Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Bürger erhalten mehr unmittelbare Mitbestimmung und Gestaltungsfreiheit im Freistaat und in den Kommunen.
- Die direkte Demokratie in den Kommunen soll gestärkt werden.
- Instrumente der unmittelbaren Bürgerbeteiligung sollen gestärkt werden.
- Über Schutzgebiete sollen örtliche Gemeinschaften und Landkreise entscheiden.
AfD 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Verfahren für Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid werden verbessert.
- Für einen Volksantrag genügen künftig 10.000 statt 40.000 Unterschriften.
- Für einen Volksentscheid genügen künftig 200.000 Unterstützerunterschriften.
- Vom Landtag beschlossene Gesetze können per Volksabstimmung aufgehoben werden.
BSW 8
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die demokratische Willensbildung soll wiederbelebt, demokratische Mitbestimmung ausgeweitet und persönliche Freiheit geschützt werden.
- Bürgerhaushalte und -budgets als Instrumente direkter Einflussnahme auf die Kommunalpolitik sollen ausgeweitet werden.
- Bürgerhaushalte und Möglichkeiten direkter Einflussnahme der Bürger auf die Kommunalpolitik sollen gestärkt werden.
- Volksentscheid und Volksbegehren sollen durch Abbau von Hürden einfacher umsetzbar werden.
- Bürger sollen an der Energiewende, etwa an Solarparks, beteiligt werden.
- Bürgerinnen und Bürger werden aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen und erhalten Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Bürgerinnen und Bürger werden in verkehrspolitische Entscheidungen einbezogen.
- Bürger und Interessengruppen werden stärker in verkehrliche Planungsprozesse eingebunden.
SPD 39
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerbudgets, Bürgerräte, Volksabstimmungen und Onlineforen werden unterstützt.
- Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden genutzt und wo möglich umgesetzt.
- Das Petitionswesen wird gestärkt.
- Die Information über laufende und abgeschlossene Petitionsverfahren wird verbessert.
- Die Volksgesetzgebung wird erleichtert.
- Bürger werden durch Informationen, Foren, Bürgerräte, Projektbeiräte und Beratungsverfahren vor Ort besser einbezogen.
- Die Quoren für Volksantrag und Volksbegehren werden gesenkt.
- Beim Landtag wird eine Beratung für Volksgesetzgebungsinitiativen eingerichtet.
- Weitere Möglichkeiten demokratischer Teilhabe auf Landes- und kommunaler Ebene werden in die Landesverfassung aufgenommen.
Ohne klare Richtung 3
- Die Regelungen der Landesverfassung zur direkten Demokratie werden geändert.
- Menschen sollen ermutigt werden, öfter selbst Gesetzesinitiativen in den Landtag einzubringen.
- Einfache Volksgesetzgebung, Informationsfreiheit, Transparenz und frühzeitige Beteiligungsverfahren gelten als wichtige Instrumente.
Grüne 122
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Das Landeskonzept „Kulturelle Bildung“ wird in einem umfassenden Beteiligungsprozess überarbeitet.
- Eine Regionalplanung mit Förderprogrammen und Bürgerbeteiligung ermöglicht wohnortnahe Bewegungsangebote.
- Die Arbeit des Landtages wird durch digitale Mittel transparenter und die demokratische Teilhabe am parlamentarischen Geschehen gestärkt.
- Finanzpolitische Prioritäten werden gemeinsam mit den Menschen entwickelt.
- Eine Beratungsstelle für Demokratieförderung und Bürgerbeteiligung wird geschaffen.
- Die kommunale Bürgerbeteiligung wird mit Best-Practice-Formaten und Moderatorinnen und Moderatoren ausgebaut und evaluiert.
- Mehr Bürgerbegehren sollen zulässig sein.
- Eine gesetzliche Innovationsklausel, mit der Kommunen zur Steigerung der Wahlbeteiligung neue Ansätze wie die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen umsetzen können, wird geprüft.
- Die Förderprogramme „Orte des Gemeinwesens“, „Bürgerbeteiligung“ und „Orte der Demokratie“ in den Landkreisen werden mit klaren Wirkungsparametern und Anpassungsmechanismen ausgebaut.
- Datenschutzkonforme Bürgerräte auf Landesebene nach dem Vorbild Baden-Württembergs werden auf den Weg gebracht.
- In den Kommunen werden aufsuchende Verfahren und lokale Bürgerräte ermöglicht.
- Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird erweitert und weiterentwickelt.
- Bei Vorhaben des Freistaates wird grundsätzlich geprüft, wie eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Beteiligung der Bevölkerung stattfinden kann.
- Das Petitionswesen im Landtag erhält gesetzliche Grundlagen für ein transparentes, effektives und datenschützendes Verfahren.
- Online-Petitionen werden gesetzlich verankert.
- Das Transparenzgesetz wird mit öffentlicher Beteiligung weiterentwickelt.
- Die Quoren der Volksgesetzgebung in der Verfassung werden gesenkt.
- Ortschaftsräte können auch für nicht eingemeindete Gebiete eingeführt werden.
- Stadtbezirksverfassungen mit direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten werden auch für größere kreisangehörige Städte möglich.
- Stadtbezirksverfassungen mit direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten sollen auch in größeren kreisangehörigen Städten möglich werden.
- Das Quorum für den Einwohnerantrag wird auf 0,6 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren gesenkt.
- Zur Vorbereitung der EU-Förderperiode 2028–2035 wird ein Runder Tisch mit Akteuren der Förderprogramme für bessere Bürgerbeteiligung initiiert.
Linke 26
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Privatisierungen ohne Zustimmung der Bevölkerung sollen verboten werden.
- Volksbegehren und Volksentscheide sollen erleichtert werden.
- Das Wahlalter soll abgesenkt werden.
- Strukturwandelprojekte sollen nur nach vorheriger Beteiligung der Bürger gefördert werden.
- Die Beteiligung der Menschen am Strukturwandel soll verbessert werden.
- Bürgerbudgets ermöglichen den Menschen vor Ort, über kommunale Ausgaben mitzuentscheiden.
- Kommunen werden ermutigt, Bürgerhaushalte und Bürgerbudgets einzuführen.
- Bürger werden über Klimaräte offen an der kommunalen Klimapolitik beteiligt.
- Die Menschen erhalten mehr Möglichkeiten für direkte Demokratie und bürgerschaftliche Beteiligung.
- Das Quorum für Volksanträge wird auf 20.000 Unterschriften gesenkt.
- Das Quorum für Volksbegehren wird auf fünf Prozent der Bevölkerung gesenkt.
- Die Quoren für Anträge, Begehren und Entscheide aus der Bevölkerung in Landkreisen, Städten und Gemeinden werden weiter gesenkt.
- Ein modernes Petitionsgesetz soll es erleichtern, sich mit Anliegen an den Landtag zu wenden.
- Das Quorum für einen Volksantrag wird auf 20.000 Unterschriften halbiert.
- Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wird auf fünf Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten gesenkt.
- Ein Volksantrag kann neben einem Gesetz auch einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung betreffen.
- Volksinitiativen sind auch außerhalb der Gesetzgebung möglich.
- Die Quoren für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Landkreisen, Städten und Gemeinden werden weiter gesenkt.
- Die Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern wird ausgebaut und gefördert.
- Öffentliche Petitionen mit Anspruch auf öffentliche Anhörung ab einem bestimmten Quorum werden eingeführt.
- Eine dauerhafte Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung wird eingerichtet.
- Petitionen können auch in Brailleschrift, mündlich oder in Gebärdensprache eingereicht werden.
- Der Landtag ermöglicht Online-Petitionen.
- Eine öffentliche Online-Petitionsplattform ermöglicht Debatten.
- Es wird ein bürgernahes Beteiligungskonzept zur Europapolitik geschaffen.
- Bürgerräte zu europapolitischen Themen werden als Beteiligungsform eingesetzt.
FW 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Politik soll auf allen Ebenen durch eine Mischung aus repräsentativer und direkter Demokratie gestaltet werden.
- Planung und Umsetzung der Energiewende dürfen nicht über die Köpfe der Bürger hinweg erfolgen.
- Innovative Ansätze der Bürgerbeteiligung wie Bürger-Apps werden gefördert.
- Direkte Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger werden massiv ausgebaut.
- Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid werden gesenkt.
- Das Onlinezugangsgesetz wird für direktdemokratische Beteiligung genutzt und ausgebaut.
FDP 17
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Ziele und Maßnahmen müssen evaluiert und angepasst werden können, und dies wird etwa über regelmäßige Bürgerversammlungen kommuniziert.
- Das Quorum für Volksanträge wird auf ein Prozent gesenkt.
- Das Quorum für Volksbegehren wird auf zehn Prozent gesenkt.
- Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.
- Das Mindestalter für eine Kandidatur als Landrat wird auf 18 Jahre gesenkt.
- Unterstützungsunterschriften sollen digital mit der Online-Ausweisfunktion geleistet werden können.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 27
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Staatsregierung führt Sachsengespräche, Runde Tische, Bürgerforen und Kabinettssitzungen in allen Regionen durch.
- Demokratiearbeit und Beteiligung werden möglichst bürokratiearm und unter verlässlichen Bedingungen ermöglicht.
- Das digitale Bürgerbeteiligungsportal wird weiterentwickelt.
- Bei Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sollen Verfahrensvereinfachungen wie ein Recht auf Beratung für Antragstellende im Vordergrund stehen.
- Die Nutzung der Instrumente direkter Demokratie soll erleichtert werden, etwa durch Prüfung einer digitalen Unterschrift für Bürgerbegehren.
- Die Einführung weiterer Formate direkter Demokratie wird geprüft.
- Projekte und Ideen zur Mitgestaltung der Gesellschaft werden gefördert.
Weniger Pflichten 3
- Demokratiearbeit und Beteiligung werden möglichst bürokratiearm und unter verlässlichen Bedingungen ermöglicht.
- Bei Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sollen Verfahrensvereinfachungen wie ein Recht auf Beratung für Antragstellende im Vordergrund stehen.
- Die Nutzung der Instrumente direkter Demokratie soll erleichtert werden, etwa durch Prüfung einer digitalen Unterschrift für Bürgerbegehren.
Bleibt wie bisher 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht