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Wahlberechtigte

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU NW ​​2
SPD NW ​12
Grüne NW ​115
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
FDP NW ​​4
AfD NW ​112
Linke NW ​136
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Das Wahlalter bei allen politischen Wahlen soll auf 14 Jahre gesenkt werden.
  2. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen von Landschafts- und Regionalverbänden werden direkt gewählt.
  3. Das Bergrecht wird reformiert, mit Vorrang für Mensch, Umwelt und demokratische Mitsprache.
  4. Die Bürgerbeteiligung beim Flugbetrieb wird ausgeweitet.
  5. Bürgerinnen und Bürger werden an der Planung von Flugzeiten beteiligt.
  6. Die Hürden für kommunale Bürgerentscheide werden gesenkt.
  7. Die Hürden der direkten Demokratie werden deutlich gesenkt.
  8. Bei Kommunalwahlen können Stimmen durch Kumulieren und Panaschieren verteilt werden.
  9. Die Demokratie wird durch mehr Elemente direkter Beteiligung weiterentwickelt.
  10. Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden gesenkt.
  11. Das Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wird vereinfacht.
  12. Die Möglichkeiten, durch Bürgerentscheide die Kommunalpolitik zu bestimmen, werden erweitert.
  13. In Nordrhein-Westfalen werden Modellversuche mit Bürgerräten auf kommunaler Ebene durchgeführt.
  14. Bürgerräte werden auch auf Landesebene erprobt.
  15. Die Frist zur Einreichung von Bürgerbegehren wird gestrichen, damit Ratsbeschlüsse so lange aufgehoben werden können wie durch den Rat.
  16. Die Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren werden gestrichen.
  17. Mindestquoren für die Zustimmung bei Bürgerentscheiden werden abgeschafft.
  18. Die Kostenschätzung für Bürgerbegehren wird abgeschafft.
  19. Die Verwaltung unterstützt Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aktiv.
  20. Über die formale Zulässigkeit von Bürgerbegehren erfolgt eine rechtsverbindliche Vorprüfung.
  21. Eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren und Volksinitiativen wird eingerichtet.
  22. Die Abstimmung per Brief wird grundsätzlich portofrei ermöglicht.
  23. Es stehen genügend Abstimmungslokale zur Verfügung.
  24. Mehrere Bürgerentscheide finden möglichst an einem Tag statt oder werden mit Wahlen zusammengelegt.
  25. Bei der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge oder wesentlichen Veräußerungen öffentlichen Eigentums finden obligatorische Bürgerentscheide statt.
  26. Beteiligungshaushalte mit Einwohnerbeteiligung bei Aufstellung, Rechenschaft und Prioritätensetzung der Ausgaben werden eingeführt und ausgebaut.
  27. Verpflichtende Einwohnerbefragungen stärken die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten.
  28. Die Unterschriftenhürde für die Volksinitiative wird auf 30.000 gesenkt.
  29. Eine erfolgreiche Volksinitiative gilt automatisch als Zulassungsantrag auf ein Volksbegehren.
  30. Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wird auf zwei Prozent gesenkt.
  31. Haushaltswirksame Volksbegehren werden zugelassen.
  32. Bei Verfassungsänderungen werden verpflichtende Volksabstimmungen eingeführt.
  33. Unterschriften für Volksbegehren können auch online gesammelt werden.
  34. Digitale Beteiligungsangebote zu kommunal- und landespolitischen Themen werden ausgebaut.
  35. Bürgerinnen und Bürger sollen stärker an künftigen EU-Förderprojekten beteiligt werden.
  36. Der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf Entscheidungen soll durch Stärkung der direkten Demokratie gefördert werden.
Weniger Pflichten 4
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag ​217
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Regelmäßig soll eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst vor der Antragstellung durchgeführt werden.
  2. Der Fonds für bürgerschaftliche Projekte wird auch für Identitätspflege und ein „Reallabor Bürgerbeteiligung“ genutzt.
  3. Für den zweiten Nationalpark wird ein Beteiligungsprozess eingeleitet.
  4. Vor Einführung einer Drittnutzerfinanzierung wird den Räten ein Ratsbürgerentscheid empfohlen.
  5. Das Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre abgesenkt.
  6. In der Gemeindeordnung werden bestehende Hürden zur Beteiligung abgebaut; eine gesetzliche Regelung wird geprüft.
  7. Das Mindestalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger wird auf 16 Jahre gesenkt.
  8. Die politische Teilhabe wird weiterentwickelt und mehr Bevölkerungsgruppen werden zur Teilhabe ermutigt und befähigt.
  9. Beteiligungsmöglichkeiten werden vor allem für bislang unterrepräsentierte Gruppen ausgebaut.
  10. Zu ausgewählten Themen werden zwei repräsentativ besetzte Bürgerräte eingesetzt und das Instrument auf Landesebene erprobt.
  11. Für Organisation und Durchführung der Bürgerräte werden die notwendigen Mittel bereitgestellt.
  12. In der Landesregierung wird eine zentrale Ansprechstelle für Bürgerbeteiligung geschaffen.
  13. Ein Beratungs- und Austauschnetzwerk für kommunale Bürgerbeteiligung wird gegründet.
  14. Direkte Demokratie soll erleichtert werden.
  15. Eine Fachkommission entwickelt Vorschläge zur Absenkung der Hürden bei Volksbegehren auf Landesebene.
  16. Partizipative Prozesse sollen Grundlage der Zentrenentwicklung sein.
  17. Die Bevölkerung wird an einer Olympia-Bewerbung beteiligt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne NW, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​​4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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