Tiere
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
Grüne 1127
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Tierversuche sollen verringert und wo möglich durch tierfreie Methoden ersetzt werden.
- Tierfreie Methoden sollen umfassend gefördert werden.
- Strukturelle Hürden für tierfreie Methoden sollen abgebaut werden.
- Die 3R-Zentren sollen ausgebaut werden.
- Die Landesförderung für Alternativen zu Tierversuchen soll erhöht werden.
- Perspektivisch wird ein Ausstieg aus Tierversuchen angestrebt.
- Erneuerbare Energien werden naturverträglich ausgebaut, etwa mit Agri-Photovoltaik, Biodiversitäts-Solarparks und KI-gestützten Abschaltvorrichtungen an Windrädern.
- Das pflanzliche Angebot in Landeskantinen wird ausgebaut.
- In landeseigenen Betrieben wird für hohe Tierschutzstandards gesorgt.
- Tierhaltung soll so gestaltet werden, dass Tiere als empfindsame Lebewesen mit ihren Bedürfnissen respektiert werden.
- Die Tierschutzstrategie des Landes wird konsequent umgesetzt.
- Geltendes Tierschutzrecht wird wirksam durchgesetzt.
- Die rechtliche Vertretung von Tieren wird gestärkt.
- Die Veterinärämter werden personell gestärkt.
- Natur-, Klima- und Tierschutz sollen sich für Landwirtinnen und Landwirte stärker lohnen.
- Betriebe mit hohen Tierschutzstandards werden stärker gefördert.
- Maßnahmen zum Schutz von Fischen und Gewässern vor den Folgen der Klimakrise und zur Stärkung der Artenvielfalt, etwa naturnahe Ufergestaltung, Renaturierung und Beschattung von Gewässern, werden unterstützt.
- Pferdesport und Pferdehaltung sollen tiergerecht gestaltet sein.
- Die Landwirtschaft wird dabei unterstützt, die Haltungsbedingungen landwirtschaftlich genutzter Tiere weiter zu verbessern.
- Bei der Tierzucht soll stärker auf Tiergesundheit und Zweinutzungsrassen gesetzt werden.
- Tiertransporte müssen tierschutz- und rechtskonform erfolgen.
- Die regionale Kälberaufzucht und Vermarktung wird gefördert, um lange Transportwege zu vermeiden.
- Rindern soll ein maximal möglicher Auslauf oder Weidegang gewährt werden.
- Die ganzjährige und saisonale Anbindehaltung wird schrittweise und zeitnah beendet.
- Ein ganzheitliches und tierschutzgerechtes Wildtiermanagement soll überlebensfähige Wildtierpopulationen sichern und Zielkonflikte zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Tierschutz entschärfen.
- Ein landesweites, wissenschaftsbasiertes und tierschutzgerechtes Rotwildmanagement mit Monitoring und Fachberatung wird etabliert.
- Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird nach wildbiologischen Erkenntnissen, den Erfordernissen des Waldumbaus, des Tier- und Naturschutzes und zur Eindämmung invasiver Arten weiterentwickelt.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
CDU 222
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
- Für den stark gewachsenen Bestand von Kormoran, Biber und Saatkrähe wird ein nachhaltiges Management einschließlich der Möglichkeit zur letalen Entnahme gefordert.
- Invasive Arten wie Nilgänse, Waschbären, die asiatische Hornisse und Schwarzmundgrundeln werden frühestmöglich bekämpft, um die heimische Tier- und Kulturlandschaft zu schützen.
AfD 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Lange Tiertransporte sollen verbessert werden.
- Das Schächten ohne vorherige Betäubung wird abgelehnt.
- Lebendtransporte in Länder, in denen geschächtet wird, werden verboten.
- Der Import von Fleisch ohne glaubhafte Zertifizierung wird verboten.
- Die Fütterung in Notzeiten sowie die Bau- und Fallenjagd zum Schutz des Niederwildes werden entbürokratisiert.
SPD 14
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Präventiv wird besonderes Gewicht auf Beratung und Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe beim Tierschutz gelegt.
- Eine Registrierungspflicht für Hunde und Katzen wird eingeführt.
- Die flächendeckende Umsetzung der Katzenschutzverordnung wird verfolgt.
- Ein Förderprogramm „Zukunft Tierschutz“ hilft Tierheimen bei der Unterbringung von Fundtieren.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 121
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Landwirte erhalten Unterstützung beim ökologischen und tierfreundlichen Umbau ihrer Betriebe.
- Wildtiere werden nicht durch Flächenfraß und Baumaßnahmen zurückgedrängt.
- Das überflüssige Schießen von Wildtieren wie Füchsen wird abgelehnt.
- Stadtplanung wird zu tierfreundlicher Gestaltung mit Taubenhäusern, Wildtierkorridoren, Nistmöglichkeiten und Lebensraumschutz verpflichtet.
- Der Wildtierschutz wird durch Schutzprogramme und Lebensraumvernetzung ausgebaut.
- Eine flächengebundene artgerechte Nutztierhaltung mit regelmäßigen Veterinärkontrollen wird gefördert.
- Primatenversuche werden in Baden-Württemberg verboten.
- Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert und als Standard festgesetzt.
- Tiere in Zirkusbetrieben und lebende Tiere in Weihnachtskrippen auf Weihnachtsmärkten werden verboten.
- Maßnahmen zum Herdenschutz werden gefördert.
- Qualzuchten werden verboten und streng kontrolliert.
- Tierquälerei wird strenger bestraft und konsequent verfolgt.
- Für die Tier- und insbesondere Hundehaltung wird ein Führerschein eingeführt.
- Der Heimtierhandel wird strenger geregelt.
- Adoption statt Kauf von Heimtieren wird gefördert.
- Das Tierschutz-Verbandsklagerecht wird in Baden-Württemberg ausgeweitet.
- Freizeit- und Trophäenjagd werden verboten.
- Tierfreundliche Methoden des Wildtiermanagements werden gefördert.
- Für unter Tierleid entstandene Produkte wie Stopfleber, Kängurufleisch und Qualzuchten gelten Importverbote.
- Pelztierhaltung und Handel mit Echtpelz werden verboten.
- Öffentliche Ausschreibungen enthalten Nachhaltigkeitskriterien mit Vorrang für tierleidfreie und klimafreundliche Produkte.
FDP 231
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 3
BSW 114
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Projektförderung für Tierschutz und Tierheime wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Der Biotopverbund umfasst 15 Prozent der offenen Landschaft.
- Bedrohte Waldbewohner wie Auer- und Haselhühner werden durch gezielte Biotopmaßnahmen geschützt.
- Tiertransportrouten und -zeiten werden auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 7916
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Insbesondere in Städten sollen mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen.
- Im Immissionsschutz und in der TA Luft sollen Erleichterungen für den Bau tierwohlgerechter Ställe unter Berücksichtigung der Nachbarschaft geschaffen werden.
- Straßenräume werden so gestaltet, dass Biotopverbünde erhalten und wiederhergestellt werden.
- Die Tierschutzstrategie samt Roadmap wird umgesetzt.
- Das Land wirbt für kommunale Katzenschutzverordnungen mit Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen.
- Gegen illegalen Welpen- und Exotenhandel wird stärker vorgegangen.
- Eine bürokratiearme, drohnengestützte Jungtierrettung wird umgesetzt.
- Kälbertransporte sollen durch Unterstützung der Aufzucht im Land vermieden werden.
- Tierversuche sollen verringert und durch tierfreie Methoden ersetzt werden.
- Die 3R-Zentren werden ausgebaut, um Tierversuche weiter zu verringern.
- Die Förderung mehrjähriger Brachen wird zugunsten des Niederwilds verbessert.
- Die Einführung eines Nutzungscodes „Bodenbrüter“ wird geprüft.
- Geprüft wird eine bessere Förderung der laufenden Kosten tiergerechter Haltungsverfahren.
- Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung arbeiten bei der Berechnung der Stickstoff-Hintergrundbelastung zusammen, um Tierwohlställe zu ermöglichen.
- Der Konflikt zwischen Schutzgebietskulissen und Tierwohlställen wird gelöst.
- Zur Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest werden weiter die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Bleibt wie bisher 4
- Beim Wolf wird weiter auf praxistauglichen Herdenschutz und einen pragmatischen Umgang mit Problemwölfen gesetzt.
- Beim Wolf wird weiterhin auf einen praxistauglichen Herdenschutz gesetzt.
- Mit Problemwölfen wird pragmatisch umgegangen.
- Die Mittel für Herdenschutz und Umgang mit Problemwölfen entsprechen mindestens den bisher tatsächlich verwendeten Mitteln und orientieren sich am Wolfsbestand.
Ohne klare Richtung 5
- Der Erhalt der Biodiversität durch nachhaltige Landwirtschaft und artgerechte Tierhaltung steht im Mittelpunkt.
- Eine nachhaltige, tiergerechte und wettbewerbsfähige Tierhaltung wird bejaht.
- Die Rückkehr des Wolfs gilt als Erfolg des Naturschutzes.
- Der Wolf muss wegen der Konflikte mit der Weidetierhaltung gemanagt werden.
- Die Aufnahme von Biber und Saatkrähe ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird geprüft.
Weniger Rechte oder Angebote 7
- Planungen werden durch den Grundsatz „Populationsschutz vor Individuenschutz“ beschleunigt.
- Planungen werden durch den Grundsatz „Populationsschutz vor Individuenschutz“ beschleunigt.
- Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse werden verstärkt.
- Zur Bekämpfung invasiver Arten wird eine Task Force Neozoenmanagement eingerichtet.
- Jagdlich zu managende Neozoen wie Nilgans und Waschbär werden ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen.
- Für die dauerhafte Zurückdrängung jagdlich zu managender Neozoen werden Mittel bereitgestellt.
- Ein praxistaugliches Kormoran-Management wird auch in Schutzgebieten und am Bodensee ermöglicht.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht