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Landwirtschaftliche Betriebe

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD NI 2​14
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 2
CDU NI ​920
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 6
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
Grüne NI 162431
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Flächenkonkurrenzen sollen aufgelöst werden, etwa durch Agri-PV-Anlagen.
  2. Der heimische Anbau von Eiweißpflanzen als Futtermittel wird verstärkt gefördert.
  3. Bewirtschaftungsformen, die den Humusaufbau stärken, werden besonders gefördert.
  4. Extensive Grünlandnutzung mit hohen Wasserständen und Paludikulturen auf Moorflächen werden gefördert.
  5. Die Landwirtschaft wird bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt.
  6. Betriebe werden bei der Reduzierung ihrer Tierbestände unterstützt.
  7. Betriebe werden beim tiergerechten Umbau ihrer Ställe unterstützt.
  8. Das Weidemilchprogramm wird gezielt ausgebaut.
  9. Ein Agrarstrukturgesetz sichert ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben und an Biobetriebe verpachtenden Genossenschaften ein starkes Vorkaufsrecht gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren.
  10. Gemeinsam mit den Verbänden wird ein Aktionsplan Ökolandbau umgesetzt.
  11. Der Flächenzugang für Biobetriebe wird erleichtert.
  12. Eine Eiweißstrategie fördert den Anbau heimischer eiweißreicher Futtermittel, um Sojaimporte als Futtermittel zu verringern.
  13. Die Umstellung landwirtschaftlicher Nutzung auf moorerhaltende Bewirtschaftung wie Paludikultur, Freiflächensolaranlagen in wiedervernässten Mooren oder extensive Beweidung wird gefördert.
  14. Gartenbau und Kommunen werden beim zunehmenden Verzicht auf torfhaltige Erden unterstützt.
  15. Ein Programm Gärtnern ohne Torf unterstützt die schrittweise Erhöhung des Anteils von Torfersatzstoffen im Erwerbsgartenbau.
  16. Alternative Absatz- und Vermarktungswege für krummes Gemüse und Erntereste werden gestärkt.
  17. Ein Herdenschutzteam leistet betroffenen Tierhaltenden und benachbarten Betrieben schnelle Hilfe beim Herdenschutz.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 21
  1. Angestrebt wird eine bäuerliche Landwirtschaft, die nachhaltig und tiergerecht arbeitet.
  2. Die Agrar- und Tierhaltungswende wird vorangebracht.
  3. Die Ökologisierung der Landwirtschaft wird konsequent vorangetrieben.
  4. Die Umsetzung des Green Deals in der Landwirtschaft wird vorangetrieben.
  5. Die heimische Landwirtschaft soll krisenfest gemacht werden.
  6. Importabhängigkeiten sollen reduziert werden, etwa durch mehr heimischen Anbau pflanzlicher Proteine.
  7. Zur Sicherung weltweiter Ernährungssouveränität werden die regionalen Agrarmärkte in allen Weltregionen gestärkt.
  8. Der Fleischexport wird zur Stärkung lokaler Agrarmärkte in anderen Weltregionen reduziert.
  9. Der Anteil der Feldfrüchte, der in der intensiven Tierhaltung verwendet wird, soll sinken.
  10. Die Reduzierung der Tierhaltung wird vorangebracht.
  11. Regionale Kreisläufe in der Landwirtschaft werden gestärkt.
  12. Neue Ansätze wie die Solidarische Landwirtschaft werden in den Blick genommen.
  13. Der Ökolandbau wird gestärkt.
  14. Das Wassermanagement in der Landwirtschaft soll an den Klimawandel angepasst werden.
  15. Die Nutzung von Grauwasser in der Landwirtschaft wird gestärkt.
  16. Wassersparende Beregnungstechniken werden gestärkt.
  17. Angestrebt wird eine flächengebundene Tierhaltung ohne Gülletransporte über weite Strecken.
  18. Die Beiträge zur Tierseuchenkasse werden an die Gefährdungssituation angepasst.
  19. Die gesamte niedersächsische Landwirtschaft wird nachhaltiger und ökologischer ausgerichtet.
  20. Der Niedersächsische Weg mit einem Ökolandbauanteil von mindestens zehn Prozent bis 2025 und mindestens 15 Prozent bis 2030 wird konsequent umgesetzt.
  21. Die Förderung von Betrieben in den ersten beiden Jahren der Umstellung auf Ökolandbau wird ausgewertet.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
AfD NI 1713
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1
FDP NI 1620
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 1
Linke NI 314
FW NI 185
Koalitionsvertrag 101339
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Die von der Klimakrise betroffene Landwirtschaft soll bei der Transformation unterstützt werden.
  2. Kommunen, Land- und Wasserwirtschaft erhalten aktuelle landesweite Datengrundlagen zur Klimafolgenanpassung.
  3. Die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung in Trinkwasserschutzgebieten wird stärker unterstützt.
  4. Ein Label „Torffrei aus Niedersachsen“ unterstützt die Vermarktung torffreier Blumenerden und Pflanzen regionaler Betriebe.
  5. Im Dialog mit allen Beteiligten werden gemeinsame Lösungen entwickelt, um die niedersächsische Landwirtschaft zu stärken und zukunftsfest aufzustellen.
  6. Für die gesamte Legislaturperiode wird ein umfassendes Sonderprogramm Klimawandel für Landwirtschaft und Forst eingerichtet.
  7. Entwicklung und Nutzung sparsamer Beregnungstechnik und Wasserspeicherung werden verstärkt gefördert.
  8. Wassermanagement und Anbaumethoden in der Landwirtschaft werden dem Klimawandel angepasst.
  9. Die öffentliche Nachfrage nach Bioprodukten wird gestärkt.
  10. Die betriebliche Umstellungsberatung für den Ökolandbau wird ausgebaut.
  11. Ein EU-notifiziertes Niedersächsisches Biosiegel wird eingeführt, um Regionalität und ökologische Landwirtschaft zu fördern.
  12. Auf Bundesebene werden die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau zu tiergerechteren Haltungsformen vorangetrieben.
  13. Die Tierhaltung mit Stroheinstreu und Zugang zu Außenbereichen wird unterstützt.
  14. Schlachtstätten sollen für alle Tiere aus Niedersachsen innerhalb von höchstens vier Stunden Transportdauer erreichbar sein.
  15. Der Anbau von Futtereiweißpflanzen wird im Rahmen der Eiweißstrategie gefördert, um die Abhängigkeit von Futtermittelimporten zu verringern.
  16. Bei Stallbauten werden Maßnahmen für besseren Seuchenschutz etabliert und gefördert.
  17. Für emissionsmindernde, nasse Bewirtschaftungsformen werden neue Wertschöpfungsmöglichkeiten geschaffen und flächendeckend ausgebaut.
  18. Der torffreie Gartenbau wird unterstützt.
  19. Absatz- und Vermarktungswege für Produkte aus Nasskulturen sollen gestärkt werden.
  20. Ein Label „Torffrei aus Niedersachsen“ unterstützt die Vermarktung torffreier Blumenerden und Pflanzen regionaler Betriebe.
  21. Kooperative Ansätze wie das FINKA-Projekt zur Förderung von Insekten im Ackerbau werden ausgeweitet.
  22. On-Farm-Züchtungen samenfester, nachbaufähiger Sorten werden besonders gefördert.
  23. Instrumente zur Förderung der Direktvermarktung von regionalem Obst und Gemüse werden ausgeweitet.
  24. Die Vermarktung tierischer Produkte wird durch Förderung dezentraler Verarbeitung wie Lohnkäsereien unterstützt.
  25. Tierhaltungsbetriebe werden durch Förderung und Beratung bei verbessertem Tierschutz und bei regionaler Vermarktung unterstützt.
  26. Ein Existenzgründungsprogramm mit Beratung und Förderung erleichtert Hofübergaben und Neugründungen in der Landwirtschaft.
  27. Der Verkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten der Erzeuger wird verboten.
  28. Kosten- und existenzsichernde Mindestpreise für Milch sollen von Bundesprüfstellen festgelegt und kontrolliert werden.
  29. Erzeugergemeinschaften sowie regionale Verarbeitung und Vermarktung werden gefördert.
  30. Die Nachrüstung von Altgeräten mit tierschutzfördernder Technik wird gefördert.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 11
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 8

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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