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Wohnungssuchende

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FDP00
FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne ​​10
CDU ​​8
AfD ​​2
SPD ​28
Linke ​​24
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Jeder Mensch soll ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz und eine bezahlbare, sichere Wohnung haben.
  2. Gegen den Rechtsruck sollen bezahlbarer Wohnraum und sichere Lebensverhältnisse geschaffen werden.
  3. Für jeden Bedarf soll ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen.
  4. Alle Menschen im Land sollen ein Recht auf ein bezahlbares Zuhause ohne Ausgrenzung, Zwang oder Stigmatisierung haben.
  5. Wohnungen, auch barrierefreie, werden durch Umbau im Bestand geschaffen.
  6. Mieterhöhungen, überhöhte Nebenkostenabrechnungen, Leerstand und Immobilienspekulation werden bekämpft.
  7. Wohnen soll öffentlich, dauerhaft bezahlbar und für alle zugänglich sein.
  8. Mietwucher und Leerstand werden bekämpft.
  9. Jährlich werden 20.000 öffentliche, dauerhaft mietpreisgebundene und barrierefreie Sozialwohnungen geschaffen.
  10. Die solidarische Wohnraumversorgung wird gestärkt.
  11. Spekulativer Leerstand von Wohnungen und Büros wird unterbunden.
  12. Alternative Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser und Wohngemeinschaften werden gestärkt.
  13. Besonders schutzbedürftige Menschen in Wohnungsnot, etwa von Gewalt betroffene Frauen, werden gestärkt.
  14. Eine Landeswohnbaugesellschaft wird gegründet, die Wohnraum betreibt, kommunale Wohnbaugesellschaften über stille Beteiligungen stärkt und dort tätig wird, wo es keine gibt.
  15. Eine Landeskoordinationsstelle überführt spekulativ leerstehende Wohnungen in genossenschaftliches Eigentum mit sozialen Vergabekriterien.
  16. Ein Sondervermögen „Soziales Wohnen“ von 18 Milliarden Euro für öffentliche und gemeinnützige Bauvorhaben wird eingerichtet.
  17. Langfristig leerstehende Wohnungen werden vorübergehend beschlagnahmt, auf Kosten der Eigentümer instandgesetzt und vermietet.
  18. Statt Wohngeld zu zahlen, werden Sozialwohnungen geschaffen.
  19. Neubauten sollen barrierefrei, bezahlbar und gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sein.
  20. Kommunen erhalten Benennungs- und Belegungsrechte für die Unterbringung besonderer Bedarfsgruppen.
  21. Die Landeswohnraumförderung konzentriert sich auf die Umwandlung frei finanzierter in sozial gebundene Mietwohnungen.
  22. Der soziale und barrierefreie Wohnungsbau wird ausgeweitet.
  23. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden im Arbeits- und Wohnungsmarkt verbindlich eingeführt.
  24. Ein landesweites Wohnraumförderprogramm für alle wird aufgelegt.
BSW ​​12
Koalitionsvertrag ​​2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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