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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

BSW00
FW00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 515
AfD 427
SPD ​44
Grüne ​321
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Urbane Naturverbundräume werden geschaffen, um Kühlung, saubere Luft, Versickerungsflächen und Rückzugsorte für Tiere in Städten zu bieten.
  2. Bedarfsgerechte Beleuchtungssysteme für öffentliche und private Anlagen, die schaltbar sind und nur benötigte Flächen beleuchten, werden gefördert.
  3. Bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum werden insektenfreundliches Licht und eine sparsame Lichtmenge genutzt.
  4. Der grundgesetzlich verankerte Tierschutz wird konsequent umgesetzt.
  5. Tierhalterinnen und Tierhalter werden bei Maßnahmen für eine tierartgerechte Haltung und deren kontinuierlicher Verbesserung unterstützt.
  6. Tierheime erhalten eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung, damit sie keine Tiere in Not abweisen müssen.
  7. Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Mittel, um die Kosten für Unterbringung und Futter von Fund- und herrenlosen Tieren länger zu übernehmen.
  8. Veterinärämter werden personell besser ausgestattet, damit Tierschutzverstöße in Tierhaltung, Tierzucht und bei Tiertransporten kontrolliert und geahndet werden können.
  9. Das Land prüft die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, um Kommunen beim Erlass von Katzenkastrationsverordnungen für herrenlose Katzen zu unterstützen.
  10. Für eine flächendeckende tiermedizinische Grund- und Notfallversorgung in Stadt und Land werden geeignete Maßnahmen entwickelt.
  11. In der Ausbildung wird auf Tierversuche verzichtet.
  12. Staatliche Gelder des Freistaates werden nicht für Tierversuche eingesetzt.
  13. Für Sachsen wird eine dem Tierwohl verpflichtete Tierwohl-Nutztierstrategie erarbeitet.
  14. Die flächengebundene und tiergerechte Nutztierhaltung wird gestärkt.
  15. Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von Schweinen werden abgebaut.
  16. Alternative Freilufthaltungsformen wie Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung werden gefördert.
  17. Tiertransporte in Drittstaaten werden verboten.
  18. Sachsen erhält ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz.
  19. Das Landesjagdgesetz wird zugunsten des Tier- und Artenschutzes anhand aktueller wildbiologischer Erkenntnisse überarbeitet.
  20. Die Einsetzung kommunaler Wildtierbeauftragter, die auch Tierschutzinteressen verfolgen, wird begrüßt.
  21. In allen Landkreisen gibt es Wildtierauffangstationen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Linke ​​19
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Das Tierwohl soll beachtet werden.
  2. Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards sollen den Rahmen der agrarwirtschaftlichen Entwicklung bilden.
  3. Die Landesförderung für tiergerechte Haltungssysteme wird auf alle Tierarten und Haltungsformen ausgedehnt.
  4. Lebendtiertransporte werden eingeschränkt.
  5. Die Kontrollen von Tiertransporten werden verstärkt.
  6. Qual- und Hochleistungszuchten sollen durch robuste Mehrnutzungsrassen ersetzt werden.
  7. Der Freistaat finanziert den Tierschutz ausreichend.
  8. Die Mittel für den Tierschutz werden deutlich erhöht.
  9. Investitionen, Unterhalt, laufender Betrieb und Personalkosten von Tierschutzeinrichtungen werden finanziert, um ein flächendeckendes Angebot zu sichern.
  10. Die Kommunen kommen ihrer Verpflichtung nach, sich um Fund- und Verwahrtiere zu kümmern.
  11. Übernehmen Tierheime oder Tierschutzvereine die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren für Kommunen, muss diese kostendeckend und fachgerecht erfolgen.
  12. Eine zentrale Aufnahmestelle für Reptilien, exotische und gefährliche Tiere wird geschaffen.
  13. Das Netz an Anlaufstellen für Wildtiere wird ausgebaut.
  14. Anlaufstellen für Wildtiere werden besser gefördert.
  15. Anerkannte Tierschutzorganisationen erhalten ein Verbandsklagerecht.
  16. Ein Katzenschutzgesetz ermöglicht Kommunen, eine Registrier- und Kastrationspflicht für freilaufende Hauskatzen anzuordnen.
  17. Tierversuche werden deutlich reduziert.
  18. Tierversuche mit schweren und langanhaltenden Schmerzen sowie medizinisch nicht notwendige oder ersetzbare Tierversuche werden verboten.
  19. Wildtiere in Zirkussen werden verboten.
FDP 621
Koalitionsvertrag 173

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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