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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 3818
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Neben der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel werden mehr Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz verwirklicht.
  2. Die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel wird gesichert und zugleich mehr Tierwohl, Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz verwirklicht.
  3. Auf Bundesebene wird auf umfangreiche Investitionsprogramme für Betriebe hingewirkt, um die baulichen Herausforderungen im Sinne des Tierwohls zu bewältigen.
  4. Für eine zügige Umsetzung der Ergebnisse der Borchert-Kommission mit klaren Zielen für moderne, artgerechte Tierhaltung und nachhaltige Prozesse wird sich eingesetzt.
  5. Das Bau- und Umweltrecht wird geändert, damit Ställe für mehr Tierwohl gebaut und umgebaut werden können.
  6. Eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für alle Tierarten wird eingeführt, die über die Initiative Haltungsform hinausgeht.
  7. Für Insektenschutz wird sich gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten eingesetzt.
  8. Fördermittel aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds werden zielgenau eingesetzt, etwa für selektives Fanggerät ohne ungewollten Beifang.
  9. Eine Tierwohlabgabe gilt als richtiger Weg zu mehr Tierwohl.
  10. Neu- und Umbauten für mehr Tierwohl in Ställen werden rechtlich erleichtert.
  11. Neu- und Umbauten für mehr Tierwohl in Ställen werden weiterhin gefördert.
  12. Präventive Projekte gegen das Horten von Tieren werden unterstützt.
  13. Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen, um bei Unfällen und Gefährdungssituationen für Menschen und Nutztiere schnell helfen zu können.
  14. Wo Nutztiere gefährdet sind, wird ihr Schutz ermöglicht.
  15. Ein Wildwegeplan wird umgesetzt, um der Zerschneidung von Lebensräumen der Wildtiere entgegenzuwirken.
  16. Wildübergänge werden gebaut.
  17. Der Wolf wird zum Schutz von Mensch und Nutztieren ins Jagdrecht aufgenommen.
  18. Darüber hinaus haben wir die freiwilligen Vereinbarungen mit der Stellnetzfischerei der Ostsee zum Schutz der Schweinswale weiterentwickelt und einen runden Tisch zum Fischschutz einberufen
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 3
Grüne ​333
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Gemeinsam mit Vereinen und Verbänden Projekte zur Sicherung des Tierwohls im Leistungs- und Freizeitsport umsetzen.
  2. Die Aquakulturstrategie an Tierwohl, Futtergrundlage, Energienutzung, Gewässer- und Meeresschutz ausrichten und Leitplanken für Genehmigungen setzen.
  3. Diese Standards an den DGE-Qualitätsstandards ausrichten und um höhere Anforderungen an Umwelt-, Klima-, Tier- und Meeresschutz ergänzen.
  4. Das Wohlergehen der Tiere in allen landwirtschaftlichen Branchen verbessern.
  5. Die Zahl der gehaltenen Tiere je Flächeneinheit verringern.
  6. Das Platz- und Beschäftigungsangebot für Nutztiere erweitern und ausreichend Funktionsflächen und Auslauf anbieten.
  7. Die Schlachtung tierschonender gestalten.
  8. Die Tierhaltung langfristig auf die artgerechteren Haltungsstufen 3 und 4 umbauen.
  9. Bau- und Umweltrecht emissionsrechtlich anpassen, wenn das Immissionsschutzrecht artgerechter Tierhaltung entgegensteht.
  10. Die universitäre Forschung zur Vermeidung von Stress, Leid und Schmerzen in der Nutztierhaltung fördern.
  11. Die Prävention von Zoonosen und Tierseuchen verbessern.
  12. Tiertransporte verringern und verkürzen.
  13. Prüfen, wie dem individuellen Tierschutz bei der Tierseuchenbekämpfung mehr Gewicht gegeben werden kann.
  14. Verhängte Tierhaltungsverbote engmaschig und wirksam überwachen.
  15. Einen Tierschutzplan des Landes mit Missstandsanalyse, Verbesserungsvorschlägen und Zeitzielen aufstellen.
  16. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Tierschutzstrafsachen einrichten.
  17. Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführen.
  18. Das maximale Strafmaß bei Verstößen gegen den Tierschutz erhöhen.
  19. Klare Regelungen für die Haltung von Heim- und Haustieren schaffen, die das Tierwohl in den Vordergrund stellen.
  20. Eine respektvolle Zucht und Haltung von Heim- und Haustieren sicherstellen.
  21. Tierversuche in der Lehre erheblich reduzieren und wo möglich durch Computersimulationen ersetzen.
  22. Eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am UKSH einrichten.
  23. Das 3R-Prinzip bei Tierversuchen flächendeckend ausweiten.
  24. Ein Verkaufsverbot für Wildfänge einführen.
  25. Einen Sachkundenachweis für Erwerb und Haltung gefährdeter und gefährlicher Tiere einführen.
  26. Eine bundesweite Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen einführen.
  27. Allen Tieren in privater Haltung und in Auffangstationen die Behandlung mit leidmindernden oder lebensrettenden Medikamenten ermöglichen, auch wenn sie zu den Nutztierarten zählen.
  28. Gemeinsam mit den Kommunen einen Praxisleitfaden Taubenmanagement entwickeln.
  29. Ein effektives Wildtiermonitoring einführen.
  30. Die Liste jagbarer Arten verkürzen.
  31. Wildtiere aus dem Zirkus verbannen.
  32. Ehemaligen Zirkuswildtieren ein gutes Leben auf Gnadenhöfen oder in Zoologischen Gärten ermöglichen.
  33. Ein Förderprogramm für ökologische und insektenfreundliche Beleuchtung von Rad- und Fußwegen auflegen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
SPD ​33
FDP 1411
SSW ​34
AfD 3415
Mehr Rechte oder Angebote 15
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Linke ​​6
FW ​26
Koalitionsvertrag 11133
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Strafsachen im Bereich des Tierschutzes werden effektiv verfolgt.
  2. Die Staatsanwaltschaften werden für die Verfolgung von Tierschutzdelikten gestärkt.
  3. Familiengeführte Agrarbetriebe werden bei Ernährungssicherheit, Klima-, Gewässer- und Naturschutz, Biodiversität, Tierwohl und Energieerzeugung unterstützt.
  4. Auf Bundesebene wird auf rasche umfangreiche Investitionsprogramme für schweinehaltende Betriebe hingewirkt.
  5. Die Ergebnisse der Borchert-Kommission sollen umgesetzt werden.
  6. Ein vereinfachtes Baurecht für Tierwohlställe wird geschaffen.
  7. Langfristig wird ein Umbau zu artgerechter Tierhaltung mit Auslauf oder Weidehaltung angestrebt.
  8. Auf Bundesebene wird ein eigenständiges Finanzierungsinstrument wie eine Tierwohlabgabe angestrebt.
  9. Deutsche Tierschutzstandards sollen auch für Export, Haltung und Schlachtung außerhalb der EU Maßstab sein.
  10. Auf EU-Ebene werden die Genehmigungsverfahren für Tiertransporte entsprechend angepasst.
  11. Statt Lebendtieren soll mehr verarbeitetes Fleisch exportiert werden.
  12. Regionale Schlachthöfe werden erhalten und gestärkt.
  13. Mobile Schlachtungen werden ausgebaut und einfacher ermöglicht.
  14. Der Wolf wird mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen.
  15. Die Zahl gehaltener Tiere pro Flächeneinheit soll verringert werden.
  16. Die ökologische Aquakultur wird gefördert.
  17. Arten- und Tierschutz sollen beim Angeltourismus stärker beachtet werden.
  18. Es wird geprüft, wie Tierschutzbelange beim Urlauberfischereischein gestärkt werden können.
  19. Die Strukturen des Tierschutzes, der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten und des Tierschutzbeirats werden materiell gestärkt.
  20. Der illegale Tierhandel soll gestoppt werden.
  21. Tierschutzstrafsachen sollen effektiv strafrechtlich verfolgt werden.
  22. Notwendig sind eine respektvolle Zucht und Haltung von Tieren sowie ein kontrollierter Handel mit klaren Tierwohlregeln.
  23. Projekte zur Prävention von Animal Hoarding werden unterstützt.
  24. Behörden und Öffentlichkeit werden für Animal Hoarding sensibilisiert.
  25. Tierversuche in der Lehre sollen erheblich reduziert werden.
  26. Tierversuche in der Lehre sollen, wo möglich, durch Computersimulationen ersetzt werden.
  27. Am UKSH wird eine Professur für tierversuchsfreie Forschung eingerichtet.
  28. Auf Bundesebene soll ein Tierschutzpreis für Alternativmethoden zu Tierversuchen ausgeschrieben werden.
  29. Der illegale Welpen-, Haus- und Wildtierhandel über Internetplattformen soll konsequent unterbunden werden.
  30. Der Verkauf von Wildfängen soll verboten werden.
  31. Für Erwerb und Haltung gefährdeter und gefährlicher Tiere soll ein Sachkundenachweis gelten.
  32. Die Kastration freilaufender Katzen wird weiter unterstützt und vorangetrieben.
  33. Qualzucht bei Tieren soll gesellschaftlich thematisiert und gemeinsam mit Tierhaltern, Wissenschaft und Tierschutz sollen Lösungswege gesucht werden.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​661
Mehr Rechte oder Angebote 61
  1. Die Entwicklung innovativer Ansätze wie Antikollisionssysteme für Windenergieanlagen wird weiter unterstützt.
  2. Ein Wildwegeplan mit Grünbrücken und Querungshilfen für Wildtiere und Kleintiere soll erarbeitet und umgesetzt werden.
  3. In der Ostsee sollen Rückzugsräume für Schweinswale, Tauchenten, Fische und andere Arten geschaffen werden.
  4. In der Stellnetzfischerei soll ein verpflichtendes Beifangmonitoring für Schweinswale, Seevögel und andere geschützte Tiere eingeführt werden.
  5. Die Aalfischerei soll verboten werden.
  6. Das Aussetzen gefangener und großgezogener Jungaale soll abgeschafft werden.
  7. Eine länderübergreifende Koordinierungsstruktur für Walstrandungen soll mit Mecklenburg-Vorpommern, Dänemark und anderen Ostseestaaten aufgebaut werden.
  8. Aus der Forschung zu Walstrandungen sollen gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.
  9. Holzeinschlag soll nur außerhalb der Brutsaison erlaubt sein.
  10. Meeressäuger, insbesondere der Schweinswal, werden bei Sprengungen in der Ostsee und bei Baumaßnahmen unter Wasser besser geschützt.
  11. Die Weiterentwicklung bestehender Schutzmaßnahmen für Meeressäuger wie Lärmminderung oder Vergrämung wird unterstützt.
  12. Rehkitze, Junghasen und bodenbrütende Vögel werden bei der Mahd von Wiesen, Weiden und Ackergrasflächen besser geschützt.
  13. Maßnahmen von Landwirtinnen und Landwirten, Vereinen und Verbänden zum Rehkitz- und Bodenvogelschutz werden ausgebaut, unterstützt und gefördert.
  14. Das Fahren von Mährobotern in der Dämmerung und in der Nacht wird zum Schutz der Igel verboten.
  15. Für Mähroboter werden technische Mindestanforderungen zur Erkennung kleiner Wildtiere, zum automatischen Stopp und zur automatischen Nachtabschaltung eingeführt.
  16. Quartiere für Fledermäuse an Gebäuden, Brücken, Bunkern, Kirchen, Dachstühlen und alten Bäumen werden besser gesichert und neu geschaffen.
  17. Höhlenbäume und Altbaumstrukturen werden zum Fledermausschutz erhalten.
  18. Fledermausfreundliche Sanierungs- und Baukonzepte werden zum Fledermausschutz eingesetzt.
  19. Bei öffentlichen Gebäuden, landeseigenen Liegenschaften und Förderprogrammen wird der Fledermausschutz von Anfang an mitgeplant.
  20. Die Facharbeit und Forschung zu Fledermäusen sowie die Beratung von Kommunen, Eigentümern, Kirchen, Wohnungswirtschaft und Naturschutzakteuren werden langfristig gesichert und ausgebaut.
  21. Eine Stiftung Fledermausschutz wird mit einem Stiftungskapital von 14 Millionen Euro ausgestattet.
  22. Der Schutz der Wildvögel wird weiter vorangetrieben.
  23. Die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie wird unterstützt.
  24. Der Gemeinschaftliche Wiesenvogelschutz von Landwirtschaft und Naturschutz wird ausgebaut und unterstützt.
  25. Zur Reduktion von Konflikten zwischen Gänsen und Landwirtschaft werden Go- und NoGo-Areas statt Vergrämung oder Bejagung geschützter Arten eingesetzt.
  26. Die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten wird kritisch überprüft und, wo sinnvoll, deutlich verringert.
  27. Arten wie Goldschakal, Biber, Fischotter oder Kegelrobbe werden wieder aus dem Jagdrecht herausgenommen.
  28. Praktiken, die mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind, werden unterbunden.
  29. Auf Bundesebene wird weiter auf Schritte zu mehr Tierschutz gedrängt.
  30. Ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller wird angestrebt.
  31. Eine zentrale Rufnummer für Tiernotfälle wie den Fund verletzter Wildtiere wird eingerichtet.
  32. Ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.
  33. Der Sachkundenachweis für Hundehalter wird so weiterentwickelt, dass er unabhängig von der Rasse auf Bedürfnisse, artgerechte Haltung und verantwortungsvollen Umgang vorbereitet.
  34. In Forschung und Lehre wird möglichst gänzlich auf Tierversuche verzichtet.
  35. Die Bestrebungen zum Verzicht auf Tierversuche an Hochschulen werden intensiviert.
  36. Die Aufklärungsarbeit zu Qualzuchten wird gestärkt.
  37. Alle verfügbaren rechtlichen Instrumente werden genutzt, um Qualzuchten einzudämmen.
  38. Verstöße gegen das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes werden konsequent geahndet.
  39. Illegaler und tierschutzwidriger Tierhandel im Internet wird aktiv verfolgt und geahndet.
  40. Kommunen entwickeln verbindliche Stadttierkonzepte und setzen sie um.
  41. Ein Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.
  42. Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wird schnellstmöglich beendet.
  43. Innovative Agrartechnologien, die Pestizide und Dünger reduzieren, Ressourcen schonen oder dem Tierschutz dienen, werden gefördert.
  44. Das Tierschutzgesetz wird in der Tierhaltung konsequent umgesetzt.
  45. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Tierhaltung werden geahndet.
  46. Die Haltungsbedingungen für Nutztiere werden verbessert.
  47. Nutztiere werden konsequent vor Schmerz, Angst, Qual und vermeidbarem Tod geschützt.
  48. Die ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf wird schnellstmöglich beendet.
  49. Eine umfassende Tierseuchenstrategie wird entwickelt.
  50. Ein landeseigener Tierseuchenpräventionsplan für Vogelgrippe, Schweinepest und andere Tierseuchen wird entwickelt.
  51. Vorsorgliche Massentötungen und Stallpflichten werden mittelfristig reduziert und perspektivisch überflüssig.
  52. Impfstoffe gegen Tierseuchen werden, wo möglich, eingesetzt.
  53. Für alle Tierhaltungsanlagen werden verbindliche Brandschutzstandards eingeführt.
  54. Tierhaltungsanlagen mit großen Beständen müssen Brandmeldeanlagen haben.
  55. Neue Tierhaltungsanlagen müssen Sprinkleranlagen haben.
  56. Tierhaltungsanlagen müssen Fluchtwege für den gesamten Tierbestand haben.
  57. Die CO₂-Betäubung von Schlachttieren wird gesetzlich verboten und durch schmerz- und angstfreie Methoden ersetzt.
  58. Kleinere und mobile Schlachteinheiten werden wegen kürzerer Transportwege befürwortet.
  59. Eine Neuausrichtung der europäischen Agrar- und Strukturförderung wird unterstützt, wo sie öffentliche Leistungen für Klima, Biodiversität, Tierwohl und lebendige Dörfer stärker honoriert.
  60. An Strecken mit hohem Wildwechsel entstehen mehr sichere Querungsmöglichkeiten wie Wildbrücken.
  61. Nachgewiesene Gemeinwohlleistungen wie ökologische Bewirtschaftung, Biodiversität, regionale Versorgung und Tierwohl werden maßgebliche Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Pachtflächen.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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