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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD ​17
CDU 4912
Mehr Rechte oder Angebote 12
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
Weniger Rechte oder Angebote 4
Grüne 1958
Mehr Rechte oder Angebote 58
  1. Die Direktzahlungen sollen zur Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft umgewidmet werden.
  2. Betriebe werden beim tiergerechten Umbau ihrer Ställe unterstützt.
  3. Die Ausrichtung der Investitionsförderung für Stallbau an der Haltungsform wird befürwortet.
  4. Die vom Land festzusetzenden Förder- und Agrarumweltmaßnahmen werden gezielt für Umwelt- und Tierschutzprogramme eingesetzt.
  5. Tierhalter werden durch die Förderung von mehr Tierschutz unterstützt.
  6. Ställe und Haltung werden an die Bedürfnisse der Tiere angepasst.
  7. Betäubungslose Eingriffe bei Nutztieren werden beendet und verboten.
  8. Für alle Tiere werden artgerechte Haltungsbedingungen verlangt.
  9. Haltungsbedingungen richten sich nach den neuesten Erkenntnissen der Verhaltensbiologie und werden durch Fort- und Weiterbildung ergänzt.
  10. Die Haltung von Mastschweinen und Mastrindern auf Vollspaltenböden wird abgelehnt.
  11. Haltung mit Stroheinstreu und Zugang zu Außenbereichen wird in Niedersachsen zum Standard.
  12. Die Anbindehaltung von Rindern wird in Niedersachsen beendet.
  13. Die muttergebundene Kälberaufzucht in der Milchwirtschaft wird gestärkt.
  14. Zuchtentwicklungen, die auf Merkmale für tiergerechte Haltung wie freies Abferkeln zielen, werden gefördert.
  15. Gemeinsam mit der Bundesregierung wird das Qualzuchtverbot in der Nutztierhaltung umgesetzt.
  16. Das Ziel der Bundesregierung, das Qualzuchtverbot zu konkretisieren, wird unterstützt.
  17. Tiertransporte ins außereuropäische Ausland mit über acht Stunden Transportzeit werden grundsätzlich verboten, auch für angebliche Zuchttiere.
  18. Alle Tiertransporte werden grundsätzlich auf insgesamt acht Stunden begrenzt.
  19. Weniger belastende Betäubungsarten werden entwickelt.
  20. Die Betäubung mit CO2 bei der Schlachtung wird beendet.
  21. Auf Tierversuche wird weitestgehend verzichtet.
  22. Alternativen zu Tierversuchen werden vorangetrieben.
  23. Die Fördermittel für Projekte zur Reduzierung von Tierversuchen und zur Entwicklung von Alternativmethoden werden erhöht.
  24. Der Tierschutz bei Bewertung und Genehmigung von Tierversuchen wird gestärkt.
  25. Die Kontrollen von Tierversuchen werden ausgebaut.
  26. Die EU-Tierversuchsrichtlinie wird in Niedersachsen konsequent umgesetzt.
  27. Die Kastration von Katzen wird durch eine landesweite Kastrationsverordnung geregelt.
  28. Die Katzenkastration wird mit Förderprogrammen des Landes begleitet.
  29. Der postalische Versand von Tieren wird verboten.
  30. Für Halterinnen und Halter exotischer Tiere wird ein Sachkundenachweis eingeführt.
  31. Eine Positivliste der für die Haltung in Menschenhand geeigneten Tierarten wird eingeführt.
  32. Strategien gegen Animal Hoarding werden entwickelt.
  33. Wildtiere werden auch in zoologischen Einrichtungen so tiergerecht wie möglich gehalten.
  34. Tiergärten werden unterstützt, damit sie als Auffangstationen für beschlagnahmte, nicht auswilderungsfähige Wildtiere dienen können.
  35. Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen wird abgelehnt.
  36. Das Vorhaben des Bundes, eine Positivliste der Wildtiere einzuführen, die nach einer Übergangsfrist noch in Zirkussen gehalten werden dürfen, wird begrüßt.
  37. Ein niedersächsischer Tierschutzpreis wird ausgelobt.
  38. Es werden Anreize für naturnahe, insektenfreundliche Gärten gesetzt.
  39. Bestehende Wasserkraftanlagen werden so ausgestattet, dass sie für wandernde Fische keine unüberwindbaren Hindernisse sind.
  40. Eine willkürliche Bejagung des Wolfes und wolfsfreie Zonen werden abgelehnt.
  41. Der Herdenschutz wird gestärkt.
  42. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe wird verbessert.
  43. Die Haltung von Herdenschutztieren wird unterstützt, besonders beim Herdenschutz am Deich.
  44. Ein Herdenschutzteam leistet betroffenen Tierhaltenden und benachbarten Betrieben schnelle Hilfe beim Herdenschutz.
  45. Willkürliche Abschüsse von Wölfen werden ausgeschlossen.
  46. Obergrenzen für den Wolfsbestand und eine Bejagung des Wolfes werden abgelehnt.
  47. Arten, die wegen ihrer Bestandssituation nicht mehr bejagt werden dürfen, werden aus dem Jagdrecht gestrichen.
  48. Die Jagd auf Beutegreifer und auf alle gefährdeten Arten wird abgelehnt.
  49. Die Jagd in Jagdgattern wird abgelehnt.
  50. Die Jagd auf rastende und überwinternde Gänse wird in Schutzgebieten dem Schutzzweck untergeordnet.
  51. Totschlagfallen werden verboten.
  52. Die Bautenjagd wird verboten.
  53. Besitz von und Handel mit verbotenen Fanggeräten werden vollständig untersagt.
  54. Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren wird abgelehnt.
  55. Der Abschuss von Haustieren wird grundsätzlich abgelehnt.
  56. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert, um Tierversuche perspektivisch überflüssig zu machen.
  57. Zum Gesundheitsschutz wird der Umbau der Tierhaltung zu tiergerechten Haltungssystemen und flächengebundener Tierhaltung vorangetrieben.
  58. Aus Seuchenschutzgründen werden kurzfristige Maßnahmen wie Wiederbelegungsverbote zumindest in sehr viehdichten Regionen genutzt.
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 1
AfD 116
FDP 232
Linke ​14
FW 4​2
Koalitionsvertrag ​945
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Mit Artenhilfsprogrammen und einem Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten werden betroffene Tiere geschützt.
  2. Die niedersächsischen Wildtierauffangstationen werden unterstützt.
  3. Die Umstellung von Aquakulturen auf ökologisch nachhaltige und tierschutzgerechte Bedingungen wird unterstützt.
  4. Dem Tierschutz wird im politischen Handeln mehr Gewicht gegeben.
  5. Die Kreisveterinärämter werden beim Vollzug des Tierschutzrechts, insbesondere durch Digitalisierungsinstrumente, gestärkt.
  6. Die verfügbaren Fördermittel für die Kastration von Katzen werden verstetigt.
  7. Die Förderrichtlinie zum tierschutzgerechten Stadttaubenmanagement wird über 2024 hinaus weitergeführt und verstetigt.
  8. Tierparks und Zoologische Gärten werden dabei unterstützt, als Auffangstationen für beschlagnahmte, nicht auswilderungsfähige Wildtiere zu dienen.
  9. Auf Bundesebene sollen die Bedingungen in der Zirkustierhaltung verbessert werden.
  10. Auf Bundesebene sollen die Tierarten, die in Zirkussen gehalten werden dürfen, eingegrenzt werden.
  11. Tierversuche sollen auf allen Ebenen reduziert werden.
  12. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert.
  13. Gegenüber dem Bund wird eine konsequente Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie gefordert.
  14. Der Tierschutz bei der Bewertung der Unerlässlichkeit und Genehmigung von Tierversuchen wird gestärkt.
  15. Ein Modellprojekt soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins eine niedrigschwellig ansprechbare Vertrauensperson Tierschutz benennen.
  16. Auf Bundesebene werden die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau zu tiergerechteren Haltungsformen vorangetrieben.
  17. Gegenüber dem Bund wird für wirksame, gut ausgestattete Finanzierungsinstrumente zum tiergerechten, umwelt- und klimaschonenden Umbau der Tierhaltung eingetreten.
  18. Die Umsetzung der Regelungen zu betäubungslosem Schnabelkürzen, Qualzuchtverbot, Anbindehaltung und Kupieren der Ringelschwänze wird vorangetrieben.
  19. Der Tierschutzplan wird evaluiert und weiterentwickelt.
  20. Tierexporte in tierschutzrechtliche Hochrisikoländer außerhalb der EU sollen grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
  21. Dezentrale Schlachtkapazitäten sollen hinsichtlich tierschutzkonformer Schlachtung nachgebessert werden.
  22. Schlachtstätten sollen für alle Tiere aus Niedersachsen innerhalb von höchstens vier Stunden Transportdauer erreichbar sein.
  23. Ein Maßnahmenpaket für mehr Tierschutz in Schlachthöfen wird erarbeitet und umgesetzt.
  24. Die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden als zwingende Voraussetzungen in die Durchführungsverordnung zur Bauordnung aufgenommen.
  25. Der Strafrahmen für Tierschutzstraftaten soll erweitert werden.
  26. Ein Zukunftsprogramm Diversifizierung finanziert die Reduzierung der Tierbestände und den tiergerechten Stallumbau.
  27. Zum Schutz von Anwohnenden und Umwelt werden Maßnahmen zur Emissionsminderung aus Ställen unter Berücksichtigung des Tierwohls angestrebt.
  28. Bei Stallbauten werden Maßnahmen für besseren Seuchenschutz etabliert und gefördert.
  29. Die Jagd wird im Bereich Tierschutz im Dialog mit allen Beteiligten weiterentwickelt.
  30. Der Abschuss von Katzen und Hunden im Rahmen der Jagd wird beendet.
  31. Der Abschuss in Jagdgattern läuft aus.
  32. Der Einsatz von Totschlagfallen wird untersagt.
  33. Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren wird verboten.
  34. Der Betrieb von Schliefenanlagen wird am Verbot der Ausbildung an lebenden Tieren ausgerichtet.
  35. Insektenfreundliche Mahdverfahren werden gezielt gefördert.
  36. Landeseigene Flächen werden mit insektenfreundlichen Mahdverfahren bewirtschaftet.
  37. Tierhaltungsbetriebe werden durch Förderung und Beratung bei verbessertem Tierschutz und bei regionaler Vermarktung unterstützt.
  38. Tierschutzfördernde Neuerungen bei der Herstellung von Agrartechnik sollen Pflicht werden.
  39. Die Nachrüstung von Altgeräten mit tierschutzfördernder Technik wird gefördert.
  40. In der Lehre wird weitestmöglich auf Tierversuche verzichtet.
  41. Es wird geprüft, ob auf Antrag der Studierenden tierversuchsfreie Prüfungsleistungen ermöglicht werden können.
  42. Für die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen werden mehr Fördermittel bereitgestellt.
  43. Jährlich wird ein Preis für tierversuchsersetzende Forschung ausgelobt.
  44. Die Ermittlungskompetenzen zur Verfolgung von Tierschutz- und Umweltkriminalität werden ausgeweitet.
  45. Für das Tierschutzstrafrecht wird eine Erweiterung des Strafrahmens angestrebt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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