Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD00
CDU00
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bürgerinnen, Bürger und Verbände werden zu Beginn von Planungen transparent und intensiv beteiligt.
- Alle Teilprojekte der Rückholung aus der Asse werden transparent und mit Bürgerbeteiligung vorangetrieben.
- Die Hürden für Volks- und Bürgerentscheide werden gesenkt.
- Die möglichen Themenfelder für Bürgerentscheide werden ausgeweitet.
- Nach baden-württembergischem Vorbild werden Bürgerräte geschaffen, die Bürger bei ausgewählten Themen in die Gesetzgebung einbeziehen.
AfD 15
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Direkte Demokratie wird auf Landes- und Kommunalebene eingeführt und gestärkt.
- Bürger erhalten bei allen wichtigen Entscheidungen ihrer Volksvertreter ein Mitsprache- oder Vetorecht nach Schweizer Vorbild.
- Das Quorum für eine Volksinitiative wird auf 60.000 Wahlberechtigte gesenkt.
- Das Quorum für ein Volksbegehren wird auf 2,5 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.
- Ein Beteiligungsquorum für Volksentscheide wird abgelehnt.
- Verfassungsänderungen erfordern einen verbindlichen Volksentscheid.
- Jede Übertragung oder Rückholung von Souveränitätsrechten erfordert einen verbindlichen Volksentscheid.
- Gemeindevertretungen und Bürger erhalten ein Mitentscheidungsrecht in allen Belangen, die Gemeinden oder Landkreise unmittelbar berühren.
- Bürger entscheiden selbst, welche Leistungen sie mit welchem Steuerbetrag finanzieren wollen.
- Das Landtagswahlrecht ermöglicht wie auf kommunaler Ebene eine freie Listenwahl mit Kumulieren und Panaschieren.
- Über Änderungen der Parteienfinanzierung und der Abgeordnetenentschädigung entscheiden die Wähler zusammen mit einer Landtagswahl.
- Kommunale Betriebe der Daseinsvorsorge dürfen nur mit Zustimmung der Bürger vor Ort privatisiert werden.
- Regionale Gesundheitsnetzwerke werden mit Steuerungsmöglichkeiten vor Ort und hoher Bürgerbeteiligung weiterentwickelt.
- Bei der Zusammenlegung von Krankenhausstandorten wird auf Bürgerbeteiligung und Transparenz gesetzt.
- Die Mitglieder der Rundfunkräte und der Aufsichtsgremien der Landesmedienanstalten werden direkt von den Bürgern gewählt.
FDP 15
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Gelegenheiten für echte Partizipation erhalten.
- Über Reife und Eignung junger Kandidierender sollen Wählerinnen, Wähler und aufstellende Parteien entscheiden.
- Die Verfahrensdauer wird durch frühere und effizientere Bürgerbeteiligung verkürzt.
- Kommunen werden bei der Förderung des Bürgerengagements vor Ort unterstützt, etwa durch digitale Beteiligungsformen.
- Die besonderen Altersbeschränkungen bei kommunalen Direktwahlen werden abgeschafft.
Ohne klare Richtung 1
Linke 10
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die großen sozialen und ökologischen Probleme sollen mit großen öffentlichen Investitionen, mehr demokratischer Mitsprache und einer solidarischen Politik angegangen werden.
- Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig in die Planung von Netzen und Takten einbezogen.
- Die Verkehrswende wird mit Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger von Anfang an geplant.
- Die Quoren für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide nach der Landesverfassung sollen gesenkt werden.
- Die Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene sollen erleichtert werden.
- Das Kommunalrecht soll so geändert werden, dass das ganze Wahlgebiet in einer Liste erfasst wird.
- Das kommunale Wahlrecht soll für alle gelten, die seit mindestens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in der Kommune haben.
- Die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sollen gesenkt werden.
- Kommunale Bürgerentscheide sollen erleichtert und zu allen Sachfragen in der Zuständigkeit der kommunalen Vertretung möglich werden.
- Einwohnerinnen und Einwohner sollen bei allen Planungen in Kommune und Land früh und unter Nutzung digitaler Medien beteiligt werden.
FW 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Zur Wahrung regionaler Besonderheiten und Interessen wird die Bürgerbeteiligung ausgeweitet.
- Die Sperrklausel wird abgeschafft oder eine Ersatzstimme eingeführt.
- Bei Personenwahlen wird eine Rangwahl eingeführt.
- Die Zahl nötiger Stimmen zur Einleitung von Volksbegehren wird auf allen politischen Ebenen spürbar gesenkt.
- E-Government soll direktdemokratische Beteiligung ermöglichen und Verwaltungsabläufe vereinfachen.
- Ein Online-Bürgerausschuss ermöglicht Bürgern die Teilnahme an landesweiten Konsultationen zu Gesetzesvorhaben.
- Die Bevölkerung kann digital an Sitzungen teilnehmen.
Koalitionsvertrag 19
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Bei künftigen Straßenbauprojekten werden frühe Beteiligungsmöglichkeiten verstärkt genutzt.
- Das Wahlalter wird auf mindestens 16 Jahre gesenkt.
- Die Landesverfassung wird geändert, um die Voraussetzungen für eine Wahlaltersenkung bei Landtagswahlen zu schaffen.
- Eine Absenkung der Hürden für Bürgerbegehren wird geprüft.
- Eine erhöhte Transparenz der Finanzierung von Bürgerbegehren wird geprüft.
- Zu ausgewählten Themen wird die Möglichkeit geschaffen, Bürgerräte einzurichten.
- Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide werden gesenkt.
- Volksentscheide werden unter den gleichen Bedingungen wie allgemeine Wahlen durchgeführt.
- Ein Europa der Bürgerinnen und Bürger mit Beteiligungsformaten wie der Konferenz zur Zukunft Europas wird befürwortet.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht