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Lehrkräfte und Erzieher

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 5​13
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 4
Mehr Pflichten 5
SPD 3722
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Für Bedarfsplanung und Arbeitsplatzperspektiven in Kitas werden mit den Kommunen Runde Tische je Landkreis und kreisfreier Stadt eingerichtet.
  2. Für Ausbilderinnen und Ausbilder von Juleica-Kursen werden Ausbildungsgänge geschaffen.
  3. Mit dem Startchancen-Programm werden an Schwerpunktschulen Integrationsfachkräfte eingesetzt, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte begleiten.
  4. Die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Schulsystems werden weiter verbessert.
  5. Die am Schulleben Beteiligten werden bei Investitionen in Schulen aktiv in die Planungen einbezogen.
  6. Erzieherinnen und Erziehern werden bei Bedarf Angebote gemacht, um die Qualität entlang des Bildungswegs von der Kita bis zur Berufsschule zu verbessern.
  7. Lehrkräfte werden durch Fortbildung und praxisnahe Materialien unterstützt.
  8. Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird zum Schutz vor Überlastung erfasst.
  9. Die Arbeit von Lehrkräften wird durch eine Tätigkeitsbeschreibung klar festgelegt.
  10. Mit den Vertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen wird in einem Modellversuch ein neues System der Arbeitszeiterfassung für Lehrpersonal entwickelt.
  11. Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte wird in Kooperation mit den Hochschulen ausgebaut.
  12. Der Quer- und Seiteneinstieg in den Schuldienst wird in Kooperation mit den Hochschulen ausgebaut und dauerhaft etabliert.
  13. Transparente und faire Entwicklungsperspektiven für Lehrkräfte werden gestärkt.
  14. Die Reform der Lehrkräftebildung hin zu einem Sekundarstufenlehramt wird durch eine anschlussfähige Gestaltung des Referendariats vollendet.
  15. Die Verbindung zwischen angehenden Referendaren und ihren Ausbildungsschulen wird gestärkt.
  16. Mentorinnen und Mentoren erhalten mehr Anrechnungsstunden oder andere Entlastungen.
  17. Durch Fortbildung und Unterricht werden Kompetenzen für einen didaktischen und kritischen Umgang mit digitalen Angeboten gestärkt.
Weniger Pflichten 6
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 3
Linke 2211
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 2
Grüne 3210
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 3
CDU 11629
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Lehrkräfte werden gezielt fortgebildet, damit der MINT-Unterricht zeitgemäß, lebendig und anschaulich wird.
  2. Die Fortbildung der Lehrkräfte in Medienbildung und im Einsatz digitaler Unterrichtsmodule wird intensiviert.
  3. Von Klasse sieben bis zehn dürfen Smartphones nur auf Anweisung der Lehrkraft eingesetzt werden.
  4. Die Einschränkung gilt auch für vergleichbare digitale Endgeräte.
  5. Die Berufsschule vor Ort wird zusätzlich zur traditionellen Bildung ein digitaler Lernort, der orts- und häufig zeitunabhängig nutzbar ist.
  6. Lehrkräfte werden praxisnah und nach den Anforderungen der verschiedenen Schulformen differenziert ausgebildet.
  7. Die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften werden verbessert.
  8. Studiengänge und der Vorbereitungsdienst werden stärker an den heutigen Herausforderungen ausgerichtet.
  9. Angehende Lehrkräfte werden durch gezieltes Mentoring beim Berufseinstieg besser unterstützt.
  10. Der Seiten- und Quereinstieg in den Lehrerberuf wird erleichtert.
  11. Die verpflichtende Qualifizierung von Seiteneinsteigern über das IQ M-V bleibt bestehen und wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  12. Die Klassen werden verkleinert.
  13. Die Beschäftigungsbedingungen angehender Lehrkräfte werden verbessert.
  14. Schulleitungen selbstständiger Schulen können Engagement, Verlässlichkeit und besondere Leistung honorieren.
  15. Für die Honorierung von Leistung werden prüfbare Kriterien und Evaluationsinstrumente geschaffen.
  16. Es werden mehr höher bewertete Funktionsstellen geschaffen, etwa für Fachkonferenzleitungen oder die Leitung multiprofessioneller Teams.
  17. Schulleitungen erhalten wirksame und rechtskonforme Werkzeuge, um die Unterrichtsqualität zu sichern.
  18. Schulen werden durch digitale Instrumente zu einem attraktiveren Arbeitsort.
  19. Investiert wird in Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Pädagogen und Lehrkräfte, in Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Schulassistenz sowie Fort- und Weiterbildung.
Weniger Pflichten 9
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 1
BSW 2111
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 2
FDP 1933
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Quereinstiege aus der Praxis in die berufliche Bildung werden erleichtert.
  2. Fachkräfte aus Logopädie und Ergotherapie sowie an Hochschulen ausgebildete Kinderpädagogen sollen stärker und flexibler in Kitas eingesetzt werden können.
  3. Die Erzieherausbildung wird modularisiert, um ein bundesweit hohes einheitliches Niveau und die gegenseitige Anerkennung zwischen den Ländern zu sichern.
  4. Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher werden gestärkt, besonders in Sprache, Bewegung und Gesundheitsförderung.
  5. Tageseltern dürfen Kinder auch über das dritte Lebensjahr hinaus betreuen.
  6. Tageseltern erhalten vom Staat bessere Unterstützung.
  7. Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen werden bei gleicher Qualifikation und Leistung gleich bezahlt.
  8. Kita-Leitungen werden durch bessere Arbeitsbedingungen, weniger Berichtspflichten, digitale Verwaltung und klare Zuständigkeiten gestärkt.
  9. Digitale und KI-gestützte Assistenzsysteme werden in der frühkindlichen Bildung nur genutzt, wo sie pädagogisch sinnvoll, rechtssicher und entlastend sind.
  10. Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte werden praxisnah weiterentwickelt und für Medienbildung, Datenschutz und digitale Assistenzsysteme geöffnet.
  11. Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte werden durch weniger Bürokratie, bessere digitale Ausstattung und verlässliche technische Betreuung verbessert.
  12. An Schulen sollen klare Regeln gelten und Mobbing und Gewalt konsequent geahndet werden.
  13. Lehrkräfteaus- und -fortbildung qualifizieren systematisch für die Prävention von Mobbing und Gewalt.
  14. Für alle Schulbegleitungen und Integrationshilfen wird eine schnelle, pragmatische Qualifizierung vor dem ersten Einsatz ermöglicht.
  15. Schulbegleitungen erhalten Kenntnisse über Behinderungsbilder, medizinische Grundlagen und pädagogische Unterstützungsstrategien.
  16. Lehrkräfte erhalten eine praxisbezogene Ausbildung.
  17. Schulleitungen werden gezielt auf Führungs- und Managementaufgaben vorbereitet.
  18. Schulen erhalten eine bessere technische Ausstattung und bessere Bedingungen zum Lernen und Lehren.
  19. Für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte werden verstärkt praxisnahe Fortbildungen zur Nutzung digitaler Endgeräte angeboten.
  20. KI-Anwendungen werden an Modellschulen auf allen Stufen des Bildungssystems erprobt, vor allem Werkzeuge zur individuellen Förderung und zur Unterstützung der Lehrkräfte.
  21. Die schulischen Zivil- und Katastrophenschutzkurse werden regelmäßig anhand von Rückmeldungen von Schülern und Lehrkräften evaluiert und angepasst.
  22. Lehrkräfte erhalten ohne neue Verwaltungsstrukturen freiwillige, praxisnahe Fortbildungen zu Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter Einbeziehung der Jugendoffiziere.
  23. Lehramtsstudierende und Lehrkräfte erhalten unbürokratischen Zugang zu Austausch-, Hospitations- und Vernetzungsangeboten, um den Schüleraustausch verlässlicher zu machen.
  24. Bestehende Fortbildungsangebote werden um freiwillige Bausteine zur Durchführung schulischer Austauschaktivitäten ergänzt, ohne neue verpflichtende Strukturen.
  25. Technische Qualifikation und Unterstützung der Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen werden erhöht.
  26. Das Lehramt an Berufsbildenden Schulen wird durch bessere Verzahnung von Studium, Praxis und berufsbegleitender Qualifizierung gestärkt.
  27. Für Fachkräfte aus Mangelfächern werden verlässliche Zugangswege in das Lehramt an Berufsbildenden Schulen geschaffen.
  28. Die Fortbildung der Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen wird verbindlich in die Personalentwicklung integriert.
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
FW ​​5
Koalitionsvertrag 11026
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Es werden mehr Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet.
  2. In Schulen und Berufsschulen werden mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und fortgebildet.
  3. Die Zahl der Stellen für Berufsschullehrkräfte wird erhöht.
  4. Der Dialog mit allen an Schule Beteiligten wird zu einem Rat für Schule und Unterricht weiterentwickelt.
  5. Die Arbeitsbedingungen von Schulleitungen werden verbessert.
  6. Die Arbeitsbedingungen an Grund-, Regional- und Gesamtschulen werden attraktiver gestaltet.
  7. Lehramtsstudierende sowie Referendare können als Vertretungslehrkräfte tätig werden.
  8. Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft kann auf die Dauer des Referendariats angerechnet werden.
  9. Im Rahmen des Bildungspakts werden Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte umgesetzt.
  10. Die Arbeitsbedingungen multiprofessioneller Teams an Schulen werden verbessert.
  11. Die Qualifikation multiprofessioneller Teams an Schulen wird weiterentwickelt.
  12. Es wird geprüft, erfolgreiche Maßnahmen wie unterstützende Verwaltungskräfte für Schulleitungen auszubauen.
  13. Das Lehramts-Referendariat wird so weiterentwickelt, dass mehr angehende Lehrkräfte im Land ihre Ausbildung beginnen und abschließen.
  14. Lehrkräften im Seiteneinstieg wird der Weg in den Schuldienst durch hochwertige Qualifizierung geebnet.
  15. Die Einstellungsbedingungen für Lehrkräfte werden weiter verbessert.
  16. Die Einstellungsverfahren für Lehrkräfte werden weiter vereinfacht und verkürzt.
  17. Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte wird in Kooperation mit den Hochschulen, insbesondere zu digitaler Bildung und individueller Förderung, gestärkt.
  18. Die Strukturen für Unterrichts-, Fach- und Schulentwicklungsberatung, Evaluation und fachbezogene Fortbildung werden mit Mitteln des 1.000-Stellen-Programms gestärkt.
  19. Vor Ort gewünschte Zusammenführungen von Schulen für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen werden unterstützt.
  20. Kompetenzen zur demokratischen Schulentwicklung werden verstärkt in der Lehrkräftebildung und Schulleitungsqualifizierung vermittelt.
  21. Die Kindergartengruppen werden weiter verkleinert, damit Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für die Förderung der Kinder haben.
  22. Die regelmäßige Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungen der Internationalen Schule für Holocaust-Studien Yad Vashem wird unterstützt.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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