Mieter
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 326
Mehr Geld 7
- Geförderte Wohnungen sollen an sozial orientierte Vermieter vergeben werden, die sie auch nach Ende der Bindung bezahlbar halten.
- Die Modernisierungsumlage soll weiter abgesenkt werden.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen soll weiter abgesenkt werden.
- Die im Bund vereinbarte Verschärfung der Kappungsgrenze soll für die Stadt Bremen angewendet werden.
- Auf Grundlage des Mietspiegels soll die Mietpreisbremse in der Stadt Bremen angewendet werden.
- Instandhaltungskosten sollen von Vermietern aus der Miete finanziert und von ökologischen Modernisierungskosten getrennt betrachtet werden.
- Über den Bundesrat wird eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent angestrebt.
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Geförderte Wohnungen sollen an sozial orientierte Vermieter vergeben werden, die sie auch nach Ende der Bindung bezahlbar halten.
- Wo nötig, sollen Milieuschutzsatzungen gegen Verdrängung durch Gentrifizierung eingeführt werden.
- Im Bundesrat soll die weitere Stärkung des sozialen Mietrechts unterstützt werden.
- Mieterinnen und Mieter sollen besser vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden.
- Die Modernisierungsumlage soll weiter abgesenkt werden.
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen soll weiter abgesenkt werden.
- Die im Bund vereinbarte Verschärfung der Kappungsgrenze soll für die Stadt Bremen angewendet werden.
- Für die Stadt Bremen soll ein Mietspiegel eingeführt werden.
- Auf Grundlage des Mietspiegels soll die Mietpreisbremse in der Stadt Bremen angewendet werden.
- Der Mietspiegel soll im Interesse des Mieterschutzes ausgestaltet werden.
- Die zusätzliche Sanierungsförderung soll an den Ausschluss von Mieterhöhungen durch die Vermieter gebunden sein.
- Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen ihr Mieterstromangebot weiter ausweiten.
- Instandhaltungskosten sollen von Vermietern aus der Miete finanziert und von ökologischen Modernisierungskosten getrennt betrachtet werden.
- Über den Bundesrat wird eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent angestrebt.
- Die Grohner Düne wird von einer öffentlichen Gesellschaft erworben, um würdige Wohnverhältnisse sicherzustellen.
- Unlautere Geschäftsmodelle und ausbeuterische Mietverhältnisse werden konsequent bekämpft.
- Vom Staat finanzierte Wohnungen werden vor der Anmietung auf Wohntauglichkeit geprüft.
- Analog zu Betriebsräten wird eine Mietermitbestimmung eingeführt.
- Gewählte Mieterräte erhalten Mitsprache in quartiersbezogenen Fragen.
- Mieterräte entsenden eine Vertretung in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft.
- Mieterräte werden nach Berliner Vorbild bei öffentlichen Wohnungsgesellschaften eingeführt.
- Erforderlichenfalls wird auf Bundesebene die allgemeine Einführung von Mieterräten angestrebt.
- Bei der Wohnbehörde wird eine Stelle zur gezielten Ahndung von Mietwucher eingerichtet.
- Vereinfachte Verfahren unterstützen Mieterinnen und Mieter bei der Anschaffung von Balkon-Solaranlagen.
- Wohnraum wird gesichert und es werden neue Wohnmöglichkeiten geschaffen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
- Ein Instrument zur langfristigen, niedrigschwelligen Unterstützung in angemietetem Wohnraum wird geschaffen, um wiederkehrenden Wohnungsverlust zu vermeiden.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
CDU 12
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne 114
Mehr Geld 7
- Für soziale Härtefälle wird eine zusätzliche finanzielle Förderung energetischer Sanierungen entwickelt.
- Die Umlage hoher Sanierungskosten von Vermietern auf Mieter soll verhindert werden.
- Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Das Mietniveau in der Innenstadt soll sinken.
- Zur Senkung der Innenstadtmieten wird der Dialog mit den Eigentümern gesucht.
- Eigentümer werden mit Mitteln der Städtebauförderung und dem besonderen Städtebaurecht beim Anpassen ihrer Bestandsimmobilien unterstützt.
- Auf Bundesebene soll der Volleinspeisetarif so angehoben werden, dass sich der PV-Ausbau für Mieter und Vermieter lohnt.
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Die Umlage hoher Sanierungskosten von Vermietern auf Mieter soll verhindert werden.
- Mieterinnen und Mieter können in eigenen Zusammenschlüssen wie Mieterbeiräten über die Gestaltung ihres Quartiers oder ihrer Wohnanlage mitbestimmen.
- Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Energiesperren wegen nicht gezahlter Rechnungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Kündigungen und Zwangsräumungen wegen nicht gezahlter Rechnungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen werden mindestens bis Ende 2023 ausgesetzt.
- Der Wohnungstausch wird gesetzlich unterstützt.
- Auf Bundesebene soll die Nutzung von PV-Strom in räumlicher Nähe vereinfacht werden, damit auch Mieter profitieren.
- Es wird auf aufsuchende Energieberatung für Firmen und Wohngebäude gesetzt, die auch Mieter einbezieht.
- In den nächsten Jahren sollen Energieberater an jede Haustür geklopft haben.
Linke 231
Mehr Geld 10
- Mietendeckel werden eingeführt.
- Gut angebundene Stadtteile sollen vor explodierenden Mieten, Verdrängung und Gentrifizierung bewahrt werden.
- Auch im privaten Mietsektor werden Maßnahmen zur Mietbegrenzung als wichtig angesehen.
- Alle verfügbaren Instrumente zur Begrenzung der Mieten im privaten Sektor werden genutzt.
- Sanierungsgenehmigungen werden an Zusagen zur Mietpreisbegrenzung gebunden.
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften verfolgen eine preisdämpfende Mietenstrategie mit keinen oder nur geringen Mietsteigerungen.
- Sanierungskosten werden von den kommunalen Wohnungsgesellschaften maßvoll und langfristig umgelegt.
- Die Ausschöpfung von Mieterhöhungspotenzialen ist bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften kein Automatismus.
- Flächen werden an mieterfreundliche Wohnungsunternehmen, soziokulturelle Projekte und sozial orientierte Gründungen unter Verkehrswert vergeben.
- Es werden 1.000 zusätzliche preisgedämpfte Wohnheimplätze geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 29
- Die GEWOBA wird auf eine konsequent sozial orientierte Mietenstrategie verpflichtet.
- Mietendeckel werden eingeführt.
- Rechts- und Sozialberatungen sowie Schuldner- und Mieterberatungsvereine werden strukturell gestärkt, finanziell abgesichert und ausgebaut.
- Zwangsräumungen werden verhindert.
- Zwangsräumungen ohne Anschlussunterbringung werden verboten.
- Staatliche Sanierungsförderung wird an Warmmietenneutralität gebunden.
- Staatliche Sanierungsförderung wird an die Fortführung der Sozialbindung gebunden.
- Mieterstrommodelle werden besser gefördert.
- Rechtliche Hürden für Mieterstrommodelle werden auf Bundesebene gesenkt.
- Das Wohnraumschutzgesetz gegen Leerstand und Überbelegung wird konsequent angewendet.
- Milieuschutzsatzungen werden stärker gegen Verdrängung eingesetzt.
- Wohnungen erhalten nach Möglichkeit einen Balkon oder eine Loggia.
- Gut angebundene Stadtteile sollen vor explodierenden Mieten, Verdrängung und Gentrifizierung bewahrt werden.
- Mieterinnen und Mieter werden durch Milieuschutzsatzungen geschützt.
- Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird verboten.
- Mehr Wohn- und Gewerbeimmobilien gehen in die Hand von GEWOBA und BREBAU.
- Vorkaufsrechte werden gegen Verdrängung eingesetzt.
- Auch im privaten Mietsektor werden Maßnahmen zur Mietbegrenzung als wichtig angesehen.
- Das Förderprogramm zur Stabilisierung von Sozialstrukturen im Mietwohnungsbestand wird wieder aufgelegt.
- Alle verfügbaren Instrumente zur Begrenzung der Mieten im privaten Sektor werden genutzt.
- Sanierungen in von Verdrängung betroffenen Quartieren werden genehmigungspflichtig.
- Sanierungsgenehmigungen werden an Zusagen zur Mietpreisbegrenzung gebunden.
- Durch Milieuschutzsatzungen wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbunden.
- Höchstens 20 Prozent des Wohnraums dürfen in den nächsten zehn Jahren in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften verfolgen eine preisdämpfende Mietenstrategie mit keinen oder nur geringen Mietsteigerungen.
- Sanierungskosten werden von den kommunalen Wohnungsgesellschaften maßvoll und langfristig umgelegt.
- Die Ausschöpfung von Mieterhöhungspotenzialen ist bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften kein Automatismus.
- Die mieterfreundlichen Regelungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften werden in Kooperationsvereinbarungen oder einem Wohnungsversorgungsgesetz verankert.
- Es gibt gute Beratungsangebote für Mieter und für Menschen mit Fragen zu Rente, Leistungsbezug oder ihrer finanziellen Lage.
BIW 2
FDP 313
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Koalitionsvertrag 119
Mehr Geld 6
- Für die Stadt Bremen wird ein Mietspiegel eingeführt, um die Mietpreisbremse anwenden zu können.
- Der Bund soll den Ländern ermöglichen, in angespannten Wohnungsmärkten ein Mietmoratorium einzuführen.
- Die Kappungsgrenze wird gesenkt, sobald das Bundesrecht dies ermöglicht.
- Milieuschutzsatzungen werden genutzt, um Mieter vor Verdrängung durch sanierungsbedingte Preissteigerungen zu schützen.
- Mit den kommunalen Wohnungsgesellschaften wird eine preisdämpfende Mietenstrategie verankert.
- Die Mitgliedschaft im Mieterverein wird für Menschen im Leistungsbezug bei Bedarf auch über 2023 hinaus übernommen.
Mehr Rechte oder Angebote 17
- Die Förderung energetischer Sanierung von Mietwohnungen wird an Warmmietenneutralität und die Fortführung der Sozialbindung geknüpft.
- Kleinteilige, quartiersbezogene und partizipative Energienetze wie Mieterstrommodelle und Genossenschaften werden gefördert.
- Die kommunalen Wohnungsgesellschaften werden Vorbilder bei der Solarenergie und weiten Mieterstromangebote deutlich aus.
- Die Eigentümerin der Grohner Düne wird zu einem guten Wohnumfeld verpflichtet oder die Immobilien werden öffentlich erworben.
- Für die Stadt Bremen wird ein Mietspiegel eingeführt, um die Mietpreisbremse anwenden zu können.
- Mieterinnen und Mieter werden über die Mietpreisbremse aufgeklärt.
- Mietwucher wird wieder nach dem Wirtschaftsstrafgesetz geahndet.
- Auf Bundesebene wird die Einführung einer Mietermitbestimmung durch Mieterräte angestrebt.
- Bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften werden Modellprojekte zur Mietermitbestimmung durchgeführt und später ausgeweitet.
- Der Bund soll den Ländern ermöglichen, in angespannten Wohnungsmärkten ein Mietmoratorium einzuführen.
- Städtische Wohnungsunternehmen suchen bei drohenden Energiesperren, Kündigungen und Zwangsräumungen Alternativlösungen für kooperationsbereite Mieter.
- Die Kappungsgrenze wird gesenkt, sobald das Bundesrecht dies ermöglicht.
- Milieuschutzsatzungen werden genutzt, um Mieter vor Verdrängung durch sanierungsbedingte Preissteigerungen zu schützen.
- Zweckentfremdung, menschenunwürdige Wohnbedingungen, Leerstand und Schrottimmobilien sollen stärker bekämpft werden.
- Bei Missständen in Großwohnanlagen werden Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote genutzt.
- Niedrigschwellige sozialräumliche Unterstützungssysteme werden geschaffen, um Wohnraum zu vermitteln, Wohnungsverlust zu verhindern und die soziale Begleitung in der Notunterbringung zu verbessern.
- Die Möglichkeit der Übernahme der Mieterverein-Mitgliedschaft wird bekannter gemacht.
Bleibt wie bisher 1
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 445
Mehr Geld 11
- Die Mieten sollen sinken.
- Die Miet-Melde-Stelle prüft und ahndet Mietwucher und Mietüberhöhung in Kooperation mit den Mietervereinen.
- Die Miet-Melde-Stelle wird zu einem Landesamt für Mieterschutz ausgebaut, das gegen zu hohe Mieten, Verfall, Verwahrlosung des Wohnumfelds, Leerstand und Zweckentfremdung vorgeht.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Es wird ein tragfähiges Konzept zur Warmmietenneutralität bei Sanierungen geschaffen.
- Für die kommunalen Wohnungsunternehmen braucht es eine soziale Mietenstrategie, Mietpreisdämpfung und Mieten, die von den Kosten der Unterkunft gedeckt sind.
- Mieterhöhungen bei der Gewoba werden gebremst.
- Kosten der Pflegeumstellung dürfen nicht über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt werden.
- Serielles Bauen, Erbpachtvergaben und einfachere Verfahren sollen die Bau- und Mietkosten senken.
- Das Förderprogramm für Balkonsolaranlagen für Mieterinnen und Mieter wird ausgebaut.
- Die technischen Anpassungen in Wohnungen für Balkonsolaranlagen sollen kostenlos von Wesernetz übernommen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 42
- Ein Landesamt für Mieterschutz soll eingerichtet werden, das Mietwucher verfolgt sowie Verfall und Leerstand bekämpft.
- Mieterinnen und Mieter sollen durch eine entschlossene Landes- und Kommunalpolitik unterstützt werden.
- Die Miet-Melde-Stelle prüft und ahndet Mietwucher und Mietüberhöhung in Kooperation mit den Mietervereinen.
- Die Miet-Melde-Stelle wird zu einem Landesamt für Mieterschutz ausgebaut, das gegen zu hohe Mieten, Verfall, Verwahrlosung des Wohnumfelds, Leerstand und Zweckentfremdung vorgeht.
- Mietervereine, Sozialberatungsstellen und Verbraucherzentrale werden bei wohnortnaher Mieterberatung und aufsuchender Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
- Die Ankaufsgesellschaft kauft Bestände im niedrigpreisigen Segment und bringt sie auf einen einfachen Grundstandard, weitergehende Sanierungen erfolgen nur langsam.
- Die Wohnsituation in vergesellschafteten Beständen wird schrittweise verbessert.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen für Mieter jederzeit erreichbar sein.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Miethöhe eigenverantwortlich einhalten.
- Eigentümer großer Wohnbestände müssen transparente und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnungen erstellen.
- Androhungen von Zwangsräumungen müssen der Behörde angezeigt werden.
- Mieter in aufgewerteten Wohngebieten werden vor Verdrängung geschützt.
- Bremen macht von der Milieuschutzsatzung Gebrauch.
- Die Modernisierungsumlage wird abgeschafft.
- Es wird ein tragfähiges Konzept zur Warmmietenneutralität bei Sanierungen geschaffen.
- Der Wohnungstausch wird gefördert.
- Erzwungene Umzüge durch Eigenbedarfskündigung oder Zwangsräumung sollen möglichst verhindert werden.
- Eine verlängerte Kündigungssperrfrist von mindestens fünf Jahren wird eingeführt.
- Für die kommunalen Wohnungsunternehmen braucht es eine soziale Mietenstrategie, Mietpreisdämpfung und Mieten, die von den Kosten der Unterkunft gedeckt sind.
- Mieterhöhungen bei der Gewoba werden gebremst.
- Bei Mietschulden gibt es eine frühzeitige Beratung.
- Präventive Hilfen gegen Wohnungslosigkeit werden gestärkt.
- Zwangsräumungen wegen Mietschulden bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden minimiert.
- Räumungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden möglichst auf Fälle massiver Belästigung der Nachbarschaft oder Zerstörung der Wohnung begrenzt.
- Zwangsräumungen ohne Anschlussperspektive werden unterbunden, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind.
- Sozialämter sollen Härtefälle nach einer Zwangsräumung häufiger wieder in dieselbe Wohnung einweisen.
- Mieter erhalten das Recht, eine Klimaanlage einzubauen.
- Mieter erhalten das Recht, eine Balkon-Solaranlage anzubringen.
- In jedem Stadtteil soll es Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter, im Verbraucherschutz und für spezifische Gruppen geben.
- Mieterinnen und Mieter erhalten ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Grünflächen und Unterstützung bei deren Bewirtschaftung.
- Kosten der Pflegeumstellung dürfen nicht über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umgelegt werden.
- Klima- und Umweltschutz darf nicht zum Vorwand für Verdrängung werden.
- Leistungsbeziehende werden per Brief oder App an den Ablauf von Bewilligungsfristen erinnert.
- Zwangsräumungen von Wohnungen sollen vermieden werden.
- Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, bei Neubau und Sanierung die Installation und den Betrieb von Stecker-PV-Anlagen an Balkonen und Terrassen zu ermöglichen.
- Mieterschutz ist Bedingung für staatliche Förderung, die nicht der Profitsteigerung dienen darf.
- Förderung bei der Wärmewende setzt Warmmietenneutralität voraus.
- Förderung bei der Wärmewende setzt die Fortführung der Sozialbindung voraus.
- Die technischen Anpassungen in Wohnungen für Balkonsolaranlagen sollen kostenlos von Wesernetz übernommen werden.
- Die Hürden von Wohnungsbaugesellschaften für Anbringung und Nutzung von Balkonsolaranlagen durch Mieterinnen und Mieter werden gesenkt.
- Hürden bei der Einrichtung von Mieterstrommodellen werden abgebaut, auch durch Einsatz auf Bundesebene.
- Es wird unterbunden, dass Vermieter keine Mülltonnen zur Verfügung stellen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht