Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
SPD NI 214
Mehr Geld 3
- Auf Bundesebene wird die Finanzierung und planmäßige Umsetzung des Umbaus der Nutztierhaltung vorangetrieben.
- Für Direktvermarktung und dezentrale Verarbeitung werden günstige Rahmenbedingungen geschaffen, etwa durch Überarbeitung der Gebührenordnung für Kontrollen.
- Für Direktvermarktung und dezentrale Verarbeitung werden gezieltere Förderprogramme geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Wirtschaftsförderung konzentriert sich auf Automobil und Mobilität, erneuerbare Energien und Wasserstoff, Digitalisierung sowie Land- und Ernährungswirtschaft, ergänzt um Tourismus und Gesundheitswirtschaft.
- Für die Landwirtschaft wird beim Moor- und Klimaschutz Planungssicherheit geschaffen.
- Mit der Landwirtschaft wird an Lösungen für eine umweltschonende, effiziente, akzeptierte, wettbewerbsfähige und auskömmliche Landwirtschaft gearbeitet.
- Maßnahmen für besseren Seuchenschutz in der Nutztierhaltung werden etabliert und gefördert.
- Gemeinsam mit dem Bund werden die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau zu besseren Haltungsformen verbessert.
- Beratungsangebote zur regionalen Direktvermarktung werden verbessert.
- Der Anteil des ökologischen Landbaus wird bis 2025 auf zehn und bis 2030 auf 15 Prozent gesteigert.
- Regionale Produktion, Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Lebensmittel werden gefördert.
- Pilotprojekte zur Wiederverwendung gereinigten Abwassers, etwa für die Feldberegnung, werden gefördert.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden über One-Stop-Shops beraten und beim Erwerb digitalen Grundwissens unterstützt.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden über Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung informiert.
Weniger Pflichten 1
CDU NI 920
Mehr Geld 7
- Künftige Bundesförderprogramme verbinden Landwirtschaft und Naturschutz und berücksichtigen landwirtschaftliche Familienbetriebe.
- Eine dauerhafte und verpflichtende Tierwohlabgabe finanziert den Mehraufwand für mehr Tierwohl.
- Für erforderliche Umbauten im Sinne des Tierwohls gibt es Investitionshilfen.
- Biobetriebe werden in branchenbezogenen Förderprogrammen gesondert berücksichtigt.
- Die Fördergelder für nicht investive Projekte zur Stärkung des ökologischen Landbaus bleiben erhalten und werden ausgebaut.
- Carbon Farming und andere Maßnahmen zur CO2-Speicherung in Land- und Forstwirtschaft werden finanziell gefördert.
- Ein Förderprogramm unterstützt langfristig die Produktion von Torfmoos und die Erforschung von Ersatzstoffen.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Eine moderne Agrarpolitik setzt auf Anreizsysteme und bietet Planungssicherheit.
- Die landwirtschaftlichen Kooperationen in Trinkwassergewinnungsgebieten werden gestärkt.
- Regionale Energiekonzepte in der Landwirtschaft werden gefördert, um Versorgungssicherheit und Dezentralisierung zu stärken.
- Nahwärmekonzepte werden gefördert, damit landwirtschaftliche Betriebe zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Doppelnutzungen von Flächen für Landwirtschaft und Stromproduktion werden ermöglicht.
- Neuartige Züchtungsmethoden in der Pflanzenzucht sollen zugelassen werden.
- Nicht mehr genutzte landwirtschaftliche oder gewerbliche Gebäude werden unbürokratisch neu genutzt.
- Die Flächeninanspruchnahme für Ausgleich und Ersatz beim Bau von Windkraftanlagen wird mit Rücksicht auf die Landwirtschaft verringert.
- Die Belange der Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit werden bei Photovoltaikflächen besonders berücksichtigt.
Weniger Pflichten 6
- Die Landwirtschaft wird von praxisfernen und bürokratischen Regularien befreit.
- Die entschädigungslose Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen in der Gemeinsamen Agrarpolitik wird ab 2023 dauerhaft ausgesetzt.
- Betriebe mit guter fachlicher Praxis können wieder aus den beschlossenen Restriktionen entlassen werden.
- Neuartige Züchtungsmethoden in der Pflanzenzucht sollen zugelassen werden.
- Nicht mehr genutzte landwirtschaftliche oder gewerbliche Gebäude werden unbürokratisch neu genutzt.
- Die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum wird deutlich vereinfacht.
Bleibt wie bisher 4
- Der Einstieg in die ökologische Landwirtschaft wird weiterhin gefördert.
- Grund und Boden für die Familienbetriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt erhalten.
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe werden beim Aufbau eines klimaangepassten Waldes unterstützt.
- Flächenkonkurrenz wird vermieden, damit Boden für landwirtschaftliche Betriebe nicht weiter teurer wird.
Ohne klare Richtung 5
- Für die Landwirtschaft werden nachhaltige Lösungen angestrebt.
- Ein Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft erfüllt gesellschaftliche Anforderungen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
- Eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für eine zeitgemäße Nutztierhaltung wird geschaffen.
- Die Potenziale der regionalen Landwirtschaft werden aktiviert.
- Die Landwirtschaft soll auskömmlich und leistungsstark sein, im Wettbewerb bestehen und auf den Klimawandel antworten.
Grüne NI 162431
Mehr Geld 14
- Die pflanzliche Erzeugung wird durch passgenaue Förderangebote gestärkt.
- Der Obst- und Gemüseanbau wird durch passgenaue Förderangebote gestärkt.
- Ein freiwilliges Förderprogramm ermöglicht Betrieben den Teil- oder vollständigen Ausstieg aus der Tierhaltung in andere Betriebszweige ohne Intensivtierhaltung.
- Bäuerliche Betriebe mit angepassten Tierbeständen sollen über ihre Tierseuchenkassenbeiträge nicht die Seuchengefahren der Massentierhaltung subventionieren.
- Eine Gemeinwohlprämie, die gesellschaftliche Leistungen honoriert, ist der richtige Ansatz für die Agrarförderung.
- Das Weidemilchprogramm wird gezielt ausgebaut.
- Ein neues Förderprogramm für extensive Tierhaltung auf Moorböden wird eingerichtet.
- Eine wirksame Preisbremse wird eingeführt.
- Die für den Aktionsplan Ökolandbau erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.
- Gegenüber dem Bund wird auf wirksame Finanzierungsinstrumente zum Umbau der Tierhaltung gedrängt.
- Fördermittel für den Umbau der Tierhaltung werden niedersächsischen Betrieben stärker verfügbar gemacht.
- Zielgerichtete Landesförderinstrumente ergänzen die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung.
- Die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe wird verbessert.
- Weidetierhaltende Betriebe werden unter anderem mit einer Weidetierprämie unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Flächenkonkurrenzen sollen aufgelöst werden, etwa durch Agri-PV-Anlagen.
- Der heimische Anbau von Eiweißpflanzen als Futtermittel wird verstärkt gefördert.
- Bewirtschaftungsformen, die den Humusaufbau stärken, werden besonders gefördert.
- Extensive Grünlandnutzung mit hohen Wasserständen und Paludikulturen auf Moorflächen werden gefördert.
- Die Landwirtschaft wird bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt.
- Betriebe werden bei der Reduzierung ihrer Tierbestände unterstützt.
- Betriebe werden beim tiergerechten Umbau ihrer Ställe unterstützt.
- Das Weidemilchprogramm wird gezielt ausgebaut.
- Ein Agrarstrukturgesetz sichert ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben und an Biobetriebe verpachtenden Genossenschaften ein starkes Vorkaufsrecht gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren.
- Gemeinsam mit den Verbänden wird ein Aktionsplan Ökolandbau umgesetzt.
- Der Flächenzugang für Biobetriebe wird erleichtert.
- Eine Eiweißstrategie fördert den Anbau heimischer eiweißreicher Futtermittel, um Sojaimporte als Futtermittel zu verringern.
- Die Umstellung landwirtschaftlicher Nutzung auf moorerhaltende Bewirtschaftung wie Paludikultur, Freiflächensolaranlagen in wiedervernässten Mooren oder extensive Beweidung wird gefördert.
- Gartenbau und Kommunen werden beim zunehmenden Verzicht auf torfhaltige Erden unterstützt.
- Ein Programm Gärtnern ohne Torf unterstützt die schrittweise Erhöhung des Anteils von Torfersatzstoffen im Erwerbsgartenbau.
- Alternative Absatz- und Vermarktungswege für krummes Gemüse und Erntereste werden gestärkt.
- Ein Herdenschutzteam leistet betroffenen Tierhaltenden und benachbarten Betrieben schnelle Hilfe beim Herdenschutz.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 21
- Angestrebt wird eine bäuerliche Landwirtschaft, die nachhaltig und tiergerecht arbeitet.
- Die Agrar- und Tierhaltungswende wird vorangebracht.
- Die Ökologisierung der Landwirtschaft wird konsequent vorangetrieben.
- Die Umsetzung des Green Deals in der Landwirtschaft wird vorangetrieben.
- Die heimische Landwirtschaft soll krisenfest gemacht werden.
- Importabhängigkeiten sollen reduziert werden, etwa durch mehr heimischen Anbau pflanzlicher Proteine.
- Zur Sicherung weltweiter Ernährungssouveränität werden die regionalen Agrarmärkte in allen Weltregionen gestärkt.
- Der Fleischexport wird zur Stärkung lokaler Agrarmärkte in anderen Weltregionen reduziert.
- Der Anteil der Feldfrüchte, der in der intensiven Tierhaltung verwendet wird, soll sinken.
- Die Reduzierung der Tierhaltung wird vorangebracht.
- Regionale Kreisläufe in der Landwirtschaft werden gestärkt.
- Neue Ansätze wie die Solidarische Landwirtschaft werden in den Blick genommen.
- Der Ökolandbau wird gestärkt.
- Das Wassermanagement in der Landwirtschaft soll an den Klimawandel angepasst werden.
- Die Nutzung von Grauwasser in der Landwirtschaft wird gestärkt.
- Wassersparende Beregnungstechniken werden gestärkt.
- Angestrebt wird eine flächengebundene Tierhaltung ohne Gülletransporte über weite Strecken.
- Die Beiträge zur Tierseuchenkasse werden an die Gefährdungssituation angepasst.
- Die gesamte niedersächsische Landwirtschaft wird nachhaltiger und ökologischer ausgerichtet.
- Der Niedersächsische Weg mit einem Ökolandbauanteil von mindestens zehn Prozent bis 2025 und mindestens 15 Prozent bis 2030 wird konsequent umgesetzt.
- Die Förderung von Betrieben in den ersten beiden Jahren der Umstellung auf Ökolandbau wird ausgewertet.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
- Für alle Sektoren werden nachprüfbare jährliche Zwischenziele und Klimamaßnahmen aufgestellt.
- Die Direktzahlungen sollen zur Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft umgewidmet werden.
- Die ackerbauliche Nutzung von Moorflächen wird beendet.
- Die Stickstoffdüngung wird zur Senkung der Lachgas- und Methanemissionen reduziert.
- Aus der Massentierhaltung wird ausgestiegen.
- Die ordnungsgemäße Düngung wird effektiver kontrolliert.
- Die Pflicht zum Einbau von Abluftfiltern wird auf große Geflügelställe ausgeweitet.
- Die insbesondere im Westen Niedersachsens zu hohen Tierzahlen werden reduziert.
- Die Ausrichtung der Investitionsförderung für Stallbau an der Haltungsform wird befürwortet.
- Eine deutliche Reduktion von Pestiziden in Landwirtschaft, Gartenbau und auf sonstigen Flächen wird umgesetzt.
- Ein Konzept der flexiblen Milchmengenregulierung wird befürwortet.
- Pachtflächen öffentlicher Eigentümer werden vorrangig ökologisch bewirtschaftet.
- Die Stickstoffeinträge in Wälder durch Ammoniakemissionen aus der Massentierhaltung werden verringert.
- Share Deals bei landwirtschaftlichen Flächen werden einer Genehmigungspflicht durch die Landwirtschaftsbehörden unterworfen.
AfD NI 1713
Mehr Geld 6
- Landwirte werden in die Lage versetzt, von ihrem Einkommen ihre Familien abzusichern und in den Fortbestand ihrer Höfe zu investieren.
- Bereits vorgenommene Umschichtungen von der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarförderung werden zurückgenommen.
- Milcherzeuger werden auf der Kostenseite entlastet.
- Bäuerliche Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung für Tierwohlmaßnahmen.
- Agrardiesel wird wie in anderen europäischen Ländern steuerbefreit.
- Das Konzept Ferien auf dem Bauernhof wird als zusätzliche Einnahmequelle für landwirtschaftliche Betriebe gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 5
- Bürokratische Vorgaben der EU, des Bundes und des Landes für die Landwirtschaft werden zurückgenommen.
- Bürokratische und gesetzliche Hürden für regionale Erzeugung und Vermarktung werden abgebaut.
- Die vierprozentige Flächenstilllegung durch den Green Deal in der GAP-Periode ab 2023 wird sofort rückgängig gemacht.
- Die verschärfte Düngeverordnung wird unverzüglich an die aktuelle Versorgungslage angepasst.
- Neubauten dürfen über ihre Nutzungsdauer auch bei Rechtsänderungen ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden.
Bleibt wie bisher 6
- Die Existenz der Viehbetriebe wird politisch nachhaltig gesichert.
- Die Umwidmung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu Naturschutzgebieten als Ausgleichsflächen wird abgelehnt.
- Bedarfsgerechte Düngung mit Mineraldünger bleibt in Niedersachsen in der gesamten Pflanzenproduktion möglich.
- Eine weitere Umschichtung von Agrarfördermitteln aus der ersten in die zweite Säule der EU-Förderung wird abgelehnt.
- Erschwernisausgleiche für Schutzgebiete bleiben für bäuerliche Milchbetriebe erhalten.
- Die bisherige Agrardieselrückvergütung bleibt bis zu einer Neuregelung bestehen.
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
FDP NI 1620
Mehr Geld 5
- Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird mit Schwerpunkt auf digitalen Techniken deutlich aufgestockt.
- Landeseigene Daten wie Geodaten werden der Landwirtschaft kostenfrei bereitgestellt.
- Die Gebührenpflicht für anlasslose Lebens- und Futtermittelkontrollen wird abgeschafft.
- Für Zukunftsinvestitionen in der Tierhaltung wird ein Förder- und Finanzierungskonzept aufgelegt.
- Die Digitalisierung der Landwirtschaft soll über einen niedersächsischen Risikokapital-Fonds vorangebracht werden.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Landwirtschaftliche Produktion wird mit Forschung und industriellen Nutzern vernetzt, um neue Wertschöpfungsketten zu etablieren.
- Die europäische und internationale Vermarktung niedersächsischer Agrarprodukte wird gestärkt.
- Landwirtschaftliche Betriebe in allen Regionen werden bei wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Veränderungen unterstützt.
- Bei Bewirtschaftungseinschränkungen werden die zugrundeliegenden Daten transparent gemacht.
- Landeseigene Daten wie Geodaten werden der Landwirtschaft kostenfrei bereitgestellt.
- Genehmigungen für Umnutzungen umstellungswilliger Tierhaltungsbetriebe werden unbürokratisch erteilt.
- Der Transport von Wirtschaftsdünger in Ackerbauregionen wird gefördert.
- Technische Lösungen zur Gülle- und Gärrestaufbereitung werden gefördert.
- Die Beratung in Tierhaltung, Acker- und Grünlandbewirtschaftung wird weiterentwickelt und unterstützt.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird eine Finanz- und Sozialberatung zu Altersvorsorge, Hofübergabe und Strukturwandel eingerichtet.
- Bau- und Immissionsschutzrecht werden an den Um- oder Neubau von Ställen angepasst.
- Der Smart-Farming-Fonds soll Startups und junge Unternehmen fördern, die Technologien zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Landwirtschaft entwickeln oder skalieren.
- Das Wasserversorgungskonzept soll auch für landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Nutzung Investitionssicherheit gewährleisten.
Weniger Pflichten 5
- EU- und Bundesrecht wird in der Landwirtschaft 1:1 umgesetzt.
- Die baurechtlichen Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe werden vereinfacht.
- Genehmigungen für Umnutzungen umstellungswilliger Tierhaltungsbetriebe werden unbürokratisch erteilt.
- Flächenbezogene Düngeverbote werden schnellstmöglich aufgehoben.
- Bau- und Immissionsschutzrecht werden an den Um- oder Neubau von Ställen angepasst.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Die Agrarpolitik setzt nach dem Leitbild der unternehmerischen Landwirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen.
- Die niedersächsische Landwirtschaft soll im europäischen und internationalen Wettbewerb bestehen können.
- Die Agrarverwaltung versteht sich als Partnerin der Landwirtschaft.
- Die Ausweisung der Roten Gebiete wird mit dem Ziel einer verursacherorientierten Bewertung überprüft.
- Niedersachsens Landwirtschaft und Ernährungsindustrie sollen bei Fleischersatzprodukten führend werden.
Linke NI 314
Mehr Geld 3
- Öffentliche Einrichtungen sollen die Zutaten für ihre Kantinen möglichst aus regionaler Landwirtschaft beziehen.
- Landwirtschaftliche Betriebe sollen bei Investitionen und der Umstellung auf eine größere Vielfalt von Ackerkulturen unterstützt werden.
- Agrarsubventionen sollen sich an einer ökologischen, bäuerlichen Landwirtschaft orientieren.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
FW NI 185
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaft soll gestärkt werden, etwa durch Kommunikationsplattformen.
- Bäuerliche Familienbetriebe sollen bei der Umstrukturierung ihrer Produktion unterstützt werden.
- Investitionen in der Landwirtschaft sollen Planungssicherheit erhalten.
- Die Landwirtschaft soll vor Billigimporten geschützt werden.
- Die Umwandlung ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken oder touristischer Nutzung wird vereinfacht und unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Die Marktmacht der Handelsketten gegenüber den Erzeugern gilt als zu groß.
- Erzeugergemeinschaften sollen gestärkt werden.
- Das Baurecht soll für die Landwirtschaft angepasst werden.
- Die Versachlichung von Kommunikationsplattformen zur Landwirtschaft soll unterstützt werden.
- Ein ökologischer Strukturwandel der Landwirtschaft sorgt für mehr Tierwohl.
- Der landwirtschaftliche Strukturwandel verbindet die Landwirtschaft mit dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Koalitionsvertrag 101339
Mehr Geld 11
- Der Bau von Speicherbecken für die landwirtschaftliche Feldberegnung wird gefördert.
- Der Umbau der Tierhaltung und die Antworten auf die Klimakrise sollen nicht allein von der Landwirtschaft, sondern gesellschaftlich finanziert werden.
- Für den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft werden die nötigen Mittel und Personalstellen eingeplant.
- Die Umstellungs- und Beibehaltungsprämie für den Ökolandbau wird erhöht.
- Die Mittel aus den europäischen Landwirtschaftsfonds, insbesondere dem ELER, werden für die Transformation des Landwirtschaftssektors eingesetzt.
- Gegenüber dem Bund wird für wirksame, gut ausgestattete Finanzierungsinstrumente zum tiergerechten, umwelt- und klimaschonenden Umbau der Tierhaltung eingetreten.
- Ein Zukunftsprogramm Diversifizierung finanziert die Reduzierung der Tierbestände und den tiergerechten Stallumbau.
- Die Klimaschutzleistung von Nasskulturen soll honoriert werden.
- Der Verkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten der Erzeuger wird verboten.
- Kosten- und existenzsichernde Mindestpreise für Milch sollen von Bundesprüfstellen festgelegt und kontrolliert werden.
- Ein Förderprogramm „Extensive Tierhaltung auf Moorböden“ wird aufgelegt.
Mehr Rechte oder Angebote 30
- Die von der Klimakrise betroffene Landwirtschaft soll bei der Transformation unterstützt werden.
- Kommunen, Land- und Wasserwirtschaft erhalten aktuelle landesweite Datengrundlagen zur Klimafolgenanpassung.
- Die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung in Trinkwasserschutzgebieten wird stärker unterstützt.
- Ein Label „Torffrei aus Niedersachsen“ unterstützt die Vermarktung torffreier Blumenerden und Pflanzen regionaler Betriebe.
- Im Dialog mit allen Beteiligten werden gemeinsame Lösungen entwickelt, um die niedersächsische Landwirtschaft zu stärken und zukunftsfest aufzustellen.
- Für die gesamte Legislaturperiode wird ein umfassendes Sonderprogramm Klimawandel für Landwirtschaft und Forst eingerichtet.
- Entwicklung und Nutzung sparsamer Beregnungstechnik und Wasserspeicherung werden verstärkt gefördert.
- Wassermanagement und Anbaumethoden in der Landwirtschaft werden dem Klimawandel angepasst.
- Die öffentliche Nachfrage nach Bioprodukten wird gestärkt.
- Die betriebliche Umstellungsberatung für den Ökolandbau wird ausgebaut.
- Ein EU-notifiziertes Niedersächsisches Biosiegel wird eingeführt, um Regionalität und ökologische Landwirtschaft zu fördern.
- Auf Bundesebene werden die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau zu tiergerechteren Haltungsformen vorangetrieben.
- Die Tierhaltung mit Stroheinstreu und Zugang zu Außenbereichen wird unterstützt.
- Schlachtstätten sollen für alle Tiere aus Niedersachsen innerhalb von höchstens vier Stunden Transportdauer erreichbar sein.
- Der Anbau von Futtereiweißpflanzen wird im Rahmen der Eiweißstrategie gefördert, um die Abhängigkeit von Futtermittelimporten zu verringern.
- Bei Stallbauten werden Maßnahmen für besseren Seuchenschutz etabliert und gefördert.
- Für emissionsmindernde, nasse Bewirtschaftungsformen werden neue Wertschöpfungsmöglichkeiten geschaffen und flächendeckend ausgebaut.
- Der torffreie Gartenbau wird unterstützt.
- Absatz- und Vermarktungswege für Produkte aus Nasskulturen sollen gestärkt werden.
- Ein Label „Torffrei aus Niedersachsen“ unterstützt die Vermarktung torffreier Blumenerden und Pflanzen regionaler Betriebe.
- Kooperative Ansätze wie das FINKA-Projekt zur Förderung von Insekten im Ackerbau werden ausgeweitet.
- On-Farm-Züchtungen samenfester, nachbaufähiger Sorten werden besonders gefördert.
- Instrumente zur Förderung der Direktvermarktung von regionalem Obst und Gemüse werden ausgeweitet.
- Die Vermarktung tierischer Produkte wird durch Förderung dezentraler Verarbeitung wie Lohnkäsereien unterstützt.
- Tierhaltungsbetriebe werden durch Förderung und Beratung bei verbessertem Tierschutz und bei regionaler Vermarktung unterstützt.
- Ein Existenzgründungsprogramm mit Beratung und Förderung erleichtert Hofübergaben und Neugründungen in der Landwirtschaft.
- Der Verkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten der Erzeuger wird verboten.
- Kosten- und existenzsichernde Mindestpreise für Milch sollen von Bundesprüfstellen festgelegt und kontrolliert werden.
- Erzeugergemeinschaften sowie regionale Verarbeitung und Vermarktung werden gefördert.
- Die Nachrüstung von Altgeräten mit tierschutzfördernder Technik wird gefördert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 11
- Angestrebt werden faire Handelsbeziehungen der Landwirtschaft mit dem vor- und nachgelagerten Bereich.
- Die Ausrichtung der Landwirtschaft auf die Klimakrise ist ein politischer Schwerpunkt.
- Angestrebt werden Klimaschutz im Agrar- und Ernährungssektor und die Anpassung an unvermeidbare Klimafolgen.
- Der Ökolandbau soll auf mindestens 10 Prozent der Fläche bis 2025 und mindestens 15 Prozent bis 2030 ausgeweitet werden.
- Die ökologische Landwirtschaft ist Leitbild der Agrarpolitik.
- Mit der Umsetzung des Aktionsplans Ökolandbau 2030 wird umgehend begonnen.
- Leitbild der Förderung ist die flächengebundene Tierhaltung.
- Die EU-Agrarförderung soll reformiert werden.
- Eine Ausweitung des Pestizidausschlusses auf Grünland auf weitere Schutzgebietstypen wird kritisch und mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe begleitet.
- Fehlanreize bei der Förderung von Wegrandnutzung werden korrigiert.
- Mehr Biobetriebe sollen als Ausbildungsbetriebe gewonnen werden.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 8
- Ein Ausstiegsplan für die Verwendung von Torf im privaten Bereich und im Erwerbsgartenbau wird unter Einbeziehung der Beteiligten erarbeitet.
- Die landwirtschaftliche Investitionsförderung wird ökologisch ausgerichtet.
- Die EU-Agrarmittel werden vorrangig nach ökologisch-sozialen Auswahlkriterien vergeben.
- Der vorbeugende Brandschutz bei Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Tierhaltungsanlagen wird rechtlich verbessert.
- Die Nachweislücke zwischen eingestallten, am Schlachthof abgelieferten und in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgten Tieren wird geschlossen.
- Die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden als zwingende Voraussetzungen in die Durchführungsverordnung zur Bauordnung aufgenommen.
- Zum Schutz von Anwohnenden und Umwelt werden Maßnahmen zur Emissionsminderung aus Ställen unter Berücksichtigung des Tierwohls angestrebt.
- Auf Bundes- und EU-Ebene wird eine flexible Milchmengenregulierung gefordert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht