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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 117
CDU ​​3
SPD ​37
Grüne ​451
Mehr Rechte oder Angebote 51
  1. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht soll rückgängig gemacht und sein Schutz wieder im Bundesnaturschutzrecht verankert werden.
  2. Jagdrechtliche Regelungen des Landes sollen auf einem unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Wolfsmanagement beruhen und Abschüsse nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulassen.
  3. Lichtverschmutzung soll in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
  4. Natürliche Flusslandschaften sollen zur Auenrenaturierung wiederhergestellt und Altarme von Flüssen angebunden werden.
  5. Das Land soll Rahmenbedingungen für eine klimaangepasste, vielfältige und tiergerechte Landwirtschaft schaffen, die regionale Wertschöpfung schafft und Bäuerinnen und Bauern stärkt.
  6. Die Tierhaltung soll artgerecht, flächengebunden und an die natürlichen Ressourcen angepasst sein.
  7. Tiergerechte Haltungsformen, die sich an den natürlichen Bedürfnissen der Tiere orientieren, sollen gefördert werden.
  8. Der artgerechte und flächengebundene Umbau der Tierhaltung soll vorangebracht werden.
  9. Fördergelder für Investitionen in tierwohlgerechte Ställe und deren laufende Bewirtschaftung sollen wieder eingeführt werden.
  10. Eine dauerhafte Tierwohlförderung, etwa durch einen Tierschutzcent, soll zügig erarbeitet werden.
  11. Staatliche oder kommunale Pachtflächen sollen vorrangig an tierwohlorientierte Betriebe vergeben werden.
  12. Die Förderung der Weidehaltung, insbesondere auf Dauergrünland, soll Vorrang vor der Stallbauförderung haben.
  13. Die industrielle Tierhaltung soll verringert werden.
  14. Herdenschutzmaßnahmen sollen konsequent gefördert werden, um Konflikte zwischen Weidetierhaltung und Wildtieren zu minimieren.
  15. Die Prüfroutinen der Veterinärämter sollen effizienter werden und stärker auf äußerlich erkennbare Schmerzen der Tiere achten.
  16. In Schlachthöfen soll eine verpflichtende Videoüberwachung eingeführt werden.
  17. Das Leiden der Tiere bei der Schlachtung soll konsequent minimiert werden.
  18. Die Erforschung verträglicher Betäubungsmethoden in Schlachthöfen soll vorangetrieben werden.
  19. In der Schweinehaltung soll ein Kupierverbot eingeführt werden.
  20. In der Schweinehaltung soll eine Raufutterpflicht eingeführt werden.
  21. Die Tierzucht soll die Tiergesundheit stets über die Produktionsleistung stellen.
  22. Der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung soll auf das absolut notwendige Maß reduziert werden.
  23. Es sollen ausreichend Beschäftigte qualifiziert sein, um Nottötungen tier- und fachgerecht sowie unverzüglich durchzuführen.
  24. Der Kugelschuss auf dem Hof oder der Weide soll ausgeweitet werden, um Tieren Stress und Transportwege zu ersparen.
  25. Strenge Tierschutzstandards bei Tiertransporten sollen konsequent durchgesetzt werden.
  26. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung sollen deutlich weniger Tiere deutlich besser gehalten werden.
  27. Das Tierschutzrecht soll zeitnah novelliert und konsequent angewendet werden.
  28. Im Verantwortungsbereich des Landes soll sofort aus allen invasiven Tierversuchen ausgestiegen werden, die für die biomedizinische Grundlagenforschung oder die angewandte medizinische Forschung nicht zwingend notwendig sind.
  29. Ein eigenes Landesförderprogramm soll tierversuchsfreie Forschung fördern.
  30. Forschungseinrichtungen, die nicht zwingend notwendige invasive Tierversuche durchführen, sollen keine Landesmittel erhalten.
  31. Der illegale Welpenhandel soll durch konsequente und transparente Kontrolle von Herkunft, Gesundheit und Registrierung von Hunden eingedämmt werden.
  32. Kommunen und Landkreise sollen Informations- und Aufklärungsangebote erhalten, um Katzenschutzverordnungen, etwa zur Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, leichter einführen zu können.
  33. Das Landesgesetz soll so angepasst werden, dass Kreise und Gemeinden flächendeckende Katzenschutzverordnungen erlassen können, wobei kreisweite Regelungen Vorrang haben.
  34. Beratung und Information zur Eindämmung von Animal Hoarding sollen verstärkt werden.
  35. Für die Privathaltung von Tieren soll eine Positivliste eingeführt werden.
  36. Die Veterinärämter sollen gestärkt werden, um das Verbot von Qualzuchten besser zu kontrollieren und durchzusetzen.
  37. Beiß- und Angriffstraining im privaten Gebrauchshundesport soll verboten werden.
  38. Mindestanforderungen an Haltung, Platzangebot und Beschäftigung von Tieren in privater Haltung sollen artgerecht durchgesetzt werden.
  39. Es soll ein Tierschutzfonds eingerichtet werden.
  40. Zirkusse sollen ohne Tiere auskommen.
  41. In Sachsen-Anhalt sollen klare Regelungen zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren geschaffen werden.
  42. Tierbasierte Attraktionen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen sollen verboten werden.
  43. Tierfreundliche Unterhaltungsangebote ohne Tierleid sollen gefördert werden.
  44. Der Import von Wildtieren aus der freien Wildbahn wird abgelehnt, sofern er nicht alternativlos der Rettung einer akut bedrohten Population dient.
  45. Zoos sollen verpflichtet werden, artgerechte und überprüfbare Standards zu erfüllen.
  46. Die Schonzeiten für Wildtiere sollen verlängert werden.
  47. Die Jagdzeiten sollen verkürzt werden.
  48. Tierschutzwidrige Jagd- und Trainingsmethoden wie Fallen im Wald, Schliefanlagen und die Abrichtung von Hunden an lebenden Tieren sollen verboten werden.
  49. Der Abschuss von Hunden und Katzen bei der Jagd soll verboten werden.
  50. Tierversuche werden auf das absolut nötige Minimum reduziert.
  51. Die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren wird verstärkt gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Linke 11024
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Stallumbau und bessere Haltungsbedingungen werden nach Thüringer Vorbild gefördert.
  2. Öffentliche Gelder werden an Umwelt- und Sozialstandards sowie artgerechte Tierhaltung gekoppelt.
  3. Ein staatlich getragener Herdenschutz mit verlässlicher Finanzierung, Schulungen und unbürokratischer Förderung wird geschaffen.
  4. Förderprogramme werden verlässlich an Tier-, Umwelt-, Klima- und Sozialstandards gekoppelt.
  5. Angelvereine werden bei der Kontrolle von Tierwohl- und Artenschutzinhalten unterstützt.
  6. Wildtierhilfe und Wildtierauffangstationen werden gefördert.
  7. Ein modernes Jagdrecht ermöglicht eine ökologisch verantwortliche, tierschutzgerechte und praxisnahe Bejagung.
  8. Moderne Technik wird praxisnah zur sicheren und tierschutzgerechten Bejagung eingesetzt.
  9. Starke öffentliche Strukturen sollen Tiere schützen, statt zentrale Aufgaben auf Ehrenamtliche abzuwälzen.
  10. Für Tiere werden verlässliche Schutzstrukturen geschaffen.
  11. Bei Tierschutzverstößen gelten Prävention, Transparenz und konsequenter Vollzug.
  12. Tiere in Zirkusbetrieben werden verboten.
  13. Weihnachtskrippen mit lebenden Tieren auf Weihnachtsmärkten werden verboten.
  14. Die Versorgung von Fund- und beschlagnahmten Tieren wird als staatliche Aufgabe dauerhaft und auskömmlich finanziert, um die Kommunen zu entlasten.
  15. Im Landeshaushalt werden gezielte Mittel für Fälle von Animal Hoarding bereitgestellt.
  16. Eine landesweite Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell wird eingeführt.
  17. Ein Landesprogramm fördert Kastration, Kennzeichnung und Aufklärung bei Katzen.
  18. Das Management von Stadttauben wird unterstützt.
  19. Ein Landesprogramm fördert betreute Taubenschläge, um die Population durch Eiertausch zu regulieren.
  20. Tierschutzverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.
  21. Für alle Heimtiere wird eine landesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht eingeführt.
  22. Der Vollzug im Tierschutz wird gestärkt.
  23. Biotopverbünde werden ausgebaut.
  24. Die Durchgängigkeit der Fließgewässer wird verbessert, damit Wanderfische wie der Lachs sie wieder passieren können.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW ​227
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Schulen erhalten Bildungsangebote zu Umwelt- und Tierschutz.
  2. Mobile Beratungsteams für Umwelt- und Tierschutz werden in ländlichen Regionen eingesetzt.
  3. Tierquälerei und Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzregeln werden konsequenter verfolgt und geahndet.
  4. Tierschutz wird in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt und wirksam kontrolliert.
  5. Qualzuchten werden entschieden unterbunden.
  6. Tiergerechte Haltungsstandards werden strikt eingehalten.
  7. Stallumbauten mit mehr Platz und besseren Bedingungen werden gezielt gefördert.
  8. Schmerzhafte Eingriffe an Tieren werden konsequent reduziert.
  9. Schmerzhafte Eingriffe an Tieren sind nur unter wirksamer Betäubung zulässig.
  10. Für lange Tiertransporte gilt eine restriktive Genehmigungspraxis.
  11. Lange Tiertransporte werden intensiver kontrolliert.
  12. Verstöße bei Tiertransporten werden konsequent sanktioniert.
  13. Initiativen auf Bundesebene zur verbindlichen Begrenzung von Tiertransportzeiten werden unterstützt.
  14. Der rechtliche Spielraum zur Begrenzung von Tierversuchen wird konsequent ausgeschöpft.
  15. Genehmigungen für Tierversuche werden streng geprüft.
  16. Alternativmethoden zu Tierversuchen haben Vorrang.
  17. Alternativmethoden zu Tierversuchen werden gezielt gefördert.
  18. Tierversuche in der Lehre werden perspektivisch beendet.
  19. Auf Bundesebene wird eine deutliche Reduktion von Tierversuchen auf das absolut notwendige Maß angestrebt.
  20. Qualzuchten werden strenger kontrolliert.
  21. Qualzuchten werden durch Rückzuchtprogramme beendet.
  22. Ein landesweites Kastrationsangebot soll freilaufende Katzen eindämmen.
  23. Der Verkauf von Kleintieren in Baumärkten wird verboten.
  24. Tierfreie Formen der Unterhaltung werden gefördert.
  25. Qualzuchten werden konsequent bekämpft.
  26. Ein landesweites Kastrationsprogramm für Katzen wird umgesetzt.
  27. Die öffentliche tierärztliche Versorgung wird gestärkt.
Ohne klare Richtung 2
FDP 113
FW 147
Koalitionsvertrag 175

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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