Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 11119
Mehr Geld 6
- Die Nachhaltigkeitsziele in der Landwirtschaft werden über ein System vielfältiger Fördermaßnahmen erreicht.
- Auf Bundesebene wird auf umfangreiche Investitionsprogramme für Betriebe hingewirkt, um die baulichen Herausforderungen im Sinne des Tierwohls zu bewältigen.
- Die EU-Strategien „Farm to Fork“ und „Green Deal“ versetzen die Betriebe über Agrar-Umweltprogramme in die Lage, mit Umwelt- und Klimaschutz Geld zu verdienen.
- Die „Green-Deal“- und „Farm-to-Fork“-Strategien werden gemeinsam mit der europäischen Agrarpolitik gedacht und Umweltleistungen honoriert.
- Für die Weidetierhaltung werden praxisgerechte Förderprogramme aufgelegt.
- Förderprogramme werden gebündelt, die Anreize für Unternehmensnachfolge und Existenzgründungen in Handwerk, Dienstleistungen, Tourismus und Agrarwirtschaft schaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Landwirtschaftliche Betriebe haben unternehmerische Freiheit in ihrer Ausrichtung, unabhängig von konventioneller oder ökologischer Wirtschaftsweise und Haupt- oder Nebenerwerb.
- Der Einsatz digitaler Lösungsansätze wie Precision Farming wird gefördert, um Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz und Tierfutter bedarfsgerecht anzuwenden.
- Für einen Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment) wird sich eingesetzt, um Wettbewerbsnachteile der heimischen Landwirtschaft durch Importe zu vermeiden.
- Die zunehmende Ökologisierung der Landwirtschaft wird für die Betriebe leichter umsetzbar gemacht.
- Das Bau- und Umweltrecht wird geändert, damit Ställe für mehr Tierwohl gebaut und umgebaut werden können.
- Die Agrar-Photovoltaik, also die Kombination von Photovoltaikanlagen mit darunter landwirtschaftlich genutzter Fläche, wird gestärkt und ausgebaut.
- Mit der Landwirtschaft wird die Nutzung von Sammel-Biogasanlagen für Gülle erörtert, um die Landwirtschaft zu stärken und den Grundwasserschutz umzusetzen.
- Das Angebot der Naturschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe bei den lokalen Aktionen und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege wird verdoppelt.
- Die Vermarktung regionaler Erzeugnisse wird weiter gestärkt.
- Digitale Plattformen wie das Gütezeichen Schleswig-Holstein werden unterstützt, damit sich unabhängige Märkte, Hofläden, Erzeugergemeinschaften und lokale Akteure besser vernetzen und ihre Produkte leichter verkaufen können.
- Um ein Unterlaufen der nationalen und europäischen Klimaschutzpolitik durch Importe und daraus entstehende Wettbewerbsnachteile für unsere heimische Landwirtschaft zu vermeiden, setzen wir uns für einen Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment) ein
Weniger Pflichten 3
- Das Bau- und Umweltrecht wird geändert, damit Ställe für mehr Tierwohl gebaut und umgebaut werden können.
- Alle Möglichkeiten der Digitalisierung werden genutzt, um Bürokratie abzubauen, Kontroll- und Antragsverfahren zu vereinfachen und Betriebe zu entlasten.
- Neu- und Umbauten für mehr Tierwohl in Ställen werden rechtlich erleichtert.
Bleibt wie bisher 9
- Die Landwirtschaft bleibt im Land erhalten und wandert nicht ins Ausland ab.
- Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele in der Landwirtschaft wird auf ordnungsrechtliche Auflagen verzichtet.
- Unternehmerische Verantwortung und Betriebsführung landwirtschaftlicher Betriebe bleiben örtlich verankert.
- Die landwirtschaftliche Ausbildung wird weiter gestärkt, damit Betriebe langfristig vor Ort verankert bleiben.
- Eine von bäuerlichen Familienbetrieben geprägte Landwirtschaft mit aktiver Landbewirtschaftung und Nutztierhaltung bleibt erhalten und wird langfristig gesichert.
- Der Zukunftsdialog Landwirtschaft wird fortgeführt und gemeinsam an der Umsetzung gearbeitet.
- Der Ackerstatus von Flächen bleibt erhalten, auch wenn diese temporär anders genutzt werden.
- Die Baumschulwirtschaft in Schleswig-Holstein wird weiter unterstützt.
- Neu- und Umbauten für mehr Tierwohl in Ställen werden weiterhin gefördert.
Ohne klare Richtung 2
Grüne 10720
Mehr Geld 6
- Mit Leitplanken für Agrarmärkte die Grundlage für faire Preise schaffen.
- Die Finanzierung der Umstellung auf Ökolandbau sichern.
- Fördermittel des Landes vorrangig an ökologisch orientierte Betriebe auszahlen.
- Die Ökolandbauprämie erhöhen und ausbauen.
- Landwirtschaftliche Flächen mit hoher Winderosionsgefährdung finanziell und organisatorisch unterstützen.
- Ein eigenständiges Finanzierungsinstrument für den Umbau der Tierhaltung, etwa eine Tierwohlabgabe, einführen.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Die Ökomaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik so ausgestalten, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe und Grünlandbetriebe mit Weidetierhaltung gestärkt werden.
- Das Öko-Landbaugesetz überarbeiten, um Hemmnisse für den Umstieg abzubauen und Beratung aufzubauen.
- Die Fachberatung für den Umstieg auf Ökolandbau ausweiten.
- Betriebe beim Umstieg auf Ökolandbau längerfristig fachkundig begleiten.
- Innovative Techniken in der Landwirtschaft wie Jät-Roboter, digitale Düngeausbringung und KI-gestützte Unkrauterkennung fördern.
- Bewirtschaftungsformen wie Agroforst, humusaufbauende Landnutzung, Paludikulturen und Agriphotovoltaik ausbauen.
- Landwirtschaftliche Flächen mit hoher Winderosionsgefährdung finanziell und organisatorisch unterstützen.
- Die Vielfalt der angebauten Agrarprodukte über Landesprogramme erhöhen.
- Den Übergang zu Formen der landwirtschaftlichen Gemeinwohlökonomie fördern.
- Eine Anlaufstelle auf Landesebene für gemeinwohlorientierte Landwirtschaft schaffen.
- Ein Förder- und Beratungsprogramm für gemeinwohlorientierte Landwirtschaftsformen starten.
- Vielfältiges Saatgut durch mehr staatliche Forschung und Förderung klassischer Zucht langfristig sichern.
- Pflanzen- und Baumschulen bei der Umstellung auf pestizidfreie Verfahren und Abfallreduzierung unterstützen.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- In den Sektoren Industrie, Energie, Mobilität, Bauen und Landwirtschaft präventiv statt nachträglich handeln.
- Die Landwirtschaft in Einklang mit der Natur bringen.
- Landwirtschaftliche Betriebe im Zuge der Agrarwende für kommende Generationen zukunftsfest machen.
- Die Landwirtschaft auf Vielfalt, Artenreichtum und Gesundheit ausrichten.
- Mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Land ökologisch bewirtschaften.
- Eine nachhaltige, sozial- und umweltverträgliche Agrarstruktur stärken.
Mehr Pflichten 9
- Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einschließlich Transport und Schlachtung befürworten.
- Die Agrarpolitik nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ reformieren.
- Die EU-Öko-Verordnung konsequent umsetzen.
- Auch die neue Gentechnik in Landwirtschaft, Wald, Lebensmitteln und Tierhaltung wird abgelehnt.
- Den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent senken.
- Nährstoffe zum Schutz der Gewässer im geschlossenen Kreislauf ausbringen.
- Gewässerrandstreifen künftig frei von Düngemitteln und Pestiziden halten.
- Betriebe mit schwierigen Voraussetzungen sollen in einem ersten Schritt schnellstmöglich die Haltungsstufe 2 erreichen.
- Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe und Schlachthöfe mindestens alle fünf Jahre durchführen.
SPD 57
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Branchenfremden Investoren durch ein gestärktes landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Grenzen setzen.
- Landwirtschaftliche Betriebe durch leistungsfähige Datenverbindungen und rechtliche Grundlagen bei der Digitalisierung unterstützen.
- Weiterbildungs- und Beratungsangebote für landwirtschaftliche Betriebe ausbauen.
- Gemeinsam mit Landwirtschaft und Wissenschaft Zukunftscluster entwickeln.
- Der Landwirtschaft bei der Neuausrichtung profunde Beratung und Begleitung bereitstellen.
Ohne klare Richtung 5
- Die bäuerliche Landwirtschaft zukunftsfest aufstellen.
- Das Risiko in der Landwirtschaft fair verteilen.
- Die nationale Ackerbaustrategie zu einer Landes-Ackerbaustrategie weiterentwickeln.
- Die Landwirtschaft ökologisch verträglich, sozial gerecht, wirtschaftlich rentabel und am Tierwohl orientiert ausrichten.
- Die Produktion nachhaltiger, regionaler Lebensmittel erreichen.
FDP 78
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Das Landesnaturschutzgesetz so ändern, dass Kleinstcampingplätze auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder genehmigungsfähig sind.
- Landwirtschaftliche Betriebe in der Zeit des Wandels unterstützen und ihren Fortbestand sichern.
- Eine garantierte Rückmeldezeit bei Anträgen für Tierwohlställe einführen.
- Digitalisierung und technischen Fortschritt in der Landwirtschaft ermöglichen.
- Eine Imagekampagne für die Landwirtschaft starten, um Fachkräfte zu gewinnen.
Weniger Pflichten 4
- Das Landesnaturschutzgesetz so ändern, dass Kleinstcampingplätze auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder genehmigungsfähig sind.
- Bürokratische Hürden und Dokumentationspflichten in der Landwirtschaft abbauen.
- Das Baurecht beim Ausbau und der Modernisierung von Höfen vereinfachen.
- Digitalisierung und technischen Fortschritt in der Landwirtschaft ermöglichen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Die Entwicklungs- und Ansiedlungspotenziale der Westküste in Tourismus, Landwirtschaft und Energiewirtschaft konsequent nutzen.
- Gemeinsam mit allen Beteiligten bewerten, ob der Nutzen von Freiflächen-Photovoltaik den Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen überwiegt.
- Eine zukunftsorientierte und wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft anstreben.
- Die Agrarpolitik auf eine unternehmerische und vielfältige Landwirtschaft mit unterschiedlichen Betriebsformen ausrichten.
- Perspektiven für den Agrarsektor entwickeln.
- Konventionellen und ökologischen Landbau nicht gegeneinander ausspielen.
SSW 483
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft anstreben, die ressourcenschonend arbeitet und Tierwohl, Biodiversität, Gewässer- und Bodenschutz stärker berücksichtigt.
- Die EU-Agrarförderung grundlegend reformieren und die Förderpolitik ändern.
- Die EU-Agrarzahlungen reformieren.
- Sowohl die konventionelle als auch die ökologische Landwirtschaft unterstützen.
- Wertschöpfung und Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte stärken.
- Naturschutzpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht allein als Aufgabe der Landwirtschaft verstehen.
Mehr Pflichten 4
- Die Biodiversität in der Landwirtschaft stärker berücksichtigen.
- Den Einsatz von Glyphosat im Privat- und im Agrarbereich ausschließen.
- Den Einsatz von Antibiotika, Hormonen und Medikamenten in der Tierproduktion auf ein verantwortliches Maß reduzieren.
- Die EU-Agrarförderung stärker an sozialen und ökologischen Standards ausrichten.
AfD 151
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 4
Linke 414
Mehr Geld 3
- Ein landesweites Wiedervernässungsprogramm für entwässerte Moore mit Entschädigung für landwirtschaftliche Flächen wird aufgelegt.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden honoriert, wenn sie für Grüngürtel zum Artenschutz auf die Bewirtschaftung von Flächen verzichten.
- In die sozial-ökologische Wende in Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus wird vordringlich investiert.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 4
- Die Land- und übrige Wirtschaft verbraucht weniger natürliche Ressourcen.
- Die Massentierhaltung wird langfristig verboten.
- Landwirtschafts- und Schlachtbetriebe werden zur Verhinderung von Tierquälerei besser kontrolliert.
- Das Einbringen gentechnisch veränderter Organismen in landwirtschaftliche Kreisläufe wird verboten.
FW 524
Mehr Geld 2
- Landwirtschaftliche Betriebe sollen beim Umbau von Produktions- und Haltungsweisen durch Planungssicherheit und leichteren Zugang zu langfristigen Förderkrediten unterstützt werden.
- Die Haltungsbedingungen von Nutztieren sollen durch stärkere Förderung der bäuerlichen und ökologischen Landwirtschaft deutlich verbessert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Eine flächendeckende, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft und die Familienbetriebe sollen erhalten und gestärkt werden.
- Landwirtschaftliche Betriebe sollen beim Umbau von Produktions- und Haltungsweisen durch Planungssicherheit und leichteren Zugang zu langfristigen Förderkrediten unterstützt werden.
- Der ökologische Landbau soll ausgebaut werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 5
- Eine weitere Industrialisierung der Landwirtschaft wird abgelehnt.
- Schleswig-Holstein soll mittelfristig gentechnikfrei werden.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll durch umweltfreundliche Alternativen reduziert werden.
- Die Nutztierzucht soll stärker auf Mehrnutzungsrassen und Lebensleistung statt auf einseitige Höchstleistung ausgerichtet werden.
- Sauberes Trinkwasser soll durch wirksamen Grundwasserschutz und umweltgerechte Nährstoffbewirtschaftung in der Landwirtschaft als öffentliches Gut erhalten werden.
Koalitionsvertrag 32036
Mehr Geld 11
- Auf Bundesebene wird auf rasche umfangreiche Investitionsprogramme für schweinehaltende Betriebe hingewirkt.
- Der Umbau der Tierhaltung wird über Agrarinvestitionsprogramme ausreichend gefördert.
- Auf Bundesebene wird ein eigenständiges Finanzierungsinstrument wie eine Tierwohlabgabe angestrebt.
- Umweltleistungen der Landwirtschaft werden angemessen honoriert.
- Klimaschonende und klimaangepasste Landwirtschaft wird honoriert.
- Naturschutzberatung und Förderkatalog für die Landwirtschaft werden ausgeweitet.
- Eco-Schemes und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sollen nach einer Evaluierung ein attraktives Angebot für alle Betriebstypen, insbesondere Weidemilch- und Ökobetriebe, bieten.
- Das DVL-Punktemodell wird über Modellprojekte zu einer Gemeinwohlprämie weiterentwickelt.
- Die Wertschöpfung robuster Nutztierrassen und alter Sorten wird verbessert.
- Das Förderprogramm für Bienenzuchterzeugnisse wird fortgeführt und angemessen ausgestattet.
- Der DigiBonus II wird auf bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft ausgedehnt.
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Die überwiegend familiengeführten, örtlich verankerten landwirtschaftlichen Betriebe werden bei der Bewältigung künftiger Herausforderungen unterstützt.
- Vermarktungsstrukturen für regionale landwirtschaftliche Produkte werden gestärkt.
- Innovative Agrartechniken wie Jätroboter, digitale Düngeausbringung oder KI-gestützte Unkrauterkennung werden gefördert.
- Die Digitalisierung in der Landwirtschaft wird unterstützt, damit öffentliche Daten für die Betriebsplanung nutzbar sind.
- Die Landwirtschaft wird bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen unterstützt.
- Die Landwirtschaft soll mit Begleitung des Kompetenzzentrums an den Klimawandel angepasst werden.
- Das nachhaltige Wirtschaftsdüngermanagement in der Tierhaltung wird gestärkt.
- Verfahren zur besseren Transportwürdigkeit von Wirtschaftsdünger und neue Lagerungs- und Ausbringungsverfahren gegen Stickstoffverluste werden erprobt.
- Der Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe soll verdoppelt werden.
- Gute Agrarböden sollen vorrangig landwirtschaftlich genutzt werden.
- Digitale Plattformen wie das Gütezeichen Schleswig-Holstein zur Vernetzung lokaler Anbieter werden unterstützt.
- Das Gütezeichen wird um weitere Produkte wie Rindermast ergänzt.
- Naturschutzberatung und Förderkatalog für die Landwirtschaft werden ausgeweitet.
- Modellprojekte für eine grundwassernahe Grünlandbewirtschaftung werden entwickelt.
- Das Beratungsangebot für Gemüsebetriebe wird ausgebaut.
- Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu Direktvertrieb, solidarischer Landwirtschaft, Bürgeraktien, Genossenschaften und Tourismuskooperationen wird stärker begleitet.
- Der Gartenbau, etwa die Baumschulproduktion, wird bei der Umstellung auf umweltschonende Verfahren unterstützt.
- Die Zucht robuster Nutztierrassen und alter Pflanzen-, Gemüse- und Obstsorten wird gefördert.
- Die Baumschulwirtschaft wird bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unterstützt, der Dialog wird fortgesetzt.
- Deutliche Anreize für Unternehmensnachfolge und Existenzgründungen in Handwerk, Dienstleistungen, Tourismus und Agrarwirtschaft werden geschaffen.
- Projekte zur Relokalisierung der Rohstoffproduktion, etwa von Hafer, Jute und Hanf, werden unterstützt.
- Der DigiBonus II wird auf bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft ausgedehnt.
Weniger Pflichten 5
- Ein vereinfachtes Baurecht für Tierwohlställe wird geschaffen.
- Steht das Immissionsschutzrecht dieser Tierhaltung entgegen, werden auf Bundes- und EU-Ebene emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht angestrebt.
- Durch Digitalisierung werden Bürokratie abgebaut sowie Kontroll- und Antragsverfahren für Agrarbetriebe vereinfacht.
- In Roten Gebieten sollen düngerechtliche Auflagen für besonders gewässerschonende Betriebe differenziert werden können.
- Geprüft wird eine Flexibilisierung der Vertragslaufzeit von Agrarumweltmaßnahmen.
Bleibt wie bisher 5
- Bundes- und EU-Standards für die Landwirtschaft werden nicht weiter verschärft, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern.
- Die tierische Produktion soll unter hohen Standards im Land gehalten und ihre Abwanderung ins Ausland verhindert werden.
- Eine Vorlandbeweidung über das bisherige Maß von etwa 50 Prozent hinaus wird ausgeschlossen.
- Eine von bäuerlichen Familienbetrieben geprägte, klimagerechte Landwirtschaft mit Nutztierhaltung wird erhalten und gesichert.
- Hochwertige Ackerböden sollen vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben.
Ohne klare Richtung 15
- Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft.
- Die heimische Landwirtschaft wird unterstützt, ob konventionell oder ökologisch, im Haupt- oder Nebenerwerb.
- Familiengeführte Agrarbetriebe werden bei Ernährungssicherheit, Klima-, Gewässer- und Naturschutz, Biodiversität, Tierwohl und Energieerzeugung unterstützt.
- Die Landwirtschaft soll gute Wettbewerbsbedingungen haben.
- Die Tierwohlstandards werden EU-weit harmonisiert.
- Eine akzeptable Koexistenz von Nutztierhaltung und Wildtieren wird angestrebt.
- Die Vermarktung regionaler Erzeugnisse wird gestärkt.
- Die Ökologisierung der Landwirtschaft wird für die Betriebe leichter umsetzbar gemacht.
- Eine möglichst flächendeckende Weidetierhaltung wird angestrebt.
- Die Rahmenbedingungen für Paludikulturen, vielseitige Fruchtfolgen und Agroforst werden weiterentwickelt.
- Der Gemüseanbau im Land wird gestärkt und ausgeweitet.
- Regionale Vermarktungsstrukturen für Gemüse werden gestärkt.
- Eine neue Eiweißstrategie soll den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen wettbewerbsfähig machen.
- Der Baumschulstandort Schleswig-Holstein wird unterstützt.
- Mit der Landwirtschaft wird die Nutzung von Sammel-Biogasanlagen für Gülle erörtert, um die Landwirtschaft zu stärken und das Grundwasser zu schützen.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 171640
Mehr Geld 7
- Der Vertragsnaturschutz wird auskömmlich finanziert.
- Beratung, Investitionsförderung, Modellbetriebe, Planungshilfen und Forschungsförderung werden ausgebaut.
- Der Vertragsnaturschutz wird auskömmlich finanziert und weiterentwickelt.
- Förderprogramme für Betriebe, die aus der Tierhaltung aussteigen wollen, werden unterstützt.
- Investitionen in neue Produktionsformen und regionale Wertschöpfungsketten für pflanzliche Produkte werden gefördert.
- Die Regionen erhalten eine verlässliche Förderung, die in Gemeinden, auf Höfen und in Initiativen vor Ort ankommt.
- Eine Neuausrichtung der europäischen Agrar- und Strukturförderung wird unterstützt, wo sie öffentliche Leistungen für Klima, Biodiversität, Tierwohl und lebendige Dörfer stärker honoriert.
Mehr Rechte oder Angebote 29
- Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden mit gezielten Qualifizierungsangeboten beim Nährstoffmanagement unterstützt.
- Der Anbau von Agroforstsystemen wird gefördert.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden mit einer landesweiten Hofbörse bei der Hofnachfolge unterstützt.
- Der Vertragsnaturschutz wird auf mindestens 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet.
- Ökologische und konventionelle Landwirtschaft werden bei der Agrarwende unterstützt.
- Landwirtschaftliche Betriebe, die Gewässerrandstreifen anlegen, Pestizide reduzieren, Blühstreifen einrichten oder in Bodengesundheit investieren, erhalten einen Vorteil.
- Die Wertschöpfungsketten des regionalen Gemüseanbaus im Land werden gestärkt.
- Vielfältige Ackerkulturen, insbesondere der heimische Eiweißpflanzenanbau, werden deutlich stärker gefördert.
- Agroforstsysteme werden vom Pilotansatz in die Fläche gebracht.
- Beratung, Investitionsförderung, Modellbetriebe, Planungshilfen und Forschungsförderung werden ausgebaut.
- Die Nachnutzung von Industriebrachen und Leerständen für Vertical Farming wird gefördert.
- Pilotprojekte für Vertical Farming im Land werden unterstützt.
- Innovative Agrartechnologien, die Pestizide und Dünger reduzieren, Ressourcen schonen oder dem Tierschutz dienen, werden gefördert.
- Neue Agrartechnologien sollen auch kleineren Betrieben zugänglich werden.
- Ein Pilotprogramm zur koordinierten regionalen Marktorganisation nach Art. 210a der EU-Marktorganisationsverordnung wird aufgelegt.
- Neu geschaffene Stellen für regionale Wertschöpfungskettenmanager bringen Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Verpflegung zusammen und unterstützen Kooperationen.
- Unterschiedliche landwirtschaftliche Betriebsformen und -größen werden gefördert.
- Solidarische Landwirtschaft und Genossenschaften werden unterstützt.
- Ein Agrarstrukturgesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur wird eingeführt.
- Selbstständig wirtschaftende bäuerliche Betriebe werden gesichert und gefördert.
- Das Projekt „Partnerbetriebe Naturschutz“ wird gestartet.
- Programme für naturnahe, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, etwa große Weidetiere auf wiedervernässten Flächen, werden eingeführt und weiterentwickelt.
- Paludikulturen auf nassen Moorstandorten werden gefördert.
- Beratung und Qualifizierung für Betriebe in Niederungsgebieten werden gestärkt.
- Der Wandel zu ökologischen und integrierten Pflanzenschutzverfahren wird aktiv unterstützt.
- Betriebe beim Ausstieg aus der Tierhaltung werden beraten und begleitet.
- Kleine und mittlere Betriebe werden bei Präventionsmaßnahmen gegen Tierseuchen unterstützt.
- Ein regionales Erzeuger-Verbraucher-Netzwerk wird aufgebaut.
Weniger Pflichten 5
- Nachweis und Wirksamkeit landwirtschaftlicher Umweltleistungen werden mit einfachen Verfahren ohne zusätzliche Bürokratie verbunden.
- Antrags-, Genehmigungs-, Dokumentations- und Kontrollverfahren in der Landwirtschaft werden vereinfacht.
- Doppelte Nachweispflichten in der Landwirtschaft werden abgebaut.
- Für kombinierte oder saisonale Anbindehaltung werden Übergangsfristen eingeführt.
- Bürokratische Hürden beim Anbau und der Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe werden auf Landesebene und über den Bundesrat abgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
- Die Landwirtschaft soll die Ernährung sichern und die Umwelt schützen.
- Die Düngeverordnung wird verursachergerecht ausgerichtet.
- Eine gemeinsame Strategie verbindet nachhaltige Transformation der Landwirtschaft mit wirtschaftlich tragfähigen Betrieben, regionalen Wertschöpfungsketten und gutem Essen für alle.
- Die Eiweißpflanzenstrategie des Landes wird weiterentwickelt und ausgebaut.
- Regionale Agrarbetriebe sollen in fairen Marktstrukturen auf Augenhöhe mit Handel und Außer-Haus-Versorgung verhandeln können.
- Kleinere und mittlere Agrarbetriebe werden gestärkt.
- Menschen sollen künftig den Einstieg in die Landwirtschaft wagen können und bestehende Betriebe gut übergeben werden.
- Naturschutz und Landwirtschaft werden zusammen gedacht.
- Landschaftspflegehöfe und Betriebe, die Naturschutz und Landwirtschaft verbinden, werden gezielt gestärkt.
- Der ökologische Landbau gilt als zentrales Element einer klima- und umweltschonenden Landwirtschaft.
- Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen wird auf 30 Prozent erhöht.
- Die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moore soll mit wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe verbunden werden.
Mehr Pflichten 17
- Die Allianz für Gewässerschutz wird zu einem verbindlichen Umsetzungsbündnis mit überprüfbaren Zielen zur Reduktion von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen gemacht.
- Über eine Bundesratsinitiative wird angestrebt, allen PFAS-haltigen Pestiziden die Zulassung zu entziehen.
- Empfänger öffentlicher Agrargelder müssen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zum Bodenschutz und zur Reduktion von Pestiziden beitragen.
- Gewächshäuser sollen vorhandene Wärmequellen nutzen, um den Energieverbrauch zu senken.
- Landesförderung für Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft setzt vorrangig messbare Umwelt- und Klimaleistungen voraus.
- Geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft müssen den Grundsätzen der Green-IT entsprechen.
- Geförderte digitale Lösungen in der Landwirtschaft sollen möglichst mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Verbindliche Kooperationsstrukturen werden Voraussetzung für Landesförderung im Bio- und Regionalbereich.
- Die Landwirtschaft soll einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten.
- Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft wird langfristig deutlich gesenkt.
- Neonicotinoide werden verboten.
- PFAS als Pflanzenschutzwirkstoffe werden verboten.
- Hänge ab 3 Prozent Neigung dürfen nur noch quer zum Hang gepflügt und gedrillt werden.
- Für alle Tierhaltungsanlagen werden verbindliche Brandschutzstandards eingeführt.
- Tierhaltungsanlagen mit großen Beständen müssen Brandmeldeanlagen haben.
- Neue Tierhaltungsanlagen müssen Sprinkleranlagen haben.
- Tierhaltungsanlagen müssen Fluchtwege für den gesamten Tierbestand haben.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht