Tiere
Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 7416
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Neben der Jagd sollen Rückzugsräume für Schalenwild geschaffen werden.
- Unnötige Beunruhigung des Schalenwilds soll vermieden werden.
- Für den Erhalt der Rotwildbestände in Hessen wird mehr unternommen.
- Ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten ist erforderlich.
- Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen sollen für den Rotwildaustausch zusammen geplant werden.
- Menschen und Weidetiere müssen wirksam vor Übergriffen geschützt werden.
- Die Arbeit des Runden Tisches zum Tierschutz in der Nutztierhaltung wird fortgesetzt, um Verbesserungen für Nutztiere gemeinsam mit Landwirten und Verbänden zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter durch hessische Sonderwege zu gefährden.
- Die Nutztierhaltung in Hessen wird durch die Umsetzung des Borchert-Plans tierwohlgerechter gestaltet.
- Ein Umbauprogramm soll die Nutztierhaltung in eine noch tierwohlgerechtere Haltung führen.
- Zur Verringerung von Tierversuchen wird das 3R-Prinzip aus Vermeidung, Verringerung und Verbesserung konsequent umgesetzt.
- Vorschläge der in Hessen eingerichteten Hochschullehrstühle zu Tierversuchen werden konsequent vorangetrieben.
- Für Schlachthöfe wird eine Investitionsförderung aufgelegt, die Tierschutz, energetische Maßnahmen und Modernisierung unterstützt und eine haltungsnahe Schlachtung ermöglichen soll.
- Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für eine noch tierwohlgerechtere Haltung aufgelegt.
- Mehr Tierschutz in den Ställen wird honoriert.
- Mehr Tierschutz in den Ställen soll über die Umsetzung des Borchert-Plans erreicht werden.
- Beim Bund werden rechtliche Voraussetzungen für ein aktives Bestandsmanagement der Wölfe angestrebt, damit Weidetiere deutlich besser geschützt werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 7
- Die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär werden unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
- Schwarzwild muss zum Schutz vor der Schweinepest und vor landwirtschaftlichen Schäden ganzjährig bejagbar sein.
- Die Jagdzeiten für Gänse, Rabenkrähen und Elstern werden zur Schadensverhütung und Bestandsregulierung verlängert.
- Die Bundesregierung soll bei der EU beantragen, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen.
- Sobald der Bund die Rechtsgrundlagen geschaffen hat, wird der Wolf ins Jagdrecht übernommen.
- Eine aktive Bestandsregulierung des Wolfs soll möglich werden.
- Biber und Kormoran sollen in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen werden.
AfD 213
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 1
SPD 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Vorschläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung zu Tierwohl und gegen Missstände in der Massentierhaltung werden umgesetzt.
- Die Einhaltung der Vorschläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung wird regelmäßig geprüft.
- Weideschutzmaßnahmen gegen den Wolf werden auskömmlich finanziert.
- Möglichst in jedem Landkreis werden Wildtierauffangstationen eingerichtet.
Grüne 1118
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Das Staatsziel Tierschutz wird wirksam in bestehende Gesetze eingearbeitet und Lücken werden geschlossen.
- Tierhaltung wird an Erkenntnissen der modernen Verhaltensforschung ausgerichtet.
- In Hessen wird ein Verbandsklagerecht im Tierschutz eingeführt.
- Wildtiere im Zirkus sollen verboten werden.
- Initiativen zur Eindämmung privater Wildtierhaltung werden unterstützt.
- Initiativen zur Verhinderung von Qualzuchten werden unterstützt.
- Artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft soll Tiergesundheit und Lebensqualität der Tiere verbessern.
- Der Arzneimitteleinsatz in der Tierhaltung wird reduziert.
- Die Tierwohlstandards in der Nutztierhaltung werden deutlich verbessert.
- Die Tierhaltung wird konsequent an die Fläche gebunden.
- Tierfreundliche Außenklimaställe für Betriebe mit höchstens zwei Großvieheinheiten je Hektar werden gefördert.
- Die Zucht vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen wird unterstützt.
- Die Dauer von Tiertransporten wird deutlich begrenzt.
- Lebendtiertransporte in Drittländer außerhalb der EU sollen national rechtssicher verboten werden.
- Ein Aktionsplan Tierschutz soll für die Bedürfnisse von Tieren sensibilisieren und Wissen über Pflege, Haltung und Umgang vermitteln.
- Landesmittel werden gezielt für tierversuchsfreie Forschungsverfahren bereitgestellt.
- Ein modernes ökologisches Jagdgesetz soll Tierschutz, Klimaschutz und Umweltschutz angemessen berücksichtigen.
- Die Bejagung bestandsgefährdeter Tierarten wird beendet.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 2915
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Das Tierschutzgesetz wird eingehalten und kontinuierlich weiterentwickelt.
- Neue Landesförderprogramme zur Weiterentwicklung tiergerechter Zucht- und Haltungsformen werden aufgelegt.
- Die EU-Verordnung zu invasiven Arten wird tierschutzgerecht umgesetzt.
- Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zu Umwelt-, Tier- und Klimaschutz werden gefördert.
- Landwirte sollen steigende Tierwohlanforderungen auf Grundlage tragfähiger Geschäftsmodelle erfüllen können.
- Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird mit Schwerpunkt auf digitaler Technik und Tierwohlställen deutlich aufgestockt.
- Die Wissenschaft soll für jede Tierart Indikatoren für Tiergerechtheit als überprüfbare Kennzahlen entwickeln.
- Präzisionslandwirtschaft und Smart Farming sollen Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit vereinen.
- Die Landwirtschaft wird auf dem Weg zu mehr Tierwohl, Biodiversität und umweltschonenden Technologien unterstützt.
- Die Isolation von Rotwild in Rotwildgebieten wird abgelehnt.
- Regional übergreifende, zusammenhängende Rotwildregionen werden etwa durch Grünbrücken geschaffen.
- Die Fischerei soll die Bestände erhalten und Natur- und Tierschutz sichern.
- Wasserkraftwerke in natürlichen Flussläufen dürfen die Laichwanderung nicht behindern.
- Neue Wasserkraftanlagen werden nur genehmigt, wenn sie die Laichwanderung nicht behindern.
- Bei Schädigung von Fischbeständen werden Wasserkraftanlagen umgebaut.
Ohne klare Richtung 9
- Es wird überprüft, inwieweit dem Tierschutz in denkmalgeschützten Gebäuden Rechnung getragen werden kann.
- Die Ernährungssicherung ist gleichrangig mit Klimaschutz, Tierschutz und Umweltschutz.
- Eine tiergerechte Haltung von Nutz- und Haustieren steht im Mittelpunkt.
- Das unkontrollierte Wachstum der Wolfspopulation ist mit der Weidetierhaltung nicht vereinbar.
- Immer höhere Zäune zum Schutz vor Wölfen sind mit Blick auf Wildtiere nicht wünschenswert.
- Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs in Hessen ist erreicht.
- Ein aktives Bestandsmanagement des Wolfs wird eingeführt, sobald der Bund die rechtliche Möglichkeit geschaffen hat.
- Problemwölfe werden als solche benannt.
- Die Rückkehr des Bibers wird begrüßt.
FW 1514
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Weidetierschutzzonen ohne Wolfsbesatz werden ausgeweitet.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen sollen ethisches Handeln der Wirtschaft beim Tierschutz fördern und unethischem Verhalten Grenzen setzen.
- Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Tierschutz wird eingerichtet.
- Personal mit juristischen und veterinärmedizinischen Fachkenntnissen zur Verfolgung tierschutzrechtlicher Verstöße wird eingestellt.
- Forschung und Innovation zur Reduktion von Tierleid werden stärker gefördert.
- Massentierhaltung wird durch Abschaffung des Stallbauprivilegs oberhalb der UVP-Pflicht eingeschränkt.
- Zwangstötungen und Zwangsimpfungen durch die Veterinärverwaltung werden abgelehnt.
- Die Tierhaltungsbedingungen werden artgerecht weiterentwickelt.
- Für einen bewussteren Fleischkonsum wird geworben.
- Tiertransporte werden so weit wie möglich verkürzt.
- Tiertransporte werden besser nachverfolgt und kontrolliert.
- Regionale Schlachthöfe werden für kurze Tiertransporte wieder aufgebaut.
- Tierleid in der Wissenschaft wird nach dem 3R-Prinzip so weit wie möglich reduziert.
- Zellkulturen werden als Ersatz für Tierversuche weiterentwickelt.
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 331
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Agrarfördermittel werden an ökologische, Tierschutz- und soziale Ziele wie sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze gebunden.
- Agrarsubventionen werden nach den Kriterien Ökologie, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Regionalität gezahlt.
- Lebendtiertransporte werden so weit wie möglich vermieden.
- Lebendtiertransporte dürfen höchstens vier Stunden dauern.
- Tier- und Artenschutz sollen konsequent umgesetzt werden.
- Tierschutz wird unabhängig von Profitinteressen durchgesetzt.
- Der Umgang mit Tierversuchen, Heim- und Wildtierhaltung, Tierhandel und Nutztieren wird im Sinne des Tierschutzes verändert.
- Tierschutz braucht klare Regeln ohne Schlupflöcher.
- Tiere sind als fühlende Wesen mit Rechten auf Unversehrtheit und angemessenen Umgang zu behandeln.
- Der Heimtierhandel wird zum Schutz der Tiere reglementiert.
- Wer mit Tieren handelt, muss sachkundig sein und Beratungspflichten erfüllen.
- Auch bei Kleintieren und Exoten wird eine Rückverfolgbarkeit eingeführt.
- Für die Heimtierhaltung werden klare Mindestschutzstandards festgelegt.
- Die Einzelhaltung eines Kaninchens den ganzen Tag in einem kleinen Käfig wird verboten.
- Tierzucht wird auf Unversehrtheit und gesundes Leben statt auf das Aussehen ausgerichtet.
- Die Katzenschutzverordnung wird im hessischen Gesetz verankert.
- Die Katzenschutzregeln gelten für Wohnungskatzen und Freigänger.
- Invasive Arten wie der Waschbär werden nicht pauschal bejagt.
- Weit verbreitete Arten mit negativen Folgen für das Ökosystem werden möglichst mit nicht tödlichen Maßnahmen vergrämt.
- Die Regelung im hessischen Jagdgesetz, die den Abschuss von Katzen und Hunden erlaubt, wird abgeschafft.
- Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefanlagen wird verboten.
- Tierversuche sollen durch alternative Methoden überflüssig werden.
- Landwirtschaftliche Tierhaltung richtet sich an den Bedürfnissen der Tiere statt am Profit aus.
- Das Anpassen der Tiere an die Haltung, etwa das Schnabelkürzen bei Puten, wird abgelehnt.
- Das Einpferchen von Muttersauen in enge Käfige wird abgelehnt.
- Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen wird abgelehnt.
- Tiertransporte werden vermieden und auf höchstens drei Stunden begrenzt.
- Verstöße gegen Tierschutzvorschriften werden konsequent sanktioniert.
- Für eine engmaschige Tierschutzkontrolle werden zusätzliche Stellen geschaffen.
- Ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz wird eingeführt.
- Qualzuchten werden verboten.
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 5413
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Landwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit, Tierwohl und Naturschutz zu verbinden.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Nachhaltigkeit, Tierwohl und dem Schutz von Natur und Biodiversität unterstützt.
- Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für tierwohlgerechtere Haltung eingeleitet.
- Die Automatisierung in der Milchviehhaltung wird unterstützt, weil sie auch dem Tierwohl dient.
- Der Runde Tisch zur Steigerung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung wird gemeinsam mit Landwirten und Verbänden fortgesetzt.
- Die Nutztierhaltung in Hessen soll tierwohlgerechter werden.
- Im Rahmen der Umsetzung des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für tierwohlgerechtere Haltung gestartet.
- Zur Reduzierung von Tierversuchen wird das 3R-Prinzip in Zusammenarbeit mit den eingerichteten Hochschullehrstühlen konsequent umgesetzt.
- Für den Erhalt der Rotwildbestände wird mehr getan, insbesondere für einen besseren Austausch zwischen den Rotwildgebieten.
- Stadtnatur für Insekten, Vögel und Fledermäuse wird gestärkt.
- Der Insektenschutz wird im urbanen Bereich und durch weniger unnötige Lichtemissionen verbessert.
- Windkraftsensible Arten werden über die mit Naturschutzverbänden abgestimmten Maßnahmenräume zum Vogelschutz geschützt.
- Gewässer- und Fischschutz werden unter Beachtung des überragenden öffentlichen Interesses an Wasserkraft berücksichtigt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Zum Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln werden die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Wahrung des Elterntierschutzes aufgehoben.
- Die Jagdzeiten für Federwild wie Gänse, Krähe, Elster und Ringeltaube werden erweitert.
- Schwarzwild wird ganzjährig bejagbar.
- Soweit rechtlich möglich, wird eine aktive Bestandsregulierung des Wolfs ermöglicht.
- Biber und Kormoran werden in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht