Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Linke BB0 belastende Forderungen0 begünstigende Forderungen
SPD BB 62
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
AfD BB 137
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Für Land- und Forstwirtschaft sowie Wassermanagement werden ressortübergreifende Anpassungsstrategien an Klimaänderungen entwickelt und umgesetzt.
- Die Nutzung von Klarwasser wird mindestens für die Landwirtschaft ermöglicht.
- Artgerechte, an die Tierart angepasste Haltungssysteme in der Nutztierhaltung werden gefördert.
- Die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird gefördert.
- Bestimmte landwirtschaftliche Betriebe können in Erzeugergemeinschaften organisiert werden.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
BSW BB 611
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Regionale Wirtschaftskreisläufe in Landwirtschaft und Industrie sollen gezielt ausgebaut werden.
- BVVG-Flächen sollen nur an ortsansässige Familienbetriebe und Agrargenossenschaften verpachtet werden.
- Ein Masterplan zur Stärkung der Tierhaltung soll viehhaltende Betriebe deutlich stärker unterstützen.
- Agrarförderungen sollen praxisnäher erfolgen.
- Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) soll mehrjährig statt einjährig angelegt werden.
- Schnelles und flächendeckendes Internet soll auch für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ausgebaut werden.
Weniger Pflichten 4
- Die Belastung viehhaltender Betriebe soll reduziert werden.
- Die Agrarförderung, etwa die Konditionalitätsregeln, soll deutlich einfacher gestaltet werden.
- Mehrfacherhebungen von Daten für unterschiedliche Förderprogramme sollen beendet werden.
- Landwirtschaftsbetriebe sollen in Absprache mit den Behörden mehr Flexibilität entsprechend dem Verlauf der Vegetationsperiode erhalten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Der Zugang zu Grund und Boden ist die entscheidende Zukunftsfrage der Landwirtschaft in Brandenburg.
- Land- und Forstwirtschaft sollen mit Ernährungswirtschaft, Holzverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz sowie erneuerbaren Energien zusammengedacht werden.
- Die Digitalisierung soll den landwirtschaftlichen Betrieben nützen und sie nicht belasten.
- Landwirtschaftliche Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, die Bevölkerung ausreichend mit landwirtschaftlichen Produkten zu versorgen.
- Landwirtschaftliche Unternehmen in Brandenburg sollen in die Lage versetzt werden, die Bevölkerung ausreichend mit landwirtschaftlichen Produkten zu versorgen.
CDU BB 511
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Nahrungsmittelanbau hat Vorrang vor energiewirtschaftlicher Bebauung auf hochwertigen Böden.
- Landnutzer werden auch in schwierigen Zeiten unterstützt, ob größerer oder familiengeführter Betrieb.
- Auf europäischer Ebene sollen Regulierungen die heimische Landwirtschaft berücksichtigen.
- Smart Farming erhält in der Landesdigitalisierung mehr Gewicht und wird praxisnah begleitet.
- Die Tierhaltung bleibt mindestens auf heutigem Stand und kann bei Bedarf wachsen.
- Milchviehbetriebe werden als energieintensiv anerkannt.
- Gefahrenabwehr bei wirtschaftlichen Schäden, etwa Pflanzenschutz und Frostberegnung, wird auch in Schutzgebieten in vereinfachten Verfahren fest zugelassen.
- Garten- und Obstbau erhalten Unterstützung bei ihren besonderen Fragen, vor allem zum Erhalt von Kulturen und zum Pflanzenschutz.
- Forschung, Entwicklung und Anwendung digital gestützter Agrartechnologien werden stärker gefördert und ausgebaut.
- Die Kommunikation mit Vertreterinnen und Vertretern der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Verifizierung von Erschwernissen erfolgt eng und in Form eines Beirats.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Grüne BB 31613
Mehr Geld 8
- Die Ökolandbauförderung soll weiter angehoben werden.
- Förderung und Beratung für eine ökologischere Landwirtschaft sollen ausgebaut werden.
- Von den Verkaufserlösen soll mehr bei den Erzeugern ankommen.
- Die Förderbedingungen für Agroforst werden verbessert.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU wird so reformiert, dass mehr Gelder für gesellschaftliche Leistungen und eine ökologische, klimaresiliente Agrarpolitik bereitstehen.
- Mehrgefahrenversicherungen gegen Wasserknappheit, Hagel und Spätfrost im Obstanbau werden gefördert.
- Neue und sanierte Ställe, die Tieren Zugang zum Freiland ermöglichen, werden gefördert.
- Das Wassernutzungsentgelt wird so angepasst, dass sich Wassersparen in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft stärker lohnt.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Förderung und Beratung für eine ökologischere Landwirtschaft sollen ausgebaut werden.
- Entwicklung, Beratung und Erprobung konkreter Verfahren zur Klimaanpassung der Landwirtschaft werden unterstützt.
- Der Obstanbau wird durch gezielte Förderung und Forschung unterstützt, damit er auch unter den Folgen der Klimaveränderungen wirtschaftlich bleibt.
- Das EU-Schulobstprogramm wird für heimisches Obst und Gemüse genutzt, um Brandenburger Obst neue Absatzmärkte zu eröffnen.
- Alternative Tierhaltung, etwa in Agroforstsystemen, unter Photovoltaikanlagen oder in Mobilställen, wird gefördert.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 13
- Nur eine nachhaltige und klimaangepasste Landwirtschaft, die vielfältige Strukturen erhält, gilt als zukunftsfähig.
- Ökolandbau ist das Leitbild der Agrarpolitik.
- Der Ökolandbau soll bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der Fläche ausgeweitet werden.
- Der Ökoaktionsplan des Landes wird konsequent umgesetzt.
- Alle Betriebe sollen auf dem Weg zu klimafördernden, ökologischeren Wirtschaftsweisen und tiergerechter Haltung unterstützt werden.
- Der Generationswechsel in landwirtschaftlichen Betrieben soll unterstützt werden.
- Regionale Landwirtschaft und Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
- Land- und Ernährungswirtschaft sollen beim Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien unterstützt werden.
- Wertschöpfungsketten aus Faserrohstoffen wie Hanf und Stroh für klimafreundliche Dämm- und Baustoffe sollen stärker gefördert werden.
- Die Landwirtschaft soll gentechnikfrei sein.
- Der Streuobstbau wird unter Naturschutzgesichtspunkten und als moderne Agroforstsysteme gefördert.
- Die Landwirtschaft soll sich an den Bedürfnissen der Tiere orientieren und Umwelt und Ressourcen schonen.
- Industrielle Tierhaltung wird abgelehnt.
FW BB 6924
Mehr Geld 6
- Wirtschaftliche Einbußen der Betriebe durch Eingriffe in die Produktion werden ausgeglichen.
- Agrardiesel wird vollständig von der Steuer befreit.
- Bewässerungsanlagen im Gartenbau werden gefördert.
- Wärmesanierungen von Gewächshäusern werden gefördert.
- Extensive Weidetierhaltung, naturnahe Teichwirtschaft, Streuobstwiesen und Agroforstsysteme werden durch Rahmenbedingungen und Finanzmittel gefördert.
- Eigentümer und landwirtschaftliche Betriebe werden für Flächen für Deichrückverlegung und Überflutungsgebiete entschädigt.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Regionale Wertschöpfungsketten werden geschaffen.
- Regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln werden unabhängig von der Bewirtschaftungsform gefördert.
- Das Land reduziert den Flächenverbrauch zu Lasten der Landwirtschaft.
- Innovationen in der Landwirtschaft und im nachgelagerten Gewerbe werden gefördert, um Lohnsteigerungen zu ermöglichen.
- Bei der Schaffung neuer Geschäftszweige in der Landwirtschaft gibt es unbürokratische Genehmigungsverfahren und Kreditvergaben.
- Land- und forstwirtschaftliche Produktion wird durch Abnahmeverträge und den Aufbau von Wertschöpfungsketten besser abgesichert.
- Landwirtschaftsbetriebe werden unabhängig von Größe und Bewirtschaftungsform bei mehr Tierwohl unterstützt.
- Brandenburger Baumschulen werden wegen ihrer Rolle beim Waldumbau stärker unterstützt.
- Für den Gartenbau werden nutzbare Flächen bereitgestellt.
- Landwirte, Waldbesitzer, Fischer, Jäger, Angler, Teichwirte und Imker werden als Partner in den Artenschutz einbezogen.
- Der Landesbetrieb Wasser sichert eine langfristige Wasserregulierung, die bei Hoch- und Niedrigwasser Kulturlandschaft, Siedlungen, Wirtschaft und Natur berücksichtigt.
Weniger Pflichten 8
- Die Auflagen für Direktvermarktungsbetriebe werden flexibilisiert.
- Pauschale Flächenstilllegungen werden abgelehnt.
- Eingriffe in die landwirtschaftliche Produktion, etwa für Natur- und Artenschutz, werden auf das notwendige Maß beschränkt.
- Nicht mehr erforderliche verordnete Bewirtschaftungseinschränkungen werden angepasst.
- Der Bürokratieaufwand in der landwirtschaftlichen Produktion wird reduziert.
- Bei der Schaffung neuer Geschäftszweige in der Landwirtschaft gibt es unbürokratische Genehmigungsverfahren und Kreditvergaben.
- Rote Gebiete werden nach dem Verursacherprinzip ausgewiesen, damit wasserschonend wirtschaftende Betriebe keine zusätzlichen Auflagen tragen.
- Die Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben ist auch für kleinere Landwirtschaftsbetriebe zumutbar zu gestalten.
Bleibt wie bisher 3
- Mit Mutterboden für den Ackerbau nutzbar gemachte ehemalige Tagebauflächen werden nicht zu Photovoltaikflächen umgewidmet.
- Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bleibt erhalten.
- Pauschale Bewirtschaftungsverbote ohne Berücksichtigung der Düngebilanz werden abgelehnt.
Ohne klare Richtung 6
- Land- und Forstwirtschaft sowie andere Landnutzungsbetriebe werden gestärkt.
- Angestrebt wird eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft aus konventionellem und ökologischem Landbau ohne Abhängigkeit von EU-Ausgleichszahlungen.
- Die Bewirtschaftungsauflagen für Landnutzer werden an EU-Standards angepasst.
- Beratung und Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe werden besser aufeinander abgestimmt.
- Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik wird im Sinne bäuerlicher Mittelstandsbetriebe weiterentwickelt.
- Die Düngeverordnung wird praxistauglich gestaltet.
Mehr Pflichten 6
- Bei der Produktion von Biomasse werden Monokulturen verhindert.
- Pflanzenschutzmittel werden nur im absolut notwendigen und fachlich gebotenen Umfang eingesetzt.
- Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen wird abgelehnt, bis gesicherte Erkenntnisse einen unschädlichen Anbau erlauben.
- Die artgerechte Haltung von Nutztieren wird in der EU einheitlich geregelt.
- Der Antibiotikaeinsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren wird auf das notwendige Minimum reduziert.
- Arzneimittelbehandlung, Haltungsbedingungen und Umweltauflagen sind über EU-Grenzen hinweg rückverfolgbar.
FDP BB 1010
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Doppelnutzung von Flächen für Photovoltaik und Landwirtschaft wird befürwortet.
- Für den Einsatz autonomer Landmaschinen und übergroßer Erntemaschinen wird Rechtssicherheit geschaffen.
- Staatliche Vorgaben zur landwirtschaftlichen Umstrukturierung müssen langfristig angelegt sein und 20 Jahre Bestand haben.
- Getätigte landwirtschaftliche Investitionen dürfen nicht durch kurzfristig beschlossene neue Auflagen entwertet werden.
- Moderne Agrartechnologien wie die vertikale Landwirtschaft werden unterstützt und gefördert.
- Neue Züchtungstechniken werden unterstützt und gefördert.
Weniger Pflichten 4
- Auf Bundesebene wird eine Reform der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gefordert.
- Auf Bundesebene wird eine Reform des Insektenschutzprogramms gefordert.
- Die in der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegte Flächenstilllegung wird abgelehnt.
- Mögliche Öffnungsklauseln werden zur Entlastung der Landwirtschaft genutzt.
Bleibt wie bisher 5
- Eine vielfältige Landwirtschaft wird unterstützt.
- Die regionale landwirtschaftliche Produktion wird erhalten und gestärkt.
- Zielmarken und Quoten für den ökologischen Landbau werden abgelehnt.
- Für jede neue Regulierung in der Landwirtschaft wird eine bestehende Anforderung gestrichen.
- Der Bestandsschutz landwirtschaftlicher Investitionen gilt für die Abschreibungsdauer.
Ohne klare Richtung 5
- Landwirtschaftliche Unternehmer sollen ihre Betriebe eigenverantwortlich führen und weiterentwickeln können.
- Die Landwirtschaft wird in erster Linie als Wirtschaftszweig betrachtet.
- Landwirtschaftliche Betriebe sollen durch marktgerechte Preise bestehen können.
- Chancen und Potenziale der Agrarwirtschaft werden weiter ausgebaut.
- Die Produktivität der Landwirtschaft soll langfristig deutlich erhöht werden.
Koalitionsvertrag 53
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht