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Wohnungssuchende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke ​250
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.
  2. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen mehr bezahlbare Wohnungen neu.
  3. Wiedervermietungen werden auf 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
  4. Innerhalb des S-Bahn-Rings werden alle frei werdenden landeseigenen Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bis WBS 220 vergeben.
  5. Außerhalb des S-Bahn-Rings werden mindestens zwei Drittel der neu vermieteten Wohnungen besonders günstig vermietet.
  6. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen schaffen vermehrt bezahlbaren Wohnraum durch Aufstockungen.
  7. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen kaufen weiter Wohnungsbestände an.
  8. Ein öffentliches Instrument für die Wohnungssuche wird entwickelt, das auch illegale Mieten erkennt und verhindert.
  9. Für den Wohnberechtigungsschein wird eine Zwei-Wochen-Garantie ab vollständiger Antragstellung eingeführt.
  10. Der Wohnberechtigungsschein soll eine Gültigkeit von zwei Jahren erhalten.
  11. Bei konkreten Wohnungsangeboten, die einen WBS erfordern, wird binnen 48 Stunden ein Notfall-Sofort-WBS ausgestellt.
  12. Wohngemeinschaften können künftig unabhängig von Verwandtschaft oder Partnerschaft einen WBS beantragen.
  13. Bei der Vermietung mit WBS werden Wohnküchen nicht als vollwertige Zimmer angerechnet.
  14. Ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau mit Maßnahmen zu Neubau, Rekommunalisierung und Regulierung wird aufgelegt.
  15. Ein Förderprogramm verlängert auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen.
  16. Neubau richtet sich auf dauerhaft bezahlbare Wohnungen mit hohem Wohnstandard in klima- und umweltgerechter Bauweise aus.
  17. Der kommunale und bezahlbare Wohnungsbau wird angekurbelt.
  18. Ein kommunales Wohnungsbauprogramm wird aufgelegt.
  19. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten jährlich bis zu 2 Milliarden Euro Eigenkapital für den Bau von 7.500 kommunalen Wohnungen pro Jahr.
  20. Die landeseigenen Unternehmen bauen zu 100 Prozent dauerhaft bezahlbare Wohnungen, ohne dass die Bestandsmieten steigen.
  21. Die Einkommensgrenze für diese Wohnungen wird so festgelegt, dass zwei Drittel der Berliner Haushalte berechtigt sind.
  22. Das Förderprogramm Soziale Wohnraummodernisierung wird aufgestockt, um Mietpreis- und Belegungsbindungen bei energetischen Modernisierungen zu fördern.
  23. Bei betroffenen Bauprojekten müssen mindestens zwei Drittel der Fläche mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, davon die Hälfte im ersten Förderweg, bebaut werden.
  24. Die Bindungsdauer der Wohnungsbauförderung wird nach Hamburger Vorbild auf mindestens 50 Jahre verlängert.
  25. Grundsätze einer internationalen Bauausstellung sind der Vorrang von Umbau und Sanierung vor Abriss sowie dauerhaft bezahlbarer Neubau durch gemeinwohlorientierte Träger.
  26. Die Wohnungsbauförderung stellt preisgünstigen Wohnungsbau durch Genossenschaften sicher.
  27. Es werden Konzepte entwickelt, um leer stehende Gewerbeeinheiten zu bezahlbarem Wohnraum umzubauen.
  28. Ein Landesförderprogramm verknüpft den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.
  29. Planung und Bebauung der neuen Stadtquartiere, insbesondere auf landeseigenen Flächen, haben Vorrang vor Nachverdichtung in bestehenden Quartieren.
  30. Neue Stadtquartiere mit hohem Potenzial für bezahlbare Wohnungen, wie das Schumacher Quartier in Tegel, werden besonders beschleunigt.
  31. Auf privaten Bauflächen neuer Stadtquartiere müssen 50 Prozent der Fläche an das Land abgetreten oder zwei Drittel der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichtet werden.
  32. Auf öffentlichen Bauflächen werden 100 Prozent mietpreis- und belegungsgebundene Neubauten ermöglicht.
  33. Der Molkenmarkt wird zu einem Quartier mit bezahlbaren Wohnungen und kostengünstigen Räumen für Kunst und Kultur entwickelt.
  34. Auf dem SEZ-Areal werden eine Schule und Wohnungen neu gebaut.
  35. Modularer Wohnraum wird geschaffen.
  36. Wohnungsbau zu bezahlbaren Preisen wird vorangetrieben.
  37. Bei landeseigenen und öffentlich geförderten Wohnungen gelten verbindliche und höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
  38. Ein Sicher-Wohnen-Gesetz verpflichtet große private Vermieter, 10 Prozent der bezahlbaren Wohnungen an Menschen in besonderen Wohnungsnotlagen zu vermieten.
  39. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird ausgeweitet.
  40. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
  41. Landeseigene Wohnungsunternehmen und große gewerbliche Vermieter werden verpflichtet, größere Wohnungen für das Geschützte Marktsegment bereitzustellen.
  42. Die Gründung einer Berliner Jugendwohnagentur wird unterstützt.
  43. Über das Sicher-Wohnen-Gesetz werden Wohnungskontingente für Wohnungsnotfälle einschließlich Careleavern festgelegt.
  44. Ein generationenübergreifendes Programm setzt finanzielle Anreize für ältere Menschen, junge Wohnungssuchende bei sich aufzunehmen.
  45. Die Rückführung befristeter und möblierter Wohnungen, das Vorgehen gegen Mietwucher und Zweckentfremdung, die Vergesellschaftung großer Bestände und Mietregulierung kommen auch Geflüchteten zugute.
  46. Die Quoten für mietpreis- und belegungsgebundene Vermietung werden deutlich erhöht.
  47. Bei Neu- und Wiedervermietung landeseigener und geförderter Wohnungen gelten verbindliche, höhere Vermietungsquoten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
  48. Der Geschützte Wohnungsmarkt wird ausgeweitet.
  49. Die AV Wohnen werden so geändert, dass eine Wohnung angemietet werden kann, wenn die Miete unter den Kosten einer Gemeinschaftsunterkunft liegt.
  50. Der Bund zahlt eine Personenpauschale zur Deckung der Unterbringungskosten und für Investitionen in den Wohnungszugang marginalisierter Gruppen.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
CDU ​214
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 14
Ohne klare Richtung 2
AfD ​29
Grüne ​​33
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Berlin soll saubere Straßen, Plätze und Parks sowie genügend bezahlbare und klimafreundlich beheizte Wohnungen haben.
  2. Vor allem bezahlbarer Wohnraum soll geschaffen werden.
  3. Das Grundrecht auf Wohnraum aus Artikel 28 der Landesverfassung wird durchgesetzt.
  4. Wohnungsbau soll sich am Bedarf der Bevölkerung orientieren, als klima- und sozialverträgliche Innenentwicklung durch Aufstockung, Dachausbau, Nachverdichtung und neue gemischte Stadtquartiere mit bezahlbaren Mieten.
  5. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird verschärft.
  6. Die Vollzugsdefizite beim Zweckentfremdungsverbot werden behoben.
  7. Das Treuhändermodell wird angewendet, um Wohnraum in leerstehenden Häusern wieder für Wohnzwecke herzustellen.
  8. Die Umnutzung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken wird erleichtert.
  9. Ein Förderprogramm unterstützt den Umbau von Büros in Wohnraum.
  10. Generationen-WGs, auch ausdrücklich für queere Menschen, werden gefördert.
  11. Besonders vulnerable Gruppen sollen im Notfall Ersatzwohnraum bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen erhalten.
  12. Durch Stärkung des Landes als Gesellschafterin sollen Sozialwohnungen und energetische Modernisierung ohne weitere Mietsteigerungen realisiert werden.
  13. Öffentliche Grundstücke sollen gezielt für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und günstigen Wohnraum eingesetzt werden.
  14. Bezahlbarer Neubau in der Metropolregion soll vorrangig entlang von S- und Regionalbahnlinien statt als Zersiedelung entstehen.
  15. Mehrgeschossige Wohnbebauung soll Flachbauten wie Supermärkte oder Parkplatzflächen ersetzen, um wenig Fläche neu zu versiegeln.
  16. Hochhäuser werden befürwortet, wenn landeseigene oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen damit dauerhaft preisgünstigen sozialen Wohnraum schaffen.
  17. Ein neues Förderprogramm unterstützt den Umbau leerstehender Büroflächen in Wohnraum.
  18. Leerstehende Büros werden wo möglich zu bezahlbaren Wohnungen umgebaut, beginnend mit zügigen Pilotprojekten.
  19. Vor dem Bau neuer Bürogebäude sollen vorhandene instandgesetzt und als Wohnungen oder modernisierte Büros genutzt werden.
  20. Gewünschte Wohnungswechsel im vertrauten Umfeld werden unterstützt und begleitet.
  21. Neue Wohnbauvorhaben sollen möglichst viele schaltbare, teil- und zusammenlegbare Wohnungen vorsehen.
  22. Die Quote für mietpreisgebundene Wohnungen in der kooperativen Baulandentwicklung wird auf 50 Prozent erhöht.
  23. Das Schumacher Quartier wird als großes Holzbauquartier mit flexiblen Grundrissen und vielen kleinen barrierefreien Wohnungen errichtet.
  24. Im Wohnungsneubau soll bezahlbarer Wohnraum statt teurer Luxusapartments entstehen.
  25. Bereits geplante neue Stadtquartiere sollen praktisch umgesetzt werden, statt neue Flächen zu diskutieren.
  26. Kurzzeitvermietung an Touristen wird durch datengestützte Nachverfolgung und konsequente Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots besser reguliert.
  27. Sozialer Wohnungsbau und Unterbringung werden enger verzahnt, um Übergänge in dauerhafte Mietverhältnisse zu erleichtern.
  28. Eine Sozialquote bei der Wiedervermietung von Wohnraum wird verbindlich.
  29. Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen müssen gestaffelt einen Anteil ihrer Neuvermietungen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten.
  30. Der Umbau von Büros zu bezahlbarem Wohnraum wird mit einem neuen Förderprogramm unterstützt.
  31. Ungenutzte Büroflächen sollen wo möglich in Wohnungen umgewandelt werden.
  32. Wohnraumberatung und unabhängige Asylverfahrensberatung werden angeboten.
  33. Wo eigener Wohnraum nicht möglich ist, ersetzen dezentrale, menschenwürdige Wohnformen die Massenunterbringung.
SPD ​​22
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Neuer Wohnraum soll geschaffen werden.
  2. Ein Schwerpunkt der Investitionen ist der Wohnungsneubau.
  3. Bis 2040 sollen mindestens 230.000 weitere Wohnungen durch landeseigene, genossenschaftliche und private Bauherren entstehen.
  4. In der Legislaturperiode 2026 bis 2031 sollen 100.000 neue Wohnungen entstehen.
  5. Das Land kooperiert mit allen öffentlichen und privaten Akteuren, die an Beschleunigung, sozialem Wohnraum und bezahlbaren Mieten mitwirken.
  6. Ein öffentliches Wohnungsbauprogramm ergänzt die laufende Wohnungsbauförderung.
  7. Im Jahresmittel sollen 10.000 Wohnungen fertiggestellt werden.
  8. Die Sozialwohnungsquote im kooperativen Baulandmodell steigt von 30 auf 50 Prozent.
  9. Das kooperative Baulandmodell wird als Kerninstrument für bezahlbares Wohnen gestärkt.
  10. Das kooperative Baulandmodell gilt auch ohne Bebauungsplan, sodass bei Befreiungen vom Baurecht bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum verbindlich verlangt wird.
  11. Das Monitoring wird verbessert und die Vermietung zugesagter Sozialwohnungen gemeinsam mit den Bezirken gesichert.
  12. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird durch innovatives, schnelles und günstigeres Bauen verringert.
  13. Der Wohnungsbau wird mit dem Bau-Turbo angekurbelt.
  14. Baulücken, Brachflächen und niedrig bebaute Grundstücke werden stärker für den Wohnungsbau genutzt.
  15. Mit der IBB entsteht ein Förderprogramm für den Umbau leerstehender Bürogebäude zu Wohnraum.
  16. Das Stadtquartier am Molkenmarkt mit bezahlbaren landeseigenen Wohnungen, Gewerbe und Kultur wird zügig errichtet.
  17. In Tegel wird der Wohnungsbau mit landeseigenen Gesellschaften und Genossenschaften zügig vorangetrieben.
  18. In Tegel entstehen in einer zweiten Phase weitere gemeinnützige Wohnungen, insgesamt bis zu 12.000.
  19. Im Umfeld des Flughafengebäudes Tempelhof entsteht landeseigener und genossenschaftlicher Wohnungsbau ohne Eingriff in das Feld.
  20. Für die Wohnungsvergabe werden anonymisierte Bewerbungsverfahren eingeführt.
  21. Ein Vermittlungsprogramm „Wohnen für Hilfe“ fördert bezahlbares und generationenübergreifendes Wohnen.
  22. Eigentümer mit mindestens 50 Wohneinheiten müssen einen festgelegten Anteil an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermieten.
BSW ​111
FDP 1114
Mehr Rechte oder Angebote 14
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag ​117
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Bezahlbarer Wohnraum soll geschaffen werden.
  2. Der Bau bezahlbarer Wohnungen wird mit aller Kraft vorangebracht.
  3. Das Wohnungsangebot wird durch schnellen Neubau und strategischen Ankauf erhöht.
  4. Der Neubau bezahlbarer Wohnungen wird mit ambitionierten Zielen vorangetrieben.
  5. Jährlich sollen bis zu 20.000 neue Wohnungen entstehen, davon bis zu 5.000 Sozialwohnungen.
  6. Rund 6.500 neue Wohnungen pro Jahr sollen von den landeseigenen Wohnungsgesellschaften gebaut werden.
  7. Der Anstieg der sozialen Wohnraumförderung durch den Bund wird begrüßt.
  8. Die Überbauung von Supermärkten, Parkplätzen und Gewerbe mit Wohnungen, sozialen Nutzungen oder Gewerberäumen wird forciert.
  9. Auf Bundesebene wird ein Sonderbaurecht für bezahlbare Mietwohnungen und soziale sowie gesundheitliche Infrastruktur in angespannten Wohnungsmärkten angestrebt.
  10. Das Denkmalschutzgesetz wird zugunsten öffentlicher Interessen wie Klimaschutz, Wohnungs- und Schulbau neu ausbalanciert.
  11. Die im Wohnungsbündnis verabredeten Neubauziele und Mieterschutzmaßnahmen werden unterstützt.
  12. Das Wohnraum-Sicherungsgesetz berücksichtigt besondere Bedarfsgruppen wie WBS-Inhaber mit Dringlichkeit, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose.
  13. Mit der Randbebauung sollen Wohnquartiere mit breiten sozialen Angeboten entstehen.
  14. Die Überbauung von Abschnitten der A 100 zur Gewinnung von Flächen für Wohnungsbau, Kultur, Grün und Kleingärten wird geprüft.
  15. Im Quartier am Molkenmarkt wird bezahlbarer Wohnraum angestrebt.
  16. Für diese Zentren wird eine städtebaulich verträgliche Planung verfolgt, die öffentlichen Mehrwert, bezahlbaren Wohnraum und Nutzungsmischung sichert.
  17. Das Mehrgenerationenwohnen (Co-Housing) wird verstärkt gefördert.
Bleibt wie bisher 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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