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Wahlberechtigte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

SPD00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 231
AfD ​​4
Grüne ​​6
FDP 118
FW ​120
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Demokratie wird mit mehr Beteiligung und Mitbestimmung der Menschen weiterentwickelt.
  2. Landtagsabgeordnete arbeiten künftig mit unabhängigen, gelosten Bürgergremien zusammen.
  3. Bis zu einer gesetzlichen Regelung bildet die eigene Landtagsfraktion unabhängige, aus der Bevölkerung geloste Landesgremien.
  4. Die Bürger in Hessen sollen über landespolitische Fragen mitentscheiden können.
  5. In den Landtagswahlkreisen werden geloste Wahlkreisgremien gebildet.
  6. Die direkten Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in der Politik werden entschlossen ausgebaut.
  7. Landesweit ausgeloste Bürgerräte sollen konkrete Sachthemen bearbeiten und den Bürgerwillen verbindlich in die Politik einbringen.
  8. Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wird gesenkt.
  9. Unterschriften für Volksbegehren können auch außerhalb von Rathäusern geleistet werden.
  10. Die zweimonatige Frist zur Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren wird verlängert.
  11. Bei Ungereimtheiten dürfen Wahlprüfungen nicht mit Verweis auf stabile politische Verhältnisse verweigert werden.
  12. 150 geloste Personen beraten 18 Monate ohne parteipolitische Vorgaben über Verbesserungen der Bildungssituation.
  13. Der Partizipationsgrundsatz soll auf das E-Government ausgeweitet werden.
  14. Über E-Government sollen direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten etabliert werden.
  15. Wahlverfahren sollen digitalisiert werden können.
  16. In Wahllokalen sollen Wahlmaschinen eingesetzt werden, um Ressourcen zu sparen.
  17. Digitale Wahlverfahren sollen unter strengsten Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden.
  18. Für digitale Wahlen soll ein nicht beeinflussbares elektronisches Gerät verwendet werden.
  19. Modelle zur Bürgerbeteiligung in Kooperation mit Stadtwerken sollen ausgearbeitet und bereitgestellt werden.
  20. Energiegenossenschaften mit möglichst großer Bürgerbeteiligung werden gestärkt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Linke ​​16
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Es soll mehr Demokratie und eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben.
  2. Das Wahlrecht wird ausgeweitet.
  3. Öffentliche Unternehmen werden demokratisch von den Bürgern kontrolliert.
  4. Die Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse wird unter kommunaler Regie und mit Beteiligung der Bevölkerung ausgebaut.
  5. Alle, die vor Ort leben, sollen mitentscheiden können.
  6. Niedrigschwellige Formen der Bürgerbeteiligung wie regionale Nachhaltigkeits- oder Ernährungsräte werden eingeführt.
  7. Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgebaut, damit die Menschen vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
  8. Die bayerischen Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden in Hessen übernommen und durch Fairness- und Transparenzklauseln ergänzt.
  9. Echte Bürgerhaushalte beteiligen die Menschen an der Gestaltung der kommunalen Haushalte.
  10. Transparenz, Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in Politik und Verwaltung werden befürwortet.
  11. Die Menschen sollen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mehr unmittelbaren politischen Einfluss erhalten.
  12. Die Hessische Gemeindeordnung wird darauf überprüft, wie Beteiligungsverfahren erleichtert, gestärkt oder vorgeschrieben werden können.
  13. Der verpflichtende Kostendeckungsvorschlag bei Bürgerbegehren wird durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt.
  14. Für die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren durch die Gemeinde werden Fristen festgelegt.
  15. Quoren und Anforderungen für Volksbegehren und Volksentscheide in Hessen werden spürbar gesenkt.
  16. Menschen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Hessen erhalten ein uneingeschränktes Wahlrecht.
Weniger Pflichten 2
Koalitionsvertrag 112

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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