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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 1127
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Tierversuche sollen verringert und wo möglich durch tierfreie Methoden ersetzt werden.
  2. Tierfreie Methoden sollen umfassend gefördert werden.
  3. Strukturelle Hürden für tierfreie Methoden sollen abgebaut werden.
  4. Die 3R-Zentren sollen ausgebaut werden.
  5. Die Landesförderung für Alternativen zu Tierversuchen soll erhöht werden.
  6. Perspektivisch wird ein Ausstieg aus Tierversuchen angestrebt.
  7. Erneuerbare Energien werden naturverträglich ausgebaut, etwa mit Agri-Photovoltaik, Biodiversitäts-Solarparks und KI-gestützten Abschaltvorrichtungen an Windrädern.
  8. Das pflanzliche Angebot in Landeskantinen wird ausgebaut.
  9. In landeseigenen Betrieben wird für hohe Tierschutzstandards gesorgt.
  10. Tierhaltung soll so gestaltet werden, dass Tiere als empfindsame Lebewesen mit ihren Bedürfnissen respektiert werden.
  11. Die Tierschutzstrategie des Landes wird konsequent umgesetzt.
  12. Geltendes Tierschutzrecht wird wirksam durchgesetzt.
  13. Die rechtliche Vertretung von Tieren wird gestärkt.
  14. Die Veterinärämter werden personell gestärkt.
  15. Natur-, Klima- und Tierschutz sollen sich für Landwirtinnen und Landwirte stärker lohnen.
  16. Betriebe mit hohen Tierschutzstandards werden stärker gefördert.
  17. Maßnahmen zum Schutz von Fischen und Gewässern vor den Folgen der Klimakrise und zur Stärkung der Artenvielfalt, etwa naturnahe Ufergestaltung, Renaturierung und Beschattung von Gewässern, werden unterstützt.
  18. Pferdesport und Pferdehaltung sollen tiergerecht gestaltet sein.
  19. Die Landwirtschaft wird dabei unterstützt, die Haltungsbedingungen landwirtschaftlich genutzter Tiere weiter zu verbessern.
  20. Bei der Tierzucht soll stärker auf Tiergesundheit und Zweinutzungsrassen gesetzt werden.
  21. Tiertransporte müssen tierschutz- und rechtskonform erfolgen.
  22. Die regionale Kälberaufzucht und Vermarktung wird gefördert, um lange Transportwege zu vermeiden.
  23. Rindern soll ein maximal möglicher Auslauf oder Weidegang gewährt werden.
  24. Die ganzjährige und saisonale Anbindehaltung wird schrittweise und zeitnah beendet.
  25. Ein ganzheitliches und tierschutzgerechtes Wildtiermanagement soll überlebensfähige Wildtierpopulationen sichern und Zielkonflikte zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Tierschutz entschärfen.
  26. Ein landesweites, wissenschaftsbasiertes und tierschutzgerechtes Rotwildmanagement mit Monitoring und Fachberatung wird etabliert.
  27. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird nach wildbiologischen Erkenntnissen, den Erfordernissen des Waldumbaus, des Tier- und Naturschutzes und zur Eindämmung invasiver Arten weiterentwickelt.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
CDU 222
AfD ​​5
SPD 1​4
Linke ​121
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Landwirte erhalten Unterstützung beim ökologischen und tierfreundlichen Umbau ihrer Betriebe.
  2. Wildtiere werden nicht durch Flächenfraß und Baumaßnahmen zurückgedrängt.
  3. Das überflüssige Schießen von Wildtieren wie Füchsen wird abgelehnt.
  4. Stadtplanung wird zu tierfreundlicher Gestaltung mit Taubenhäusern, Wildtierkorridoren, Nistmöglichkeiten und Lebensraumschutz verpflichtet.
  5. Der Wildtierschutz wird durch Schutzprogramme und Lebensraumvernetzung ausgebaut.
  6. Eine flächengebundene artgerechte Nutztierhaltung mit regelmäßigen Veterinärkontrollen wird gefördert.
  7. Primatenversuche werden in Baden-Württemberg verboten.
  8. Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert und als Standard festgesetzt.
  9. Tiere in Zirkusbetrieben und lebende Tiere in Weihnachtskrippen auf Weihnachtsmärkten werden verboten.
  10. Maßnahmen zum Herdenschutz werden gefördert.
  11. Qualzuchten werden verboten und streng kontrolliert.
  12. Tierquälerei wird strenger bestraft und konsequent verfolgt.
  13. Für die Tier- und insbesondere Hundehaltung wird ein Führerschein eingeführt.
  14. Der Heimtierhandel wird strenger geregelt.
  15. Adoption statt Kauf von Heimtieren wird gefördert.
  16. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht wird in Baden-Württemberg ausgeweitet.
  17. Freizeit- und Trophäenjagd werden verboten.
  18. Tierfreundliche Methoden des Wildtiermanagements werden gefördert.
  19. Für unter Tierleid entstandene Produkte wie Stopfleber, Kängurufleisch und Qualzuchten gelten Importverbote.
  20. Pelztierhaltung und Handel mit Echtpelz werden verboten.
  21. Öffentliche Ausschreibungen enthalten Nachhaltigkeitskriterien mit Vorrang für tierleidfreie und klimafreundliche Produkte.
Ohne klare Richtung 1
FDP 231
BSW 114
Koalitionsvertrag 7916
Mehr Rechte oder Angebote 16
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 7

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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