Zum Inhalt

Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 6113
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 6
CDU 662
BSW ​​4
Linke ​211
SPD ​13
Grüne ​654
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Projekte und Maßnahmen zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt werden auch in der Agrarlandschaft und in Städten unterstützt.
  2. Über unüberwindliche Verkehrsachsen werden Grünbrücken für Wildtiere gebaut.
  3. Gewässer werden als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gestärkt.
  4. Alle Tiere, auch in der Landwirtschaft, sollen artgerecht gehalten werden.
  5. Qualzuchten in der Nutztierhaltung werden abgelehnt.
  6. Nutztiere erhalten keine unnötigen Medikamente und Antibiotika.
  7. Nutztiere erhalten genügend Platz.
  8. Nutztieren wird Weidegang ermöglicht.
  9. Die industrielle Massentierhaltung wird beendet.
  10. Die Haltungsbedingungen von Nutztieren sollen sich an den Bedürfnissen der Tiere ausrichten.
  11. Ein Pakt für artgerechte Tierhaltung unterstützt die Landwirte und soll Maxime der Landwirtschaft werden.
  12. Die Thüringer Tierwohlstrategie wird weiterentwickelt.
  13. Ein Pakt für artgerechte Tierhaltung mit mehr Platz, Auslauf, regionalem Futter und Beschäftigungsmöglichkeiten wird mit den Erzeugern auf den Weg gebracht.
  14. Ein Stallumbau-Programm fördert Betriebe, die für artgerechte Haltung umbauen.
  15. Landesförderungen werden an Tierschutzkriterien des Pakts für artgerechte Tierhaltung gekoppelt.
  16. Weidegang für Milchkühe und Mastrinder sowie Stroheinstreu für Mastschweine werden weiter gefördert.
  17. Das Kupierverbot bei Ferkelschwänzen wird konsequent umgesetzt.
  18. Maßnahmen gegen die Enthornung von Rindern werden unterstützt.
  19. Lebendtiertransporte werden auf höchstens vier Stunden oder 150 Kilometer begrenzt.
  20. Die Tierschutzkontrollen werden ausgebaut.
  21. Die Interessen von Tieren werden politisch stärker berücksichtigt.
  22. Tierheime und Tierschutzprojekte werden abgesichert und gemeinsam mit den Kommunen besser finanziert.
  23. Tierheime und Tierschutzprojekte werden gestärkt.
  24. Die Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft werden gestärkt.
  25. Tierschutzverstöße werden konsequenter geahndet.
  26. Tierversuche werden reduziert.
  27. Eine Ausweitung der Katzenschutzverordnung wird geprüft.
  28. Kommunen erhalten stärkere Anreize zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung.
  29. Ein Sachkundenachweis für Hundehalter wird eingeführt, um Tierheimabgaben und Beißvorfälle zu reduzieren.
  30. Offene Taubenschläge in Kommunen und landeseigenen Liegenschaften werden unterstützt.
  31. Mindestens eine landeseigene Auffangstation für verletzte Wildtiere wird aufgebaut.
  32. Die Massentierhaltung wird beendet.
  33. Die Haltungsbedingungen werden an die Bedürfnisse der Tiere angepasst.
  34. Die Thüringer Tierwohlstrategie für die Landwirtschaft wird ausgebaut.
  35. Ein „Pakt für artgerechte Tierhaltung“ wird geschaffen.
  36. Die Anpassung der Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft wird stärker unterstützt.
  37. Tiertransporte werden auf höchstens 4 Stunden oder 150 Kilometer begrenzt.
  38. Tiertransporte werden besser kontrolliert.
  39. Der Brandschutz in Ställen wird durch eine Änderung der Landesbauordnung verbessert.
  40. Ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wird eingeführt.
  41. Ein unabhängiges Amt für Tierschutz auf Landesebene mit eigener Stabsstelle wird geschaffen.
  42. Die Tierschutzkontrollen werden ausgebaut.
  43. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden schneller und gezielter geahndet.
  44. Auf Bundesebene wird eine Positivliste für Tiere im Zirkus und in privater Exotenhaltung angestrebt.
  45. Der Onlinehandel mit Tieren wird eingeschränkt.
  46. Strategien für einen schrittweisen Ausstieg aus Tierversuchen sollen gestärkt werden.
  47. Tierversuche sollen nach dem 3R-Prinzip reduziert, ersetzt und abgeschafft werden.
  48. Ein Studium soll ohne Tierversuche absolviert werden können.
  49. Die Genehmigung von Tierversuchen wird an strengere Kriterien, Kontrollen und die Forschung zu Alternativen geknüpft.
  50. Der tierärztliche Notdienst wird erhalten und ausgebaut, auch für Großtiere.
  51. Tierversuche werden nach dem 3R-Prinzip reduziert, ersetzt und langfristig abgeschafft.
  52. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert.
  53. Für Tierversuchsalternativen wird ein Innovationsbudget bereitgestellt.
  54. Die Genehmigung von Tierversuchen wird an strengere Kriterien, Kontrollen und Forschung zu Alternativen geknüpft.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
FW 113
FDP 542
Koalitionsvertrag ​73

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de