Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Grüne 4525
Mehr Geld 6
- Die europäischen Agrarzahlungen sollen eine einkommenswirksame Komponente enthalten.
- Für die ersten Hektare sollen höhere Agrarzahlungen gewährt werden.
- Betriebe mit hohen Tierschutzstandards werden stärker gefördert.
- Agrarumweltmaßnahmen sollen eine einkommenswirksame Komponente erhalten.
- Grünland und Weidewirtschaft werden gefördert.
- Im Gespräch mit dem Handel werden faire Lieferketten und auskömmliche Erzeugerpreise angestrebt.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Genossenschaftliche Unternehmen, insbesondere in Handwerk, Land- und Lebensmittelwirtschaft, Pflege und Gesundheitsversorgung, werden unterstützt.
- Landwirtschaft und erneuerbare Energien werden durch Agri-Photovoltaik verbunden.
- Kommunen und Landwirtschaft werden bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
- Der Ökolandbau soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent der Fläche etabliert werden.
- Es werden wissenschaftsbasierte Konzepte gegen klimabedingt zunehmende Schädlinge und Krankheitserreger in der Landwirtschaft entwickelt.
- Wertschöpfung auf naturschutzfachlich wertvollen landwirtschaftlichen Flächen wird unterstützt.
- Bei Agrarumweltmaßnahmen wird ein Probejahr ohne mehrjährige Verpflichtung eingeführt.
- Digitalisierungsansätze in der Landwirtschaft wie Precision Farming, Robotik und automatisiertes Jäten werden gestärkt und vorangebracht.
- Gemeinsam mit den Verbänden werden Ideen zur Nachwuchsgewinnung und -sicherung in Schäferei und Ziegenhaltung erarbeitet.
- Die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft wird geschützt, um Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte zu sichern.
- Die Ernährungsstrategie des Landes wird gemeinsam mit Gesundheitsexperten, Landwirtschaft und Bildung weiterentwickelt.
- Die vielfältige Eiweißpflanzenproduktion wird gestärkt.
- Pflanzliche Proteine werden in Agrarstrukturen, Verarbeitungs- und Wertschöpfungsketten integriert.
- Die Bündelung von Erzeugern in Erzeugergemeinschaften wird unterstützt, um die Verfügbarkeit regionaler Lebensmittel zu erhöhen.
- Landesweit werden Wertschöpfungskettenmanager eingestellt, die Biomusterregionen verstetigen und den Ausbau des Ökolandbaus begleiten.
- Die unabhängige Züchtung an den Landesanstalten und im Ökolandbau wird im Getreide-, Obst- und Weinbau sowie bei traditionellen Kulturpflanzen unterstützt.
- Mit dem Zukunftsforum Weingenossenschaften wird das Genossenschaftsmodell hin zu robusten Rebsorten und zentral organisiertem Pflanzenschutz für den Bio-Weinbau reformiert.
- Die Landwirtschaft wird dabei unterstützt, die Haltungsbedingungen landwirtschaftlich genutzter Tiere weiter zu verbessern.
- Die regionale Kälberaufzucht und Vermarktung wird gefördert, um lange Transportwege zu vermeiden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 4
- Die Umstellung landeseigener Betriebe und Flächen auf Ökolandbau wird vorangetrieben.
- In landeseigenen Betrieben wird für hohe Tierschutzstandards gesorgt.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik soll dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ folgen.
- Die einkommenswirksame Komponente soll als Anreiz an Agrarumweltleistungen gekoppelt werden.
CDU 721
Mehr Geld 8
- Agrarinvestitionen werden mit höheren Förderobergrenzen gefördert.
- Für Agrarinvestitionen werden mehr Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt.
- Die Förderung für Betriebe, deren Leitung jünger als 40 Jahre ist, wird gezielt gestärkt.
- Moderne und wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung wird durch flexible Investitionen gefördert.
- Moderne und wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung wird durch praxistaugliche Fördermittel gefördert.
- Weinbau und Weinbautourismus werden durch eigene Förderlinien in bestehenden Kampagnen gestärkt.
- Das Sonderprogramm Weinbau wird verstetigt.
- Öffentliche Leistungen der Landwirtschaft werden honoriert.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Moderne und wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung wird durch schnelle Genehmigungen gefördert.
- Für bereits bestehende Stallungen werden verlässliche Bestandsschutzregelungen angestrebt.
- Landwirtschaftliche Betriebe erhalten mehr Handlungsspielraum für eine nachhaltige Bewirtschaftung.
- Die sozioökonomische Beratung für landwirtschaftliche Familienbetriebe wird ausgebaut.
- Zum Erhalt der Artenvielfalt wird der Einsatz moderner Technik und digitaler Instrumente in der Landwirtschaft ausgebaut, um die Bodenbearbeitung zu verbessern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren.
- Weitere landwirtschaftliche Kompensationsmaßnahmen werden als ökopunktefähig anerkannt.
- Der Erhalt von Grünland und Sonderkulturflächen soll ökopunktefähig werden.
- Bei Konflikten mit dem Wolf werden praxistaugliche Lösungen für landwirtschaftliche Betriebe erarbeitet.
- Unbelasteter Boden soll möglichst im Landschafts- und Ackerbau, bei der Renaturierung von Kiesgruben oder bei anderen Bauprojekten wiederverwendet werden können.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Digitalisierung und Technisierung der Landwirtschaft werden vorangetrieben.
- Naturschutz und Landwirtschaft sollen sich nicht ausschließen.
- Biogas und Agri-Photovoltaik werden effizienter genutzt, um Energieerzeugung und Landwirtschaft zu verbinden.
- Die Politik schafft gute Rahmenbedingungen für Industrie, Mittelstand, Familienbetriebe, Handel, Landwirtschaft und Handwerk.
AfD 31
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
SPD 159
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Wohnen im Bereich landwirtschaftlicher Betriebe wird vereinfacht.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden gegenüber Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelindustrie gestärkt.
- Präventiv wird besonderes Gewicht auf Beratung und Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe beim Tierschutz gelegt.
- Das FIONA-Portal wird zur zentralen Anlaufstelle für alle landwirtschaftlichen Anträge und Förderungen ausgebaut und seine Bedienung deutlich vereinfacht.
- Ein Extremwetterfonds wird eingerichtet, der landwirtschaftliche Betriebe bei massiven Wetterereignissen auffängt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Linke 745
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gefördert, um Landwirtschaft und örtliche Betriebe zu stärken.
- Produktionsgenossenschaften lokaler Landwirte werden gefördert.
- Gezielte Anreize bewegen landwirtschaftliche Betriebe zur Umstellung auf 100 Prozent ökologische Bewirtschaftung.
- Alternative Anbaumethoden werden gefördert.
- Landeseigene Flächen werden bevorzugt an nachhaltig und tierfrei wirtschaftende Betriebe vergeben.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
- Auf stadtnahen Äckern wird das Essen für kommunale Gemeinschaftseinrichtungen produziert.
- Die übermäßige Nutztierhaltung wird zurückgefahren.
- Massentierhaltung wird abgelehnt.
- Der Eintrag von Kunstdünger wird reduziert.
- In allen Ställen und Schlachthäusern werden Videoüberwachungssysteme verpflichtend.
- Veterinärämter werden finanziell, personell und organisatorisch für engere und unangekündigte Kontrollen gestärkt.
- Pelztierhaltung und Handel mit Echtpelz werden verboten.
FDP 22
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
FW 310
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Vermarktung heimischer Produkte mit kurzen Wegen und klarer Herkunft wird gestärkt.
- Familiengeführte regionale Höfe werden statt Agrarfabriken gestärkt.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden gefördert und erhalten, unnötige Betriebsaufgaben werden verhindert.
- Nachhaltig wirtschaftende Betriebe mit artgerechter Tierhaltung und kurzen Wegen werden gezielt unterstützt.
- Landwirtschaftliche Familienbetriebe sollen Planungssicherheit und Freiheit beim nachhaltigen Wirtschaften erhalten.
- Gentechnik soll verantwortungsvoll eingesetzt werden, insbesondere für Sorten, die Trockenheit, Hitze und Schädlinge besser überstehen.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird eine Risikoausgleichsrücklage für Klimafolgen eingeführt.
- Landwirtschaft in Dörfern wird gefördert, um Leerstand zu verhindern.
Weniger Pflichten 2
Mehr Pflichten 3
- Tierhaltung in Baden-Württemberg soll in bäuerlichen Betrieben statt in Tierfabriken stattfinden.
- Für große und kleine landwirtschaftliche Betriebe gelten gleich strenge Kontrollen.
- Die Landwirtschaft soll auf eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft mit sachkundigem Einsatz von Dünger und Pflanzenschutz setzen.
BSW 218
Mehr Geld 4
- Biogasanlagen auf landwirtschaftlichen Höfen werden als Zusatzeinkommen und Energiequelle befürwortet.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden bei der Anpassung an geänderte Klima- und Wetterbedingungen finanziell unterstützt.
- Der Einsatz umwelt-, boden- und klimaschonender Agrartechniken und Anbausysteme wird finanziell unterstützt.
- Langfristige Förderprogramme für Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte vor Ort bauen regionale Wirtschaftskreisläufe aus.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Agrarförderungen werden mehrjährig statt jährlich bewilligt.
- Der Bodenerwerb durch Landwirte und regionale Genossenschaften wird gefördert.
- Ställe erhalten bei vorübergehendem Leerstand zehn Jahre Bestandsschutz.
- Agri-Photovoltaik hat Vorrang vor Freiflächen-Solaranlagen auf wertvollen Böden.
- Ein Agrarmarketing mit Qualitätszeichen soll regionale Strukturen, Erzeuger und Marken stärken.
- Die Agrarpolitik schafft langfristige Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für planbare Investitionen.
- Der Bodenerwerb durch Bauern und Genossenschaften wird gefördert.
- Schnelles, flächendeckendes Internet wird für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ausgebaut.
Weniger Pflichten 7
- Auf Landesebene werden alle Möglichkeiten zur Vereinfachung von Verfahren für die Landwirtschaft ausgeschöpft.
- Die Agrarförderung wird deutlich vereinfacht.
- Redundante Datenerfassungen für verschiedene Agrarförderprogramme werden abgeschafft.
- Landwirtschaftliche Betriebe erhalten mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Auflagen, besonders bei wetterabhängigen und saisonalen Anforderungen.
- Agrarförderungen werden mehrjährig statt jährlich bewilligt.
- Statt des starren Nachweises langfristiger Pachtverträge für Futterflächen gibt es flexiblere, praxisgerechte Alternativen.
- Stallgenehmigungen erlauben flexible Nachweismöglichkeiten für Futterflächen.
Bleibt wie bisher 1
Koalitionsvertrag 21861
Mehr Geld 18
- Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf extensives Grünland und Weidetierhaltung.
- Die Maßnahme „Weite Reihe“ wird weiterentwickelt und ihre Förderung deutlich angehoben.
- Die Förderung mehrjähriger Brachen wird zugunsten des Niederwilds verbessert.
- Der Anbau von Eiweißpflanzen wird zusätzlich in die Förderung aufgenommen.
- Die Bewirtschaftung wiedervernässter Moorflächen wird gefördert.
- Erzeugergemeinschaften und ihre Wertschöpfungsketten werden durch höhere Förderung von Organisationskosten und Investitionen gestärkt.
- Die Mittel für den Bio-Aktionsplan werden bedarfsgerecht erhöht.
- Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird deutlich ausgebaut.
- Der Landwirtschaft sollen größere, innovationsorientierte Investitionen ermöglicht werden.
- Landesbürgschaften für höhere Investitionen werden auch für die Tierhaltung angeboten.
- Die Fördersätze für Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben werden erhöht.
- Die Förderung berücksichtigt die besonderen Anforderungen von Tierhaltung und Sonderkulturen, etwa durch einen Bonus auf die Prämie.
- Robotik in der Landwirtschaft, besonders im Ackerbau und in Sonderkulturen, wird gefördert.
- Die Tierhaltung wird durch flexible Investitionen und schnelle Genehmigungen gefördert.
- Für den Weinbau werden eigene Förderlinien geschaffen.
- Das Sofortprogramm Weinbau wird verstetigt.
- Die Förderung zum Erhalt der Weinbau-Steillagen wird erhöht.
- Rotationsbrachen werden bestmöglich gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 36
- Innovative Wassernutzungskonzepte in der Landwirtschaft werden vorangetrieben, um die Ernährungssouveränität zu sichern.
- Digitale Bodenbörsen und Kooperationen zwischen Kommunen, Landwirtschaft und Wirtschaft sollen effiziente Lösungen für Bodenaushub schaffen.
- Es wird geprüft, wie Agroforst-Systeme im Fachrecht unterstützt werden können.
- Die flexible Nutzung bestehender landwirtschaftlicher Hofstellen wird erleichtert.
- Das Marketing für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft wird ausgebaut und gebündelt.
- Eine Dachmarke soll heimische Lebensmittel und die Arbeit von Landwirtschaft und Verarbeitern sichtbarer machen.
- Der Bio-Aktionsplan wird weiter umgesetzt und gestärkt.
- Unter dem Claim „Natürlich. VON DAHEIM“ werden Qualitätszeichen und ihre Erzeuger stärker im Handel vermarktet.
- Betriebe werden beim Umbau weg von der Anbindehaltung unterstützt.
- Kälbertransporte sollen durch Unterstützung der Aufzucht im Land vermieden werden.
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen klare Rechtsauslegungen, angemessene Übergangsfristen und wirksamer Bestandsschutz gelten.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik wird nach 2028 auf Landesebene mit „Farm Stewardship“ bürokratiearm, transparent und rechtssicher gestaltet.
- FAKT-Maßnahmen für Refugialflächen im Ackerland werden attraktiver fortgeführt und neue entwickelt.
- Für Kleinstkulturen sollen Sammelzulassungen möglich werden.
- Absatzmärkte für Produkte aus Paludikulturen werden unterstützt.
- Die Antragsverfahren zur Förderung von Erzeugergemeinschaften werden digitalisiert.
- Die FAKT-Maßnahmen sollen für den Ökolandbau optimal kombinierbar sein.
- Zusätzliche Wassergewinnung für Land- und Forstwirtschaft, besonders für Sonderkulturen und Nasslager, wird erleichtert.
- Die Ökokonto-Verordnung wird praxisgerecht weiterentwickelt und berücksichtigt Landwirtschaft und produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen stärker.
- Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen haben Vorrang vor reinen Flächenstilllegungen.
- Die Anwendung produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen wird deutlich verstärkt.
- Die Umstellung auf Ökolandbau sowie Agroforstmaßnahmen einschließlich Streuobst werden ökopunktefähig.
- Die Förderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe wird unbürokratisch gestaltet und für weitere Themen wie die Diversifizierung durch Junglandwirte geöffnet.
- Betriebe der solidarischen Landwirtschaft sollen unter bestimmten Voraussetzungen als landwirtschaftliche Betriebe anerkannt werden.
- Die Dauer der Genehmigungen für selbstfahrende Erntemaschinen soll verlängert werden.
- Die Tierhaltung wird durch flexible Investitionen und schnelle Genehmigungen gefördert.
- Typenprüfungen für Stallbauten werden eingeführt.
- Genehmigungen für Offenställe und Ställe in aufgelöster Bauweise werden deutlich beschleunigt.
- Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung arbeiten bei der Berechnung der Stickstoff-Hintergrundbelastung zusammen, um Tierwohlställe zu ermöglichen.
- Der Konflikt zwischen Schutzgebietskulissen und Tierwohlställen wird gelöst.
- Zur Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest werden weiter die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
- Kaliumphosphonat soll im Ökolandbau zugelassen werden.
- Das Land unterstützt die Weinbranche mit Marketingmaßnahmen.
- Die Bewirtschaftung der Rebflächen nach dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept wird auf die Weinbauregionen ausgeweitet.
- Die Flächennutzung im Weinbau wird flexibilisiert, etwa durch ganzjährige Beweidung.
- Das Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr von 1958 soll überarbeitet werden, um faire Wettbewerbsbedingungen für die Landwirtschaft im Grenzraum zu sichern.
Weniger Pflichten 15
- Im Immissionsschutz und in der TA Luft sollen Erleichterungen für den Bau tierwohlgerechter Ställe unter Berücksichtigung der Nachbarschaft geschaffen werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen im ländlichen Raum werden von unnötiger Bürokratie entlastet.
- Die flexible Nutzung bestehender landwirtschaftlicher Hofstellen wird erleichtert.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden von Bürokratie entlastet.
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen klare Rechtsauslegungen, angemessene Übergangsfristen und wirksamer Bestandsschutz gelten.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik wird nach 2028 auf Landesebene mit „Farm Stewardship“ bürokratiearm, transparent und rechtssicher gestaltet.
- Verfahren in der Landwirtschaft werden digitaler, einfacher und schneller.
- Ökobetriebe sollen wegen höherer Umweltleistungen weniger Dokumentationspflichten erfüllen müssen.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden durch digitale Schnittstellen, einfachere Datenschutz- und Nachweispflichten und praxistaugliche Negativdokumentationen entlastet.
- Die Förderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe wird unbürokratisch gestaltet und für weitere Themen wie die Diversifizierung durch Junglandwirte geöffnet.
- Die Dauer der Genehmigungen für selbstfahrende Erntemaschinen soll verlängert werden.
- Einschränkungen für den Stallbau aus dem Immissionsschutz sollen in Bundes- und Landesrecht landwirtschaftsfreundlicher ausgelegt werden.
- Kaliumphosphonat soll im Ökolandbau zugelassen werden.
- Die Nutzung von Weinbergshütten und Pavillons wird in der Landesbauordnung verfahrensfrei gestellt.
- Die Flächennutzung im Weinbau wird flexibilisiert, etwa durch ganzjährige Beweidung.
Bleibt wie bisher 6
- Die Bio-Musterregionen werden fortgeführt.
- Die Vielfalt der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird erhalten und gefördert.
- Die Förderung der Mehrgefahrenversicherung wird fortgeführt.
- Neue naturschutzrechtliche Restriktionen in Land- und Waldwirtschaft sollen nicht über Bundes- oder Europarecht hinaus umgesetzt werden.
- Die Förderobergrenze im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bleibt grundsätzlich bestehen.
- Bei Bedarf werden Maßnahmen ergriffen, um die Koexistenz mit Gentechnik zu sichern.
Ohne klare Richtung 12
- Bäuerliche Familienbetriebe, Junglandwirte, Forst-, Fischerei-, Obst-, Wein- und Gartenbaubetriebe erhalten verlässliche Perspektiven.
- Das Programm „Ferien auf dem Bauernhof“ wird weiterentwickelt.
- Eine nachhaltige, bäuerlich geprägte Landwirtschaft, die Biodiversität, Boden und Wasser schützt, gilt als Grundlage krisenfester Ernährung.
- Die Vielfalt der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird bejaht.
- Agroforst wird attraktiver gemacht.
- Der Erhalt der FFH-Mähwiesen und des artenreichen Grünlands wird fortgesetzt und die Förderung weiterentwickelt.
- Geprüft werden Möglichkeiten, die Landwirtschaft in Grenzregionen, insbesondere zur Schweiz, zu sichern.
- Der Ausbau des Ökolandbaus ist ein strategisches Ziel.
- Beim Wohnen für den Eigenbedarf landwirtschaftlicher Betriebe wird eine pragmatische Umsetzung angestrebt.
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Weinbau werden geprüft.
- Die Weinbaustrategie wird weiterentwickelt.
- Neue Impulse für genossenschaftlichen Weinbau, pilzwiderstandsfähige Sorten und ökologischen Weinbau werden angestrebt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht