Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU HE 11141
Mehr Geld 18
- Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden, wo möglich, abgebaut.
- Landwirtschaftliche Betriebe erhalten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben intensive Beratung und Unterstützung aus der Investitionsförderung.
- Schränken andere staatliche Ebenen die Flächennutzung ein, braucht es einen fair berechneten Erschwernisausgleich.
- Ein Nachfolgeprogramm für vielfältige Ackerbaukulturen steht im Mittelpunkt der Agrarförderung.
- Ein attraktives Angebot für den Anbau alternativer Energiepflanzen steht im Mittelpunkt der Agrarförderung.
- Eine passgenaue einzelbetriebliche Investitionsförderung steht im Mittelpunkt der Agrarförderung.
- Neben der allgemeinen Investitionsförderung gibt es Sondertöpfe für besondere Herausforderungen, etwa Tierhaltung, weniger Pflanzenschutzmittel, Düngung und Insektenschutz.
- Investitionen in Lagerkapazität und Ausbringtechnik für Düngemittel werden unterstützt, um die Belastung der Gewässer zu senken.
- Digitale Infrastruktur, praxisnahe Beratung, Wissenstransfer und die Förderung nötiger Investitionen sollen in der Landwirtschaft miteinander verbunden werden.
- Anbau moderner Züchtungen sowie von Kräutern, Nutzhanf, medizinischem Cannabis und neuen Energiepflanzen wird durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
- Carbon Farming, Agro-Photovoltaik und Agroforst auf Grenzertragsstandorten werden durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
- Biomasse als nachhaltige Energieerzeugung wird weiter gestärkt, weil sie regenerative Versorgung und zusätzliches Einkommen für Betriebe bietet.
- Ein Sonderprogramm der Agrarförderung steigert die Vielfalt beim Einsatz der angebauten Pflanzen.
- Die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe wird honoriert.
- Mehr Tierschutz in den Ställen wird honoriert.
- Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden abgebaut, wo das möglich ist.
- Die Förderung des Steillagenweinbaus wird weiter erhöht, und Weinbergsbrachen werden reaktiviert.
- Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz sollen deutlich erhöht werden.
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Land- und Forstwirtschaft wird unterstützt, die Produktionsmethoden an ein verändertes Klima anzupassen.
- Landwirtschaftliche Betriebe erhalten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben intensive Beratung und Unterstützung aus der Investitionsförderung.
- Ersatzgelder dürfen nicht dazu dienen, produktive land- oder forstwirtschaftliche Flächen aufzukaufen oder aus der Nutzung zu nehmen.
- Die mittelständische, familienbetriebene bäuerliche Landwirtschaft erhält besondere Unterstützung.
- Die Strukturen der Ökomodellregion werden zu einer Regio-Modellregion weiterentwickelt, die auch konventionelle Betriebe und deren regionale Erzeugung besser einbindet.
- Die Landwirtschaft erhält Unterstützung, um ihre Ziele bei der Minderung des Treibhausgasausstoßes unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rolle zu erreichen.
- Land- und Forstwirtschaft werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
- Forschung und Wissenstransfer zur Anpassung an den Klimawandel werden intensiviert.
- Maßnahmen zur Prävention von Klimarisiken in Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
- Maßnahmen zur Risikostreuung und Versicherungslösungen für Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
- Im neuen Agrarumweltprogramm entstehen Angebote für produktionsintegrierte und praxistaugliche Bausteine.
- Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für eine noch tierwohlgerechtere Haltung aufgelegt.
- Eine Innovationsoffensive fördert modernste Technik im digitalen Ackerbau, im integrierten Pflanzenschutz und bei der präzisen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
- Das Messstellennetz zur Grundwasserüberwachung wird ausgebaut, damit rote Gebiete der Düngeverordnung schneller und verursachergerecht genauer abgegrenzt werden.
- Die Digitalisierung wird für die Landwirtschaft nutzbar gemacht und vorangebracht.
- Digitale Infrastruktur, praxisnahe Beratung, Wissenstransfer und die Förderung nötiger Investitionen sollen in der Landwirtschaft miteinander verbunden werden.
- Anbau moderner Züchtungen sowie von Kräutern, Nutzhanf, medizinischem Cannabis und neuen Energiepflanzen wird durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
- Carbon Farming, Agro-Photovoltaik und Agroforst auf Grenzertragsstandorten werden durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
- Kleine güllegeleitete Anlagen auf familiengeführten Höfen werden besonders unterstützt.
- Die Modernisierung der Betriebe wird unterstützt, damit mehr Tierhaltung möglich wird.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird Investitionssicherheit geschaffen.
- Die Automatisierung in Milchviehbetrieben wird unterstützt.
- Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden abgebaut, wo das möglich ist.
- Eine kooperative Ackerbaustrategie zusammen mit der Eiweißstrategie soll Lösungen für regionale Lebensmittel und Rohstoffe, für Bodenqualität, Artenvielfalt und vielfältige Fruchtfolgen bringen.
- Wettbewerbsfähigkeit und Absatz der Weinbaubetriebe werden gestärkt, unter anderem durch Unterstützung von Marketingkonzepten.
- Die Förderung des Steillagenweinbaus wird weiter erhöht, und Weinbergsbrachen werden reaktiviert.
- Fachliche Beratung, Fortbildung und Forschung unterstützen die Weinbaubetriebe.
Weniger Pflichten 6
- Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden, wo möglich, abgebaut.
- Für besonders gewässerschonend arbeitende landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmeregelungen angestrebt.
- Anbau moderner Züchtungen sowie von Kräutern, Nutzhanf, medizinischem Cannabis und neuen Energiepflanzen wird durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
- Carbon Farming, Agro-Photovoltaik und Agroforst auf Grenzertragsstandorten werden durch Beratung, Netzwerke, entgegenkommende Genehmigungen und passende Förderung unterstützt.
- Genehmigungen landwirtschaftlicher Bauten sollen praxistauglich werden, insbesondere bei TA Luft, TA Lärm und der Industrieemissionsrichtlinie, und den gewachsenen Strukturen entsprechen.
- Bürokratische Hindernisse und Einschränkungen der landwirtschaftlichen Förderung werden abgebaut, wo das möglich ist.
Bleibt wie bisher 6
- Umfassende pauschale Flächenstilllegungen, wie sie in Brüssel erwogen werden, werden entschieden abgelehnt.
- Die mittelständische, familienbetriebene bäuerliche Landwirtschaft soll in Hessen weiterhin führend bleiben.
- Pauschale ordnungsrechtliche Vorgaben und staatlich angeordnete Flächenstilllegungen werden abgelehnt.
- Projekte wie Tag des offenen Hofes, Bauernhof als Klassenzimmer und Urlaub auf dem Bauernhof werden fortgesetzt.
- Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird beibehalten.
- Die Pheromonförderung des Landes wird beibehalten, nachdem sie den Insektizideinsatz flächendeckend stark reduziert hat.
Ohne klare Richtung 5
- Land- und Forstwirtschaft soll die Chancen eines veränderten Klimas nutzen können.
- Konventionelle und ökologische Landwirtschaft gelten als gleichwertig.
- Hessische Milchviehbetriebe bleiben für den Agrarstandort und die Kulturlandschaft von großer Bedeutung.
- Die Entwicklung der Milchviehbetriebe wird durch praxistaugliche Rahmenbedingungen vorangetrieben.
- Bei der Fortsetzung der Weidetierhaltung liegt ein besonderes Gewicht auf der regionalen Vermarktung der Produkte.
AfD HE 25
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
SPD HE 267
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe werden gestärkt, auch bei Existenzsicherung und Betriebsübernahme.
- Der Aufbau neuer landwirtschaftlicher Betriebe wird unterstützt.
- Die solidarische Landwirtschaft von Produzenten und Konsumenten wird unterstützt.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden beim Einsatz digitaler Technologien durch Beratungsangebote unterstützt.
- Ein praxisorientiertes Netzwerk zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe wird neu errichtet.
- Neue Regenwasserspeicher zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen werden gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
- Die absehbaren Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit, Land- und Forstwirtschaft, Natur, Wasser und Infrastruktur in Hessen werden berücksichtigt.
- Die Landwirtschaft soll in ökologisch verträglichen Stoffkreisläufen leistungsfähig sichere und gesunde Lebensmittel erzeugen können.
- Dem Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe wird entgegengewirkt.
Grüne HE 1107
Mehr Geld 4
- Landwirtschaftliche Existenzgründungen sowie soziale, solidarische und gemeinwohlorientierte Landwirtschaft erhalten Förder- und Beratungsangebote.
- Regionale Wertschöpfungsketten von Erzeugung bis Vermarktung werden, etwa durch Gründungs- und Investitionsförderung, gestärkt, um dem Höfesterben entgegenzutreten.
- In öffentlichen Einrichtungen werden verstärkt regionale und ökologische Produkte einschließlich Umstellungsware eingesetzt.
- Tierfreundliche Außenklimaställe für Betriebe mit höchstens zwei Großvieheinheiten je Hektar werden gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Forschung, Förderung und Beratung, etwa zu klimarobustem Saatgut, regenerativem Anbau und Agroforst, werden auf das 30-Prozent-Ziel für Ökolandbau ausgerichtet.
- Landwirtschaftliche Existenzgründungen sowie soziale, solidarische und gemeinwohlorientierte Landwirtschaft erhalten Förder- und Beratungsangebote.
- Die Hessische Landgesellschaft soll verstärkt Land für landwirtschaftliche Existenzgründungen bevorraten und vergeben.
- Innovative Lösungen der Agrarsystemforschung werden über Reallabore in die Praxis überführt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
- Bis 2030 sollen 30 Prozent der Landwirtschaft ökologisch sein.
- Die Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Energiegewinnung soll in Win-win-Situationen umgewandelt werden.
- Die Landwirtschaft soll in allen Bereichen nachhaltig und zukunftsfähig werden und bäuerliche Strukturen werden gestärkt.
- Im Agrarbereich wird auf die Stärkung der regionalen Landwirtschaft und eine hohe Vielfalt und Qualität der Erzeugnisse gesetzt.
- Bis 2030 sollen 30 Prozent Ökolandbau erreicht werden.
- Die gesamte Landwirtschaft in Hessen soll nachhaltiger werden.
- Nachhaltige Wassernutzungskonzepte in der Landwirtschaft werden gefördert.
- Initiativen zur Erzeugung gentechnikfreier heimischer Eiweißfuttermittel werden ergriffen.
FDP HE 512
Mehr Geld 4
- Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe für Klimaschutz, Artenvielfalt, Umwelt- und Gewässerschutz und Landschaftspflege werden vergütet.
- Für die Vergütung von Umwelt- und Landschaftsleistungen der Landwirtschaft werden tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt.
- Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird mit Schwerpunkt auf digitaler Technik und Tierwohlställen deutlich aufgestockt.
- Bei Biberschäden in Landwirtschaft und Fischzucht werden Ausgleichszahlungen ermöglicht.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Pilotprojekte zur vertikalen Landwirtschaft werden angestoßen.
- Landwirtschaftliche Erzeuger werden mit Verarbeitern und Lebensmitteleinzelhandel vernetzt, um neue Wertschöpfungsketten zu stärken.
- Die Landwirtschaft wird beim effizienten Einsatz von Nährstoffen unterstützt.
- Die Landwirtschaft wird auf dem Weg zu mehr Tierwohl, Biodiversität und umweltschonenden Technologien unterstützt.
- Die Agrarförderung richtet sich unabhängig von Produktionsweise und Betriebsgröße allein nach sachlichen Zielen.
- Die Land- und Ernährungswirtschaft wird bei Erzeugung und Vermarktung von Spezialitäten und Produkten mit geschützter Herkunft stärker unterstützt.
- Bei Konflikten mit Bibern werden Präventivmaßnahmen gefördert.
- Bei Biberschäden in Landwirtschaft und Fischzucht werden Ausgleichszahlungen ermöglicht.
- Experimentierfelder und Farm Innovation Hubs erproben die Landwirtschaft von morgen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Der Ökolandbau wird entlang der Nachfrage weiterentwickelt.
- Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung tierischer Produkte in Hessen werden gestärkt.
- Sensoren, Drohnen- und Satellitendaten sollen die Effizienz im Pflanzenbau steigern.
- Herausforderungen der Landwirtschaft werden mit Innovationen, neuen Technologien und wissenschaftlichem Fortschritt gelöst.
FW HE 5414
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Agri-Photovoltaik soll gefördert werden, wobei die landwirtschaftliche Nutzung um höchstens 15 Prozent verringert wird.
- Digitalisierung in der Landwirtschaft erfolgt nur ohne Vernetzung und Überwachung der Betriebe.
- Das Flächenmonitoring per Sentinel-Satelliten mit KI-Auswertung wird infrage gestellt.
- Landwirtschaftliche Flächen werden nur mit Augenmaß verbraucht, die Landwirtschaft hat Vorrang.
- Der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen wird eingestellt, statt ihn durch weitere Flächen für Naturschutz auszugleichen.
- Die artgerechte Weiterentwicklung der Tierhaltung darf kleinbäuerliche Betriebe gegenüber großen gewerblichen Anlagen nicht benachteiligen.
- Kleinere tierhaltende Betriebe, besonders in naturräumlich benachteiligten Regionen, erhalten wissenschaftliche Begleitung und Förderung.
- Für einen bewussteren Fleischkonsum wird geworben.
Weniger Pflichten 7
- Die Düngeverordnung 2017 wird zurückgenommen.
- Düngen wird bei Frostgare erlaubt.
- Sperrzeiten für das Düngen werden flexibler an Witterung und örtliche Gegebenheiten angepasst.
- Verschärfungen gegenüber der Düngeverordnung 2006 müssen durch Daten eines flächendeckenden Messstellennetzes begründet sein, das landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Einträge unterscheidet.
- Verschärfungen des Düngerechts bleiben auf tatsächlich belastete Gebiete begrenzt.
- Digitalisierung in der Landwirtschaft erfolgt nur ohne Vernetzung und Überwachung der Betriebe.
- Das Flächenmonitoring per Sentinel-Satelliten mit KI-Auswertung wird infrage gestellt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 3
Linke HE 985
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die bäuerliche Direktvermarktung wird gezielt gestützt.
- Freiflächen-Photovoltaik auf Agrarflächen muss als Agri-PV eine volle landwirtschaftliche Weiternutzung ermöglichen.
- Die Landesentwicklung wird neu auf regionale Wertschöpfung und Vermarktung, nahräumliche Kooperation und gute Arbeit in ökologischer Landwirtschaft ausgerichtet.
- Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte werden gefördert.
- Solidarische Landwirtschaft und Ernährungskooperativen werden auch institutionell gefördert.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Agrarsubventionen werden nach den Kriterien Ökologie, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Regionalität gezahlt.
- Ein öffentlicher Bodenfonds verpachtet Ackerflächen günstig an ortsansässige Agrarbetriebe zur umweltschonenden Bewirtschaftung.
- Land- und Forstwirtschaft sowie Wassernutzung werden ökologischer ausgerichtet und an den Klimawandel angepasst.
Ohne klare Richtung 5
- Ländliche Räume sollen sich nachhaltig entwickeln, mit regionaler Wertschöpfung, einem Ende des Höfesterbens und existenzsichernden Arbeitsplätzen.
- Das Höfesterben soll beendet werden.
- Die Bemessung von Agrarsubventionen nach der bewirtschafteten Fläche wird abgeschafft.
- Der Anteil des Ökolandbaus soll bis 2030 auf 30 Prozent steigen.
- Für den Ausbau des Ökolandbaus werden jährliche Zwischenziele festgelegt.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 8
- Die landwirtschaftliche Produktion wird schneller an den Klimawandel mit Hitze und Trockenperioden angepasst.
- Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft werden verringert.
- Für Soja und Palmöl darf kein Regenwald mehr gerodet werden.
- Agrarrohstoffe dürfen nur aus zertifiziertem nachhaltigem Anbau stammen.
- Die Ansiedlung agrarindustrieller Tierfabriken in Nordhessen wird beendet.
- Agrarfördermittel werden an ökologische, Tierschutz- und soziale Ziele wie sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze gebunden.
- Futtermittelproduktion darf nicht in Konkurrenz zum Nahrungsmittelanbau stehen, sondern soll ihn ergänzen.
- Der Kalidüngerverbrauch wird durch eine Ökologisierung der Landwirtschaft gesenkt.
Koalitionsvertrag 11838
Mehr Geld 11
- Ein Nachfolgeprogramm für „Vielfältige Ackerbaukulturen“ wird in der Agrarförderung verankert.
- Ein attraktives Förderangebot für den Anbau alternativer Energiepflanzen wird verankert.
- Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird in der Agrarförderung verankert.
- Eine einzelbetriebliche Investitionsförderung wird in der Agrarförderung verankert.
- Nach nordrhein-westfälischem Vorbild wird eine Förderung der Strohhaltung eingeführt.
- Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird um Sonderprogramme für neue Auflagen etwa in Tierhaltung, Pflanzenschutz, Düngung und Insektenschutz ergänzt.
- Konventionelle und ökologische Landwirtschaft werden gleichwertig gefördert.
- Eine besondere Förderung des Ökolandbaus ist dort gerechtfertigt, wo Mehraufwendungen für Umwelt-, Arten-, Boden- oder Wasserschutz entstehen.
- Die Förderung des Steillagenweinbaus wird weiter erhöht.
- Ein Sonderprogramm der Agrarförderung steigert die Vielfalt der für Bioenergie angebauten Pflanzen.
- Gülle, Reststoffe und Straßenbegleitgrün werden durch ein Sonderprogramm besser energetisch genutzt.
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Landwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, Nachhaltigkeit, Tierwohl und Naturschutz zu verbinden.
- Die Landwirtschaft erhält einen festen Platz im Kabinett.
- Programme zur Extremwettervorsorge für Kommunen, Land- und Forstwirtschaft und Privathaushalte werden weiterentwickelt.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Nachhaltigkeit, Tierwohl und dem Schutz von Natur und Biodiversität unterstützt.
- Die Ökomodellregionen werden weiterentwickelt und konventionelle Betriebe besser eingebunden.
- Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe werden auch bei Existenzsicherung und Betriebsübernahme gestärkt.
- Die Landwirtschaft wird bei Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.
- Land- und Forstwirtschaft werden bei der Anpassung ihrer Produktionsmethoden an das veränderte Klima unterstützt.
- Maßnahmen zu Prävention, Risikostreuung und Versicherungslösungen in der Landwirtschaft werden unterstützt.
- Im neuen Agrarumweltprogramm werden produktionsintegrierte und praxistaugliche Bausteine angeboten.
- Im Rahmen des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für tierwohlgerechtere Haltung eingeleitet.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Diversifizierung und neuen Ertragswegen unterstützt.
- Ein praxisorientiertes Netzwerk zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe wird neu errichtet.
- Zur Ausweitung der Tierhaltung wird die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt.
- Die Investitionssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe kann über vertraglich abgesicherte Veränderungsmoratorien hergestellt werden.
- Die Automatisierung in der Milchviehhaltung wird unterstützt, weil sie auch dem Tierwohl dient.
- Im Rahmen der Umsetzung des Borchert-Plans wird ein Umbauprogramm für tierwohlgerechtere Haltung gestartet.
- Regionale Marketingkonzepte für den Weinbau werden unterstützt.
- Weinbergsbrachen werden reaktiviert.
- Fachliche Beratung, Fortbildung und Forschung für Weinbaubetriebe werden unterstützt.
- Der Entzug landwirtschaftlicher Flächen soll durch naturschutzrechtlichen Ausgleich, wirkungsvollen Ökopunktehandel sowie produktionsintegrierte Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeld drastisch reduziert werden.
- Die Möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes werden genutzt, um den Entzug landwirtschaftlicher Flächen aus der Bewirtschaftung zu begrenzen.
- Agri-PV und Photovoltaik auf versiegelten Flächen werden vorgesehen.
Weniger Pflichten 4
- Förderprogramme zur nachhaltigen Flächenbewirtschaftung werden vereinfacht und entbürokratisiert.
- Eine einheitliche Datenmaske für die Meldung von Betriebsdaten und die Beantragung von Förderung soll Bürokratie und Verwaltungslasten in den Betrieben abbauen.
- Naturschutzrechtliche Restriktionen der landwirtschaftlichen Produktion werden reduziert.
- Kleine Gülleanlagen auf Familienhöfen sollen ihre technisch erreichbare Leistung ohne Hemmnisse und Förderkürzungen aus dem EEG nutzen können.
Bleibt wie bisher 7
- Umweltleistungen der Landwirtschaft werden weiterhin über Kooperationsmodelle und freiwilligen Vertragsnaturschutz umgesetzt.
- Pauschale ordnungsrechtliche Vorgaben für die Landwirtschaft werden abgelehnt.
- Angeordnete Flächenstilllegungen werden abgelehnt.
- Projekte wie „100 nachhaltige Bauernhöfe“, „Tag des offenen Hofes“, „Bauernhof als Klassenzimmer“ und „Bauernhof und Landurlaub“ werden fortgesetzt.
- Beim GAP-Kompromiss zur Umschichtung in die zweite Säule wird festgehalten, um die Flächenprämie substanziell zu erhalten.
- Die Umstellung von Betrieben auf ökologischen Landbau wird weiterhin unterstützt.
- Die Pheromonförderung im Weinbau bleibt bestehen.
Ohne klare Richtung 11
- Regulierungen auf EU-Ebene sollen im Einklang mit den Bedürfnissen der Landwirtschaft erfolgen.
- Die roten Gebiete der Düngeverordnung sollen verursachergerecht binnendifferenziert werden.
- Nach bayerischem Vorbild wird eine praxisgerechte Regelung zur Düngung auf gefrorenen Böden geschaffen, die Erosion und Auswaschung verhindert.
- Die Fördersätze der Umstellungs- und Beibehaltungsförderung für den Ökolandbau werden überprüft.
- Die Fördersätze der Umstellungs- und Beibehaltungsförderung werden schrittweise an den bundesweiten Durchschnitt angeglichen.
- Im Agrarumweltprogramm HALM werden die Mittel angemessen zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben verteilt und die Förderangebote danach ausgerichtet.
- Die flächengebundene und standortangepasste Tierhaltung in Hessen soll ausgeweitet werden.
- Die Genehmigung landwirtschaftlicher Bauten soll praxistauglich und passend zu gewachsenen landwirtschaftlichen Strukturen geregelt werden.
- Ein Runder Tisch berät über den Verlust von Kapazitäten in der Schweinehaltung und sucht Lösungen für deren Erhalt und Ausbau.
- Die Milchviehhaltung soll durch praxistaugliche Rahmenbedingungen positiv entwickelt werden.
- Die Bewahrung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Weinbaus hat besondere Bedeutung.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht