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Tiere

Schutzgüter: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 7416
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Neben der Jagd sollen Rückzugsräume für Schalenwild geschaffen werden.
  2. Unnötige Beunruhigung des Schalenwilds soll vermieden werden.
  3. Für den Erhalt der Rotwildbestände in Hessen wird mehr unternommen.
  4. Ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten ist erforderlich.
  5. Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen sollen für den Rotwildaustausch zusammen geplant werden.
  6. Menschen und Weidetiere müssen wirksam vor Übergriffen geschützt werden.
  7. Die Arbeit des Runden Tisches zum Tierschutz in der Nutztierhaltung wird fortgesetzt, um Verbesserungen für Nutztiere gemeinsam mit Landwirten und Verbänden zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter durch hessische Sonderwege zu gefährden.
  8. Die Nutztierhaltung in Hessen wird durch die Umsetzung des Borchert-Plans tierwohlgerechter gestaltet.
  9. Ein Umbauprogramm soll die Nutztierhaltung in eine noch tierwohlgerechtere Haltung führen.
  10. Zur Verringerung von Tierversuchen wird das 3R-Prinzip aus Vermeidung, Verringerung und Verbesserung konsequent umgesetzt.
  11. Vorschläge der in Hessen eingerichteten Hochschullehrstühle zu Tierversuchen werden konsequent vorangetrieben.
  12. Für Schlachthöfe wird eine Investitionsförderung aufgelegt, die Tierschutz, energetische Maßnahmen und Modernisierung unterstützt und eine haltungsnahe Schlachtung ermöglichen soll.
  13. Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für eine noch tierwohlgerechtere Haltung aufgelegt.
  14. Mehr Tierschutz in den Ställen wird honoriert.
  15. Mehr Tierschutz in den Ställen soll über die Umsetzung des Borchert-Plans erreicht werden.
  16. Beim Bund werden rechtliche Voraussetzungen für ein aktives Bestandsmanagement der Wölfe angestrebt, damit Weidetiere deutlich besser geschützt werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 7
AfD 213
SPD ​​4
Grüne 1118
Mehr Rechte oder Angebote 18
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 2915
Mehr Rechte oder Angebote 15
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 2
FW 1514
Mehr Rechte oder Angebote 14
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke ​331
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Agrarfördermittel werden an ökologische, Tierschutz- und soziale Ziele wie sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze gebunden.
  2. Agrarsubventionen werden nach den Kriterien Ökologie, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Regionalität gezahlt.
  3. Lebendtiertransporte werden so weit wie möglich vermieden.
  4. Lebendtiertransporte dürfen höchstens vier Stunden dauern.
  5. Tier- und Artenschutz sollen konsequent umgesetzt werden.
  6. Tierschutz wird unabhängig von Profitinteressen durchgesetzt.
  7. Der Umgang mit Tierversuchen, Heim- und Wildtierhaltung, Tierhandel und Nutztieren wird im Sinne des Tierschutzes verändert.
  8. Tierschutz braucht klare Regeln ohne Schlupflöcher.
  9. Tiere sind als fühlende Wesen mit Rechten auf Unversehrtheit und angemessenen Umgang zu behandeln.
  10. Der Heimtierhandel wird zum Schutz der Tiere reglementiert.
  11. Wer mit Tieren handelt, muss sachkundig sein und Beratungspflichten erfüllen.
  12. Auch bei Kleintieren und Exoten wird eine Rückverfolgbarkeit eingeführt.
  13. Für die Heimtierhaltung werden klare Mindestschutzstandards festgelegt.
  14. Die Einzelhaltung eines Kaninchens den ganzen Tag in einem kleinen Käfig wird verboten.
  15. Tierzucht wird auf Unversehrtheit und gesundes Leben statt auf das Aussehen ausgerichtet.
  16. Die Katzenschutzverordnung wird im hessischen Gesetz verankert.
  17. Die Katzenschutzregeln gelten für Wohnungskatzen und Freigänger.
  18. Invasive Arten wie der Waschbär werden nicht pauschal bejagt.
  19. Weit verbreitete Arten mit negativen Folgen für das Ökosystem werden möglichst mit nicht tödlichen Maßnahmen vergrämt.
  20. Die Regelung im hessischen Jagdgesetz, die den Abschuss von Katzen und Hunden erlaubt, wird abgeschafft.
  21. Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefanlagen wird verboten.
  22. Tierversuche sollen durch alternative Methoden überflüssig werden.
  23. Landwirtschaftliche Tierhaltung richtet sich an den Bedürfnissen der Tiere statt am Profit aus.
  24. Das Anpassen der Tiere an die Haltung, etwa das Schnabelkürzen bei Puten, wird abgelehnt.
  25. Das Einpferchen von Muttersauen in enge Käfige wird abgelehnt.
  26. Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen wird abgelehnt.
  27. Tiertransporte werden vermieden und auf höchstens drei Stunden begrenzt.
  28. Verstöße gegen Tierschutzvorschriften werden konsequent sanktioniert.
  29. Für eine engmaschige Tierschutzkontrolle werden zusätzliche Stellen geschaffen.
  30. Ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz wird eingeführt.
  31. Qualzuchten werden verboten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Koalitionsvertrag 5413
Mehr Rechte oder Angebote 13
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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