Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
FW MV0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
AfD MV 137
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Bodenschonende und nachhaltige Anbauverfahren werden gefördert.
- Regionale Schlachtstrukturen werden in Mecklenburg-Vorpommern gezielt wieder aufgebaut.
- Landverkäufe und Verpachtungen erfolgen vorrangig an Betriebe, deren Eigentümer oder Bewirtschafter in der Region leben.
- Gemeinsam mit Landwirtschaft, Lebensmittelhandwerk und Handel wird eine stärkere Vermarktung regionaler Produkte organisiert.
- Der Ausbau der Photovoltaik darf nicht in Flächenkonkurrenz zu Landwirtschaft, Natur und ländlicher Entwicklung treten.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
SPD MV 1212
Mehr Geld 4
- Die Direktzahlungen sollen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Agrarbetriebe stärken und die Einkommen im ländlichen Raum stabilisieren.
- Über die Gemeinsame Agrarpolitik sollen ökonomische Anreize für Leistungen im Natur- und Klimaschutz gesetzt werden.
- Der Förderschwerpunkt soll auf besonders bodenschonender und präziser Flächenbewirtschaftung liegen.
- In der EU und beim Bund wird die Förderung tierwohlgerechter Haltungsbedingungen angestrebt.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die traditionell starken Branchen Tourismus, Land- und Ernährungswirtschaft und maritime Wirtschaft werden unterstützt.
- Die Zukunft der ländlichen Räume liegt im Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten auf Basis von Rohstoffen aus Land-, Forst- und Teichwirtschaft und erneuerbaren Energien, von denen die Menschen vor Ort profitieren.
- Innovationen in der Landwirtschaft von Robotik über digitale Anwendungen bis zu ressourcenschonenden Verfahren werden stärker unterstützt, wenn sie gute Arbeit, Tierwohl, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung verbinden.
- Es wird geprüft, ob ein Agrarstrukturgesetz mit Genehmigungspflicht für Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen oder Betriebe Flächenkonzentration und Bodenspekulation eindämmen und Flächen für ortsansässige Betriebe sichern kann.
- Wertschöpfungsketten auf Basis landwirtschaftlicher Erzeugung von Lebensmitteln und Biomasse werden im ländlichen Raum gestärkt.
- Alle Agrarstrukturen und Unternehmensformen sollen bei den Zahlungen gleich behandelt werden, jeder Hektar soll gleich viel wert sein.
- Digitalisierung und KI-gestützte Landwirtschaft werden weiter gefördert, um Erträge bei Schonung der Ressourcen zu steigern.
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen bei der Umsetzung der Europäischen Klimaschutzstrategie in die CO2-Zertifizierung eingebunden werden, um am CO2-Zertifikatehandel teilzunehmen.
Bleibt wie bisher 11
- Die Landesprogramme für sichere und gesunde Ernährung, kombinierte Wertschöpfung und ökologische Aufwertung in der Landwirtschaft werden weitergeführt.
- Die europäischen Pläne zur Kappung und Degression der Agrarzahlungen werden abgelehnt.
- Landeseigene Flächen werden weiterhin bevorzugt an Betriebe verpachtet, die den ländlichen Raum stärken.
- Bodenschonende Unkrautbekämpfung soll für Landwirtschaftsbetriebe in Ausnahmefällen möglich bleiben.
- Pflanzenschutzmaßnahmen sollen weiterhin auf das notwendige Maß beschränkt werden.
- In der EU und beim Bund wird die Weiterführung etablierter Prämiensysteme zur Stärkung der bodengebundenen Tierhaltung angestrebt.
- Das Leguminosenprogramm zur regionalen Futterproduktion wird fortgeführt.
- Der ökologische Landbau wird weiterhin bedarfsorientiert gefördert.
- Die Förderprogramme für den ökologischen Landbau sollen erhalten bleiben.
- Die Zusammenarbeit von Wasserversorgern und Landwirtschaftsbetrieben in Trinkwassereinzugsgebieten zum Schutz des Trinkwassers wird weiter unterstützt.
- Stallneubauten und Stallumbauten für mehr Tierwohl werden weiterhin unterstützt.
Linke MV 1136
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Rahmenbedingungen für Paludikultur auf wiedervernässten Mooren werden verbessert.
- Für landwirtschaftliche Betriebe werden faire Marktbedingungen geschaffen.
- Eine Agrarstrukturpolitik stärkt bäuerliche Betriebe, begrenzt Spekulation und fördert nachhaltige Bewirtschaftung.
- Flächengebundene Tierhaltung wird priorisiert.
- Die Weidetierhaltung wird gezielt gefördert, auch zur Erreichung naturschutzfachlicher Ziele.
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 11
- Für Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Energie werden sektorale Emissionshöchstmengen festgelegt.
- Alle entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorstandorte werden bis 2045 wiedervernässt.
- Wasser wird durch Stauanlagen und den Rückbau landwirtschaftlicher Entwässerungssysteme in der Landschaft zurückgehalten.
- Das Bewirtschaftungsverbot im 7-Meter-Uferbereich wird konsequent durchgesetzt.
- Land-, Forstwirtschaft und Fischerei orientieren sich am Gemeinwohl, wirtschaften nachhaltig und ermöglichen den Beschäftigten ein gutes Leben.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird deutlich reduziert.
- Gewässerrandstreifen werden erweitert.
- Für Pflanzenschutzmittel und Düngung gelten strengere Regeln.
- Die Tierhaltung wird Tierwohl, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gerecht.
- Die Tierhaltung wird sozialverträglich und mit hohen Standards umgebaut.
- Neue überdimensionierte Tierhaltungsanlagen werden abgelehnt.
Grüne MV 65
Mehr Geld 3
- Zur Sicherung junger Höfe werden Existenzgründungsfonds für Bio-Junglandwirte geschaffen.
- Investitionshilfen für tiergerechte Ställe, Auslauf und Weidehaltung werden eingeführt.
- Der Ökolandbau wird durch verlässliche Förderung, Ökomodellregionen, Verankerung in Ausbildung und Studium sowie mehr Ökoprodukte in Kantinen, Kitas, Schulen und Kliniken ausgebaut.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 6
- Das Düngerecht wird mit fundierten Vorgaben für verursachergerechte Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser weiterentwickelt.
- Die anlassbezogenen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben werden ausgebaut.
- Eine Obergrenze der Tierbestände pro Anlage und Region wird angestrebt.
- Die Einhaltung von Brandschutzvorgaben in Tierhaltungsbetrieben wird konsequent kontrolliert.
- Die Tierhaltungskennzeichnung wird konsequent umgesetzt.
- Problemorientierte Kontrollen bei Tierhaltung und Lebensmittelproduktion werden gestärkt.
CDU MV 33217
Mehr Geld 4
- Steigenden Boden- und Pachtpreisen wird mit dem Ziel einer langfristig ausgewogenen Agrarstruktur begegnet.
- Die bundesrechtliche Umsetzung der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage wird konstruktiv begleitet, damit sie praxistauglich ist und den Betrieben im Land zugutekommt.
- Weiterentwicklung und Modernisierung der Agrartechnik werden durch Investitionsförderung vorangetrieben, auch für kleinere Betriebe.
- Landwirtschaftliche Betriebe erhalten eine zusätzliche und planbare Einkommensquelle.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Spezialkulturen, Familienbetriebe, Direktvermarkter und innovative Unternehmen werden gezielt gefördert, um Wertschöpfung und den ländlichen Raum zu stärken.
- Die Unterstützung für Techniken des Smart Farming und für praxisnahe Digitalisierung wird ausgebaut, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.
- Genehmigungsverfahren in der Tierhaltung werden beschleunigt.
- Bestehende Strukturen der Tierhaltung werden gesichert und ausgebaut.
- Die tierische Wertschöpfungskette wird gegebenenfalls ausgebaut.
- Erntefeste, Hofläden, regionale Produkte und bäuerliche Kultur werden gefördert, damit die Landwirtschaft sichtbar und kulturell verankert bleibt.
- Die Tierhaltung, insbesondere die Milchviehwirtschaft, wird gezielt gestärkt und ausgebaut.
- Digitale Smart-Farming-Technologien werden gefördert, um Effizienz, Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu steigern.
- In der Landwirtschaft gehören dazu Präzisionslandwirtschaft, smarte Sensorik, künstliche Intelligenz, Robotik und eine Landwirtschaft 4.0.
Weniger Pflichten 4
- Landwirtschaftliche Betriebe brauchen Planungssicherheit statt ideologischer Vorgaben und übermäßiger Regulierung.
- Eingriffe in die Landwirtschaft werden begrenzt.
- Genehmigungen in Schutzgebieten, etwa für Frostberegnung oder Pflanzenschutzmittel, werden vereinfacht, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
- Der Bürokratieabbau in der Agrarpolitik muss vorangetrieben werden, um die Akzeptanz zu steigern.
Bleibt wie bisher 11
- Eine vielfältige Landwirtschaft bleibt erhalten, in der konventionelle und ökologische Betriebe aller Bewirtschaftungsformen einen Platz haben.
- Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe wird gesichert.
- Die Vielfalt der Landwirtschaft bleibt erhalten.
- Eine Verengung der Landwirtschaft auf das Prinzip des Wachsens oder Weichens wird abgelehnt.
- Erschwingliche Pachtpreise werden gesichert.
- Eine ausgewogene Agrarstruktur wird langfristig gesichert.
- Landwirtschaft bleibt in Schutzgebieten grundsätzlich möglich.
- Die heimische landwirtschaftliche Produktion soll gesichert werden.
- Weitere Flächenstilllegungen sollen unterbleiben.
- Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik soll es keine Kappung geben.
- Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik soll es keine Degression geben.
Ohne klare Richtung 21
- Wirtschaftliche Stärke und gute Arbeitsplätze entstehen dort, wo in Werkstätten, auf Höfen sowie in Schulen, Hochschulen und Laboren die richtigen Bedingungen geschaffen werden.
- Die Vielfalt der Landwirtschaft wird unterstützt.
- Die Landwirtschaft wird als Teil der kulturellen und wirtschaftlichen Identität des Landes sichtbar gestärkt.
- Eine moderne und vernetzte Landwirtschaft wird angestrebt.
- Die Tierhaltung soll sicher und zukunftsfähig sein.
- Für die Tierhaltung gilt ein praxisgerechtes Bau- und Immissionsschutzrecht.
- Ein tragfähiges Gesamtkonzept der Tierhaltung bewertet nicht allein nach Betriebsgröße oder Haltungsform.
- Landwirtschaft, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Naturschutz werden zusammengeführt.
- Landwirtschaftliche Berufe werden attraktiver gestaltet, etwa durch eine Azubi-Prämie, um Fachkräfte zu gewinnen und die Landwirtschaft zu stärken.
- Die Landwirtschaft wird als fester Bestandteil der Heimatgesellschaft gestärkt.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe wird verbessert.
- Die Landwirtschaft soll zu einer marktwirtschaftlich orientierten Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden.
- Eine einseitige Bevorzugung einzelner Produktionsrichtungen, etwa des Ökolandbaus, wird abgelehnt.
- Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen erhalten einen klaren Schwerpunkt.
- Landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz werden miteinander verbunden.
- Es wird geprüft, ob die Höfeordnung landwirtschaftliche Betriebe im Familienbesitz erhält und eine Aufteilung des Hofes im Erbfall verhindert.
- Die Sicherung des Hofes in der Familie, die Vermeidung von Erbstreit und der Schutz vor Zerschlagung oder Verkauf des Betriebes sollen berücksichtigt werden.
- Innovative Technologien sollen in Landwirtschaft, Gewässermanagement und Energieversorgung integriert werden.
- Auf Bundesebene wird eine grundlegende Reform der Pflanzenschutzmittelzulassung angestrebt.
- Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sollen durch diese Reform steigen.
- Deutschland setzt sich auf EU-Ebene für wettbewerbsfähige und realitätsnahe Pflanzenschutzregelungen ein.
Mehr Pflichten 3
- Nährstoffe aus Wirtschaftsdüngern wie Gülle sollen effizient genutzt werden.
- Stoffströme in der Landwirtschaft werden regional geschlossen.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden stärker in die landwirtschaftliche Produktion integriert, etwa durch biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, Ackerrandstreifen oder angepasste Fruchtfolgen.
BSW MV 1820
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Ernährungssouveränität soll durch Unterstützung der regionalen Landwirtschaft und regionaler Wertschöpfungsketten gestärkt werden.
- Landwirtschaftliche Strukturen werden durch Biogasnutzung ergänzt.
- Die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und Tourismus wird ausgebaut.
- Für landwirtschaftliche Verwaltungsverfahren werden verbindliche Bearbeitungsfristen eingeführt.
- Landwirtschaftspolitik wird gemeinsam mit den Betrieben gestaltet.
- Der ökologische Landbau wird mit dem Ziel eines realistischen und marktorientierten Ausbaus gefördert.
- Kleinbäuerliche Strukturen und regionale Verarbeitung werden gezielt unterstützt.
- Praxisnahe Innovationen in Pflanzenbau und Tierhaltung werden gefördert.
- Ein Masterplan Tierhaltung soll den Tierbestand mit der Orientierungsgröße einer Großvieheinheit je Hektar nachhaltig erhöhen, um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.
- Weidehaltung, Weideschlachtung und regionale Schlachtkapazitäten werden gefördert.
- Stallumbauten für mehr Tierwohl und Emissionsminderung werden unterstützt.
- Genehmigungen für Stallumbauten werden schnell und verlässlich erteilt.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden vor rechtswidrigen Stalleinbrüchen, Einschüchterung und politisch motivierten Kampagnen geschützt.
- Betriebe werden konsequent vor Stalleinbrüchen geschützt und rechtswidrige Aktionen strafrechtlich verfolgt.
- Missbräuchliche und kampagnenartige Anzeigen gegen landwirtschaftliche Betriebe werden unterbunden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden und Betrieben wird auf Augenhöhe gestärkt.
- Jung- und Familienbetriebe erhalten bezahlbare, langfristige Pachtmodelle.
- Ausbildung, Fachkräftegewinnung und Nachwuchs in der Landwirtschaft werden gezielt gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Regionale Wirtschaftskreisläufe aus Landwirtschaft, Energie, Tourismus und verarbeitendem Gewerbe werden gesichert und ausgebaut.
- Regionale Wertschöpfungsketten werden durch Verzahnung von Landwirtschaft, Energie, Tourismus und Industrie ausgebaut.
- Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz werden gemeinsam gedacht, regional gestaltet und fachlich fundiert umgesetzt.
- Landwirtschaftliche Betriebe sind wirtschaftlich tragfähig.
- Landwirtschaftspolitik orientiert sich an fachlicher Vernunft, Planungssicherheit und Wertschätzung statt an Ideologie, wechselnden Auflagen und Misstrauen.
- Eine wirtschaftlich tragfähige, vielfältige und regional verankerte Landwirtschaft bietet Perspektiven für Familienbetriebe, Junglandwirte, Beschäftigte und den ländlichen Raum.
FDP MV 810
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Boden, Wald und Gewässern wird erleichtert und gefördert.
- Über die Bewirtschaftungsform, etwa konventionell oder ökologisch und mit oder ohne Glyphosat, entscheidet der Betrieb nach Nachfrage, Standort und Wirtschaftlichkeit.
- Die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe werden verbessert, damit Agrarprodukte im Land erzeugt und veredelt werden können.
- Landwirtschaftlichen Betrieben werden Planungssicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet.
- Die Netzinfrastruktur wird auch für die Landwirtschaft ausgebaut.
- Auf europäischer Ebene sollen ordnungspolitische Leitplanken für Datensicherheit, Datenschutz und standardisierte Schnittstellen und Datenformate in der Agrartechnik geschaffen werden.
- Die Kulturlandschaft wird mit tragfähigen Bewirtschaftungskonzepten gemeinsam mit Land- und Forstwirtschaft gepflegt und weiterentwickelt.
Weniger Pflichten 4
- Eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Boden, Wald und Gewässern wird erleichtert und gefördert.
- In der Agrarpolitik werden marktwirtschaftlicher Wettbewerb und gezielte Anreize statt pauschaler Verbote eingesetzt.
- Über die Bewirtschaftungsform, etwa konventionell oder ökologisch und mit oder ohne Glyphosat, entscheidet der Betrieb nach Nachfrage, Standort und Wirtschaftlichkeit.
- Die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion wird bei der Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik fortgesetzt.
Bleibt wie bisher 5
- Pauschale und undifferenzierte Quoten zur Senkung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln werden abgelehnt.
- Nationale Sonderwege in der Agrarpolitik wie beim Klimaverträglichkeitsgesetz werden abgelehnt, weil sie die heimische Landwirtschaft benachteiligen.
- Anforderungen an die erste Säule der EU-Agrarförderung, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, werden abgelehnt.
- Automatisierung und Weiterentwicklung der Landwirtschaft bis hin zu Künstlicher Intelligenz werden nicht behindert.
- Die Imkerei soll auch im Klimawandel weiterhin hochwertige Honigprodukte erzeugen können.
Ohne klare Richtung 3
Koalitionsvertrag 51018
Mehr Geld 7
- Die Investitionsförderung wird für mehr Tierwohl und Klimaschutz in der Landwirtschaft genutzt.
- Der Bund soll die Haushaltsmittel für den Ausbau des Ökolandbaus auf 20 Prozent bereitstellen.
- Das Land setzt sich für eine Weiterentwicklung der GAP ein, die Umwelt- und Klimaschutz nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistung honoriert.
- Über das Agrarinvestitionsförderprogramm wird „smart farming“ gefördert.
- Die Satelliten-Korrektursignale und eine Datenplattform mit für die landwirtschaftliche Praxis relevanten Daten werden kostenfrei bereitgestellt.
- Eine „MV-Nutztierstrategie 2030“ für nachhaltige, bodengebundene und tiergerechte Investitionen in die Tierhaltung wird auf den Weg gebracht.
- Eine EU-Förderung von Schutzstreifen an Wald- und Ackerrändern im Rahmen ökologischer Ausgleichsmaßnahmen wird geprüft.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Die Nutzung nasser Moorstandorte (Paludikultur) und die damit verbundene regionale Wertschöpfung werden gefördert.
- Landeseigene Agrarflächen werden mit dem Ziel verpachtet, den Ökolandbau auszubauen, hohe Wertschöpfung zu erreichen und Familienbetriebe zu stärken.
- Landwirtschaftsbetriebe werden bei der Umstellung auf emissionsärmere Produktions- und Bewirtschaftungsformen unterstützt.
- Die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für landwirtschaftliche Produkte aus dem Land sollen weiterentwickelt werden.
- Agroforstsysteme werden als landwirtschaftliche Tätigkeit und als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme ermöglicht.
- Das Land fördert die mittelständische Pflanzenzucht in Mecklenburg-Vorpommern.
- Beim Bund und bei der EU wird die Zulassung neuer Züchtungstechniken eingefordert.
- Die Satelliten-Korrektursignale und eine Datenplattform mit für die landwirtschaftliche Praxis relevanten Daten werden kostenfrei bereitgestellt.
- Die Tierzuchtförderung wird zum Erhalt der genetischen Vielfalt der Nutztierrassen zielorientiert weiterentwickelt.
- Die Land- und Ernährungswirtschaft soll durch nachhaltigen Rohstoffeinsatz, faire Arbeitsbedingungen und Innovationsförderung weiterentwickelt werden.
- Zoos, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Nationale Naturlandschaften werden in die Umweltbildung einbezogen.
- Zoos, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Nationale Naturlandschaften werden in die Bildung für nachhaltige Entwicklung einbezogen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 9
- Agrar- und Ernährungswirtschaft, maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Tourismus und Handwerk werden mit Wirtschafts- und Fachkräftepolitik gestärkt.
- Aus Bränden in Tierhaltungsanlagen werden Änderungen der Bauvorschriften abgeleitet.
- Mit einer Moor-Umnutzungs- und -Schutzstrategie wird gemeinsam mit der Landwirtschaft der Treibhausgasausstoß entwässerter Moore gesenkt.
- Auf Grünland soll der Wasserstand kontinuierlich angehoben werden.
- Angestrebt wird eine regional verankerte Landwirtschaft mit hohen sozialen und ökologischen Standards.
- Die Landwirtschaft soll in kooperative Lieferketten mit regionaler Verarbeitung und Vermarktung eingebunden sein.
- Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Fläche soll in fünf Jahren auf mindestens 20 Prozent der Agrarfläche steigen.
- Das europäische Agrarmodell einer multifunktionalen Landwirtschaft und die Gemeinsame Agrarpolitik der EU werden unterstützt.
- Mecklenburg-Vorpommern soll bei der Digitalisierung der Landwirtschaft führend werden.
Mehr Pflichten 5
- Das Landesklimaschutzgesetz soll neben Einsparvorgaben konkrete Umsetzungsvorgaben für Wärmewende, Mobilitätswende, Land- und Forstwirtschaft, Moorschutz und Klimaanpassung enthalten.
- Die Bundesratsinitiative zur Prüfung von Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen und zur Begrenzung des Viehbesatzes wird konsequent weiterverfolgt.
- Das Land setzt sich für bundesweite Mindeststandards für den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen ein.
- Mit Blick auf die Biodiversität wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimiert.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie in der EU zugelassen sind.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht