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Wohnungssuchende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 1426
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Es wird für bezahlbaren Wohnraum gesorgt.
  2. In der Innenstadt sollen viele Wohnungen, vor allem in den oberen Etagen der Gebäude, errichtet werden, damit dort mehr Menschen wohnen.
  3. In der Innenstadt sollen mehr Wohnungen entstehen.
  4. Im Dialog mit Immobilieneigentümern soll erreicht werden, dass die bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten für Innenstadtwohnungen stärker genutzt werden.
  5. Beim Wohnungsbau in der Innenstadt soll eine Sozialquote von 30 Prozent für erschwingliche Wohnungen gelten.
  6. Das Recht auf eine angemessene Wohnung in der Bremer Landesverfassung soll zeitgemäß weiterentwickelt werden.
  7. Trotz schwieriger Lage im Baubereich sollen gezielt und auf hohem Niveau zusätzliche Wohnungen gebaut werden.
  8. Die Wohnungsbaustrategie Bremens soll neu darauf ausgerichtet werden, durch ein ausreichendes und differenziertes Wohnungsangebot Einwohner zu halten und zu gewinnen.
  9. Nach Fertigstellung der neuen Wohnungsbaustrategie sollen die Voraussetzungen für 10.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden.
  10. Bei Bedarf sollen neue Flächen für den Wohnungsbau erschlossen werden, um Abwanderung ins Umland entgegenzuwirken.
  11. Der soziale Wohnungsbau soll verstärkt werden.
  12. Mit der GEWOBA soll eine Strategie vereinbart werden, ihr Wohnungsangebot um weitere 3.000 Wohneinheiten zu vergrößern.
  13. In begehrten Lagen soll die Sozialquote um ein mittleres Preissegment ergänzt werden.
  14. In begehrten Lagen sollen 20 Prozent der Wohnungen preisgedämpft für 9 Euro pro Quadratmeter angeboten oder an Genossenschaften oder Baugemeinschaften vergeben werden.
  15. Für Zuziehende nach Bremen oder Bremerhaven soll eine neutrale Beratung über den Wohnungs- und Immobilienmarkt geschaffen werden.
  16. Durch Aufstockung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Supermärkten oder Parkhäusern soll zusätzlicher Wohnraum entstehen.
  17. Im Tabakquartier in Woltmershausen entstehen weitere Wohnungen, Arbeitsorte sowie Grün- und Aufenthaltsflächen.
  18. Auf dem Könecke-/Coca-Cola-Gelände werden Wohnungen und Gewerbe angesiedelt.
  19. In Bremen-Nord werden genügend neue Wohnungen gebaut und Pläne für einen teilweisen Rückbau der Grohner Düne entwickelt.
  20. Auf der Fläche des Rembertikreisels entstehen Wohnungen in städtischer Hand, Grün- und Begegnungsflächen sowie Fuß- und Radverbindungen.
  21. Gegen Wohnungsleerstand wird vorgegangen.
  22. Die in Blumenthal entfallenden geförderten Wohnungen werden stattdessen in hochpreisigen Stadtteilen errichtet.
  23. Die Wohnungsvergabe soll diskriminierungsfrei erfolgen.
  24. Die Vergabepraxis öffentlicher Wohnungsgesellschaften wird kontrolliert und evaluiert.
  25. Wohnraum wird gesichert und es werden neue Wohnmöglichkeiten geschaffen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
  26. Das Belegrechte-Programm wird fortgesetzt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
CDU ​117
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Wohnen in der Innenstadt wird politisch ermöglicht, unterstützt und umgesetzt.
  2. GEWOBA und BREBAU bauen selbst oder kaufen privat errichtete Wohnungen an, übernehmen sie und vermieten sie.
  3. Wohnen in der Innenstadt ist bei Neubauten und Umbauten ein verbindlich umzusetzendes Ziel.
  4. Es wird mehr gebaut, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
  5. Das Wohnungsangebot wird entsprechend erhöht.
  6. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften schaffen zuverlässig bezahlbaren Wohnraum für alle.
  7. Diese Flächen werden zügig mit BREBAU und GEWOBA bebaut und an den Anforderungen der Stadtgesellschaft ausgerichtet.
  8. Alle neu gebauten Wohnungen sind bezahlbar, klimaeffizient und ressourcenschonend.
  9. Bauen bleibt notwendig, damit mehr Menschen in Bremen eine passende Wohnung finden.
  10. In den nächsten vier Jahren werden mit kommunalen Wohnungsunternehmen und privaten Investoren 10.000 Wohnungen und Häuser fertiggestellt.
  11. Bei jedem größeren Bauprojekt wird geprüft, ob die Sozialwohnungsquote vor allem mit BREBAU und GEWOBA erhöht werden kann.
  12. Mit der BREBAU entsteht ein bedarfsgerechtes und möglichst erschwingliches Wohnungsangebot.
  13. Die BREBAU greift aktiver in das Baugeschehen in Bremen ein.
  14. Die BREBAU trägt zu einem größeren Wohnungsangebot in Bremen bei.
  15. Der Bremer Standard wird so weiterentwickelt, dass Klimaschutz und bezahlbarer, sozialgerechter Wohnungsbau besser vereinbar sind.
  16. Bis Ende 2023 stehen in Bremen 8.000 Sozialwohnungen zur Verfügung.
  17. Für den Wohnungsbestand und für Neubauten gelten Sozialquoten als Auflage.
Bleibt wie bisher 1
Grüne ​228
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Allen Menschen im Land Bremen soll bezahlbarer Wohnraum ermöglicht werden.
  2. Auf dem Wohnungsmarkt soll eine faire Teilnahme mit Schutz vor Diskriminierung gewährleistet werden.
  3. Der Anteil sozial geförderten Wohnraums soll weiter erhöht und dauerhaft gesichert werden.
  4. Es soll weiterhin neuer, insbesondere sozial geförderter Wohnraum geschaffen werden.
  5. Diskriminierende Strukturen beim Zugang zu Wohnraum sollen abgebaut und Chancengleichheit hergestellt werden.
  6. Belegrechte für zunächst bis zu 150 Wohnungen werden erworben.
  7. Geprüft wird, wie anonymisierte Wohnungsbewerbungen bei städtischen Wohnungsunternehmen zumindest für den Erstkontakt zum Standard werden können.
  8. Der soziale Wohnungsbau wird massiv gestärkt.
  9. Eine Beratungsstelle für junge Menschen bis 30 Jahre zu Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, Wohnungssuche und rechtlichen Problemen wird eingerichtet.
  10. Modellprojekte für gemeinschaftliches Wohnen werden angestoßen.
  11. Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
  12. Die Zahl der Sozialwohnungen in Bremen steigt bis Ende 2023 auf 8.000.
  13. Eine Stadtentwicklungsgesellschaft sichert Flächen für bezahlbaren Wohnraum und innerstädtische Gewerbelagen.
  14. Mit dem Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 werden Grundlagen für neuen Wohnraum gelegt.
  15. In allen Quartieren entstehen sozial durchmischte Nachbarschaften durch mehr bezahlbaren Wohnraum.
  16. Das Wohnraumschutzgesetz wird geändert, damit Wohnraumleerstände schnell wieder genutzt werden.
  17. Den Menschen wird attraktiver, bezahlbarer und passender Wohnraum zur Verfügung gestellt.
  18. Bei Neubauten mit mehr als 20 Wohneinheiten gilt eine verbindliche Sozialwohnungsquote von 30 Prozent.
  19. Die Zahl der Sozialwohnungen steigt bis Ende 2023 auf 8.000.
  20. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt wird generell ausgeweitet.
  21. Eine Wohnungstauschbörse wird eingerichtet.
  22. Flexiblere Wohnformen und Grundrisse werden gefördert.
  23. Der Sedanplatz wird umgestaltet, alte Markthalle und Finanzamt werden durch Wohn- und Geschäftshäuser ersetzt.
  24. Im Steingutquartier in Grohn werden Wohnen und Gewerbe für bis zu 1.000 Menschen mit ökologischer Aufwertung des Areals verbunden.
  25. Industriebrachen werden zu nachhaltigen urbanen Stadtquartieren mit einer Mischung aus Gewerbe, Wohnraum, Gastronomie und Co-Working entwickelt.
  26. Aufstockungen und Dachausbauten im Zuge von Sanierungen werden stärker gefördert, um Wohnraum ohne neue Versiegelung zu schaffen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke ​122
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Bezahlbares Wohnen wird vor allem durch den Ausbau des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestands erreicht.
  2. Für die kommunalen Wohnungsgesellschaften wird ein Ankaufprogramm aufgelegt.
  3. Die Sozialquote im Neubau wird auf 50 Prozent erhöht.
  4. Besondere Maßnahmen zum Chancenausgleich wie Elterngeld, Sprachkurse, Wohnberechtigungsschein, Frauenquote und bezahlte Weiterbildung werden eingesetzt.
  5. In allen Stadtteilen soll genug bezahlbarer Wohnraum entstehen.
  6. Das Wohnraumschutzgesetz gegen Leerstand und Überbelegung wird konsequent angewendet.
  7. Das Wohnraumschutzgesetz wird um den Leerstand von potenziellem Wohnraum erweitert.
  8. Für Gebäude, die ohne triftigen Grund länger als sechs Monate leer stehen, werden Wohnnutzungsgebote ausgesprochen.
  9. Sektorale Bebauungspläne mit Vorrangflächen für sozialen Wohnungsbau werden eingesetzt.
  10. PKW-fokussierte Infrastruktur wird zugunsten von Grünflächen, Wohnraum oder breiteren Fußwegen zurückgebaut.
  11. Frei werdender Parkraum wird zu Fußwegen, Grünflächen, Außengastronomie, Wohnraum und Spielplätzen umgewandelt.
  12. Der gemeinwohlorientierte Wohnungssektor wird ausgebaut.
  13. Die Sozialwohnungsquote im Neubau wird auf 50 Prozent erhöht.
  14. Über Rahmenbebauungspläne werden Flächen ausschließlich für sozialen Wohnungsbau festgelegt.
  15. Der gemeinwohlorientierte Anteil an allen Mietwohnungen steigt jährlich um etwa ein Prozent.
  16. Städtebauliche Verträge sehen eine Sozialwohnungsquote von 50 Prozent oder 40 Prozent Sozialwohnungen und 20 Prozent preisgedämpfte Wohnungen vor.
  17. GEWOBA und BREBAU vergeben Wohnraum diskriminierungsfrei ohne Nutzung der gesetzlichen Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz.
  18. Innovativer Neubau zu niedrigen Preisen wird wieder zentrale Aufgabe der kommunalen Wohnungsgesellschaften.
  19. Öffentliche Wohnungsgesellschaften erhalten transparente und diskriminierungssensible Vergabestandards.
  20. In allen Stadtteilen wird mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen.
  21. Beratungs- und Vermittlungsangebote für Wohnraum werden besser ausgestattet.
  22. Zweckentfremdeter Wohnraum kann bei hohem Bedarf vergesellschaftet werden.
Bleibt wie bisher 1
BIW ​​5
FDP 1​7
Koalitionsvertrag ​430
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. In allen Stadtteilen soll es ausreichend Sozialwohnungen und kommunale Wohnungen geben.
  2. Sozialbindungen werden verstärkt angekauft.
  3. Auch in hochpreisigen Quartieren wird auf mehr sozialen Wohnungsbau hingewirkt.
  4. In allen Stadtteilen soll es ein ausreichendes Angebot an Sozialwohnungen und kommunalen Wohnungen geben.
  5. Die Überseewiese bleibt erhalten und wird um ein Nachbarschaftszentrum und Wohnungen im mittleren Preissegment ergänzt.
  6. Die Überseeinsel wird als Wohn- und Arbeitsort nach dem Leitbild der Produktiven Stadt entwickelt.
  7. Die Fläche des Rembertikreisels wird für Wohnen in städtischer Hand, Grünflächen und Fuß- und Radwege umgebaut.
  8. Das Ankaufprogramm für Sozialbindungen wird ausgeweitet.
  9. In allen Stadtteilen soll ein ausreichendes Angebot an Sozialwohnungen und kommunalen Wohnungen entstehen.
  10. Standortabhängig wird zusätzlich oder ersetzend eine Quote für preisgedämpften Wohnraum im mittleren Preissegment festgelegt.
  11. Mit sektoralen Bebauungsplänen wird eine Sozialquote auch bei Bauvorhaben im Rahmen bestehender Bebauungspläne verankert.
  12. Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine werden angehoben, damit mehr Menschen geförderte Wohnungen beziehen können.
  13. Die Modernisierungsförderung der sozialen Wohnraumförderung wird attraktiver gestaltet, damit energetische Sanierungen mehr Sozialwohnungen schaffen.
  14. Die Neubauförderung der sozialen Wohnraumförderung wird attraktiver gestaltet.
  15. Eine Wohnungstauschbörse wird eingerichtet.
  16. Geprüft wird, wie bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften anonymisierte Wohnungsbewerbungen ermöglicht werden können.
  17. Angebote für besondere Wohnformen sollen ausgeweitet werden.
  18. Mehrgenerationenhäuser und Mehrgenerationenprojekte werden gefördert.
  19. In den Innenstädten sollen neue Nutzungen wie Wohnen und Wissenschaft gestärkt werden.
  20. Bremens Innenstadt wird systematisch um Anziehungspunkte in Gastronomie, Wohnen, Kinderspiel, Kultur, Wissenschaft und Einzelhandel ergänzt.
  21. Wohnen und Wissenschaft werden in der Innenstadt angesiedelt.
  22. Spielräume im Bau- und Planungsrecht werden für die Umgestaltung der Innenstadt und mehr Wohnen genutzt.
  23. Von Standards wird abgewichen, wenn sonst kein Wohnen in der Innenstadt möglich ist.
  24. Probleme beim Innenstadtwohnen etwa bei Stellplätzen, Zuwegungen und Brandschutz werden zügig gelöst.
  25. Die Sozialwohnungsquote von 30 Prozent gilt auch in der Innenstadt.
  26. Preisgedämpfter Wohnraum in der Innenstadt wird gefördert.
  27. Auf Bundesebene wird die Streichung der Ausnahme für den Wohnungsmarkt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angestrebt.
  28. Übergangswohnraum und Wohnraum in Mischnutzung werden geschaffen, um kosteneffektive Plätze und einen Puffer im Unterbringungssystem vorzuhalten.
  29. Es wird geprüft, wie durch höhere Kontingente und andere Instrumente zusätzliche Wohnungen bereitgestellt werden können.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 ​​17
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Ein kommunales Bauprogramm wird aufgelegt.
  2. Ein Sozialpflichtigkeitsgesetz verpflichtet Eigentümer von mehr als einem Promille des Wohnungsbestands, 30 Prozent der frei werdenden Wohnungen an Wohnberechtigte zu vermieten.
  3. Ein Fünftel dieser Wohnungen steht als Belegwohnungen der Zentralen Fachstelle Wohnen für Wohnungsnotstandsfälle zur Verfügung.
  4. Eigentümer großer Wohnbestände müssen Wohnungen diskriminierungsfrei vergeben.
  5. Das Wohnraumschutzgesetz wird um eine Treuhandregelung ergänzt, mit der die Behörde leerstehenden Wohnraum dem Markt zuführen kann.
  6. Wer umzieht, soll im bisherigen Stadtteil bleiben können.
  7. Die Sozialwohnungsquote bei Grundstücksverkäufen und neuen Bebauungsplänen wird zwischen den Stadtteilen differenziert.
  8. Mehrgenerationenwohnen wird gefördert und ausgebaut.
  9. Es werden insbesondere mehr Single-Wohnungen und Wohnungen ab vier Zimmern gebaut.
  10. Menschen sollen beim Tausch großer Wohnungen gegen bezahlbare, barrierefreie Wohnungen im gleichen Quartier unterstützt werden.
  11. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll ein Grundkontingent an bezahlbarem, insbesondere barrierefreiem Wohnraum bereitstehen.
  12. Für gewaltbetroffene Frauen soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
  13. Belegungsrechte für gewaltbetroffene Frauen im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand sollen ausgebaut werden.
  14. Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen sollen ausgebaut werden.
  15. Es wird ein Ankaufprogramm für Wohnraum aufgelegt, der zu angemessenen Mieten bereitgestellt werden kann.
  16. Kooperationen mit öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften werden ausgebaut, um Übergänge in eigenen Wohnraum zu erleichtern.
  17. Programme für integratives Wohnen wie WG-Modelle werden entwickelt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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