Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
SPD BB0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
CDU BB0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Koalitionsvertrag SPD BB CDU BB0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
Ohne Einzug ins Parlament
Linke BB0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
AfD BB 115
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die direkte Demokratie im Land Brandenburg wird gestärkt.
- Die notwendige Unterschriftenzahl für Volksinitiativen wird auf 10.000 gesenkt.
- Die notwendige Unterschriftenzahl für Volksbegehren wird auf 20.000 gesenkt.
- Die Liste der Themen, die von direkter Demokratie ausgeschlossen sind, wird gekürzt.
- Das Problem der Kostenschätzung bei Bürgerbegehren wird beseitigt.
- Über Änderungen der Landesverfassung wird zwingend eine Volksabstimmung abgehalten.
- Fakultative Referenden werden eingeführt, mit denen über vom Landtag beschlossene Gesetze abgestimmt und diese geändert oder abgelehnt werden können.
- Das Zustimmungsquorum bei Landratswahlen wird abgeschafft.
- Einwohnern einzelner Ortsteile soll es erleichtert werden, direktdemokratische Anliegen durchzusetzen, die nur ihren Ortsteil betreffen.
- Die Vertreter im Rundfunkrat werden direkt vom Volk gewählt.
- Verhinderten Wählern wird die Stimmabgabe über mobile Wahllokale ermöglicht.
- Kabeltrassen, Windräder und Solarparks dürfen grundsätzlich nur nach einem Bürgerentscheid gebaut werden.
- Welche denkmalgeschützten Gebäude ohne öffentliches Interesse sind, legen Ortsansässige per Bürgerbeteiligung im Einvernehmen mit Bauaufsicht und Landesamt für Denkmalpflege fest.
- Die Rekonstruktion historischer Bauwerke wird unter Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung verstärkt gefördert.
- Über den Bau von Moscheen und Minaretten entscheiden die Bürger vor Ort.
Weniger Pflichten 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
BSW BB 18
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die demokratische Willensbildung soll wiederbelebt und die demokratische Mitbestimmung ausgeweitet werden.
- Formvorschriften und Quoren für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide, Bürgerinitiativen und Einwohneranträge sollen gesenkt werden.
- Bürgerhaushalte und Bürgerbudgets sollen ausgeweitet werden.
- Bürgerhaushalte und direkte Einflussnahme der Bürger auf die Kommunalpolitik sollen gestärkt werden.
- Instrumente der direkten Demokratie werden stärker genutzt.
- Über eine Strukturreform des Rundfunks wird in einem Format mit direkter Bürgerbeteiligung diskutiert.
- Die Energiewende soll öffentlich gefördert und mit Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.
- Bürgerinnen und Bürger sollen in verkehrspolitische Entscheidungen einbezogen werden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Grüne BB 20
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Durch partizipative Planung soll der Ausbau erneuerbarer Energien naturverträglicher, schneller und akzeptierter werden.
- Länderübergreifende Projekte für Bürgerbeteiligung in Fragen des Bau- und Siedlungswesens werden unterstützt.
- Es soll mehr direkte Demokratie geben.
- Es soll mehr Partizipation in den Angelegenheiten der Städte und Gemeinden geben.
- Das Beteiligungsportal zu Landesstrategien und Gesetzen soll zügig starten.
- Das Beteiligungsportal soll auf alle relevanten Gesetzesinitiativen der Landesregierung angewendet werden.
- Für wichtige Vorhaben soll eine aufsuchende Beteiligung betroffener Bevölkerungsgruppen etabliert werden.
- Bürgerräte mit per Los eingeladenen Menschen sollen etabliert werden.
- Partizipative Verfahren auf kommunaler Ebene sollen gestärkt werden.
- Nach dem Vorbild Baden-Württembergs sollen feste gesetzliche Regelungen für Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen geschaffen werden.
- Kommunalen Planungs- und Entwicklungsvorhaben soll eine partizipative Bedarfsplanung mit Betroffenen vorgeschaltet werden.
- Die Menschen in Brandenburg sollen sich mehr und direkter an Landes- und Kommunalpolitik beteiligen können.
- Für Volksbegehren sollen digitale Unterschriften ermöglicht werden.
- Für Volksbegehren soll die freie Unterschriftensammlung ermöglicht werden.
- Termine von Volksentscheiden und Wahlen sollen möglichst zusammengelegt werden.
- Themenausschlusskataloge für Volks- und Bürgerbegehren sollen entschlackt werden.
- Bürgerbegehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sollen möglich werden.
- Dialogische Beteiligungsverfahren sollen auf allen Ebenen gestärkt werden.
- Nachhaltiges Planen und Bauen sowie Bürgerbeteiligung sollen stärker in der Baukultur verankert werden.
- Eine Landesstrategie Baukultur soll Ressorts, Kommunen, Bürger, Verbände, Kammern und Fachleute zusammenbringen.
FW BB 115
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sollen ausgebaut werden.
- Zu Beginn einer Landtagssitzung soll eine Fragestunde für interessierte Bürger ermöglicht werden.
- Planungs- und Genehmigungsverfahren werden bei frühzeitiger Bürgerbeteiligung vereinfacht und gestrafft.
- Der Landesbetrieb Wasser gewährleistet bei Unterhaltungs-, Ausbau- und Renaturierungsmaßnahmen die aktive Mitwirkung der Bürger und öffentliche Kontrolle.
- Bürger und Initiativen werden zeitnah an Planungen gegen die Verockerung der Fließgewässer beteiligt.
- Listenvereinigungen und Organisation jenseits des etablierten Parteiensystems werden uneingeschränkt ermöglicht.
- Direktdemokratische Beteiligungsformen werden ausgeweitet.
- Einschränkungen der thematischen Zulässigkeit direktdemokratischer Verfahren werden überprüft und abgebaut.
- Öffentlichkeitsarbeit wird für alle Stufen der Volksbeteiligung uneingeschränkt ermöglicht.
- Einschränkungen der Sondernutzung kommunaler Straßen für Volksbeteiligungen werden landesgesetzlich reduziert, vereinheitlicht und kostenfrei gestellt.
- Umfassende Mitsprache- und Kontrollrechte der Bürger sind Voraussetzung einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- Bürger werden an den parlamentarischen Haushaltsverhandlungen aktiv beteiligt und ihre Vorschläge wohlwollend geprüft.
- Auf kommunaler Ebene werden verpflichtend Bürgerhaushalte eingeführt.
- Nach flächendeckender Einführung kommunaler Bürgerhaushalte wird ein Beteiligungsverfahren auch für den Landeshaushalt entwickelt.
- Das Land setzt sich für mehr Bürgerbeteiligung in der EU ein.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
FDP BB 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht