stadtbezirksverfassungen mit direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten sollen auch in größeren kreisangehörigen Städten möglich werden.
  21. Das Quorum für den Einwohnerantrag wird auf 0,6 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren gesenkt.
  22. Zur Vorbereitung der EU-Förderperiode 2028–2035 wird ein Runder Tisch mit Akteuren der Förderprogramme für bessere Bürgerbeteiligung initiiert.
Ohne klare Richtung 1
Linke ​​26
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Privatisierungen ohne Zustimmung der Bevölkerung sollen verboten werden.
  2. Volksbegehren und Volksentscheide sollen erleichtert werden.
  3. Das Wahlalter soll abgesenkt werden.
  4. Strukturwandelprojekte sollen nur nach vorheriger Beteiligung der Bürger gefördert werden.
  5. Die Beteiligung der Menschen am Strukturwandel soll verbessert werden.
  6. Bürgerbudgets ermöglichen den Menschen vor Ort, über kommunale Ausgaben mitzuentscheiden.
  7. Kommunen werden ermutigt, Bürgerhaushalte und Bürgerbudgets einzuführen.
  8. Bürger werden über Klimaräte offen an der kommunalen Klimapolitik beteiligt.
  9. Die Menschen erhalten mehr Möglichkeiten für direkte Demokratie und bürgerschaftliche Beteiligung.
  10. Das Quorum für Volksanträge wird auf 20.000 Unterschriften gesenkt.
  11. Das Quorum für Volksbegehren wird auf fünf Prozent der Bevölkerung gesenkt.
  12. Die Quoren für Anträge, Begehren und Entscheide aus der Bevölkerung in Landkreisen, Städten und Gemeinden werden weiter gesenkt.
  13. Ein modernes Petitionsgesetz soll es erleichtern, sich mit Anliegen an den Landtag zu wenden.
  14. Das Quorum für einen Volksantrag wird auf 20.000 Unterschriften halbiert.
  15. Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wird auf fünf Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten gesenkt.
  16. Ein Volksantrag kann neben einem Gesetz auch einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung betreffen.
  17. Volksinitiativen sind auch außerhalb der Gesetzgebung möglich.
  18. Die Quoren für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Landkreisen, Städten und Gemeinden werden weiter gesenkt.
  19. Die Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern wird ausgebaut und gefördert.
  20. Öffentliche Petitionen mit Anspruch auf öffentliche Anhörung ab einem bestimmten Quorum werden eingeführt.
  21. Eine dauerhafte Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung wird eingerichtet.
  22. Petitionen können auch in Brailleschrift, mündlich oder in Gebärdensprache eingereicht werden.
  23. Der Landtag ermöglicht Online-Petitionen.
  24. Eine öffentliche Online-Petitionsplattform ermöglicht Debatten.
  25. Es wird ein bürgernahes Beteiligungskonzept zur Europapolitik geschaffen.
  26. Bürgerräte zu europapolitischen Themen werden als Beteiligungsform eingesetzt.
Weniger Pflichten 3
FW ​​6
FDP ​17
Koalitionsvertrag ​27

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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