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Lehrkräfte und Erzieher

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 349
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
CDU ​322
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge für Kindergartenleitungen und pädagogische Assistenzkräfte werden gestärkt.
  2. Erzieher sollen durch flexible Rahmenbedingungen und Arbeitszeitkonten faire Arbeitsbedingungen erhalten.
  3. Erzieher werden zum sicheren Umgang mit digitalen Medien in der frühkindlichen Bildung befähigt.
  4. Lehrer sollen schneller eingestellt werden.
  5. Schulleiter erhalten mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung, vor allem bei Personalentscheidungen.
  6. Schulleiter sollen Lehramtsanwärter durch Vorverträge frühzeitig an ihre Schule binden können.
  7. Lehrer sollen sich wieder auf Unterricht und die Arbeit mit Schülern konzentrieren können.
  8. In Thüringen ausgebildete Lehrer sollen im Land gehalten werden.
  9. Erfolgreiche Lehramtsanwärter erhalten frühzeitig eine Übernahmegarantie.
  10. Für Lehrer wird ein rechtssicheres Aufstiegs-, Zulagen- und Beförderungssystem eingeführt.
  11. Für Lehrkräfte wird ein rechtssicheres Aufstiegs-, Zulagen- und Beförderungssystem eingeführt, das Engagement belohnt.
  12. Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, damit Gymnasiallehrer an Regelschulen und umgekehrt eingesetzt werden können.
  13. Die Benachteiligung von Fachpraxislehrern wird beendet.
  14. Eine Reform der Aus- und Weiterbildung soll Seiteneinsteigern gute berufliche Perspektiven im Schuldienst verschaffen.
  15. Der Umgang mit digitalen Medien und Künstlicher Intelligenz wird fester Bestandteil der Lehrerbildung.
  16. Die Kapazitäten der Angebote zur Lehrerqualifizierung und -fortbildung im Bereich digitaler Medien werden erhöht.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
BSW 128
Linke 5637
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Lehrkräfte werden weiter unterstützt und erhalten gute Arbeitsbedingungen.
  2. Für mehr Kita-Personal werden Bezahlung und Arbeitsbedingungen verbessert.
  3. Pädagogische Assistenten werden unbefristet eingestellt.
  4. Einstellungen in den Schuldienst erfolgen grundsätzlich unbefristet.
  5. Sachgrundlose Befristungen im Schuldienst werden abgelehnt.
  6. Bei der Planung des Lehrkräfteeinsatzes wird der hohe Anteil langzeiterkrankter Lehrkräfte stärker berücksichtigt.
  7. Das Land unterstützt die Schulträger stärker bei einem guten technischen Support für Lehrkräfte und Schüler.
  8. Inklusiver Unterricht, digitale Medien, Heterogenität und Demokratiebildung werden in Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte vermittelt.
  9. Leerlaufzeiten zwischen Studium und Vorbereitungsdienst werden vermieden.
  10. Die Schulämter werden personell so ausgestattet, dass Bewerber besser betreut werden und schneller Einstellungszusagen erhalten.
  11. Bei der Einstellung von Lehrkräften wird stärker auf deren Wünsche eingegangen.
  12. Teilzeit-Referendariate werden ermöglicht.
  13. Bewerber für den Schuldienst werden frühzeitig über Annahme oder Ablehnung informiert.
  14. Alle in Thüringen ausgebildeten Lehrkräfte erhalten frühzeitig ein Stellenangebot in Thüringen.
  15. Die Anerkennung ausländischer Berufskenntnisse für den Lehrerberuf wird vereinfacht.
  16. Bei Bedarf gibt es Angebote zur Nachqualifizierung für Lehrkräfte mit ausländischen Berufskenntnissen.
  17. Für Lehrkräfte wird ein aktives Gesundheitsmanagement eingeführt.
  18. Der Einsatz junger Lehrkräfte im ländlichen Raum wird besonders unterstützt.
  19. Gemeinsam mit den Schulträgern wird die schulscharfe Bewerbung ausgebaut.
  20. Lehr- und Lernmaterialien werden auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüft.
  21. Für pädagogische Fachkräfte werden Angebote zur Sensibilisierung und Fortbildung zu Diskriminierung geschaffen.
  22. Die Freistellungsregelungen für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften werden deutlich verbessert.
  23. Schulart- und fachübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten werden gefördert.
  24. Allen Horterziehern wird eine Vollzeitbeschäftigung angeboten.
  25. An den Schulen wird eine Kultur der Digitalität mit technischer Ausstattung, modernen Konzepten und Weiterbildung der Pädagogen etabliert.
  26. Beratungslehrkräfte und Schülersprecher erhalten zusätzliche inhaltliche und organisatorische Unterstützung.
  27. Es wird eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für den sonderpädagogischen Bereich gestartet.
  28. Die Förderpädagogik an Hochschulen und in der Lehrerausbildung wird gefördert.
  29. Für die Ausbildung sonderpädagogischer Fachkräfte und kurzfristige Fortbildungen aller Lehrkräfte werden die nötigen Ressourcen bereitgestellt.
  30. Sonderpädagogische Fachkräfte werden nur im Ausnahmefall für Vertretungsstunden eingesetzt.
  31. Lehrbeauftragte und Honorarkräfte sollen durch Personalräte vertreten werden können.
  32. Schlupflöcher für den missbräuchlichen Einsatz von Lehrbeauftragten werden geschlossen.
  33. Lehrbeauftragte erhalten Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Hochschulgremien.
  34. Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben soll der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten.
  35. Das Urheberrecht soll einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und Publikationen für alle garantieren.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
SPD ​816
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Erzieherinnen und Erzieher erhalten kontinuierliche, hochwertige Fort- und Weiterbildung.
  2. Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher mit Berufserfahrung erhalten Zugang zu berufsbegleitenden Studiengängen.
  3. Die Minderungszeiten für Erzieherinnen und Erzieher werden erhöht.
  4. Die Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern richtet sich landesweit und trägerübergreifend nach dem TVöD.
  5. Durch gezielte Ansprache werden mehr Lehr- und Erziehungskräfte mit Migrationsgeschichte gewonnen.
  6. Bildungszentrum und Fachhochschule werden zu einer Bildungseinrichtung fusioniert.
  7. Ein Lehramt für die Sekundarstufe I und II wird eingeführt, das den Einsatz an Gymnasien, Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen ermöglicht.
  8. Referendarinnen und Referendare erhalten bei bestandenen Prüfungen eine Übernahmegarantie.
  9. Vorrang hat die Ausbildung und Einstellung ausreichend grundständig qualifizierter Lehrkräfte.
  10. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten während des Einsatzes ein Unterstützungssystem.
  11. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wird nach Bewährung und bestandener Lehrprüfung die Verbeamtung ermöglicht.
  12. Digitale Bildung wird in allen Phasen der Lehrerbildung und in den Lehrplänen verankert.
  13. Das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte, besonders zur digitalen Bildung, wird erweitert.
  14. Für Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Schülergruppen und für die Medienbildung werden neue Ansätze gefordert.
  15. Die Ausbildung von Sportlehrkräften und Übungsleitern wird stärker auf altersgruppenspezifische methodisch-didaktische Ansätze ausgerichtet.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Grüne 4117
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Fachkräfte der Jugendhilfe werden verbessert, unter anderem durch eine Reform des Rahmenvertrags für stationäre Hilfen.
  2. Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden durch multiprofessionelle Teams unterstützt.
  3. Die Zeitanteile für Vertretungsreserve sowie pädagogische Vor- und Nachbereitung in Kindergärten werden erhöht.
  4. Kita-Leitungen werden durch mehr Zeitanteile und Mindeststellenanteile auch in kleinen Einrichtungen gestärkt.
  5. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern werden verbessert, möglichst tarifgebunden.
  6. Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Kindertagespflege werden verbessert.
  7. Erzieherinnen und Erziehern wird Vollzeitbeschäftigung ermöglicht.
  8. Thüringen wird für Lehrkräfte durch gute Arbeitsbedingungen, Aufstiegsmöglichkeiten, kleinere Klassen und multiprofessionelle Teams attraktiver.
  9. Einstellungsverfahren für Lehrkräfte werden weiter beschleunigt.
  10. Qualifizierungsprogramme für Seiteneinsteiger werden individualisiert und professionalisiert.
  11. Die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften wird gemäß EuGH-Urteil vollständig erfasst.
  12. Der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte erhält mehr Gewicht.
  13. Die Betreuung im Referendariat und beim Berufseinstieg wird verbessert.
  14. Die Lehrerbildung wird auf digitale Herausforderungen ausgerichtet.
  15. Queere Themen werden in die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Pädagogen und Erziehern aufgenommen.
  16. Pädagogische Fachkräfte werden zur Intervention bei Hatespeech geschult, ergänzt um Angebote für Eltern, Jugendliche und Erwachsene.
  17. Die Lehrkräftebildung im Bereich Digitales wird gestärkt.
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 4
FW ​17
FDP 4335
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. In die Ausbildung und systematische Weiterqualifikation der Fachkräfte im Kindergarten wird investiert.
  2. Das Land konzentriert sich statt auf Eingriffe in Schulen auf Qualitätssicherung, Fortbildung, Lehrerausbildung und Beratung in der Schulentwicklung.
  3. Schüler, Lehrer und Eltern sollen digitale Prozesse wie digitales Noten- und Klassenbuch, Schulcloud und dienstliche E-Mail als Gewinn kennenlernen.
  4. Die Angebote der Thüringer Schulcloud zur Unterrichtsgestaltung, etwa Aufgabenpools und Lernvideos, werden deutlich ausgebaut.
  5. Lehrkräfte können über die Thüringer Schulcloud Erfahrungen und Unterrichtsmaterialien austauschen.
  6. Lehrkräfte werden beim Einsatz von KI im Unterricht unterstützt, statt Verbote zu diskutieren.
  7. Über landeseigene Server wird ein datenschutzrechtlich unbedenkliches generatives KI-Modell für Lehrzwecke angeboten.
  8. In Thüringen werden Digitalpädagogen ausgebildet und eingestellt, die Schülern und Kollegium digitales Wissen vermitteln.
  9. Die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften wird ausgebaut und verbessert.
  10. Fortbildungsinhalte für Lehrkräfte werden evaluiert und modernisiert.
  11. Angebote anderer Anbieter werden unkomplizierter als Lehrerfortbildung anerkannt.
  12. Das Budget für schulinterne Fortbildungen wird erhöht.
  13. Es werden Angebote geschaffen, die Lehrkräften Einblicke in betriebliche Abläufe der Wirtschaft geben.
  14. Betriebspraktika und Ferienhospitationen werden für Lehrkräfte als Fortbildung anerkannt.
  15. Seiteneinsteigern und qualifizierten Menschen aus anderen Ländern wird der Weg in den Thüringer Schuldienst erleichtert.
  16. Seiteneinsteiger ohne schulische Erfahrung sollen gewonnen, gehalten und zur vollständigen Lehrbefähigung geführt werden.
  17. Für Seiteneinsteiger wird ein stufenweiser Einstieg in den Schuldienst je nach pädagogischer Erfahrung eingeführt.
  18. Lehrkräfte und Seiteneinsteiger wählen frei zwischen Verbeamtung und Anstellung, bei entsprechender Wahlfreiheit der Schule.
  19. Angestellte Lehrkräfte können die Höhe ihres Gehalts mit der Schule verhandeln.
  20. Für Lehrkräfte wird ein Beförderungssystem an der Schule eingeführt.
  21. Lehrkräfte können nach Erfahrung, Qualifikation und Engagement auch ohne besondere Aufgaben nach A14 befördert werden.
  22. Die Unterscheidung zwischen höherem und gehobenem Dienst bei Gymnasial- und Regelschullehrkräften wird aufgehoben.
  23. Für Lehrkräfte werden Lebensarbeitszeitmodelle eingeführt.
  24. Neu eingestellte Lehrkräfte erhalten zu Beginn alle Informationen über Schulsystem, Rechtslage, Bildungsplan und Lehrpläne.
  25. Schulleitungen können neue Lehrkräfte die ersten Wochen ohne Unterrichtsdeputat einbinden.
  26. In einer digitalen Fortbildungsakademie werden neue Fortbildungsangebote für Lehrkräfte bereitgestellt.
  27. Fortbildungsangebote für Lehrkräfte werden zwischen den Ländern anrechenbar.
  28. Die Vergleichsarbeiten VerA werden so angepasst, dass sie bei geringem Aufwand hohen Nutzen für die Unterrichtsentwicklung bringen.
  29. Für beruflich qualifizierte Fachlehrer wird ein berufsbegleitender Aufstiegsstudiengang zur vollen Lehrbefähigung mit entsprechender Bezahlung eingeführt.
Weniger Pflichten 5
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag ​442
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 39
  1. Für das verpflichtende Vorschuljahr werden Fachkräfte in ausreichendem Maß qualifiziert.
  2. Die schulische und praxisintegrierte Erzieherausbildung sowie berufsbegleitende Bachelorstudiengänge für Kita-Leitungen und pädagogische Assistenzkräfte werden gezielt gestärkt.
  3. Die Thüringer SchulCloud wird evaluiert und schnell weiterentwickelt.
  4. Passfähige Lernplattformen und Lernmanagementsysteme werden eingeführt.
  5. Lehrkräfte erhalten regelmäßige Fortbildungen zum Einsatz digitaler Werkzeuge.
  6. Klare Leitlinien stärken die Kombination analoger und digitaler Lernmethoden im Unterricht.
  7. Zur vollständigen Unterrichtsabdeckung werden die notwendigen Neueinstellungen von Lehrkräften vorgenommen.
  8. Ausgebildete Lehrkräfte sollen in Thüringen gehalten werden und eine berufliche Zukunft an Thüringer Schulen erhalten.
  9. Zusätzliche Lehrkräfte werden eingestellt, um 100 Prozent Unterrichtsabsicherung zu erreichen.
  10. Studien- und Ausbildungsabschlüsse von Lehrkräften werden schneller anerkannt.
  11. Ein Einstellungs-Turbo beschleunigt Einstellungs- und Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte.
  12. Lehramtsstudierende und Referendare erhalten bereits während der Ausbildung Einstellungsangebote.
  13. Weitere Studienangebote zur schnellen Qualifizierung von Lehrkräften sowie für Seiten- und Quereinsteiger werden entwickelt.
  14. Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte wird in den Regionen Thüringens angesiedelt.
  15. Offene und frei werdende Lehrkräftestellen werden unverzüglich wiederbesetzt.
  16. Die Einstellungsverfahren für Lehrkräfte werden weiter vereinfacht und optimiert.
  17. Lehrkräfte können nach Renteneintritt oder Pensionierung unkompliziert weiterarbeiten.
  18. Lehramtsabsolventen Thüringer Hochschulen erhalten unmittelbar nach Studienabschluss den Einstieg in den Vorbereitungsdienst.
  19. Schulen sollen durch direkte Einstellungen, insbesondere von Referendaren, ihren Bedarf vor Ort schnell decken können.
  20. Ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte wird geschaffen.
  21. Ein Einstellungs-Turbo mit schnelleren Verfahren und Angeboten während Studium und Referendariat soll 100 Prozent Unterrichtsabdeckung sichern.
  22. Zusätzliche Studienplätze und ein duales MINT-Studium fördern Lehrerausbildung und Quereinstieg.
  23. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams aus pädagogischen Assistenzkräften, Honorarkräften und Schulsozialarbeit etabliert.
  24. Teamteaching soll an allen Thüringer Schulen eingeführt werden.
  25. Berufsbilder, Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Professionen in multiprofessionellen Teams werden beschrieben.
  26. Für Lehrkräfte wird ein Aufstiegs-, Zulagen- und Beförderungssystem entwickelt, das Engagement belohnt.
  27. Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, um Lehrkräfte schulartübergreifend einsetzen zu können.
  28. Die Benachteiligung von Fachpraxislehrkräften und sonderpädagogischen Fachkräften wird beendet.
  29. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams eingesetzt, um Kinder besser zu betreuen und Lehrkräfte zu entlasten.
  30. Das Laufbahnrecht wird flexibilisiert, damit Gymnasiallehrkräfte an Regelschulen eingesetzt werden können und umgekehrt.
  31. Fachpraxislehrkräfte und Sonderpädagogen erhalten eine angemessene Bezahlung und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten.
  32. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung für Quer- und Seiteneinsteiger im Schuldienst wird strukturell reformiert, damit sie eine gute berufliche Perspektive haben und Einsatz und Qualifikation leistbar sind.
  33. Das Bewerbungsverfahren für Quer- und Seiteneinsteiger im Schuldienst wird vereinfacht und es werden mehr Möglichkeiten und Qualifizierungsmodule bereitgestellt.
  34. Die Durchlässigkeit im gesamten System wird weiter erhöht.
  35. Quer- und Seiteneinsteiger sollen von Beginn an ihre Aufgaben und individuellen Entwicklungsoptionen kennen.
  36. Eine mindestens dreimonatige Vorbereitungsphase vermittelt die Voraussetzungen für den schulischen Einsatz, fachliche Grundlagen sowie Didaktik und Pädagogik.
  37. Schulen erhalten eine vereinheitlichte, leistungsfähige und anwenderfreundliche Planungs- und Verwaltungssoftware.
  38. Schulleiter erhalten mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung, insbesondere bei Personalentscheidungen.
  39. Schulleiter werden durch Fort- und Weiterbildung besser für ihre Aufgaben unterstützt.
Weniger Pflichten 8
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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