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Landwirtschaftliche Betriebe

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU HE 11141
Mehr Geld 18
  1. Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden, wo möglich, abgebaut.
  2. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben intensive Beratung und Unterstützung aus der Investitionsförderung.
  3. Schränken andere staatliche Ebenen die Flächennutzung ein, braucht es einen fair berechneten Erschwernisausgleich.
  4. Ein Nachfolgeprogramm für vielfältige Ackerbaukulturen steht im Mittelpunkt der Agrarförderung.
  5. Ein attraktives Angebot für den Anbau alternativer Energiepflanzen steht im Mittelpunkt der Agrarförderung.
  6. Eine passgenaue einzelbetriebliche Investitionsförderung steht im Mittelpunkt der Agrarförderung.
  7. Neben der allgemeinen Investitionsförderung gibt es Sondertöpfe für besondere Herausforderungen, etwa Tierhaltung, weniger Pflanzenschutzmittel, Düngung und Insektenschutz.
  8. Investitionen in Lagerkapazität und Ausbringtechnik für Düngemittel werden unterstützt, um die Belastung der Gewässer zu senken.
  9. Digitale Infrastruktur, praxisnahe Beratung, Wissenstransfer und die Förderung nötiger Investitionen sollen in der Landwirtschaft miteinander verbunden werden.
  10. Anbau moderner Züchtungen sowie von Kräutern, Nutzhanf, medizinischem Cannabis und neuen Energiepflanzen wird durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
  11. Carbon Farming, Agro-Photovoltaik und Agroforst auf Grenzertragsstandorten werden durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
  12. Biomasse als nachhaltige Energieerzeugung wird weiter gestärkt, weil sie regenerative Versorgung und zusätzliches Einkommen für Betriebe bietet.
  13. Ein Sonderprogramm der Agrarförderung steigert die Vielfalt beim Einsatz der angebauten Pflanzen.
  14. Die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe wird honoriert.
  15. Mehr Tierschutz in den Ställen wird honoriert.
  16. Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden abgebaut, wo das möglich ist.
  17. Die Förderung des Steillagenweinbaus wird weiter erhöht, und Weinbergsbrachen werden reaktiviert.
  18. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz sollen deutlich erhöht werden.
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Land- und Forstwirtschaft wird unterstützt, die Produktionsmethoden an ein verändertes Klima anzupassen.
  2. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben intensive Beratung und Unterstützung aus der Investitionsförderung.
  3. Ersatzgelder dürfen nicht dazu dienen, produktive land- oder forstwirtschaftliche Flächen aufzukaufen oder aus der Nutzung zu nehmen.
  4. Die mittelständische, familienbetriebene bäuerliche Landwirtschaft erhält besondere Unterstützung.
  5. Die Strukturen der Ökomodellregion werden zu einer Regio-Modellregion weiterentwickelt, die auch konventionelle Betriebe und deren regionale Erzeugung besser einbindet.
  6. Die Landwirtschaft erhält Unterstützung, um ihre Ziele bei der Minderung des Treibhausgasausstoßes unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rolle zu erreichen.
  7. Land- und Forstwirtschaft werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
  8. Forschung und Wissenstransfer zur Anpassung an den Klimawandel werden intensiviert.
  9. Maßnahmen zur Prävention von Klimarisiken in Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
  10. Maßnahmen zur Risikostreuung und Versicherungslösungen für Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
  11. Im neuen Agrarumweltprogramm entstehen Angebote für produktionsintegrierte und praxistaugliche Bausteine.
  12. Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für eine noch tierwohlgerechtere Haltung aufgelegt.
  13. Eine Innovationsoffensive fördert modernste Technik im digitalen Ackerbau, im integrierten Pflanzenschutz und bei der präzisen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
  14. Das Messstellennetz zur Grundwasserüberwachung wird ausgebaut, damit rote Gebiete der Düngeverordnung schneller und verursachergerecht genauer abgegrenzt werden.
  15. Die Digitalisierung wird für die Landwirtschaft nutzbar gemacht und vorangebracht.
  16. Digitale Infrastruktur, praxisnahe Beratung, Wissenstransfer und die Förderung nötiger Investitionen sollen in der Landwirtschaft miteinander verbunden werden.
  17. Anbau moderner Züchtungen sowie von Kräutern, Nutzhanf, medizinischem Cannabis und neuen Energiepflanzen wird durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
  18. Carbon Farming, Agro-Photovoltaik und Agroforst auf Grenzertragsstandorten werden durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
  19. Kleine güllegeleitete Anlagen auf familiengeführten Höfen werden besonders unterstützt.
  20. Die Modernisierung der Betriebe wird unterstützt, damit mehr Tierhaltung möglich wird.
  21. Für landwirtschaftliche Betriebe wird Investitionssicherheit geschaffen.
  22. Die Automatisierung in Milchviehbetrieben wird unterstützt.
  23. Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden abgebaut, wo das möglich ist.
  24. Eine kooperative Ackerbaustrategie zusammen mit der Eiweißstrategie soll Lösungen für regionale Lebensmittel und Rohstoffe, für Bodenqualität, Artenvielfalt und vielfältige Fruchtfolgen bringen.
  25. Wettbewerbsfähigkeit und Absatz der Weinbaubetriebe werden gestärkt, unter anderem durch Unterstützung von Marketingkonzepten.
  26. Die Förderung des Steillagenweinbaus wird weiter erhöht, und Weinbergsbrachen werden reaktiviert.
  27. Fachliche Beratung, Fortbildung und Forschung unterstützen die Weinbaubetriebe.
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 1
AfD HE ​25
SPD HE 267
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
Grüne HE 1107
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 1
FDP HE ​512
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
FW HE 5414
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 7
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 2
Linke HE 985
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 3
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
Koalitionsvertrag 11838
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Landwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit, Tierwohl und Naturschutz zu verbinden.
  2. Die Landwirtschaft erhält einen festen Platz im Kabinett.
  3. Programme zur Extremwettervorsorge für Kommunen, Land- und Forstwirtschaft und Privathaushalte werden weiterentwickelt.
  4. Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Nachhaltigkeit, Tierwohl und dem Schutz von Natur und Biodiversität unterstützt.
  5. Die Ökomodellregionen werden weiterentwickelt und konventionelle Betriebe besser eingebunden.
  6. Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe werden auch bei Existenzsicherung und Betriebsübernahme gestärkt.
  7. Die Landwirtschaft wird bei Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.
  8. Land- und Forstwirtschaft werden bei der Anpassung ihrer Produktionsmethoden an das veränderte Klima unterstützt.
  9. Maßnahmen zu Prävention, Risikostreuung und Versicherungslösungen in der Landwirtschaft werden unterstützt.
  10. Im neuen Agrarumweltprogramm werden produktionsintegrierte und praxistaugliche Bausteine angeboten.
  11. Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für tierwohlgerechtere Haltung eingeleitet.
  12. Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Diversifizierung und neuen Ertragswegen unterstützt.
  13. Ein praxisorientiertes Netzwerk zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe wird neu errichtet.
  14. Zur Ausweitung der Tierhaltung wird die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt.
  15. Die Investitionssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe kann über vertraglich abgesicherte Veränderungsmoratorien hergestellt werden.
  16. Die Automatisierung in der Milchviehhaltung wird unterstützt, weil sie auch dem Tierwohl dient.
  17. Im Rahmen der Umsetzung des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für tierwohlgerechtere Haltung gestartet.
  18. Regionale Marketingkonzepte für den Weinbau werden unterstützt.
  19. Weinbergsbrachen werden reaktiviert.
  20. Fachliche Beratung, Fortbildung und Forschung für Weinbaubetriebe werden unterstützt.
  21. Der Entzug landwirtschaftlicher Flächen soll durch naturschutzrechtlichen Ausgleich, wirkungsvollen Ökopunktehandel sowie produktionsintegrierte Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeld drastisch reduziert werden.
  22. Die Möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes werden genutzt, um den Entzug landwirtschaftlicher Flächen aus der Bewirtschaftung zu begrenzen.
  23. Agri-PV und Photovoltaik auf versiegelten Flächen werden vorgesehen.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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