Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 231
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 3
AfD 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Bei Wahlen wird eine freie Listenwahl mit der Möglichkeit der Stimmenkumulation eingeführt.
- Über die Privatisierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge sollen nur Bürgerentscheide entscheiden.
- Die direkte Bürgerbeteiligung in Hessen soll ausgebaut werden.
- Bürgerbeteiligung soll durch digitale Bürgerentscheide gestärkt werden.
Grüne 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Ein Programm „Bürger*innenwald“ lädt Menschen vor Ort zum Mitentscheiden über Waldkonzepte ein.
- Das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen wird auf 16 Jahre abgesenkt.
- Kommunalparlamente sollen vielfältiger, moderner und flexibler werden und Bürger regelmäßig einbeziehen.
- Städte und Gemeinden sollen Bürger bei wichtigen Entscheidungen einbinden.
- Kommunale Bürgerräte mit per Los ausgewählten Mitgliedern sollen ermöglicht werden.
- Eine Bürgerfragestunde soll in der Hessischen Gemeindeordnung verankert werden.
FDP 118
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Betroffene werden frühzeitig in Planungen eingebunden.
- Die Bürgerbeteiligung findet stärker in der frühen Planungsphase statt.
- Die Einwohner der Kreise können per Kreisentscheid über Fusionen abstimmen.
- Die Eingangshürden für Bürger- und Volksentscheide werden gesenkt.
- Bei Wahlen und Abstimmungen wird eine Online-Stimmabgabe ermöglicht, die dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entspricht und Manipulationen ausschließt.
- Unterstützerunterschriften für Volksbegehren können online gesammelt werden.
- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden angepasst, um eine stärkere Bürgerbeteiligung in der Politik zu ermöglichen.
- Formen von E-Voting sollen ermöglicht werden.
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 120
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Die Demokratie wird mit mehr Beteiligung und Mitbestimmung der Menschen weiterentwickelt.
- Landtagsabgeordnete arbeiten künftig mit unabhängigen, gelosten Bürgergremien zusammen.
- Bis zu einer gesetzlichen Regelung bildet die eigene Landtagsfraktion unabhängige, aus der Bevölkerung geloste Landesgremien.
- Die Bürger in Hessen sollen über landespolitische Fragen mitentscheiden können.
- In den Landtagswahlkreisen werden geloste Wahlkreisgremien gebildet.
- Die direkten Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in der Politik werden entschlossen ausgebaut.
- Landesweit ausgeloste Bürgerräte sollen konkrete Sachthemen bearbeiten und den Bürgerwillen verbindlich in die Politik einbringen.
- Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wird gesenkt.
- Unterschriften für Volksbegehren können auch außerhalb von Rathäusern geleistet werden.
- Die zweimonatige Frist zur Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren wird verlängert.
- Bei Ungereimtheiten dürfen Wahlprüfungen nicht mit Verweis auf stabile politische Verhältnisse verweigert werden.
- 150 geloste Personen beraten 18 Monate ohne parteipolitische Vorgaben über Verbesserungen der Bildungssituation.
- Der Partizipationsgrundsatz soll auf das E-Government ausgeweitet werden.
- Über E-Government sollen direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten etabliert werden.
- Wahlverfahren sollen digitalisiert werden können.
- In Wahllokalen sollen Wahlmaschinen eingesetzt werden, um Ressourcen zu sparen.
- Digitale Wahlverfahren sollen unter strengsten Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden.
- Für digitale Wahlen soll ein nicht beeinflussbares elektronisches Gerät verwendet werden.
- Modelle zur Bürgerbeteiligung in Kooperation mit Stadtwerken sollen ausgearbeitet und bereitgestellt werden.
- Energiegenossenschaften mit möglichst großer Bürgerbeteiligung werden gestärkt.
Weniger Pflichten 3
Linke 16
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Es soll mehr Demokratie und eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben.
- Das Wahlrecht wird ausgeweitet.
- Öffentliche Unternehmen werden demokratisch von den Bürgern kontrolliert.
- Die Energieerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse wird unter kommunaler Regie und mit Beteiligung der Bevölkerung ausgebaut.
- Alle, die vor Ort leben, sollen mitentscheiden können.
- Niedrigschwellige Formen der Bürgerbeteiligung wie regionale Nachhaltigkeits- oder Ernährungsräte werden eingeführt.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird ausgebaut, damit die Menschen vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
- Die bayerischen Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden in Hessen übernommen und durch Fairness- und Transparenzklauseln ergänzt.
- Echte Bürgerhaushalte beteiligen die Menschen an der Gestaltung der kommunalen Haushalte.
- Transparenz, Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung in Politik und Verwaltung werden befürwortet.
- Die Menschen sollen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mehr unmittelbaren politischen Einfluss erhalten.
- Die Hessische Gemeindeordnung wird darauf überprüft, wie Beteiligungsverfahren erleichtert, gestärkt oder vorgeschrieben werden können.
- Der verpflichtende Kostendeckungsvorschlag bei Bürgerbegehren wird durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt.
- Für die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren durch die Gemeinde werden Fristen festgelegt.
- Quoren und Anforderungen für Volksbegehren und Volksentscheide in Hessen werden spürbar gesenkt.
- Menschen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Hessen erhalten ein uneingeschränktes Wahlrecht.
Koalitionsvertrag 112
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht