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Landwirtschaftliche Betriebe

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 4525
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Genossenschaftliche Unternehmen, insbesondere in Handwerk, Land- und Lebensmittelwirtschaft, Pflege und Gesundheitsversorgung, werden unterstützt.
  2. Landwirtschaft und erneuerbare Energien werden durch Agri-Photovoltaik verbunden.
  3. Kommunen und Landwirtschaft werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
  4. Der Ökolandbau soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent der Fläche etabliert werden.
  5. Es werden wissenschaftsbasierte Konzepte gegen klimabedingt zunehmende Schädlinge und Krankheitserreger in der Landwirtschaft entwickelt.
  6. Wertschöpfung auf naturschutzfachlich wertvollen landwirtschaftlichen Flächen wird unterstützt.
  7. Bei Agrarumweltmaßnahmen wird ein Probejahr ohne mehrjährige Verpflichtung eingeführt.
  8. Digitalisierungsansätze in der Landwirtschaft wie Precision Farming, Robotik und automatisiertes Jäten werden gestärkt und vorangebracht.
  9. Gemeinsam mit den Verbänden werden Ideen zur Nachwuchsgewinnung und -sicherung in Schäferei und Ziegenhaltung erarbeitet.
  10. Die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft wird geschützt, um Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte zu sichern.
  11. Die Ernährungsstrategie des Landes wird gemeinsam mit Gesundheitsexperten, Landwirtschaft und Bildung weiterentwickelt.
  12. Die vielfältige Eiweißpflanzenproduktion wird gestärkt.
  13. Pflanzliche Proteine werden in Agrarstrukturen, Verarbeitungs- und Wertschöpfungsketten integriert.
  14. Die Bündelung von Erzeugern in Erzeugergemeinschaften wird unterstützt, um die Verfügbarkeit regionaler Lebensmittel zu erhöhen.
  15. Landesweit werden Wertschöpfungskettenmanager eingestellt, die Biomusterregionen verstetigen und den Ausbau des Ökolandbaus begleiten.
  16. Die unabhängige Züchtung an den Landesanstalten und im Ökolandbau wird im Getreide-, Obst- und Weinbau sowie bei traditionellen Kulturpflanzen unterstützt.
  17. Mit dem Zukunftsforum Weingenossenschaften wird das Genossenschaftsmodell hin zu robusten Rebsorten und zentral organisiertem Pflanzenschutz für den Bio-Weinbau reformiert.
  18. Die Landwirtschaft wird dabei unterstützt, die Haltungsbedingungen landwirtschaftlich genutzter Tiere weiter zu verbessern.
  19. Die regionale Kälberaufzucht und Vermarktung wird gefördert, um lange Transportwege zu vermeiden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 4
CDU ​721
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
AfD ​31
SPD 159
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 745
FDP ​22
FW 3​10
BSW ​218
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 7
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Koalitionsvertrag 21861
Mehr Geld 18
Mehr Rechte oder Angebote 36
  1. Innovative Wassernutzungskonzepte in der Landwirtschaft werden vorangetrieben, um die Ernährungssouveränität zu sichern.
  2. Digitale Bodenbörsen und Kooperationen zwischen Kommunen, Landwirtschaft und Wirtschaft sollen effiziente Lösungen für Bodenaushub schaffen.
  3. Es wird geprüft, wie Agroforst-Systeme im Fachrecht unterstützt werden können.
  4. Die flexible Nutzung bestehender landwirtschaftlicher Hofstellen wird erleichtert.
  5. Das Marketing für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft wird ausgebaut und gebündelt.
  6. Eine Dachmarke soll heimische Lebensmittel und die Arbeit von Landwirtschaft und Verarbeitern sichtbarer machen.
  7. Der Bio-Aktionsplan wird weiter umgesetzt und gestärkt.
  8. Unter dem Claim „Natürlich. VON DAHEIM“ werden Qualitätszeichen und ihre Erzeuger stärker im Handel vermarktet.
  9. Betriebe werden beim Umbau weg von der Anbindehaltung unterstützt.
  10. Kälbertransporte sollen durch Unterstützung der Aufzucht im Land vermieden werden.
  11. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen klare Rechtsauslegungen, angemessene Übergangsfristen und wirksamer Bestandsschutz gelten.
  12. Die Gemeinsame Agrarpolitik wird nach 2028 auf Landesebene mit „Farm Stewardship“ bürokratiearm, transparent und rechtssicher gestaltet.
  13. FAKT-Maßnahmen für Refugialflächen im Ackerland werden attraktiver fortgeführt und neue entwickelt.
  14. Für Kleinstkulturen sollen Sammelzulassungen möglich werden.
  15. Absatzmärkte für Produkte aus Paludikulturen werden unterstützt.
  16. Die Antragsverfahren zur Förderung von Erzeugergemeinschaften werden digitalisiert.
  17. Die FAKT-Maßnahmen sollen für den Ökolandbau optimal kombinierbar sein.
  18. Zusätzliche Wassergewinnung für Land- und Forstwirtschaft, besonders für Sonderkulturen und Nasslager, wird erleichtert.
  19. Die Ökokonto-Verordnung wird praxisgerecht weiterentwickelt und berücksichtigt Landwirtschaft und produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen stärker.
  20. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen haben Vorrang vor reinen Flächenstilllegungen.
  21. Die Anwendung produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen wird deutlich verstärkt.
  22. Die Umstellung auf Ökolandbau sowie Agroforstmaßnahmen einschließlich Streuobst werden ökopunktefähig.
  23. Die Förderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe wird unbürokratisch gestaltet und für weitere Themen wie die Diversifizierung durch Junglandwirte geöffnet.
  24. Betriebe der solidarischen Landwirtschaft sollen unter bestimmten Voraussetzungen als landwirtschaftliche Betriebe anerkannt werden.
  25. Die Dauer der Genehmigungen für selbstfahrende Erntemaschinen soll verlängert werden.
  26. Die Tierhaltung wird durch flexible Investitionen und schnelle Genehmigungen gefördert.
  27. Typenprüfungen für Stallbauten werden eingeführt.
  28. Genehmigungen für Offenställe und Ställe in aufgelöster Bauweise werden deutlich beschleunigt.
  29. Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung arbeiten bei der Berechnung der Stickstoff-Hintergrundbelastung zusammen, um Tierwohlställe zu ermöglichen.
  30. Der Konflikt zwischen Schutzgebietskulissen und Tierwohlställen wird gelöst.
  31. Zur Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest werden weiter die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
  32. Kaliumphosphonat soll im Ökolandbau zugelassen werden.
  33. Das Land unterstützt die Weinbranche mit Marketingmaßnahmen.
  34. Die Bewirtschaftung der Rebflächen nach dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept wird auf die Weinbauregionen ausgeweitet.
  35. Die Flächennutzung im Weinbau wird flexibilisiert, etwa durch ganzjährige Beweidung.
  36. Das Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr von 1958 soll überarbeitet werden, um faire Wettbewerbsbedingungen für die Landwirtschaft im Grenzraum zu sichern.
Weniger Pflichten 15
  1. Im Immissionsschutz und in der TA Luft sollen Erleichterungen für den Bau tierwohlgerechter Ställe unter Berücksichtigung der Nachbarschaft geschaffen werden.
  2. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen im ländlichen Raum werden von unnötiger Bürokratie entlastet.
  3. Die flexible Nutzung bestehender landwirtschaftlicher Hofstellen wird erleichtert.
  4. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden von Bürokratie entlastet.
  5. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen klare Rechtsauslegungen, angemessene Übergangsfristen und wirksamer Bestandsschutz gelten.
  6. Die Gemeinsame Agrarpolitik wird nach 2028 auf Landesebene mit „Farm Stewardship“ bürokratiearm, transparent und rechtssicher gestaltet.
  7. Verfahren in der Landwirtschaft werden digitaler, einfacher und schneller.
  8. Ökobetriebe sollen wegen höherer Umweltleistungen weniger Dokumentationspflichten erfüllen müssen.
  9. Landwirtschaftliche Betriebe werden durch digitale Schnittstellen, einfachere Datenschutz- und Nachweispflichten und praxistaugliche Negativdokumentationen entlastet.
  10. Die Förderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe wird unbürokratisch gestaltet und für weitere Themen wie die Diversifizierung durch Junglandwirte geöffnet.
  11. Die Dauer der Genehmigungen für selbstfahrende Erntemaschinen soll verlängert werden.
  12. Einschränkungen für den Stallbau aus dem Immissionsschutz sollen in Bundes- und Landesrecht landwirtschaftsfreundlicher ausgelegt werden.
  13. Kaliumphosphonat soll im Ökolandbau zugelassen werden.
  14. Die Nutzung von Weinbergshütten und Pavillons wird in der Landesbauordnung verfahrensfrei gestellt.
  15. Die Flächennutzung im Weinbau wird flexibilisiert, etwa durch ganzjährige Beweidung.
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 12
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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