Asylsuchende und Geflüchtete
Personen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 1343
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Asylverfahren werden beschleunigt.
- Es sollen alle Anstrengungen unternommen werden, dass neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine unmittelbar in Arbeit kommen und unabhängig von staatlichen Leistungen werden.
- Nach Verwirklichung des Konzepts sicherer Drittstaaten soll jährlich ein begrenztes Kontingent tatsächlich schutzbedürftiger Menschen, gezielt die Schwächsten, direkt aus dem Ausland aufgenommen werden.
Bleibt wie bisher 3
- An der Bezahlkarte wird ohne Abstriche festgehalten.
- Schutzbedürftigen Menschen soll auch künftig im Rahmen einer Kontingentlösung Schutz und Aufenthalt gewährt werden.
- Unserer humanitären Verantwortung werden wir weiterhin gerecht und gewähren schutzbedürftigen Menschen auch in Zukunft im Rahmen einer Kontingentlösung Schutz und Aufenthalt in Deutschland
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 12
- Weitere Länder werden zu sicheren Herkunftsländern erklärt.
- Alle freiwilligen Aufnahmeprogramme werden beendet.
- Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden, dort das Verfahren durchlaufen und dort bei Bedarf Schutz finden.
- Humanitäre Aufnahmen sollen auf ein Maß beschränkt werden, das die Möglichkeiten Deutschlands nicht überfordert.
- Alle freiwilligen Aufnahmeprogramme sollen beendet werden.
- Die Bezahlkarte soll flächendeckend und restriktiv in allen Bundesländern eingeführt werden.
- Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Weitere Länder sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern.
- In der EU soll ein Reformprozess angestoßen werden, der das Konzept der sicheren Drittstaaten verwirklicht.
- Schutz durch Europa soll nicht zwingend Schutz in Europa bedeuten.
- Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen.
- Neu ankommenden ukrainischen Flüchtlingen statt Bürgergeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren.
Mehr Pflichten 3
- Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden, dort das Verfahren durchlaufen und dort bei Bedarf Schutz finden.
- Das nationale Asylsystem soll sichere Identitätsfeststellungen vorsehen.
- Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen.
AfD 173
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 16
- Geflüchteten wird bei Reisen ins Heimatland der Aufenthaltsstatus entzogen.
- Ukrainische Kriegsflüchtlinge werden aus dem Bürgergeld ausgegliedert und im Leistungsbezug Asylbewerbern gleichgestellt, behalten aber ihre Arbeitsmöglichkeiten.
- Maßnahmen zur öffentlichen und inneren Sicherheit haben Vorrang vor europäischen Vorschriften zum Asyl- und Ausländerrecht.
- Das individuelle Asylrecht wird in eine institutionelle Garantie oder eine einfachgesetzliche Regelung umgewandelt.
- Der Rechtsanspruch auf Aufnahme zum Asylverfahren wird auf unmittelbar und konkret bedrohte Personen beschränkt.
- Asylanträge und Anträge auf subsidiären Schutz werden künftig außerhalb Deutschlands gestellt und bearbeitet.
- Asyl und sonstiger Schutzstatus können nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit beantragt werden.
- Die freiwilligen Aufnahmeprogramme für Afghanistan werden eingestellt.
- Bei Falschangaben zur Identität im Asylverfahren entfällt das Asylrecht.
- Die Zahl sicherer Herkunftsstaaten wird deutlich ausgeweitet.
- Visaverfahren mit bestimmten Staaten werden verschärft, um den Missbrauch von Visa zur Asylantragstellung zu bekämpfen.
- Die Asylverfahrensberatung und -betreuung wird begrenzt und darf nur nach geltendem Recht erfolgen.
- Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber erhalten keine Arbeitserlaubnis außer für verpflichtende gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten.
- Asylbewerber werden für die Dauer des Asylverfahrens in zentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
- Sozialleistungen für Asylbewerber werden möglichst als Sachleistungen, sonst per Bezahlkarte erbracht.
- Die Zuweisung von Wohnungen an Asylberechtigte und Asylbewerber in angespannten Wohnungsmärkten wird maximal begrenzt.
Mehr Pflichten 8
- Geflüchteten wird bei Reisen ins Heimatland der Aufenthaltsstatus entzogen.
- Asylanträge und Anträge auf subsidiären Schutz werden künftig außerhalb Deutschlands gestellt und bearbeitet.
- Asyl und sonstiger Schutzstatus können nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit beantragt werden.
- Bei Falschangaben zur Identität im Asylverfahren entfällt das Asylrecht.
- Visaverfahren mit bestimmten Staaten werden verschärft, um den Missbrauch von Visa zur Asylantragstellung zu bekämpfen.
- Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber erhalten keine Arbeitserlaubnis außer für verpflichtende gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten.
- Asylbewerber werden für die Dauer des Asylverfahrens in zentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.
- Asylbewerbern werden bei Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten die Leistungen gekürzt.
SPD 313
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Der Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wird fortgesetzt und ausgeweitet.
- Geflüchtete Frauen sollen besser vor Gewalt geschützt werden.
- Schutzbedürftige erhalten Schutz.
- In ganz Europa gelten humanitäre Standards für Geflüchtete.
- Grenzverfahren gewährleisten hohe rechtliche Standards.
- Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden deutlich beschleunigt.
- Verwaltungsgerichtliche Asylverfahren werden deutlich beschleunigt.
- Asylentscheidungen werden durch Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung innerhalb von sechs Monaten getroffen.
- Pushbacks werden abgelehnt.
- Schutzsuchende erhalten Zugang zu fairen und rechtsstaatlichen Verfahren in der EU.
- Sichere und legale Fluchtrouten werden geschaffen.
- Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme werden eingerichtet.
- Migrationsabkommen unterstützen die Aufnahme von Geflüchteten in den Herkunftsregionen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Grüne 1137
Mehr Rechte oder Angebote 34
- Arbeitshindernisse für Geflüchtete werden weiter abgebaut.
- Die Arbeitsaufnahme wird erleichtert und Arbeitsverbote werden abgeschafft.
- Die Jobcenter sollen Geflüchteten früher bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen.
- Erleichterungen für die Aufnahme eines Studiums durch internationale Studierende und Geflüchtete werden geprüft.
- Psychosoziale Zentren für Geflüchtete werden gestärkt.
- Das Recht auf Sprachmittlung für Geflüchtete in der psychosozialen Versorgung wird verankert.
- Alle Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete müssen verpflichtend Gewaltschutzkonzepte etablieren.
- Der „Spurwechsel“ zwischen Asyl und Arbeitsmigration wird ermöglicht und sinnvoll ausgestaltet.
- Die dezentrale Unterbringung Geflüchteter wird bevorzugt.
- Geflüchtete dürfen aus einer Unterkunft ausziehen.
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten besondere Unterstützung.
- Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung sichergestellt.
- Die psychosoziale Hilfe für Geflüchtete wird ausgebaut.
- Bestehende Arbeitsverbote für Geflüchtete werden abgeschafft.
- Die Verfahren zur Arbeitsaufnahme Geflüchteter werden vereinfacht und beschleunigt.
- Geflüchtete sollen vorrangig tatsächlich in den Arbeitsmarkt gebracht werden.
- Für arbeitsbezogene Genehmigungen für Geflüchtete werden kurze Fristen eingeführt, nach denen sie als erteilt gelten, wenn die Ausländerbehörde nicht aktiv widerspricht.
- Geflüchtete sollen statt in prekäre, nicht reguläre Arbeitsverhältnisse in gute Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.
- Mit frühzeitiger Beratung und einem Kompetenzcheck soll sichergestellt werden, dass Geflüchtete gute Perspektiven bekommen und ihre Qualifikationen einbringen können.
- Gemeinsam mit den betroffenen Staaten werden Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu klimabedingter Migration und Flucht ergriffen, damit Menschen geschützt werden können.
- Menschen, die klimabedingt fliehen, sollen perspektivisch einen völkerrechtlichen Schutzstatus erhalten.
- Asylverfahren sollen zügig und fair sein und Klarheit für Betroffene und Kommunen schaffen.
- Die Einstufung sicherer Herkunftsländer und Drittstaaten darf nur parlamentarisch nach klaren grund- und menschenrechtsorientierten Kriterien erfolgen.
- Statt politischer Einstufungen als sichere Dritt- oder Herkunftsstaaten braucht es rechtssichere, zügige und faire Verfahren.
- Eine gemeinsame europäische Migrationspolitik mit fairer, verbindlicher und solidarischer Verteilung von Schutzsuchenden in Europa wird vorangetrieben.
- Bei der Umsetzung der GEAS-Reform sollen Integration gefördert, rechtsstaatliche Verfahren umfassend gewährleistet und keine zusätzlichen Einschränkungen des Asylrechts vorgenommen werden.
- Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden, auch an den Außengrenzen.
- An den EU-Außengrenzen wird ein effektives Menschenrechtsmonitoring gefordert.
- Gegen illegale Pushbacks wird konsequent vorgegangen.
- Menschen dürfen nicht allein deshalb inhaftiert werden, weil sie Asyl beantragen.
- Asylanträge von Menschen, die in der EU ankommen oder hier sind, müssen in der EU inhaltlich geprüft werden.
- Alle rechtsstaatlichen und politischen Möglichkeiten werden ausgeschöpft, um die Instrumentalisierung von Schutzsuchenden durch Staaten wie Russland und Belarus zu verhindern.
- Humanitäre Aufnahme- und Resettlementprogramme für besonders gefährdete Gruppen, auch auf Landesebene, werden unterstützt.
- Ortskräften sowie bedrohten Frauen- und Menschenrechtlerinnen aus Afghanistan, die nach Pakistan, Iran oder in die Türkei geflohen sind, werden humanitäre Visa unbürokratisch erteilt.
Weniger Pflichten 7
- Arbeitshindernisse für Geflüchtete werden weiter abgebaut.
- Geflüchtete dürfen aus einer Unterkunft ausziehen.
- Maßnahmen wie die Bezahlkarte werden so ausgestaltet, dass sie Bürokratie verringern und Integration ermöglichen.
- Bestehende Arbeitsverbote für Geflüchtete werden abgeschafft.
- Die Verfahren zur Arbeitsaufnahme Geflüchteter werden vereinfacht und beschleunigt.
- Ortskräften sowie bedrohten Frauen- und Menschenrechtlerinnen aus Afghanistan, die nach Pakistan, Iran oder in die Türkei geflohen sind, werden humanitäre Visa unbürokratisch erteilt.
- Geflüchtete, die beim Wiederaufbau mitwirken wollen, werden durch Abbau bürokratischer Vorgaben unterstützt, ohne dass sie ihren Aufenthaltstitel verlieren.
Bleibt wie bisher 7
- Das Grundrecht auf Asyl und die völkerrechtlichen Verpflichtungen wie Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und Europäische Menschenrechtskonvention werden verteidigt.
- Das Kirchenasyl wird weiterhin befürwortet.
- Reine Symbolpolitik und Asylrechtsverschärfungen zulasten der Schutzsuchenden werden abgelehnt.
- Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird national grund- und menschenrechtskonform umgesetzt.
- Das Recht auf Einzelfallprüfung und das Nichtzurückweisungsgebot gelten immer und überall.
- Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten wird abgelehnt.
- Demokratie und Rechtsstaat werden gegen hybride Angriffe verteidigt, einschließlich des individuellen Rechts auf Asyl.
Ohne klare Richtung 4
- Deutschland gilt als Einwanderungsland, das mehr als provisorische Lösungen für Geflüchtete und kurzfristig Zugewanderte braucht.
- Menschen sollen Schutz finden können, ohne lebensgefährliche Fluchtrouten wählen zu müssen.
- Syrien soll ein stabiles, freies und friedliches Land werden, in das Geflüchtete sicher und selbstbestimmt zurückkehren können.
- Menschen, die in den vergangenen Jahren Zuflucht gefunden haben, erhalten eine verlässliche Perspektive.
Linke 328
Mehr Geld 3
- Das Mindest-Elterngeld soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht auf Bürgergeld und Asylbewerberleistungen angerechnet werden.
- Geflüchtete erhalten flächendeckend kostenlose Sprachkurse.
- Statt Sachleistungen und Bezahlkarten erhalten Geflüchtete reguläre Geldleistungen auf Höhe der Mindestsicherung.
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Eine Abschottung Europas, die Menschen im Mittelmeer ertrinken oder in der Wüste verdursten lässt, wird abgelehnt.
- Es werden sichere, legale Fluchtwege geschaffen.
- Die Zwangsunterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften wird beendet.
- Für Wohnungslose, Saison- und Wanderarbeiter und Geflüchtete steht bedarfsgerechter regulärer Wohnraum bereit.
- Abkommen zur Abschottung gegen Geflüchtete werden abgelehnt.
- Abschlüsse von Geflüchteten und anderen Studierenden werden unbürokratisch anerkannt.
- Der Zugang zum Studium für Geflüchtete wird vereinfacht.
- Es werden zusätzliche Studienplätze geschaffen.
- Die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes zum Kriegsfall und die Ausschlüsse etwa von Geflüchteten werden gestrichen.
- Gesetzliche, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen entlasten die Kommunen bei Versorgung, Unterbringung und Integration Geflüchteter.
- Alle Geflüchteten erhalten ab dem Tag der Ankunft eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.
- Ein Fonds für Willkommenskommunen stellt Mittel für Versorgung und Teilhabe Geflüchteter bereit.
- Geflüchtete werden dezentral in Wohnungen untergebracht.
- Geflüchtete erhalten flächendeckend kostenlose Sprachkurse.
- Pushbacks werden beendet.
- Alle bisherigen Asylrechtsverschärfungen werden abgelehnt.
- Der individuelle Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz wird auch an den EU-Außengrenzen sichergestellt.
- Schnellverfahren und die Inhaftierung von Schutzsuchenden in Lagern werden abgelehnt.
- Eine unabhängige Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände und Vereine wird gewährleistet.
- Die Verantwortung für Schutzsuchende wird nicht über Drittstaaten- oder Herkunftsländerregelungen verlagert.
- Systematische Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen werden abgelehnt.
- Klima- und Umweltfolgen sowie Armut werden als Fluchtgründe anerkannt.
- Es gibt eine entsprechende humanitäre Visavergabe.
- Über das UNHCR-Resettlement-Programm gibt es umfassende Aufnahmekontingente.
- Die Visumspflicht für Schutzsuchende wird aufgehoben.
- Eine europäische Fluchtumlage unterstützt aufnahmebereite Länder, Regionen und Städte mit EU-Mitteln.
Weniger Pflichten 3
CSU 81
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 8
- Das Grundrecht auf Asyl wird von einem individuell einklagbaren Recht in eine objektive Garantie umgestellt; der individuelle Klageanspruch entfällt.
- Wer in Europa Asyl beantragt, wird in einen sicheren Drittstaat überführt, durchläuft dort das Verfahren und findet dort bei Bedarf Schutz.
- Alle freiwilligen Aufnahmeprogramme werden beendet.
- Der Kreis sicherer Herkunftsländer wird ausgeweitet.
- Gerichtsverfahren zur Überprüfung von Asylentscheidungen werden auf das verfassungsrechtliche Minimum begrenzt.
- Im Asylbewerberleistungsgesetz haben Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen.
- Die Bezahlkarte wird deutschlandweit restriktiv umgesetzt und Missbrauch wird verhindert.
- Neu ankommende Ukrainer erhalten kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
SSW 11126
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Der Rechtsschutz für Geflüchtete wird jederzeit gewährleistet, besonders für vulnerable Gruppen.
- Der Bund stellt den Kommunen die benötigten Finanzmittel für die Aufnahme von Geflüchteten bereit.
- Eine Willkommenskultur wird etabliert, die Geflüchteten und Migranten gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
- Verfolgte, Entwurzelte und Geflohene erhalten Schutz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Der Zugang zum Asylrecht wird für alle Schutzsuchenden gewährleistet.
- Politisch Verfolgte sollen in Deutschland Schutz finden.
- Schutzsuchende in Europa werden unter menschenwürdigen Bedingungen versorgt und untergebracht.
- Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und in den Mitgliedstaaten sind fair und transparent und halten Menschenrechtsstandards ein.
- Asylanträge werden in angemessener Zeit und unter Einhaltung humanitärer Standards bearbeitet.
- Illegale Zurückweisungen an den Grenzen werden sofort eingestellt.
- Der Bund stellt den Kommunen die benötigten finanziellen und personellen Mittel für die Aufnahme und Integration Geflüchteter bereit.
- Der Bund finanziert die Flüchtlingsarbeit von Ländern und Kommunen angemessen.
- Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten deutlich stärker.
- Der Bund stellt geeignete leerstehende Bundesliegenschaften für die Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung.
- Der Bund baut Kooperationen mit sicheren Herkunftsstaaten aus, um die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten zu stärken.
- Barrieren für Geflüchtete werden abgebaut, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
- Geflüchtete werden möglichst unbürokratisch in Arbeit vermittelt und in den Arbeitsmarkt integriert, etwa durch mehr Praktikumsangebote.
- Für Geflüchtete wird die Arbeitsaufnahme vor allem in Pflege, Gesundheits- und Bildungswesen deutlich erleichtert.
- Geflüchtete erhalten deutlich schneller Sprachkurse.
- Ein Rechtsanspruch auf niedrigschwellige Hilfen für Geflüchtete wird eingeführt.
- Der Bund stattet die Kommunen finanziell so aus, dass sie Asylsuchenden eine menschenwürdige und integrationsfördernde Wohnsituation bieten können.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit beruflicher und sozialer Bleibeperspektive erhalten leichter ein Bleiberecht.
- Bundesfinanzierter kostenloser Deutschunterricht für Geflüchtete wird bedarfsgerecht ausgebaut und kontinuierlich gefördert.
- Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird abgeschafft.
- Für Geflüchtete mit Lernschwierigkeiten gibt es passende Kursangebote.
- Die Integration geflüchteter Frauen wird durch spezifische Beratungs- und psychologische Behandlungsangebote gestärkt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 7
- Das individuelle Recht auf Asyl bleibt neben dem europa- und völkerrechtlichen Schutz erhalten.
- Aufnahme-Obergrenzen für Geflüchtete werden abgelehnt.
- Die EU kommt ihren humanitären und völkerrechtlichen Verpflichtungen nach und stellt sicher, dass die Rechte von Schutzsuchenden nicht ausgehöhlt werden.
- Eine Aushöhlung des Asylrechts wird abgelehnt.
- Eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen darf den Rechtsschutz nicht einschränken.
- Pauschal verkürzte Asylverfahren für sogenannte sichere Herkunftsstaaten werden abgelehnt.
- Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bleibt zeitlich begrenzt.
Ohne klare Richtung 4
- Die Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik wird der humanitären Verantwortung gerecht und nutzt die Chancen der Migration.
- Angestrebt wird ein Asylsystem, das zugleich die Sicherheit der EU gewährleistet und die Würde und Rechte aller Asylsuchenden respektiert.
- Für Geflüchtete wird eine gemeinsame, von allen Mitgliedstaaten getragene Lösung auf EU-Ebene gefunden.
- Besonders schutzbedürftige Gruppen unter den Geflüchteten werden in den Fokus gerückt.
BSW 242
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FDP 422
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Die beschlossene Bezahlkarte soll flächendeckend und ohne unnötige Ausnahmen eingesetzt werden.
- Asylverfahren sollen auch in Drittstaaten stattfinden, wenn Schutzsuchende dort sicher sind und rechtsstaatliche Verfahren gewährleistet sind.
- In einem geordneten Verfahren sollen mehr Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.
- Aufnahmeprogramme sollen pausiert werden.
FW 917
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Geflüchtete aus der Ukraine sollen gezielter in Arbeit vermittelt werden.
- Integrations- und leistungswillige Flüchtlinge sollen ihre Ausbildung abschließen und zwei Jahre Praxiszeit absolvieren dürfen, bevor ihr Aufenthaltsstatus neu bewertet wird.
- Europa verhindert, dass Menschen im Mittelmeer ertrinken.
- Asylverfahren werden zügig abgeschlossen und abgelehnte Asylbewerber konsequent zurückgeführt.
- Die Aufnahmezentren außerhalb der EU erfüllen humanitäre Mindestanforderungen und wahren die Menschenwürde.
- Asylanträge werden schnell bearbeitet, um rasch über Bleibe- oder Rückkehrpflicht zu entscheiden.
- Die Staatengemeinschaft sichert unter Führung der Vereinten Nationen in Krisengebieten schnell Landstriche, um Flüchtenden vor Ort Sicherheit und Grundversorgung zu bieten.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 8
- Geflüchtete aus der Ukraine sollen nicht mehr automatisch Bürgergeld erhalten.
- Eine Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU wird abgelehnt.
- Flüchtlinge werden möglichst noch auf See durch den EU-Außengrenzschutz zurückgeführt.
- Rückführungen werden erzwungen, wenn die Fluchtroute etwa per Satellitenbild nachgewiesen ist.
- Die Berufung auf das Asylrecht gilt als unberechtigt, wenn auf dem Weg mehrere sichere Staaten durchquert wurden.
- Asylbewerber, die freiwillig ins Herkunftsland reisen, verlieren dauerhaft den Anspruch auf Sozialleistungen.
- Außerhalb der europäischen Außengrenzen werden Aufnahmezentren geschaffen, in denen EU-Mitarbeiter die Asylanträge prüfen.
- Asylanträge können nur im ersten sicheren Drittland gestellt werden.
Koalitionsvertrag 818
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Hürden für Flüchtlinge bei der Aufnahme einer Beschäftigung werden abgebaut.
- Arbeitsverbote für Flüchtlinge werden auf höchstens drei Monate verkürzt, außer für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle und Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.
- Die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt wird durch Verbindung von Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und Weiterbildung dauerhaft vorangebracht.
- Geflüchtete Frauen sollen besser vor Gewalt geschützt werden.
- Asylverfahren beim BAMF und vor den Verwaltungsgerichten sollen deutlich beschleunigt werden.
- Syrien wird bei Stabilisierung und wirtschaftlichem Wiederaufbau unterstützt.
- Die Rückkehr syrischer Geflüchteter in ihre Heimat soll ermöglicht werden.
- Flüchtlinge in Herkunfts- und Hauptaufnahmeländern erhalten weitere Unterstützung, auch um sie von der Flucht nach Europa abzuhalten und ihnen Perspektiven in der Heimat zu geben.
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Die Bezahlkarte soll deutschlandweit eingesetzt werden.
- In Abstimmung mit den europäischen Nachbarn werden an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen Zurückweisungen vorgenommen.
- Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird unter Nutzung der GEAS-Reform erweitert.
- Algerien, Indien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
- Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent seit mindestens fünf Jahren werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
- Auf europäischer Ebene wird eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements beim Konzept sicherer Drittstaaten ergriffen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht