Wahlberechtigte
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
CDU00
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 11
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Bürger sollen besser an der Politik mitwirken können.
- Der Parteienstaat soll durch mehr Mitbestimmung des Volkes demokratisiert werden.
- Die in der Landesverfassung angelegten Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sollen entfaltet und weiterentwickelt werden.
- Die Instrumente der direkten Demokratie sollen praktikabler gestaltet werden.
- Die Zahl der für Volksbegehren und Volksentscheide nötigen Unterschriften wird gesenkt.
- Die formalen Anforderungen für Gesetzentwürfe aus dem Volk werden gesenkt.
- Die Bürger erhalten die Möglichkeit, vom Landtag beschlossene Gesetze per Volksabstimmung aufzuheben.
- Die Bürger sollen per Volksentscheid über die vorzeitige Abberufung des Landtags entscheiden können.
- Bei Verfassungsänderungen ist eine Volksabstimmung zwingend.
- Bürger erhalten auf kommunaler Ebene wirksamere Möglichkeiten, Windenergie- und Solaranlagen zu verhindern.
- Über die künftige Form der europäischen Zusammenarbeit soll per Volksabstimmung entschieden werden.
BSW 116
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Die demokratische Mitbestimmung wird ausgeweitet.
- Die Möglichkeiten direkter Demokratie in der Thüringer Verfassung werden erweitert.
- Die Bürger Thüringens sollen über Umfang und Ausgestaltung legaler Migration mitentscheiden.
- Demokratische Teilhabe und Willensbildung werden gestärkt.
- Die Bürger werden stärker in politisches Handeln einbezogen.
- Bürger sollen mitbestimmen können, vor allem wenn sie von politischen Vorgaben direkt betroffen sind.
- Die Möglichkeiten direkter Demokratie in der Thüringer Verfassung werden erweitert.
- Volksbegehren sollen künftig auch über Fragen mit finanziellen Auswirkungen entscheiden können.
- Nach Schweizer Vorbild wird ein fakultatives Referendum eingeführt, mit dem Bürger vom Landtag beschlossene Gesetze aufhalten oder korrigieren können.
- Neue Regelungen, Vorschriften und Verordnungen kommen auf einen 100-Tage-Prüfstand, in dem Bürger Einwände erheben und das Inkrafttreten verhindern können.
- Demokratische Teilhabe und die Mitsprache der Bürger in politischen Prozessen werden gestärkt.
- Ein Konzept für mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerkontrolle wird entwickelt.
- Neue Regelungen, Vorschriften und Verordnungen kommen auf einen 100-Tage-Prüfstand, in dem Bürger Einwände erheben und das Inkrafttreten verhindern können.
- Die Bürger Thüringens sollen über Umfang und Ausgestaltung legaler Migration mitentscheiden.
- Neue Regelungen, Vorschriften und Verordnungen kommen auf einen 100-Tage-Prüfstand, bei dem Bürger Einwände erheben und das Inkrafttreten verhindern können.
- Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen sollen stärker in Planungsprozesse der Mobilitätspolitik eingebunden und die Zusammenarbeit von Behörden, Kommunen, Unternehmen und Verbänden verstärkt werden.
Linke 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die direkte Demokratie in Thüringen soll vom Land bis in die Kommunen ausgebaut werden, auch in haushaltsrelevanten Fragen.
- Menschen sollen über Maßnahmen in Gesellschaft und Staat mitbestimmen können, von deren Auswirkungen sie betroffen sind.
- Das Wahlrecht wird ausgeweitet.
- Die direkte Demokratie wird ausgebaut, etwa durch Volks- und Bürgerbegehren.
- Das Finanztabu bei Volksbegehren wird abgeschafft, sodass Volksbegehren und Volksentscheide auch zu Themen mit finanziellen Auswirkungen möglich sind.
- Auf Landesebene wird ein Einwohnerantrag für alle Menschen in Thüringen unabhängig von der Staatsangehörigkeit eingeführt.
- Zum Landesentwicklungsprogramm wird frühzeitig ein Beteiligungs- und Kommunikationsprozess begonnen.
SPD 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Ein Programm zur Stärkung der Gemeinwesenarbeit wird eingeführt und gesetzlich verankert.
- Die Beteiligung der Menschen in Quartieren und Stadtteilen an der kommunalen Sozialplanung wird erleichtert.
- Eine Privatisierungsbremse verhindert den Verkauf öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge, wenn ihn eine Mehrheit im Referendum ablehnt.
- Eine Privatisierungsbremse wird eingeführt, nach der öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge nur nach Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum verkauft werden dürfen.
- Die Energiewende erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
- Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vor Ort werden ausgebaut.
Grüne 28
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Neben politischen werden auch gesellschaftliche Aushandlungsprozesse genutzt und Bürgerinnen und Bürger gezielt einbezogen.
- Das Landesplanungsrecht wird reformiert, um energiepolitische Ziele verbindlich durchzusetzen und die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.
- Für Freiflächenanlagen wird ein Siegel „Faire Solarenergie“ mit hohen Standards für Bürgerbeteiligung und finanzielle Beteiligung der Kommunen eingeführt.
- Das Wahlalter bei Kommunalwahlen wird auf 14 Jahre abgesenkt.
- Das Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 14 Jahre abgesenkt.
- Bürgerinnen und Bürger sollen ermutigt und befähigt werden, sich politisch einzubringen.
- Bürgerbeteiligung soll einfach und unkompliziert möglich sein.
- Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sollen weiter ausgebaut werden.
- Bürgerräte sollen eingesetzt werden.
- Für Beteiligungsformate sollen gute Rückmeldeprozesse an die Bürgerinnen und Bürger mit Angabe des Bearbeitungsstands bestehen.
- Scheinbeteiligungen sollen verhindert werden.
- Wichtige Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren sollen durch institutionalisierte und obligatorische Beratungen mit Bürgerinnen und Bürgern ergänzt werden.
- Bürgerräte sollen auf verschiedenen politischen Ebenen gezielt eingesetzt werden, um konkrete Fragen zu beraten und zu entscheiden und Entscheidungen öffentlich zu machen.
- Der Finanzvorbehalt bei Volksbegehren soll abgeschafft werden.
- Die Quoren bei Volksbegehren sollen abgesenkt werden.
- Der Bürgerantrag soll zu einem Einwohnerantrag mit niedrigerem Quorum werden, den auch Menschen ohne deutschen Pass ab 14 Jahren unterschreiben dürfen.
- Briefwahlunterlagen sollen automatisch versandt werden.
- Kommunale Bürgerbeteiligung, Ehrenamt, Nachbarschaftsprojekte und Vereinsleben sollen finanziell und strukturell gefördert werden.
- Bei Kommunalwahlen sollen Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt werden.
- Bei Kommunalwahlen sollen offizielle Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber zugesandt werden.
- Kommunale Ausschüsse sollen verpflichtend öffentlich tagen.
- Bürgerinnen und Bürger sollen stärker an der Gestaltung ihrer Städte und Gemeinden und an der Ausgabenplanung beteiligt werden.
- Bürgerinnen und Bürger sollen intensiv in Gebiets- und Verwaltungsreformen einbezogen werden, etwa über regionale Bürgergutachten.
- Bei der Ausgestaltung eines Thüringer Zukunftsfonds werden Vorschläge aus der Gesellschaft, etwa über einen Bürgerrat, einbezogen.
- Bürger werden stärker an der Haushaltsgestaltung ihrer Kommunen und des Landes beteiligt.
- Bürgerhaushalte werden ausgeweitet.
- Das Finanztabu bei Volksentscheiden wird abgeschafft.
FW 10
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Es sind Konzepte zu entwickeln, um die Politik wieder an die Einwohner heranzuführen und mehr Menschen an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
- Die Wähler sollen per Volksentscheid die Auflösung des Landtages herbeiführen können.
- Die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Thüringer Landtag ist abzuschaffen, weil sie den Wählerwillen verfälscht.
- Bürgerbefragungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erhalten ein stärkeres Gewicht.
- Bürgerbefragungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden auch in digitaler Form ermöglicht.
- Die Teilhabe der Bürger an Entscheidungen auf Landesebene soll deutlich verbessert werden.
- Die Energiewende soll landesweit koordiniert und regional umgesetzt werden, unter Beteiligung von Bürgern, Behörden und Interessengruppen.
- Bauliche Großprojekte sollen nur unter Beteiligung von Bürgern und Anliegern umgesetzt werden.
- Die Bürgerbeteiligung im Ländermedienrat soll erhöht werden.
- Bürger und Rundfunkteilnehmer sollen bei der Besetzung der Rundfunkräte mitbestimmen.
FDP 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Für Schulnetzpläne wird eine Veröffentlichungsregelung ähnlich der für Flächennutzungspläne geschaffen.
- Behörden werden verpflichtet, Anträge innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten.
- Bürger erhalten über elektronische Partizipation einfache Verfahren zur Beteiligung an Verwaltungsprozessen.
- Demokratische Partizipation wird durch Open Data gefördert.
Koalitionsvertrag 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Programme zur Bürgerbeteiligung in Wohngebieten mit niedriger Wahlbeteiligung werden aufgelegt.
- Die Instrumente der direkten Demokratie in Thüringen werden gestärkt.
- Es wird in digitale Beteiligungsformate für den politischen Prozess investiert.
- In Thüringen wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Meinung von Bürgerinnen und Bürgern in Bürgerräten gehört wird, um eine breite Debatte zu fördern.
- Es wird für mehr Transparenz, Interaktion und Beteiligung gesorgt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht