Tiere
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
BSW00
FW00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 515
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Tiere sollen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt werden.
- Versorgung von Wildtieren und Exoten, mehr gechipte und registrierte Hunde und Katzen sowie der Schutz freilebender Katzen sollen berücksichtigt werden.
- Organisierte Kriminalität gegen das Tierwohl soll grenzüberschreitend bekämpft werden.
- Die veterinärmedizinische Versorgung wird unterstützt.
- Der veterinärmedizinische Notfalldienst wird gestärkt.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Der Bund soll EU-Recht so umsetzen, dass eine festgelegte Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle entnommen werden kann.
- Der Wolf sowie Biber, Kormoran und Fischotter sollen jagdlich nachhaltig bewirtschaftet werden.
- Die Wolfsmanagementverordnung wird so geändert, dass Wölfe bereits bei ernsten wirtschaftlichen Schäden entnommen werden dürfen.
- In Gebieten mit vielen Rissen soll schon nach einem Riss eine Wolfsentnahme im Umkreis von 1.000 Metern binnen 21 Tagen zulässig sein.
- Der Wolfsbestand soll durch Bejagung reguliert werden, wobei jährlich bis zu einem Drittel der Wölfe zur Jagd freigegeben wird.
AfD 427
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Verbesserte Haltungsbedingungen für Nutztiere wie Schweinehaltung auf Einstreu und Laufställe für Milchrinder sollen gefördert werden.
- Unwürdige Tiertransporte sollen gestoppt werden.
- Bei Verstößen gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht sollen härtere Sanktionen eingeführt werden.
- Die sächsischen Tierheime sollen finanziell besser ausgestattet werden.
- Die Mittel für Futter- und Tierarztkosten der Tierheime sollen aufgestockt werden.
- Für die Tierunterbringung sollen einheitliche Mindeststandards durchgesetzt werden.
- Verluste von Weide- und Haustieren sowie Gefahren für Menschen auf dem Land sollen ausgeschlossen werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Der besondere Schutz des Wolfes nach Anhang IV der FFH-Richtlinie soll aufgehoben werden.
- Die Populationsdichte des Wolfes soll auf ein für die Kulturlandschaft verträgliches Maß begrenzt werden.
- Zur Regulierung der Wolfsbestände sollen Abschusspläne und Schonzeiten eingeführt werden.
- Ausnahmen zur Vergrämung und Entnahme von Fischprädatoren und Bibern sollen konsequent angewendet werden.
SPD 44
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 2
Grüne 321
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Urbane Naturverbundräume werden geschaffen, um Kühlung, saubere Luft, Versickerungsflächen und Rückzugsorte für Tiere in Städten zu bieten.
- Bedarfsgerechte Beleuchtungssysteme für öffentliche und private Anlagen, die schaltbar sind und nur benötigte Flächen beleuchten, werden gefördert.
- Bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum werden insektenfreundliches Licht und eine sparsame Lichtmenge genutzt.
- Der grundgesetzlich verankerte Tierschutz wird konsequent umgesetzt.
- Tierhalterinnen und Tierhalter werden bei Maßnahmen für eine tierartgerechte Haltung und deren kontinuierlicher Verbesserung unterstützt.
- Tierheime erhalten eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung, damit sie keine Tiere in Not abweisen müssen.
- Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Mittel, um die Kosten für Unterbringung und Futter von Fund- und herrenlosen Tieren länger zu übernehmen.
- Veterinärämter werden personell besser ausgestattet, damit Tierschutzverstöße in Tierhaltung, Tierzucht und bei Tiertransporten kontrolliert und geahndet werden können.
- Das Land prüft die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, um Kommunen beim Erlass von Katzenkastrationsverordnungen für herrenlose Katzen zu unterstützen.
- Für eine flächendeckende tiermedizinische Grund- und Notfallversorgung in Stadt und Land werden geeignete Maßnahmen entwickelt.
- In der Ausbildung wird auf Tierversuche verzichtet.
- Staatliche Gelder des Freistaates werden nicht für Tierversuche eingesetzt.
- Für Sachsen wird eine dem Tierwohl verpflichtete Tierwohl-Nutztierstrategie erarbeitet.
- Die flächengebundene und tiergerechte Nutztierhaltung wird gestärkt.
- Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von Schweinen werden abgebaut.
- Alternative Freilufthaltungsformen wie Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung werden gefördert.
- Tiertransporte in Drittstaaten werden verboten.
- Sachsen erhält ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz.
- Das Landesjagdgesetz wird zugunsten des Tier- und Artenschutzes anhand aktueller wildbiologischer Erkenntnisse überarbeitet.
- Die Einsetzung kommunaler Wildtierbeauftragter, die auch Tierschutzinteressen verfolgen, wird begrüßt.
- In allen Landkreisen gibt es Wildtierauffangstationen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Linke 19
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Das Tierwohl soll beachtet werden.
- Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards sollen den Rahmen der agrarwirtschaftlichen Entwicklung bilden.
- Die Landesförderung für tiergerechte Haltungssysteme wird auf alle Tierarten und Haltungsformen ausgedehnt.
- Lebendtiertransporte werden eingeschränkt.
- Die Kontrollen von Tiertransporten werden verstärkt.
- Qual- und Hochleistungszuchten sollen durch robuste Mehrnutzungsrassen ersetzt werden.
- Der Freistaat finanziert den Tierschutz ausreichend.
- Die Mittel für den Tierschutz werden deutlich erhöht.
- Investitionen, Unterhalt, laufender Betrieb und Personalkosten von Tierschutzeinrichtungen werden finanziert, um ein flächendeckendes Angebot zu sichern.
- Die Kommunen kommen ihrer Verpflichtung nach, sich um Fund- und Verwahrtiere zu kümmern.
- Übernehmen Tierheime oder Tierschutzvereine die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren für Kommunen, muss diese kostendeckend und fachgerecht erfolgen.
- Eine zentrale Aufnahmestelle für Reptilien, exotische und gefährliche Tiere wird geschaffen.
- Das Netz an Anlaufstellen für Wildtiere wird ausgebaut.
- Anlaufstellen für Wildtiere werden besser gefördert.
- Anerkannte Tierschutzorganisationen erhalten ein Verbandsklagerecht.
- Ein Katzenschutzgesetz ermöglicht Kommunen, eine Registrier- und Kastrationspflicht für freilaufende Hauskatzen anzuordnen.
- Tierversuche werden deutlich reduziert.
- Tierversuche mit schweren und langanhaltenden Schmerzen sowie medizinisch nicht notwendige oder ersetzbare Tierversuche werden verboten.
- Wildtiere in Zirkussen werden verboten.
FDP 621
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Die Sächsische Kormoranverordnung wird überarbeitet, um den Kormoran zu regulieren.
- Für die Regulierung der Biberpopulation werden unbürokratische Lösungen geschaffen.
- Der Wolfsschutz wird bundeseinheitlich zugunsten eines dreigliedrigen Wolfsmanagements gelockert.
- Es werden Schutzareale, Managementareale und besiedelte Areale ohne Toleranz für Wölfe festgelegt.
- Der Wolf wird von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie umgestuft.
- Die aktive Bejagung der Schalenwildbestände in Schwerpunktgebieten der Wiederbewaldung gilt als Schlüssel für stabile Mischbestände.
Koalitionsvertrag 173
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Fördermaßnahme „Gesundheit und Robustheit“ für Milchvieh wird im bisherigen Umfang weitergeführt, um Tiergesundheit zu verbessern und Antibiotikaeinsatz zu senken.
- Lokale und regionale Verwertungsketten für tierische Produkte werden gestärkt, um Tiertransporte zu verringern.
- Das Faulbrutmonitoring bei Bienen wird über 2026 hinaus fortgesetzt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Die Landesregierung bekennt sich zu tierwohlgerechter Tierhaltung.
- Ein Bestandsmanagement zur Begrenzung der Zahl der Wölfe in Sachsen wird für notwendig gehalten.
- Ein Monitoring des Fischotters wird begonnen.
- Im Tierschutz werden messbare Verbesserungen für die Tiere angestrebt.
- Zur Begrenzung verwilderter Katzenpopulationen werden Pilotmaßnahmen ermöglicht.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht