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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​110
CDU ​​3
AfD 124
Grüne ​110
FDP 122
Linke ​111
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​332
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die Jagd wird als Teil eines ökologischen Wildtiermanagements anerkannt, sofern sie sich an ökologischen Kriterien, Tierschutz und Gemeinwohl orientiert.
  2. Tiere und Biodiversität im Saarland werden umfassend geschützt.
  3. Wildtiere in Zirkussen und Ponykarussells werden verboten.
  4. Gnadenhöfe für aus Zirkussen und Ponykarussells genommene Tiere werden finanziert.
  5. Für Zoos und Wildparks im Saarland werden Masterpläne umgesetzt.
  6. Zoos und Wildparks erhalten eine verstärkte finanzielle Förderung durch das Land.
  7. Die verbindliche Aufklärung über verhaltensgerechte Haltung von Heimtieren wird gestärkt.
  8. Tierversuche werden reduziert.
  9. Tierversuchsfreie Alternativen werden konsequent gefördert.
  10. Moderne tierversuchsfreie Methoden werden in Forschung und Ausbildung verpflichtend genutzt.
  11. Das Saarland geht aktiver gegen industrielle Tierhaltung vor.
  12. Förderungen, Subventionen und öffentliche Aufträge an Tierhaltungsbetriebe werden an strenge Tierschutz- und Umweltstandards gebunden.
  13. Regionale, tierfreundliche Versorgungsstrukturen werden unterstützt.
  14. Importe von Produkten, die Tierquälerei fördern, werden verboten.
  15. Das Saarland schränkt mit landesrechtlichen Mitteln Zucht, Handel und Ausstellung von Tieren mit zuchtbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen ein.
  16. Die bestehenden tierschutzrechtlichen Vorgaben zur Tierzucht werden konsequent kontrolliert und durchgesetzt.
  17. Für Amphibien werden sichere Wanderkorridore, Leitsysteme und dauerhafte Querungshilfen an Straßen geschaffen.
  18. Alte Bäume, Dach- und Fassadenstrukturen sowie Nist- und Quartierplätze für Vögel und Fledermäuse werden erhalten und geschützt.
  19. Lichtverschmutzung wird reduziert.
  20. Wildtiere werden im Straßenverkehr durch Schutzzäune, Warnsysteme und angepasste Tempolimits besser geschützt.
  21. Arten- und Tierschutz wird als fester Bestandteil der Stadtentwicklung verankert.
  22. Tierschonende Bauweisen, insbesondere vogelfreundliche Glasflächen, werden verpflichtend.
  23. Nist- und Quartiermöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse werden an Gebäuden erhalten und geschaffen.
  24. Eine Regulierung von Wildtierbeständen erfolgt wissenschaftlich fundiert, tierschutzgerecht und im Einklang mit Empfehlungen der Naturschutzverbände.
  25. Ein landesweiter Taubennotdienst wird eingerichtet.
  26. Betreute Taubenschläge werden gefördert.
  27. Wildtier- und Vogelauffangstationen werden dauerhaft finanziell abgesichert.
  28. Wildtiere werden aus Zirkussen verbannt.
  29. Zoos und Wildparks werden mit Masterplänen zu verhaltensgerechter Haltung, Bildung und Artenschutz und mit mehr Landesförderung umgestaltet.
  30. Landesförderung, Subventionen und öffentliche Aufträge an Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung werden an strengere Tierschutz- und Umweltstandards gekoppelt.
  31. Tierversuchsfreie Forschung wird ausgebaut.
  32. Moderne Methoden ohne Tierversuche werden in Ausbildung und Forschung verpflichtend eingesetzt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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