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Asylsuchende und Geflüchtete

Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU 1343
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 12
Mehr Pflichten 3
AfD 173​
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 16
  1. Geflüchteten wird bei Reisen ins Heimatland der Aufenthaltsstatus entzogen.
  2. Ukrainische Kriegsflüchtlinge werden aus dem Bürgergeld ausgegliedert und im Leistungsbezug Asylbewerbern gleichgestellt, behalten aber ihre Arbeitsmöglichkeiten.
  3. Maßnahmen zur öffentlichen und inneren Sicherheit haben Vorrang vor europäischen Vorschriften zum Asyl- und Ausländerrecht.
  4. Das individuelle Asylrecht wird in eine institutionelle Garantie oder eine einfachgesetzliche Regelung umgewandelt.
  5. Der Rechtsanspruch auf Aufnahme zum Asylverfahren wird auf unmittelbar und konkret bedrohte Personen beschränkt.
  6. Asylanträge und Anträge auf subsidiären Schutz werden künftig außerhalb Deutschlands gestellt und bearbeitet.
  7. Asyl und sonstiger Schutzstatus können nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit beantragt werden.
  8. Die freiwilligen Aufnahmeprogramme für Afghanistan werden eingestellt.
  9. Bei Falschangaben zur Identität im Asylverfahren entfällt das Asylrecht.
  10. Die Zahl sicherer Herkunftsstaaten wird deutlich ausgeweitet.
  11. Visaverfahren mit bestimmten Staaten werden verschärft, um den Missbrauch von Visa zur Asylantragstellung zu bekämpfen.
  12. Die Asylverfahrensberatung und -betreuung wird begrenzt und darf nur nach geltendem Recht erfolgen.
  13. Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber erhalten keine Arbeitserlaubnis außer für verpflichtende gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten.
  14. Asylbewerber werden für die Dauer des Asylverfahrens in zentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
  15. Sozialleistungen für Asylbewerber werden möglichst als Sachleistungen, sonst per Bezahlkarte erbracht.
  16. Die Zuweisung von Wohnungen an Asylberechtigte und Asylbewerber in angespannten Wohnungsmärkten wird maximal begrenzt.
Mehr Pflichten 8
SPD ​313
Grüne ​1137
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Arbeitshindernisse für Geflüchtete werden weiter abgebaut.
  2. Die Arbeitsaufnahme wird erleichtert und Arbeitsverbote werden abgeschafft.
  3. Die Jobcenter sollen Geflüchteten früher bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen.
  4. Erleichterungen für die Aufnahme eines Studiums durch internationale Studierende und Geflüchtete werden geprüft.
  5. Psychosoziale Zentren für Geflüchtete werden gestärkt.
  6. Das Recht auf Sprachmittlung für Geflüchtete in der psychosozialen Versorgung wird verankert.
  7. Alle Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete müssen verpflichtend Gewaltschutzkonzepte etablieren.
  8. Der „Spurwechsel“ zwischen Asyl und Arbeitsmigration wird ermöglicht und sinnvoll ausgestaltet.
  9. Die dezentrale Unterbringung Geflüchteter wird bevorzugt.
  10. Geflüchtete dürfen aus einer Unterkunft ausziehen.
  11. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten besondere Unterstützung.
  12. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung sichergestellt.
  13. Die psychosoziale Hilfe für Geflüchtete wird ausgebaut.
  14. Bestehende Arbeitsverbote für Geflüchtete werden abgeschafft.
  15. Die Verfahren zur Arbeitsaufnahme Geflüchteter werden vereinfacht und beschleunigt.
  16. Geflüchtete sollen vorrangig tatsächlich in den Arbeitsmarkt gebracht werden.
  17. Für arbeitsbezogene Genehmigungen für Geflüchtete werden kurze Fristen eingeführt, nach denen sie als erteilt gelten, wenn die Ausländerbehörde nicht aktiv widerspricht.
  18. Geflüchtete sollen statt in prekäre, nicht reguläre Arbeitsverhältnisse in gute Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.
  19. Mit frühzeitiger Beratung und einem Kompetenzcheck soll sichergestellt werden, dass Geflüchtete gute Perspektiven bekommen und ihre Qualifikationen einbringen können.
  20. Gemeinsam mit den betroffenen Staaten werden Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu klimabedingter Migration und Flucht ergriffen, damit Menschen geschützt werden können.
  21. Menschen, die klimabedingt fliehen, sollen perspektivisch einen völkerrechtlichen Schutzstatus erhalten.
  22. Asylverfahren sollen zügig und fair sein und Klarheit für Betroffene und Kommunen schaffen.
  23. Die Einstufung sicherer Herkunftsländer und Drittstaaten darf nur parlamentarisch nach klaren grund- und menschenrechtsorientierten Kriterien erfolgen.
  24. Statt politischer Einstufungen als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten braucht es rechtssichere, zügige und faire Verfahren.
  25. Eine gemeinsame europäische Migrationspolitik mit fairer, verbindlicher und solidarischer Verteilung von Schutzsuchenden in Europa wird vorangetrieben.
  26. Bei der Umsetzung der GEAS-Reform sollen Integration gefördert, rechtsstaatliche Verfahren umfassend gewährleistet und keine zusätzlichen Einschränkungen des Asylrechts vorgenommen werden.
  27. Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden, auch an den Außengrenzen.
  28. An den EU-Außengrenzen wird ein effektives Menschenrechtsmonitoring gefordert.
  29. Gegen illegale Pushbacks wird konsequent vorgegangen.
  30. Menschen dürfen nicht allein deshalb inhaftiert werden, weil sie Asyl beantragen.
  31. Asylanträge von Menschen, die in der EU ankommen oder hier sind, müssen in der EU inhaltlich geprüft werden.
  32. Alle rechtsstaatlichen und politischen Möglichkeiten werden ausgeschöpft, um die Instrumentalisierung von Schutzsuchenden durch Staaten wie Russland und Belarus zu verhindern.
  33. Humanitäre Aufnahme- und Resettlementprogramme für besonders gefährdete Gruppen, auch auf Landesebene, werden unterstützt.
  34. Ortskräften sowie bedrohten Frauen- und Menschenrechtlerinnen aus Afghanistan, die nach Pakistan, Iran oder in die Türkei geflohen sind, werden humanitäre Visa unbürokratisch erteilt.
Weniger Pflichten 7
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4
Linke ​328
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Eine Abschottung Europas, die Menschen im Mittelmeer ertrinken oder in der Wüste verdursten lässt, wird abgelehnt.
  2. Es werden sichere, legale Fluchtwege geschaffen.
  3. Die Zwangsunterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften wird beendet.
  4. Für Wohnungslose, Saison- und Wanderarbeiter und Geflüchtete steht bedarfsgerechter regulärer Wohnraum bereit.
  5. Abkommen zur Abschottung gegen Geflüchtete werden abgelehnt.
  6. Abschlüsse von Geflüchteten und anderen Studierenden werden unbürokratisch anerkannt.
  7. Der Zugang zum Studium für Geflüchtete wird vereinfacht.
  8. Es werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.
  9. Die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes zum Kriegsfall und die Ausschlüsse etwa von Geflüchteten werden gestrichen.
  10. Gesetzliche, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen entlasten die Kommunen bei Versorgung, Unterbringung und Integration Geflüchteter.
  11. Alle Geflüchteten erhalten ab dem Tag der Ankunft eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.
  12. Ein Fonds für Willkommenskommunen stellt Mittel für Versorgung und Teilhabe Geflüchteter bereit.
  13. Geflüchtete werden dezentral in Wohnungen untergebracht.
  14. Geflüchtete erhalten flächendeckend kostenlose Sprachkurse.
  15. Pushbacks werden beendet.
  16. Alle bisherigen Asylrechtsverschärfungen werden abgelehnt.
  17. Der individuelle Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz wird auch an den EU-Außengrenzen sichergestellt.
  18. Schnellverfahren und die Inhaftierung von Schutzsuchenden in Lagern werden abgelehnt.
  19. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände und Vereine wird gewährleistet.
  20. Die Verantwortung für Schutzsuchende wird nicht über Drittstaaten- oder Herkunftsländerregelungen verlagert.
  21. Systematische Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen werden abgelehnt.
  22. Klima- und Umweltfolgen sowie Armut werden als Fluchtgründe anerkannt.
  23. Es gibt eine entsprechende humanitäre Visavergabe.
  24. Über das UNHCR-Resettlement-Programm gibt es umfassende Aufnahmekontingente.
  25. Die Visumspflicht für Schutzsuchende wird aufgehoben.
  26. Eine europäische Fluchtumlage unterstützt aufnahmebereite Länder, Regionen und Städte mit EU-Mitteln.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 3
CSU 8​1
SSW 11126
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Der Rechtsschutz für Geflüchtete wird jederzeit gewährleistet, besonders für vulnerable Gruppen.
  2. Der Bund stellt den Kommunen die benötigten Finanzmittel für die Aufnahme von Geflüchteten bereit.
  3. Eine Willkommenskultur wird etabliert, die Geflüchteten und Migranten gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
  4. Verfolgte, Entwurzelte und Geflohene erhalten Schutz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  5. Der Zugang zum Asylrecht wird für alle Schutzsuchenden gewährleistet.
  6. Politisch Verfolgte sollen in Deutschland Schutz finden.
  7. Schutzsuchende in Europa werden unter menschenwürdigen Bedingungen versorgt und untergebracht.
  8. Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und in den Mitgliedstaaten sind fair und transparent und halten Menschenrechtsstandards ein.
  9. Asylanträge werden in angemessener Zeit und unter Einhaltung humanitärer Standards bearbeitet.
  10. Illegale Zurückweisungen an den Grenzen werden sofort eingestellt.
  11. Der Bund stellt den Kommunen die benötigten finanziellen und personellen Mittel für die Aufnahme und Integration Geflüchteter bereit.
  12. Der Bund finanziert die Flüchtlingsarbeit von Ländern und Kommunen angemessen.
  13. Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten deutlich stärker.
  14. Der Bund stellt geeignete leerstehende Bundesliegenschaften für die Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung.
  15. Der Bund baut Kooperationen mit sicheren Herkunftsstaaten aus, um die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten zu stärken.
  16. Barrieren für Geflüchtete werden abgebaut, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
  17. Geflüchtete werden möglichst unbürokratisch in Arbeit vermittelt und in den Arbeitsmarkt integriert, etwa durch mehr Praktikumsangebote.
  18. Für Geflüchtete wird die Arbeitsaufnahme vor allem in Pflege, Gesundheits- und Bildungswesen deutlich erleichtert.
  19. Geflüchtete erhalten deutlich schneller Sprachkurse.
  20. Ein Rechtsanspruch auf niedrigschwellige Hilfen für Geflüchtete wird eingeführt.
  21. Der Bund stattet die Kommunen finanziell so aus, dass sie Asylsuchenden eine menschenwürdige und integrationsfördernde Wohnsituation bieten können.
  22. Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit beruflicher und sozialer Bleibeperspektive erhalten leichter ein Bleiberecht.
  23. Bundesfinanzierter kostenloser Deutschunterricht für Geflüchtete wird bedarfsgerecht ausgebaut und kontinuierlich gefördert.
  24. Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird abgeschafft.
  25. Für Geflüchtete mit Lernschwierigkeiten gibt es passende Kursangebote.
  26. Die Integration geflüchteter Frauen wird durch spezifische Beratungs- und psychologische Behandlungsangebote gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
BSW 242
FDP 422
FW 917
Mehr Rechte oder Angebote 7
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 8
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 818
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 6
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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