Landwirtschaftliche Betriebe
Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 517
Mehr Geld 4
- Die Agrardieselrückvergütung wird wieder vollständig eingeführt.
- Die Agrardieselrückvergütung wird wieder vollständig eingeführt.
- Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft werden von der Energiesteuer befreit.
- Tierwohlgerechte Ställe erhalten eine verlässliche Finanzierung.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Innovative Technologien und nachhaltige Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft werden unterstützt.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird Planungs- und Finanzierungssicherheit geschaffen.
- Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion wird auf innovative Technologien, den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und nachhaltige Bewirtschaftung gesetzt.
- Moderne Züchtungsinstrumente wie Smart Breeding werden unterstützt.
- Nutzung und Förderung biologischer und risikoreduzierter Pflanzenschutzmittel werden vereinfacht.
Weniger Pflichten 9
- Die Gemeinsame Agrarpolitik muss drastisch vereinfacht werden.
- Die Stoffstrombilanz im Düngerecht wird als Bürokratie bekämpft.
- Eine zwangsweise Stilllegung von Flächen soll es nicht geben.
- Bagatellgrenzen in der Agrarpolitik müssen ausgeweitet werden.
- Auf die Stoffstrombilanz im Düngerecht soll verzichtet werden.
- Die EU-Taxonomie soll auch für die Land- und Forstwirtschaft entschärft werden.
- Die Regulierung neuer Züchtungstechnologien muss praxistauglich sein.
- Nutzung und Förderung biologischer und risikoreduzierter Pflanzenschutzmittel werden vereinfacht.
- Genehmigungsrechtliche Hürden für tierwohlgerechte Ställe werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 3
AfD 45
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
SPD 7
Mehr Geld 3
- Leistungen, die den Arbeitskräften in der Landwirtschaft, den ländlichen Regionen und dem Tierschutz zugutekommen, werden stärker honoriert.
- Die Landwirtschaft wird durch stabile, wettbewerbsfähige Energiepreise entlastet.
- Ab der GAP-Förderperiode 2028 werden Betriebe stärker gefördert, die Wasser, Boden und Luft schonen, die Artenvielfalt erhalten und Klimaschutz betreiben.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Grüne 101015
Mehr Geld 4
- Ein Gebot des Kaufs zu kostendeckenden Preisen entlang der gesamten Lebensmittelkette wird eingeführt.
- Für den tiergerechten Umbau der Ställe werden auch in der nächsten Legislatur ausreichende Mittel bereitgestellt.
- Kooperativer Naturschutz mit erfolgsabhängiger Förderung wird als Ansatz für naturerhaltende Bewirtschaftung befürwortet.
- Die Biostrategie 2030 wird konsequent umgesetzt und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Ein Gebot des Kaufs zu kostendeckenden Preisen entlang der gesamten Lebensmittelkette wird eingeführt.
- Landwirtschaftliche Betriebe und regionales Lebensmittelhandwerk werden etwa durch die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zusammengebracht.
- Anbau, Verarbeitung und Handel von Industriehanf werden rechtssicher straffrei ermöglicht.
- Effizienzgewinne durch digital gestützte Arbeitsmethoden in der Landwirtschaft werden unterstützt.
- Der Ökolandbau wird gefördert.
- Bestäuberfreundliche ökologische Pflanzenzüchtung und Permakultur werden unterstützt.
- Züchtung und Einführung robuster, klimaangepasster Sorten mit geringerem Pestizid- und Mineraldüngerbedarf werden gefördert.
- Naturschonende Erzeugungsformen sollen einen Vorteil gegenüber umweltbelastenden Produktionsweisen erhalten.
- Innovationskraft und Vermarktung der Biobetriebe werden gefördert.
- Im Planungsrecht werden Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion eingeführt.
- Entwicklung und Markteinführung alternativer Antriebe und Treibstoffe in der Landwirtschaft werden gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 5
- Gentechnikfreies Arbeiten soll auch künftig möglich bleiben.
- Eine kartellrechtliche Prüfung soll im oligopolen Lebensmittelhandel faire Erzeugerpreise und Wettbewerb sichern.
- Die Hoheit über von der Agrarindustrie erfasste Betriebsdaten verbleibt bei den landwirtschaftlichen Betrieben.
- Das Kompetenzzentrum „Proteine der Zukunft“ und das Chancenprogramm Höfe werden weitergeführt.
- Die Förderung schonender Bodenbearbeitung und mechanischer Unkrautregulierung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird fortgeführt.
Ohne klare Richtung 5
- Zur langfristigen Ernährungssicherheit werden krisenfeste landwirtschaftliche Betriebe benötigt.
- Industrielle Tierhaltung und Billigexporte werden nicht als langfristig tragfähig angesehen.
- Eine EU-weite Standardisierung digitaler Landwirtschaft wird angestrebt.
- Die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft ist Leitbild der Agrarpolitik.
- Bis 2030 sollen 30 Prozent Ökolandbau erreicht werden.
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9
- Für gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel sind Risikoprüfungen nach dem Vorsorgeprinzip erforderlich.
- Gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel müssen rückverfolgbar sein.
- Für gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel gilt eine Kennzeichnungspflicht.
- Für die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2027 gilt der Grundsatz öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen.
- Verbindliche schriftliche Verträge werden im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz verankert.
- Es sollen weniger Tiere besser gehalten werden.
- Eine Nährstoffbilanz wird eingeführt, um den Düngereinsatz gezielter zu steuern und zu senken.
- Durch Umsetzung der EU-Farm-to-Fork-Strategie soll der Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 halbiert werden.
- Zur Pestizidreduktion wird auf Innovation, Digitalisierung, Weiterbildung und agrarökologische Maßnahmen gesetzt.
Linke 733
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 7
- Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird unterbunden.
- Glyphosat und Neonikotinoide werden verboten.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird bis 2030 um mindestens 50 Prozent verringert.
- Statt Megaställen wird eine flächengebundene Tierhaltung mit höchstens 1,5 Großvieheinheiten je Hektar und weniger Viehbestand eingeführt.
- Für alle Tierarten gelten hohe Mindesthaltungsstandards.
- Die Belastung der Meere durch Müll und Einleitungen aus Landwirtschaft und Industrie wird drastisch gemindert.
- Tierschutz wird unabhängig von Profitinteressen von der Landwirtschaft bis zum Forschungslabor durchgesetzt.
CSU 5
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
SSW 676
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Große Freiflächen-Photovoltaikanlagen dürfen nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung wertvoller Flächen treten.
- Für die regionale Produktion von Lebensmitteln werden faire Bedingungen und Anreize geschaffen.
- Konventionelle und ökologische Landwirtschaft werden gleichermaßen unterstützt.
- Die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft wird verbessert.
- Wertschöpfung, Wertschätzung und regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte werden gestärkt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Die Landwirtschaftspolitik wird regionaler und nachhaltiger ausgerichtet.
- So schnell wie möglich wird eine bäuerlich geprägte, ressourcenschonende und nachhaltige Landwirtschaft angestrebt, die Tierwohl, Biodiversität, Gewässer- und Bodenschutz stärker berücksichtigt und klimaresilient ist.
- Mechanische und ökologische Bewirtschaftungsformen werden stärker berücksichtigt.
- Die EU-Agrarzahlungen werden reformiert.
Mehr Pflichten 6
- Soziale Aspekte sowie Umwelt-, Klimaschutz und Tierwohl rücken in den Fokus der EU-Agrarzahlungen.
- Eine moderne Düngeverordnung reduziert Stickstoff- und Phosphatüberschüsse und sorgt für eine effizientere Nährstoffausbringung gegen Eutrophierung.
- Der Einsatz von Glyphosat wird privat und in der Landwirtschaft ausgeschlossen.
- Der Einsatz von Antibiotika, Hormonen und Medikamenten in der Tierproduktion wird auf ein verantwortliches Maß reduziert.
- Die EU-Agrarförderung orientiert sich stärker an sozialen und ökologischen Standards.
- Vermarktungsstrategien berücksichtigen Regionalität, Nachhaltigkeit und fairen Handel.
BSW 244
Mehr Geld 3
- Biogasanlagen sollen einvernehmlich mit Landwirten betrieben werden und landwirtschaftlichen Betrieben eine ergänzende Einnahmequelle verschaffen.
- Die Streichung der Steuerermäßigung für Agrardiesel soll zurückgenommen werden.
- Eine vom Bund anteilig finanzierte Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Betriebe soll eingeführt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 3
- Handelsabkommen wie das Mercosur-Abkommen, die den Konkurrenzdruck auf die heimische Landwirtschaft erhöhen, werden abgelehnt.
- Angestrebt werden umwelt-, boden- und klimaschonende Agrartechniken, die Ernährungssicherung und Wirtschaftlichkeit erhalten.
- Photovoltaikanlagen dürfen die agrarische Nutzung nicht verdrängen.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FDP 35
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
FW 2418
Mehr Geld 5
- Die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und neue Betriebszweige etwa in erneuerbaren Energien oder Tourismus sollen gefördert werden.
- Umweltleistungen der Landwirtschaft sollen angemessen bezahlt werden.
- Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft sollen neu gestaltet werden, um die Betriebe spürbar zu entlasten.
- Agrardiesel soll steuerfrei werden.
- Investitionen in Tierwohl sollen attraktiv gefördert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Landwirtschaftliche Fläche soll bei Flächenkonkurrenz als gleichberechtigtes Schutzgut zur Ernährung von Mensch und Tier gelten.
- Neu besiedelte Fläche soll nicht mehr mit landwirtschaftlicher Nutzfläche ausgeglichen werden.
- Bedarfsgerechte Düngung soll auch in roten Gebieten mit einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzen möglich sein.
- Eine bundesweite Regelung soll inhabergeführten Betrieben beim Bodenerwerb Vorrang geben.
- Das Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen soll ausschließlich der Landwirtschaft zustehen.
- Ausnahmen von der Pauschalierung bei der Urproduktion sollen abgeschafft werden.
- Wo nötig und ohne günstigere Alternative soll ausreichende Netzabdeckung mit 5G oder mindestens LTE für die Landwirtschaft hergestellt werden.
- Es soll ausreichend Tierärzte und Fleischbeschauer geben, um die Struktur der Bauernhöfe zu erhalten.
- Direktvermarktung und tierschutzgerechte Lösungen wie Hofschlachtung sollen gefördert werden, um regionale Produkte zu unterstützen.
Weniger Pflichten 5
- Bedarfsgerechte Düngung soll auch in roten Gebieten mit einzelbetrieblichen Nährstoffbilanzen möglich sein.
- Zahlreiche bürokratische Maßnahmen und Dokumentationspflichten in der Landwirtschaft sollen durch wenige fachlich sinnvolle Maßnahmen ersetzt werden.
- Überregulierung in der Landwirtschaft soll gestoppt und Verwaltungsaufgaben und Dokumentationspflichten sollen vereinfacht und reduziert werden.
- Kontrollen in der Landwirtschaft sollen insgesamt auf ein nachvollziehbares Maß reduziert werden.
- Die Direktvermarktung soll von der Verpackungsrichtlinie ausgenommen werden.
Bleibt wie bisher 9
- Die heimischen Produktionsstandards dürfen nicht durch Billigimporte unterlaufen werden.
- Politische Verpflichtungen zur Stilllegung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen werden abgelehnt.
- Die Vielfalt der Landwirtschaft und bestehende Kulturlandschaften sollen erhalten werden.
- Familiäre und regionale Strukturen in der Landwirtschaft sollen erhalten, gestärkt und ausgebaut werden.
- Regionale Spezialitäten, besondere Bewirtschaftungsweisen und regionale Verarbeitung sollen weiter gefördert werden.
- Wettbewerbsnachteile gegenüber Importwaren sollen weiterhin über die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgeglichen werden.
- Die Regeln zur Vor- und Umsatzsteuer sollen so überarbeitet werden, dass die Umsatzsteuerpauschalierung die Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet.
- Abschreibungen landwirtschaftlicher Güter, vor allem in der Tierhaltung, sollen bis zum Stichtag von Gesetzesänderungen verlässlich möglich sein.
- Bessere Tierhaltungsbedingungen dürfen den wirtschaftlichen Erfolg bäuerlicher Betriebe nicht ausschließen.
Ohne klare Richtung 15
- Die familiengeführte bäuerliche Landwirtschaft gilt als Grundvoraussetzung für einen lebenswerten ländlichen Raum.
- Eine eigentumsorientierte, nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie eine an Grund und Boden gebundene Jagd gelten als Grundlage des ländlichen Raums.
- Bauprojekte mit zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzung wie Agri-PV oder Freiland-Tierhaltung sollen gezielt gefördert werden.
- Eine zukunftsfähige, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft soll gefördert werden, um bäuerliche Betriebe zu erhalten.
- Die Landwirtschaft soll Planungssicherheit und Verlässlichkeit erhalten.
- Die Landwirtschaft darf nicht zum Verlierer von EU-Freihandelsabkommen werden.
- Für die Landwirtschaft sollen die einheitlichen europäischen Regelungen maßgeblich sein.
- Das Berechnungsschema für Betriebe nach § 24 UStG soll an die realen Bedingungen angepasst und EU-konform gestaltet werden.
- Neue Zuchtlinien und größere Resilienz gegenüber Klima, Krankheiten und Schaderregern sollen sichere Ernten gewährleisten.
- Die Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaft soll gestärkt werden.
- Die Wertschätzung für die heimische Landwirtschaft soll gesteigert werden.
- Eine nachhaltige Landwirtschaft ist nur mit Tierhaltung möglich.
- Die Tierhaltung soll verlässliche Rahmenbedingungen erhalten.
- Anstrengungen der Landwirtschaft zur Umsetzung höherer Tierhaltungsstandards sollen langfristig honoriert werden.
- Die Marktposition der Landwirtschaft soll gestärkt werden.
Koalitionsvertrag 11027
Mehr Geld 9
- Die Mittel für tierwohlgerechten Stallbau werden auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt.
- Im nächsten EU-Finanzrahmen soll ein angemessenes Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen werden.
- Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik soll einkommenswirksamer, bürokratieärmer, transparenter und effizienter werden.
- In der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich gesteigert.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage eingeführt.
- Weitere finanzielle Anreize zur Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft werden geschaffen und ausgebaut.
- Die Agrardiesel-Rückvergütung wird vollständig wieder eingeführt.
- Alternative Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft sollen von der Energiesteuer befreit werden.
- Die Agrardiesel-Rückvergütung wird vollständig wieder eingeführt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Kooperative Modelle von Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz werden unterstützt.
- Neu- und umgebaute Tierwohlställe erhalten Bestandsschutz für mindestens 20 Jahre.
- Im Baugesetzbuch wird ein unkomplizierter Wechsel der gehaltenen Tierart ermöglicht.
- Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird unter Einbeziehung der Wertschöpfungskette grundlegend reformiert, praxistauglich gemacht und auf das Tierwohl ausgerichtet.
- Bestehende BVVG-Pachtverträge bleiben für ein weiteres Jahr wirksam.
- Für naturverträgliche Agroforstsysteme werden Anreize geschaffen.
- Mit einer Biostrategie wird der Ausbau des Ökolandbaus deutlich gestärkt.
- Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und Nachfrageimpulse für Ökoprodukte werden gestärkt.
- Hindernisse bei Erhalt und Ausbau des Ökolandbaus werden reduziert.
- Der heimische Anbau von Eiweißpflanzen wird gestärkt, um Importe zu verringern.
Weniger Pflichten 10
- In der Agrar-, Umwelt- und Ernährungspolitik werden praxistaugliche Regelungen und schlanke Verfahren geschaffen.
- Genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau werden abgeschafft.
- Im Baugesetzbuch wird ein unkomplizierter Wechsel der gehaltenen Tierart ermöglicht.
- Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik soll einkommenswirksamer, bürokratieärmer, transparenter und effizienter werden.
- Die Stoffstrombilanzverordnung wird abgeschafft.
- Besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe in roten Gebieten sollen durch ein neues Instrument von Auflagen befreit werden.
- Agraranträge werden gemeinsam mit Ländern und Berufsstand vereinheitlicht und vereinfacht.
- Unnötige doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten, etwa bei der Tierarzneidatenbank, werden abgeschafft.
- Datenbanken werden zusammengeführt, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
- Dokumentationspflichten für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie werden abgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
- TA Lärm, Bauplanungsrecht und TA Luft werden weiterentwickelt, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.
- Eine zukunftsfähige Landwirtschaft soll auf Grundlage laufender Dialogprozesse im gesellschaftlichen Konsens gestaltet werden.
- Land- und Forstwirtschaft erhalten verlässliche Rahmenbedingungen unabhängig von Betriebsgröße und Bewirtschaftungsform.
- Das „Maßnahmenpaket Zukunft Gartenbau“ wird mit konkreten Schritten umgesetzt.
- Beim Weinbau richtet sich die Politik an den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe der EU zur Zukunft des Weinbaus aus.
- Die Regeln der BVVG für die Flächenverpachtung werden zeitnah überprüft.
- Eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird geprüft.
- Konventionelle und ökologische Landwirtschaft gelten als gleichwertige Bewirtschaftungsformen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht