Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CSU 86
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 6
- Das Modell der bayerischen bäuerlichen Landwirtschaft und der Erhalt der bäuerlichen Kultur werden verteidigt.
- Eine Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaft in die Gewerbesteuer wird abgelehnt.
- Für die Landwirtschaft soll ein wirksames Belastungsmoratorium gelten.
- Die Nutztierhaltung einschließlich der Kombihaltung soll fortbestehen.
- Eine Reduktion der Tierhaltung oder Tierhaltungsquoten wird abgelehnt.
- Einseitig vorgegebene pauschale Flächenstilllegungen werden abgelehnt.
FW 1112
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die bayerische Landwirtschaft soll als Garant der Nahrungsmittelversorgung besonderen politischen Schutz erhalten.
- Der Flächenverbrauch zu Lasten der Landwirtschaft soll reduziert werden.
- Regional besondere Bewirtschaftungsweisen sollen gefördert werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Produktion soll durch Abnahmeverträge und den Aufbau von Wertschöpfungsketten besser abgesichert werden.
- Die heimische Direktvermarktung wird ausgebaut und unterstützt.
- Weide- und Hofschlachtung werden ausgebaut.
- Weidebetriebe und Freilandtierhaltung werden vor Beutegreifern wie dem Wolf und Fischzuchten vor dem Fischotter geschützt.
- Flächenkonkurrenz wird durch intelligente Lösungen wie Agri-PV entschärft.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 8
- Eine flächendeckende bäuerliche Landwirtschaft soll erhalten bleiben.
- Eine flächendeckende bäuerliche Landwirtschaft soll erhalten bleiben.
- Das Zwei-Säulen-Modell der Gemeinsamen Agrarpolitik soll beibehalten werden.
- Die besten Böden Bayerns sollen der Landwirtschaft erhalten bleiben.
- Die Dieselrückvergütung für die Landwirtschaft soll beibehalten werden.
- Land- und Ernährungswirtschaft sowie das Ernährungshandwerk wie Metzger und Bäcker werden erhalten und gestärkt.
- Die kleinstrukturierte, verbrauchernahe und mittelständische Land- und Ernährungswirtschaft wird erhalten und wiederaufgebaut.
- Land- und Ernährungswirtschaft sowie das Ernährungshandwerk wie Metzger und Bäcker werden erhalten und gestärkt.
AfD 1810
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die kleinbäuerliche Landwirtschaft wird wegen ihrer Rolle für Kulturlandschaft und regionale Versorgung unterstützt.
- Die Lebensmittelproduktion hat bei der Flächennutzung Vorrang vor Energiegewinnung, Gewerbe, Industrie und Siedlung.
- Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird unterstützt.
- Die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird über regionale Wertschöpfungsketten ausgebaut.
- Regionale Erzeugergemeinschaften werden beim Ausbau ihrer Marktposition gefördert.
- Erzeugergemeinschaften werden bei der Weiterentwicklung ihrer Erzeugnisse zu höherwertigen Produkten unterstützt.
- Erzeugergemeinschaften werden beim Einkauf von Betriebsmitteln unterstützt.
- Die Bezirksgüter sollen auf natürliche Klimaveränderungen vorbereitet werden.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 6
- Land- und Forstwirtschaft sollen an sich ändernde Klimabedingungen angepasst werden.
- Die kleinbäuerliche Landwirtschaft und die Qualität der Lebensmittel haben Vorrang vor kapitalorientierter Massenproduktion.
- Innovationen in Gartenbau und Landwirtschaft werden begrüßt, sofern Umwelt- und Verbraucherschutz gewahrt bleiben.
- Konventioneller und ökologischer Anbau werden nicht gegeneinander ausgespielt.
- Ökologischer und konventioneller Landbau stehen in gesundem Wettbewerb.
- Die Nitratbelastung des Grundwassers wird nicht allein der Landwirtschaft angelastet.
Grüne 10711
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Langfristige Projekte wie Ökomodellregionen, landwirtschaftliche Genossenschaften, Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften, Kooperativen und biovegane Netzwerke werden gefördert.
- Mindestens die Hälfte der Gelder für Agrarforschung soll der ökologischen Landwirtschaft zugutekommen.
- Bio-Ausbildungsbetriebe werden gefördert.
- Lebens- und Futtermittel, die unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden, müssen klar gekennzeichnet sein.
- Moorangepasste Landwirtschaft wird gefördert.
- Betriebe, die ihre Tierhaltung reduzieren, werden beim Aus- oder Aufbau weiterer Produktionsformen unterstützt.
- Die züchterische Weiterentwicklung der Zweinutzungsrassen wird gefördert.
- Beratungsangebote für tierhaltende Betriebe werden ausgebaut.
- Die Digitalisierung wird für Energiewende, ökologischen Umbau von Land- und Forstwirtschaft, Tier- und Umweltschutz, nachhaltige Mobilität, Recycling und ökologische Transformation der Wirtschaft genutzt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
- Die vielfältigen bayerischen Agrarbetriebe sollen so widerstandsfähig werden, dass sie noch in Jahrzehnten nachhaltige Lebensmittel erzeugen.
- Agrarpolitik orientiert sich am familiengeführten Betrieb.
- Die Landwirtschaft soll ohne chemisch-synthetische Pestizide auskommen.
- Die Landwirtschaft soll gentechnikfrei sein, einschließlich neuer genomischer Techniken.
- Die Kohlenstoffspeicherung durch die Landwirtschaft soll ausgebaut und stärker anerkannt werden.
- Wohn- und Betreuungsformen auf landwirtschaftlichen Höfen gelten als geeignete alternative Lebensform.
Mehr Pflichten 10
- Krebserregendes Glyphosat und bienentötende Neonicotinoide sollen europaweit geächtet werden.
- Die Tierbestände sollen bis 2030 standortangepasst um 20 Prozent sinken.
- Gülle soll öfter in Biogasanlagen genutzt werden, bevor sie auf die Felder kommt.
- Der Einsatz von Mineraldünger soll um 20 Prozent sinken.
- Die Haltungsformen 1 und 2 sollen bis 2035 überwunden sein.
- Antibiotika in der Tierhaltung werden stark minimiert.
- Antibiotika in der Tierhaltung werden schärfer kontrolliert.
- Reserveantibiotika dürfen in der Tierhaltung nicht mehr eingesetzt werden.
- Das Personal der Veterinärämter wird aufgestockt.
- Tierhaltende Betriebe und Schlachthöfe werden häufiger, regelmäßig, unangekündigt und unabhängig kontrolliert.
SPD 4312
Mehr Geld 5
- Bäuerinnen und Bauern werden für ihre gesellschaftlich eingeforderten Leistungen angemessen entlohnt, um dem Rückgang kleiner Betriebe entgegenzuwirken.
- Ein langfristiges Konzept soll den Betrieben Planungssicherheit geben und Investitionen in Nachhaltigkeit rentabel machen.
- Ökobetriebe werden stärker gefördert.
- Der Freistaat kauft für seine Kantinen vorrangig Bio-Produkte aus regionaler Erzeugung ein.
- Alternative Haltungskonzepte wie das Strohschwein werden stärker gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Die Bergland- und Almwirtschaft wird stark gefördert.
- Die Unterstützung der Berg- und Almbetriebe wird nach dem Grad der Bewirtschaftungserschwernis massiv ausgebaut.
- Landwirtschaftliche Betriebe werden bei Betriebsübergaben unterstützt.
- Ein langfristiges Konzept soll den Betrieben Planungssicherheit geben und Investitionen in Nachhaltigkeit rentabel machen.
- Der Ökolandbau wird bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der Landesagrarfläche ausgebaut.
- Die Vermarktung bayerischer Bioprodukte wird einheitlich und flächendeckend gefördert.
- Die europäische Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken wird zum Schutz der heimischen Landwirtschaft effektiv umgesetzt.
- Die Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken wird um ein Verbot von Dumpingpreisen ergänzt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
FDP 4714
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Landwirtschaftliche Abfallprodukte wie Hackschnitzelreste sollen restlos zur Energieerzeugung eingespeist werden dürfen.
- Genehmigungen für Umbauten von Stallungen und Biogasanlagen werden schneller und leichter erteilt.
- Förderprogramme des Freistaats dürfen nicht zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft unterscheiden.
- Staatliche Vorgaben zur Wirtschaftsweise und Ausrichtung landwirtschaftlicher Betriebe werden abgelehnt.
- Staatlich verordnete Vorgaben zur Wirtschaftsweise und zur Ausrichtung landwirtschaftlicher Betriebe werden abgelehnt.
- Die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegte Flächenstilllegung wird zurückgenommen.
- Bei der Ausweisung roter Gebiete nach der Düngeverordnung wird das Verursacherprinzip anerkannt.
- Gärtnereien und Sämereien können im Zuge der Cannabislegalisierung eine Lizenz zur Aufzucht von Cannabispflanzen erhalten.
- Staatliche Vorgaben zur landwirtschaftlichen Umstrukturierung werden langfristig angelegt und gelten 20 Jahre.
- Beim Emissionsschutz und bei Anforderungen an die Biolandwirtschaft dürfen kurzfristige neue Auflagen getätigte Investitionen nicht entwerten.
Weniger Pflichten 7
- Landwirtschaftliche Abfallprodukte wie Hackschnitzelreste sollen restlos zur Energieerzeugung eingespeist werden dürfen.
- Beim Anbau von Nutzhanf gelten höhere Grenzwerte.
- Genehmigungen für Umbauten von Stallungen und Biogasanlagen werden schneller und leichter erteilt.
- Staatliche Vorgaben zur Wirtschaftsweise und Ausrichtung landwirtschaftlicher Betriebe werden abgelehnt.
- Staatlich verordnete Vorgaben zur Wirtschaftsweise und zur Ausrichtung landwirtschaftlicher Betriebe werden abgelehnt.
- Die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegte Flächenstilllegung wird zurückgenommen.
- Statt bestimmte Maßnahmen vorzuschreiben, wird der ökologische Wert von Flächen etwa nach Artenvielfalt und Humusanteil bewertet.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Bayern in ihrer heutigen Vielfalt wird politisch unterstützt.
- Der Umgang mit Emissionen in der Tierhaltung orientiert sich an der fachlichen Praxis.
- Das Ziel, den Ökolandbau bis 2030 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen, wird abgelehnt.
- Die Produktivität der Landwirtschaft wird langfristig deutlich erhöht.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 3
- Bei der Aufzucht von Cannabispflanzen werden Anbaufläche und Abgabe an Käufer streng reguliert.
- Das Kulturlandschaftsprogramm KULAP fördert künftig erreichte Umweltziele statt konkreter Agrarumweltmaßnahmen.
- Wasserintensive Landwirtschaftsbetriebe benötigen ein Bewässerungskonzept als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis.
Linke 1455
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 13
- Für die Mehrfachnutzung von Flächen werden vorrangig Flächen der staatlichen Güter verwendet.
- Landwirtschaftliche Betriebsbücher werden offengelegt.
- Die Nutztierhaltung soll flächengebunden, auf die einheimische Nachfrage bezogen und artgerecht sein.
- Für die Tierhaltung gilt eine Mindestfläche von zwei Großvieheinheiten pro Hektar.
- Für Regionen und Standorte werden Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung eingeführt.
- Die Tierhaltung wird insgesamt deutlich reduziert.
- Nutztierhaltung mit quälerischen Produktionsweisen und hohem Antibiotikabedarf wird verboten.
- Der Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft wird auf notwendige Behandlungen begrenzt.
- Die Kontrollen des Antibiotikaeinsatzes werden verschärft.
- Verstöße beim Antibiotikaeinsatz werden härter bestraft.
- Die gesamte Landwirtschaft wird mittelfristig ökologisch.
- Die Landwirtschaft wird klimafreundlich und ökologisch umgebaut.
- Nutztiere sollen ihr angeborenes Verhaltensrepertoire ausleben können.
Koalitionsvertrag 11310
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Eine eigene bayerische Satellitenmission soll hochauflösende Fernerkundungsdaten für Land- und Forstwirtschaft sowie Natur-, Umwelt- und Zivilschutz bereitstellen.
- Alle rechtlichen Möglichkeiten werden genutzt, um Schäden durch geschützte Beutegreifer wie Fischotter, Wolf und Bär von tierhaltenden Betrieben abzuwenden.
- Die Weideschlachtung wird ausgebaut.
- Der Ökolandbau wird nachfrageorientiert ausgebaut.
- Regionale Erzeugergemeinschaften werden stärker unterstützt.
- Mehr Digitalisierung und Innovation in der Landwirtschaft werden ermöglicht.
Weniger Pflichten 4
- Die Landwirtschaft wird digitalisiert und entbürokratisiert.
- Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben werden möglichst auf einen Termin im Jahr konzentriert.
- Der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft wird erleichtert.
- Beim Düngen werden weitestgehende Ausnahmen und Härtefallregelungen angestrebt.
Bleibt wie bisher 7
- Für die Land- und Forstwirtschaft wird auf allen Ebenen ein Auflagenmoratorium angestrebt.
- Eine staatlich angeordnete Reduktion des Viehbestands wird abgelehnt.
- Ein Verbot der Anbindehaltung wird abgelehnt.
- Eine Einschränkung der Kombihaltung bei Milchviehbetrieben wird abgelehnt.
- Nationale Alleingänge, die die heimische Nutztierhaltung schwächen und Tierleid importieren, werden abgelehnt.
- Weidehaltung und Teichwirtschaft werden etwa durch die Bayerische Wolfsverordnung und die Fischotter-Verordnung geschützt.
- Vorgaben für Flächenstilllegungen zu Lasten der Landwirtschaft werden abgelehnt.
Ohne klare Richtung 6
- Die gesamte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Bayern wird mit konkreten Maßnahmen gestärkt.
- Konventionelle Landwirtschaft wird als gleichwertig mit dem biologischen Landbau behandelt.
- Ziel ist eine produktive, wirtschaftlich erfolgreiche und nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft, die ausreichend gesunde und erschwingliche Lebensmittel liefert.
- Pflanzenbau und Flächenmanagement werden weiterentwickelt.
- Die Tierhaltung wird als tragende Säule der Landwirtschaft und Fleisch als regionales Nahrungsmittel unterstützt.
- Gegenüber dem Bund werden verursachergerechte Düngeregelungen gefordert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht