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Landwirtschaftliche Betriebe

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 11119
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 11
  1. Landwirtschaftliche Betriebe haben unternehmerische Freiheit in ihrer Ausrichtung, unabhängig von konventioneller oder ökologischer Wirtschaftsweise und Haupt- oder Nebenerwerb.
  2. Der Einsatz digitaler Lösungsansätze wie Precision Farming wird gefördert, um Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz und Tierfutter bedarfsgerecht anzuwenden.
  3. Für einen Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment) wird sich eingesetzt, um Wettbewerbsnachteile der heimischen Landwirtschaft durch Importe zu vermeiden.
  4. Die zunehmende Ökologisierung der Landwirtschaft wird für die Betriebe leichter umsetzbar gemacht.
  5. Das Bau- und Umweltrecht wird geändert, damit Ställe für mehr Tierwohl gebaut und umgebaut werden können.
  6. Die Agrar-Photovoltaik, also die Kombination von Photovoltaikanlagen mit darunter landwirtschaftlich genutzter Fläche, wird gestärkt und ausgebaut.
  7. Mit der Landwirtschaft wird die Nutzung von Sammel-Biogasanlagen für Gülle erörtert, um die Landwirtschaft zu stärken und den Grundwasserschutz umzusetzen.
  8. Das Angebot der Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe bei den lokalen Aktionen und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege wird verdoppelt.
  9. Die Vermarktung regionaler Erzeugnisse wird weiter gestärkt.
  10. Digitale Plattformen wie das Gütezeichen Schleswig-Holstein werden unterstützt, damit sich unabhängige Märkte, Hofläden, Erzeugergemeinschaften und lokale Akteure besser vernetzen und ihre Produkte leichter verkaufen können.
  11. Um ein Unterlaufen der nationalen und europäischen Klimaschutzpolitik durch Importe und daraus entstehende Wettbewerbsnachteile für unsere heimische Landwirtschaft zu vermeiden, setzen wir uns für einen Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment) ein
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Grüne 10720
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
SPD ​57
FDP ​78
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
SSW 483
AfD 151
Linke 414
FW 524
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 5
Koalitionsvertrag 32036
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Die überwiegend familiengeführten, örtlich verankerten landwirtschaftlichen Betriebe werden bei der Bewältigung künftiger Herausforderungen unterstützt.
  2. Vermarktungsstrukturen für regionale landwirtschaftliche Produkte werden gestärkt.
  3. Innovative Agrartechniken wie Jätroboter, digitale Düngeausbringung oder KI-gestützte Unkrauterkennung werden gefördert.
  4. Die Digitalisierung in der Landwirtschaft wird unterstützt, damit öffentliche Daten für die Betriebsplanung nutzbar sind.
  5. Die Landwirtschaft wird bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen unterstützt.
  6. Die Landwirtschaft soll mit Begleitung des Kompetenzzentrums an den Klimawandel angepasst werden.
  7. Das nachhaltige Wirtschaftsdüngermanagement in der Tierhaltung wird gestärkt.
  8. Verfahren zur besseren Transportwürdigkeit von Wirtschaftsdünger und neue Lagerungs- und Ausbringungsverfahren gegen Stickstoffverluste werden erprobt.
  9. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe soll verdoppelt werden.
  10. Gute Agrarböden sollen vorrangig landwirtschaftlich genutzt werden.
  11. Digitale Plattformen wie das Gütezeichen Schleswig-Holstein zur Vernetzung lokaler Anbieter werden unterstützt.
  12. Das Gütezeichen wird um weitere Produkte wie Rindermast ergänzt.
  13. Naturschutzberatung und Förderkatalog für die Landwirtschaft werden ausgeweitet.
  14. Modellprojekte für eine grundwassernahe Grünlandbewirtschaftung werden entwickelt.
  15. Das Beratungsangebot für Gemüsebetriebe wird ausgebaut.
  16. Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu Direktvertrieb, solidarischer Landwirtschaft, Bürgeraktien, Genossenschaften und Tourismuskooperationen wird stärker begleitet.
  17. Der Gartenbau, etwa die Baumschulproduktion, wird bei der Umstellung auf umweltschonende Verfahren unterstützt.
  18. Die Zucht robuster Nutztierrassen und alter Pflanzen-, Gemüse- und Obstsorten wird gefördert.
  19. Die Baumschulwirtschaft wird bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unterstützt, der Dialog wird fortgesetzt.
  20. Deutliche Anreize für Unternehmensnachfolge und Existenzgründungen in Handwerk, Dienstleistungen, Tourismus und Agrarwirtschaft werden geschaffen.
  21. Projekte zur Relokalisierung der Rohstoffproduktion, etwa von Hafer, Jute und Hanf, werden unterstützt.
  22. Der DigiBonus II wird auf bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft ausgedehnt.
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 15
Mehr Pflichten 3
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 171640
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 29
  1. Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
  2. Landwirtschaftliche Betriebe werden mit gezielten Qualifizierungsangeboten beim Nährstoffmanagement unterstützt.
  3. Der Anbau von Agroforstsystemen wird gefördert.
  4. Landwirtschaftliche Betriebe werden mit einer landesweiten Hofbörse bei der Hofnachfolge unterstützt.
  5. Der Vertragsnaturschutz wird auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet.
  6. Ökologische und konventionelle Landwirtschaft werden bei der Agrarwende unterstützt.
  7. Landwirtschaftliche Betriebe, die Gewässerrandstreifen anlegen, Pestizide reduzieren, Blühstreifen einrichten oder in Bodengesundheit investieren, erhalten einen Vorteil.
  8. Die Wertschöpfungsketten des regionalen Gemüseanbaus im Land werden gestärkt.
  9. Vielfältige Ackerkulturen, insbesondere der heimische Eiweißpflanzenanbau, werden deutlich stärker gefördert.
  10. Agroforstsysteme werden vom Pilotansatz in die Fläche gebracht.
  11. Beratung, Investitionsförderung, Modellbetriebe, Planungshilfen und Forschungsförderung werden ausgebaut.
  12. Die Nachnutzung von Industriebrachen und Leerständen für Vertical Farming wird gefördert.
  13. Pilotprojekte für Vertical Farming im Land werden unterstützt.
  14. Innovative Agrartechnologien, die Pestizide und Dünger reduzieren, Ressourcen schonen oder dem Tierschutz dienen, werden gefördert.
  15. Neue Agrartechnologien sollen auch kleineren Betrieben zugänglich werden.
  16. Ein Pilotprogramm zur koordinierten regionalen Marktorganisation nach Art. 210a der EU-Marktorganisationsverordnung wird aufgelegt.
  17. Neu geschaffene Stellen für regionale Wertschöpfungskettenmanager bringen Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Verpflegung zusammen und unterstützen Kooperationen.
  18. Unterschiedliche landwirtschaftliche Betriebsformen und -größen werden gefördert.
  19. Solidarische Landwirtschaft und Genossenschaften werden unterstützt.
  20. Ein Agrarstrukturgesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur wird eingeführt.
  21. Selbstständig wirtschaftende bäuerliche Betriebe werden gesichert und gefördert.
  22. Das Projekt „Partnerbetriebe Naturschutz“ wird gestartet.
  23. Programme für naturnahe, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, etwa große Weidetiere auf wiedervernässten Flächen, werden eingeführt und weiterentwickelt.
  24. Paludikulturen auf nassen Moorstandorten werden gefördert.
  25. Beratung und Qualifizierung für Betriebe in Niederungsgebieten werden gestärkt.
  26. Der Wandel zu ökologischen und integrierten Pflanzenschutzverfahren wird aktiv unterstützt.
  27. Betriebe beim Ausstieg aus der Tierhaltung werden beraten und begleitet.
  28. Kleine und mittlere Betriebe werden bei Präventionsmaßnahmen gegen Tierseuchen unterstützt.
  29. Ein regionales Erzeuger-Verbraucher-Netzwerk wird aufgebaut.
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 17
  1. Die Allianz für Gewässerschutz wird zu einem verbindlichen Umsetzungsbündnis mit überprüfbaren Zielen zur Reduktion von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen gemacht.
  2. Über eine Bundesratsinitiative wird angestrebt, allen PFAS-haltigen Pestiziden die Zulassung zu entziehen.
  3. Empfänger öffentlicher Agrargelder müssen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zum Bodenschutz und zur Reduktion von Pestiziden beitragen.
  4. Gewächshäuser sollen vorhandene Wärmequellen nutzen, um den Energieverbrauch zu senken.
  5. Landesförderung für Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft setzt vorrangig messbare Umwelt- und Klimaleistungen voraus.
  6. Geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft müssen den Grundsätzen der Green-IT entsprechen.
  7. Geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft sollen möglichst mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  8. Verbindliche Kooperationsstrukturen werden Voraussetzung für Landesförderung im Bio- und Regionalbereich.
  9. Die Landwirtschaft soll einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten.
  10. Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft wird langfristig deutlich gesenkt.
  11. Neonicotinoide werden verboten.
  12. PFAS als Pflanzenschutzwirkstoffe werden verboten.
  13. Hänge ab 3 Prozent Neigung dürfen nur noch quer zum Hang gepflügt und gedrillt werden.
  14. Für alle Tierhaltungsanlagen werden verbindliche Brandschutzstandards eingeführt.
  15. Tierhaltungsanlagen mit großen Beständen müssen Brandmeldeanlagen haben.
  16. Neue Tierhaltungsanlagen müssen Sprinkleranlagen haben.
  17. Tierhaltungsanlagen müssen Fluchtwege für den gesamten Tierbestand haben.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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