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Lehrkräfte und Erzieher

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 31669
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 59
  1. Die Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte werden erhöht.
  2. Die Entlastung des Schulpersonals wird tarifvertraglich oder schulgesetzlich geregelt.
  3. Mit den Personalvertretungen werden Regelungen zum Abbau von Mehrarbeit der Lehrkräfte vereinbart.
  4. Durch Ausbildung ausreichend vieler Lehrkräfte wird eine Vertretungsreserve von 10 Prozent angestrebt.
  5. Ein Pilotprojekt ermöglicht Jobsharing in Schulleitungen.
  6. Für Erzieherinnen und Erzieher werden neue Karrierewege eröffnet, etwa durch Funktionsstellen im Ganztag oder eine Weiterqualifizierung zur Facherzieherin für Medienpädagogik.
  7. Koordinierende Erzieherinnen und Erzieher werden als Leitungskräfte im Schulgesetz verankert.
  8. Die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse wird erleichtert, insbesondere durch Einstellung mit nur einem Fach.
  9. Die Begleitung während Anpassungslehrgängen und Studien für ausländische Lehrkräfte wird verbessert.
  10. Die Anerkennung von Berufspraxis bei Lehrkräften wird flexibilisiert.
  11. Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Teamstunden als festen Teil ihrer Arbeitszeit.
  12. Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen erhalten Arbeitsplätze und klare Personalstrukturen.
  13. Alle direkt mit Schülern arbeitenden Professionen sind in den schulischen Gremien vertreten.
  14. Mit Schülern, Pädagogen und Eltern werden Beteiligungsformate wie runde Tische zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel durchgeführt.
  15. Die Schulpsychologen dienen als niedrigschwellige Ansprechpersonen für Schüler, Beratungslehrkräfte und Schulprojekte.
  16. Alle pädagogischen Berufsgruppen an Schulen werden durch praxisorientierte Fortbildungen für Fragen der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert.
  17. Die pädagogische Einschätzung der Klassenkonferenzen erhält bei der Schulformempfehlung mehr Gewicht.
  18. Pädagogen erhalten Fortbildungen zum Umgang mit dem gesellschaftlichen Rechtsruck.
  19. Lehrkräfte erhalten beständig Fort- und Weiterbildungsangebote für den Unterricht in Politischer Bildung.
  20. Medienbeauftragte an Schulen erhalten feste Stundenkontingente.
  21. Auch andere Berufsgruppen wie Medienpädagogen werden als Medienbeauftragte an Schulen geholt.
  22. Die Erstellung von Open Educational Resources durch Lehrkräfte wird gefördert.
  23. Beim Einsatz KI-basierter Tools in Schulen wird ausgeschlossen, dass Daten von Schülern und Pädagogen an Systemanbieter abfließen.
  24. Handyregeln an Schulen werden von der Schulgemeinschaft demokratisch entwickelt.
  25. Im Ganztag ist eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft künftig für 15 statt 22 Kinder zuständig, zuzüglich Personalzuschlägen.
  26. Feste Stunden für mittelbare pädagogische Arbeit werden mit den Beschäftigtenvertretungen auch bei Freien Trägern vereinbart.
  27. Die Finanzierung aus Landesmitteln wird an die tarifliche Bezahlung von Erziehern geknüpft.
  28. Lehrkräfteausbildung für OSZ und Arbeitslehre, Kooperationen mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Quereinstiegs-Master und Weiterbildung in diesen Fächern werden deutlich gestärkt.
  29. Die Teams für Berufs- und Studienorientierung an Schulen werden gestärkt und erhalten mehr Anrechnungsstunden.
  30. Bisher freiberufliche Dozenten an Berliner Musik- und Volkshochschulen erhalten ein Einstellungsangebot ohne Neubewerbung.
  31. Das Land stellt den Bezirken die Finanzierung für die Festanstellung der Dozenten an Musik- und Volkshochschulen bereit.
  32. Für Dozenten, die weiterhin ohne Festanstellung arbeiten wollen, werden auf Landesebene rechtssichere Lösungen gefunden.
  33. Dozentenvertretungen und Gewerkschaften werden eng in den Prozess der Festanstellung einbezogen.
  34. In allen Bezirken gibt es gut ausgestattete Medienkompetenzzentren.
  35. Pädagogische Fachkräfte erhalten regelmäßige Schulungen zum Umgang mit digitalen Medien.
  36. In allen Kitas soll aktiver Gesundheits- und Lärmschutz eingeführt werden.
  37. Alle Kitas sollen Hitzeschutzkonzepte erhalten.
  38. Kitas sollen regelhaft mit modernen Medien ausgestattet werden.
  39. Kita-Fachkräfte sollen in Aus- und Weiterbildung intensiver zur Nutzung moderner Medien befähigt werden.
  40. Quereinsteigende sollen Qualifizierungsangebote bis zum DQR-Niveau 6 erhalten und damit ausgebildeten Erziehern gleichgestellt werden.
  41. Die Ausbildungsqualität im Referendariat wird erhöht.
  42. Abminderungsstunden für anleitende Lehrkräfte werden in den Zumessungsrichtlinien verankert.
  43. Die Vereinbarkeit von Referendariat und Care-Arbeit wird durch bessere Teilzeitregelungen gesteigert.
  44. Die Liste der Mangelfächer für den Zugang zum Quereinstieg wird überprüft und erweitert oder ganz abgeschafft.
  45. Der Quereinstieg wird auch Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Nicht-Mangelfach ermöglicht, die ein Mangelfach nachstudieren.
  46. Personen mit wissenschaftlicher Ausbildung in nur einem Schulfach können nach pädagogischer Weiterqualifizierung als Lehrkräfte mit einem Unterrichtsfach tätig werden.
  47. Der Quereinstieg wird für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fach ohne verpflichtendes Zweitfachstudium geöffnet.
  48. Lehrkräfte mit einem Unterrichtsfach erhalten auf Wunsch die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Weiterqualifikation in einem zweiten Fach.
  49. Universitäre Expertise wird verstärkt in die Ausbildung von Quereinsteigenden einbezogen.
  50. Beim Aufbau des Landesinstituts werden die Perspektiven von Lehramtsanwärtern, Lehrkräften und Schülern stärker berücksichtigt.
  51. Gemeinsame Formate für Lehramtsstudierende und aktive Lehrkräfte werden etabliert.
  52. Schulen erhalten zusätzliche Studientage für Fortbildungen zu diesen Themenfeldern.
  53. Alle Honorarkräfte an Musikschulen, die dies wünschen, werden fest angestellt.
  54. Für die Festanstellung der Musikschul-Honorarkräfte werden rund 19 Millionen Euro jährlich in den Haushalt eingestellt.
  55. Die Honorarkräfte an Musikschulen werden fest angestellt.
  56. Ein Lehrstuhl zur Ausbildung von Lehrkräften für alevitischen Religionsunterricht und alevitischen Geistlichen wird eingerichtet.
  57. Lehrkräfte sowie Personal in Jugendeinrichtungen und Sportvereinen erhalten mehr Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Träger.
  58. Zusätzliche Sportlehrkräfte werden ausgebildet und eingestellt.
  59. Die Arbeitsbedingungen pädagogischer Mitarbeitender in der Erinnerungsarbeit werden an die des wissenschaftlichen Personals angeglichen.
Weniger Pflichten 17
  1. Das vorhandene Schulpersonal wird nachhaltig entlastet.
  2. Perspektivisch werden die Klassen verkleinert.
  3. Die Entlastung des Schulpersonals wird tarifvertraglich oder schulgesetzlich geregelt.
  4. Mit den Personalvertretungen werden Regelungen zum Abbau von Mehrarbeit der Lehrkräfte vereinbart.
  5. Die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse wird erleichtert, insbesondere durch Einstellung mit nur einem Fach.
  6. Die Sprachanforderungen für ausländische Lehrkräfte werden in ausgewählten Fächern auf C1 abgesenkt.
  7. Die Anerkennung von Berufspraxis bei Lehrkräften wird flexibilisiert.
  8. Medienbeauftragte beraten Schulen ausschließlich zur digitalen Schulentwicklung und übernehmen keine Wartungs- und IT-Aufgaben mehr.
  9. Eine Verringerung der Anzahl der Klassenarbeiten wird geprüft.
  10. Im Ganztag ist eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft künftig für 15 statt 22 Kinder zuständig, zuzüglich Personalzuschlägen.
  11. Die Teams für Berufs- und Studienorientierung an Schulen werden gestärkt und erhalten mehr Anrechnungsstunden.
  12. Bisher freiberufliche Dozenten an Berliner Musik- und Volkshochschulen erhalten ein Einstellungsangebot ohne Neubewerbung.
  13. Betreuende Mentorinnen und Mentoren an Schulen erhalten mehr Abminderungsstunden für das Praxissemester.
  14. Abminderungsstunden für anleitende Lehrkräfte werden in den Zumessungsrichtlinien verankert.
  15. Die Anrechnung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung im Referendariat wird wieder auf sieben Stunden gesenkt.
  16. Die Liste der Mangelfächer für den Zugang zum Quereinstieg wird überprüft und erweitert oder ganz abgeschafft.
  17. Der Quereinstieg wird für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fach ohne verpflichtendes Zweitfachstudium geöffnet.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 3
CDU 3712
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3
AfD 717
Mehr Rechte oder Angebote 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
Grüne 6726
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. An den Musikschulen wird die Zahl der Anstellungen entschieden weiter erhöht.
  2. An den Volkshochschulen gibt es Festanstellungen, besonders im DaF/DaZ-Bereich und in der Grundbildung.
  3. Freiberuflichen VHS-Lehrkräften werden ihre Stellen ohne Ausschreibung angeboten.
  4. Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Lehrbeauftragten an den Hochschulen werden verbessert.
  5. Datenschutz, pädagogische Freiheit und wissenschaftliche Unabhängigkeit in Schulen und Hochschulen werden gestärkt.
  6. Lehrende und Forschende sollen für Diversitätsthemen sensibilisiert und fortgebildet werden.
  7. Datenschutz, pädagogische Freiheit und wissenschaftliche Unabhängigkeit in Schulen und Hochschulen werden gestärkt.
  8. An Musikschulen werden Honorarkräfte entsprechend der Rechtsprechung fest angestellt.
  9. Die Alevitische Gemeinde zu Berlin soll an der Humboldt-Universität einen eigenen Lehrstuhl für die Lehrkräfteausbildung erhalten.
  10. Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für Sprachkräfte werden eingeführt und bedarfsgerecht ausgebaut.
  11. Qualifizierten Umwelt- und Wildnispädagoginnen und -pädagogen wird der Zugang zu Berliner Wäldern für Umwelt- und Naturbildung erleichtert.
  12. Lehrkräften werden zusätzliche Fortbildungen für Deutsch als Zweitsprache ermöglicht.
  13. Diskriminierungskritische Schulentwicklung und Fortbildungsangebote unter Einbezug der Zivilgesellschaft werden gefördert.
  14. Für die Berliner Lehrkräfte werden gute Arbeitsbedingungen geschaffen.
  15. Bei der Überarbeitung des Referendariats steht die Betreuungsqualität wieder im Vordergrund.
  16. Lehrkräften mit internationalen Abschlüssen wird der Zugang zum Berliner Schuldienst erleichtert.
  17. Die Lehrkraft mit einem Fach wird wieder eingeführt.
  18. Bedarfsgerechte, praxisnahe und qualitätsgesicherte Fortbildungsangebote für pädagogisches Personal werden eingeführt und evaluiert.
  19. Ein Programm zur Gewinnung und Förderung von Führungskräften unter den Lehrkräften für Schulleitungsteams, besonders an Schulen in kritischer Lage, wird initiiert.
  20. Lehrkräfte werden systematisch zu Durchlässigkeit, Berufsbildung und Arbeitsmarkt fortgebildet.
  21. Alle Lehrkräfte in der Berufsbildung werden für den Einsatz künstlicher Intelligenz qualifiziert.
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 6
SPD 1314
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
BSW 4​3
FDP 419
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 4
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 3623
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Die Rahmenbedingungen der Praxisanleiterinnen und -anleiter werden verbessert.
  2. Lehrkräfte werden in Bezug auf muslimische Kinder und den Islam sensibilisiert.
  3. Der Einsatz von Kita-Verwaltungskräften wird stufenweise ausgebaut.
  4. Multiprofessionelle Teams in Kitas werden unterstützt.
  5. Weitere Verbesserungen des Kita-Personalschlüssels werden geprüft.
  6. Medienkompetenz wird als Querschnittsthema in den Fachbriefen gestärkt.
  7. Das pädagogische Personal wird im Umgang mit digitalen Medien weitergebildet.
  8. Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlastung des pädagogischen Personals werden geprüft.
  9. Für die Ausbildung von Quereinsteigenden wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen.
  10. Der Quereinstieg von Ein-Fach-Lehrkräften in Mangelfächern wird geprüft.
  11. Eine einfachere und schnellere Anerkennung ausländischer Lehrkräfteabschlüsse wird geprüft.
  12. Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte werden auch durch externe Kooperationen ermöglicht.
  13. Weiteres pädagogisches Personal ohne Voraussetzungen für eine Höhergruppierung wird weiterqualifiziert.
  14. BSO-Teams und Studienberatung werden durch curriculare Verankerung und Qualifizierung gestärkt.
  15. Programme für mehr Vielfalt beim pädagogischen Personal werden aufgesetzt.
  16. Diversity- und Queerkompetenzen in allen pädagogischen Berufen werden gefördert.
  17. Arbeitnehmerähnliche Volkshochschuldozentinnen und -dozenten erhalten den Einstieg in die Festanstellung.
  18. Es wird geprüft, wie mehr Personen aus der Praxis Lehraufträge erhalten können.
  19. Das Land lobt einen Lehrpreis für exzellente Hochschullehre aus.
  20. An Berliner Musikschulen soll es mehr Festanstellungen geben.
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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