Asylsuchende und Geflüchtete
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Potenzialgruppen wie Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete besser für den Arbeitsmarkt qualifizieren.
- Integrationsangebote für den regulären Arbeitsmarkt passgenauer zuschneiden.
- Menschen in Not wird geholfen und Geflüchteten Schutz gewährt.
- Schutzsuchenden wird Schutz gewährt.
- Über den Königsteiner Schlüssel oder andere Programme aufgenommene Schutzsuchende werden in ihren Integrationsbemühungen unterstützt.
- Schutzbedürftige werden aus humanitärer Verantwortung aufgenommen.
Grüne 424
Mehr Rechte oder Angebote 24
- Geflüchteten Kindern von Beginn an den Besuch regulärer Kitas ermöglichen.
- Die Maßnahmen des Landesprogramms zur Arbeitsmarktintegration und zur Fort- und Weiterbildung fortführen und weiterentwickeln.
- Das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord!“ für geflohene Menschen und Arbeitgeber*innen stärken.
- Eine kompetente Verweisberatung und Begleitungsmöglichkeiten bereitstellen und besonders für geflüchtete Menschen zugänglich machen.
- Die Eingliederungshilfe bundesrechtlich überarbeiten und für geflüchtete Menschen mit Behinderungen muttersprachliche, kulturelle und traumasensible Erfordernisse berücksichtigen.
- Den Aufenthalt in den Landesunterkünften spürbar verkürzen.
- Arbeitsverbote und Kettenduldungen ablehnen.
- Schutzsuchenden menschenwürdiges Wohnen ermöglichen.
- Schutzsuchende unabhängig und ausgewogen beraten.
- Schutzsuchenden vollen Zugang zu Sprachkursen und zum Bildungssystem geben.
- Schutzsuchende medizinisch versorgen.
- Der Aufenthalt in Landesunterkünften soll nicht länger als drei Monate dauern.
- Asylsuchenden und geflohenen Menschen möglichst schnell das Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen.
- Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an Kita und Schule besuchen können.
- Jugendliche Geflüchtete aktiv beim Erreichen des Schulabschlusses unterstützen.
- Besonders schutzbedürftigen Personen Zugang zu einer geschlechtsspezifischen und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung geben.
- Schutzkonzepte in allen Geflüchtetenunterkünften einführen.
- Den Zugang zu psychosozialer Versorgung und unabhängiger Beratung für Geflüchtete stärken.
- Auch eine behördenunabhängige Rückkehr- und Perspektivberatung anbieten.
- Ein Landeskonzept zur verbesserten psychosozialen Versorgung geflohener Menschen erarbeiten.
- Die humanitäre Aufnahme als dauerhafte zweite Säule der Flüchtlingsaufnahmepolitik etablieren.
- Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ablehnen.
- Den landesrechtlichen Handlungsspielraum im Asyl- und Aufenthaltsrecht im Interesse der Betroffenen nutzen.
- Für Bildungsarbeit, Beratung, queere Jugendarbeit und Querschnittsthemen fachliche, professionelle Strukturen schaffen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
SPD 113
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Geld für Projekte zur Beteiligung junger Geflüchteter an der Jugendarbeit bereitstellen.
- Die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen für geflüchtete Frauen unterstützen.
- Informationen über Hilfs- und Unterstützungssysteme für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen auf einer barrierefreien Website bündeln.
- Mobile psychosoziale Sprechstunden für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen in Unterkünften stärken.
- Schleswig-Holstein im ersten Regierungsjahr zum sicheren Hafen für Menschen auf der Flucht erklären.
- Zusätzlich zum UNHCR-Resettlement-Programm ein flexibles Landesaufnahmeprogramm für Menschen in Not einrichten.
- Schleswig-Holstein in die Lage versetzen, bei der Aufnahme Schutzsuchender schnell und unkompliziert zu handeln.
- Besondere Aufnahmeprogramme für Frauen und Mädchen aus Konfliktgebieten schaffen.
- Schutzsuchende ohne Straftat nicht mit Haft belegen.
- Geschlechtsspezifische Fluchtgründe bei der Asylgewährung stärker berücksichtigen.
- Den Teil der Istanbul-Konvention zu geschlechtsspezifischen Asylgründen vollständig umsetzen.
- Geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht mehr in Sammelunterkünften unterbringen.
- Geflüchtete Kinder und Jugendliche von Anfang an eine öffentliche Schule besuchen lassen.
Ohne klare Richtung 1
FDP 16
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt unkompliziert ermöglichen.
- Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete frühestmöglich anbieten.
- Einen Spurwechsel vom Flüchtlings- in den Zuwandererstatus bei besonderen Integrationsleistungen und wirtschaftlicher Selbstständigkeit ermöglichen.
- Die Kommunen bei Unterbringung und Sprachkursen für Geflüchtete auch durch den Bund angemessen unterstützen.
- Die Kriterien für sichere Herkunftsstaaten stärker differenzieren und Asylanträge nach einzelnen Kriterien ermöglichen.
- Verfahren und Unterbringung für LSBTIQ-Geflüchtete sicher gestalten.
SSW 37
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Schulen mit besonderen Anforderungen bei Inklusion, Integration geflüchteter Jugendlicher oder in sozialen Brennpunkten zusätzliches Personal geben.
- Verfolgten, entwurzelten und geflohenen Menschen helfen.
- Eine humane Willkommenskultur für Geflüchtete weiterentwickeln, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
- Ein humanitäres Bleiberecht mit gesetzlichen Regelungen und realistischen Anforderungen für eingewanderte und geflüchtete Menschen schaffen.
- Das Landesaufnahmegesetz so ändern, dass Kommunen freiwillig über die verbindliche Quote hinaus Geflüchtete aufnehmen können.
- Weitere Möglichkeiten für besondere Landesaufnahmeprogramme nutzen, insbesondere für vulnerable Gruppen.
- Die Anzahl der Deutschkurse für Geflüchtete erhöhen.
Bleibt wie bisher 1
AfD 1323
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 9
- Ein Asylmoratorium einführen.
- Zu einem Null-Asyl-Modell nach dänischem Vorbild übergehen.
- Das Asylrecht aussetzen.
- Zuwanderung in die Sozialsysteme über das Asylrecht ablehnen.
- Anträge bei Täuschungen und Falschangaben im Asyl- oder Einbürgerungsverfahren sofort ablehnen.
- Den Aufenthalt bei Täuschungen und Falschangaben im Asyl- oder Einbürgerungsverfahren beenden.
- Das Vorschicken minderjähriger Flüchtlinge als sogenannte Ankerkinder unterbinden.
- Den Klageweg im Asylverfahren auf eine Instanz begrenzen.
- Prozesskosten im Asylverfahren nur bei Aussicht auf eine positive Entscheidung übernehmen.
Mehr Pflichten 5
- Anträge bei Täuschungen und Falschangaben im Asyl- oder Einbürgerungsverfahren sofort ablehnen.
- Den Aufenthalt bei Täuschungen und Falschangaben im Asyl- oder Einbürgerungsverfahren beenden.
- Unbegleitete minderjährige Asylbewerber verbindlich einer qualifizierten Altersfeststellung unterziehen.
- Familienzusammenhänge im Asylverfahren belegen lassen.
- Asylbewerber unentgeltlich in den Gemeinschaftsunterkünften beschäftigen.
Linke 1132
Mehr Rechte oder Angebote 32
- Die Aufnahmeprogramme für Geflüchtete werden ausgebaut.
- Gemeinsam mit den Kommunen, die sich zu sicheren Häfen erklärt haben, werden möglichst viele Menschen aufgenommen.
- Geflüchtete in Schule oder Ausbildung werden vor Abschiebung geschützt.
- Bildungs- und Beratungsangebote für geflüchtete Frauen werden ausgeweitet.
- Sexualisierte Gewalt wird als Fluchtgrund anerkannt.
- Straftaten gegen Geflüchtete sollen verstärkt aufgeklärt werden.
- Die Voraussetzungen für Kommunen, die schutzsuchende Menschen aufnehmen wollen, sollen geschaffen und erweitert werden.
- Humanitäre Aufnahmeprogramme sollen weiter ausgebaut werden.
- Das Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Äthiopien und Ägypten soll verlängert werden.
- Das Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete soll mindestens 500 Personen pro Jahr umfassen.
- Die Aufnahmeanordnung für syrische Schutzsuchende mit Verwandten im Land soll weiterhin verlängert werden.
- Die Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz soll in allen Aufnahmeprogrammen und deren Verlängerungen gestrichen werden.
- Ein Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen im Mittelmeer und auf der Balkanroute soll eingerichtet werden.
- Das angekündigte Landesaufnahmeprogramm für Afghaninnen und Afghanen soll umgesetzt werden.
- Die Aufnahme aus Afghanistan soll nicht an bestehende Verwandtschaften im Land geknüpft werden.
- Die unabhängige Asylverfahrensberatung im Land soll weiter ausgebaut werden.
- Unabhängige Verfahrensberatung wie die des Flüchtlingsrats soll wieder staatlich gefördert werden, statt auf andere Geldgeber angewiesen zu sein.
- Alle Asylsuchenden sollen dezentral untergebracht werden.
- Massenunterkünfte für Geflüchtete werden abgelehnt.
- In den Unterkünften für Geflüchtete sollen verpflichtende Schutzkonzepte eingeführt werden.
- Kreise, Städte und Gemeinden sollen mehr Geld und Personal für Unterbringung, Beratung und Integration von Geflüchteten erhalten.
- Das Land soll Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Weiterentwicklung einer Willkommenskultur unterstützen.
- Für alle Schutzsuchenden in Landesunterkünften sollen gleiche Regelungen beim Zugang zu Beratung und Unterstützung gelten.
- Das Land soll die Verfahrensberatung durch einen höheren Beratungsschlüssel und einrichtungsexterne Träger ausweiten.
- In möglichst allen Ankunftszentren soll unabhängige Rechts- und Verfahrensberatung einschließlich individueller Beratung gewährleistet werden.
- Wirtschaftliche Fluchtgründe sollen für den subsidiären Schutz anerkannt werden.
- Die Regeldienste der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung sowie der Eingliederungshilfe sollen für Geflüchtete geöffnet werden.
- Die Versorgung Geflüchteter soll in die Psychiatrieplanung des Landes aufgenommen werden.
- Flächendeckende Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen Integration von Geflüchteten sollen angeboten werden.
- Alle Geflüchteten sollen schnellen und unbeschränkten Zugang zu Sprach- und Integrationskursen mit Kinderbetreuung erhalten.
- Eine Qualifizierungsoffensive für Geflüchtete und Langzeiterwerbslose soll gestartet werden.
- Eingewanderte, Geflüchtete und Asylsuchende sollen politische Beteiligungsrechte erhalten.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW 26
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Eine europäische Flüchtlingspolitik soll legale Fluchtwege für tatsächlich Schutzbedürftige gewährleisten.
- Die Prüfung der Asylberechtigung soll höchstens zwei Monate dauern.
- Zusätzliche Personalstellen an den Verwaltungsgerichten sollen asylrechtliche Klageverfahren beschleunigen.
- Integrations- und leistungswillige Geflüchtete in Ausbildung erhalten ein Bleiberecht für die Dauer der Ausbildung und einer zweijährigen Praxiszeit.
- Die reine Wohnfläche pro geflüchteter Person in Gemeinschaftsunterkünften wird auf acht Quadratmeter erhöht.
- Kreise, Städte und Gemeinden, die sich freiwillig an humanitären Aufnahmeprogrammen beteiligen, etwa für aus Seenot gerettete Menschen, werden vom Land unterstützt.
Koalitionsvertrag 227
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Geflüchtete Kinder sollen von Beginn an reguläre Kitas besuchen können.
- Volljährige Geflüchtete erhalten mehr Möglichkeiten, an berufsbildenden Schulen einen Schulabschluss zu erwerben.
- Die Kapazitäten für Schulabschlüsse Geflüchteter an berufsbildenden Schulen werden bei steigendem Bedarf ausgebaut.
- Berufsbezogene Sprachförderungskurse für Geflüchtete werden flächendeckend angeboten.
- Regionale Berufsbildungszentren werden unterstützt, berufliche Weiterbildung, Anpassungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachförderung für Geflüchtete selbst anzubieten.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Studienchancen für Geflüchtete werden fortgeführt und angepasst.
- Die psychosoziale und traumatherapeutische Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung wird durch landesweite Angebote sichergestellt.
- Die Beratung in anspruchsvollen Querschnittsbereichen wie queeren Geflüchteten, pflegebedürftigen alten Menschen, Frauen sowie inter*, trans* und nicht-binären Personen wird gestärkt.
- Fachfremde Beratungsstellen werden für diese Zielgruppen sensibilisiert und unterstützt.
- Geflüchteten wird Schutz gewährt und eine Zukunft in Schleswig-Holstein ermöglicht.
- Im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes erfüllt das Land seine Aufnahmeverpflichtung.
- Kommunen, die mehr Geflüchtete als ihre Quote aufnehmen wollen, werden unterstützt.
- Die Aufenthaltszeit in den Landesunterkünften wird weiter verkürzt.
- Schutzsuchende werden bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen schnellstmöglich auf die Kommunen verteilt.
- Das Ehrenamt zur Unterstützung von Schutzsuchenden wird weiter gefördert und gestärkt.
- Nach § 12a Asylgesetz wird schrittweise eine unabhängige Asylverfahrensberatung mit einer Anschubfinanzierung des Landes etabliert.
- Für die Asylverfahrensberatung wird zunächst je eine juristische Stelle pro Landesunterkunft finanziert.
- Volljährige Geflüchtete sollen häufiger einen Schulabschluss an berufsbildenden Schulen erwerben.
- Die Kapazitäten für Schulabschlüsse Geflüchteter an berufsbildenden Schulen werden ausgebaut.
- Das im Integrations- und Teilhabegesetz formulierte Recht auf Information wird umgesetzt.
- Eine umfassende Beratung Geflüchteter zu ihren Aufenthaltsperspektiven wird sichergestellt.
- Gut integrierte Geflüchtete sollen leichter eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
- Verbesserungen im Asylbewerberleistungsgesetz, etwa das Ende der Zwangsverpartnerung und keine Leistungssanktionen für Minderjährige, werden unterstützt.
- Auf Bundesebene wird ein verbesserter Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete angestrebt.
- Geflüchteten und zugewanderten Frauen wird mit zusätzlichen Anstrengungen der Zugang zu Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Berufstätigkeit ermöglicht.
- Die Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zu Arbeitsmarktintegration, Unterstützung und Weiterbildung werden fortgeführt und weiterentwickelt.
- Das Arbeitsmarktnetzwerk Alle an Bord für Geflüchtete und Arbeitgeber wird gestärkt.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 1335
Mehr Rechte oder Angebote 35
- Sprach- und kultursensible Beratungs- und Therapieangebote für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte werden gezielt gestärkt.
- Der Gewaltschutz richtet sich besonders auf Frauen mit Behinderungen, FLINTA*, geflüchtete Frauen und mitbetroffene Kinder.
- Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird in Schleswig-Holstein menschenrechtskonform umgesetzt.
- Jeder Asylantrag soll einzeln geprüft werden.
- Geflüchteten wird berufliche und soziale Teilhabe sowie ein qualifizierter Berufseinstieg ermöglicht.
- Ein neues humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen wird eingerichtet.
- Die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wird weiter verbessert.
- Sprachkurse für Geflüchtete werden ausgebaut.
- Das Schutzkonzept wird entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems fortentwickelt.
- Die Teilhabe Asylsuchender soll bereits am ersten Tag der Ankunft beginnen.
- Grundkompetenzscreening, Erstorientierung, Sprachkurse und Arbeitsmarktberatung in den Landesunterkünften werden erhalten und etwa bei der psychosozialen Begleitung verbessert.
- Geflüchtete können möglichst früh aus Sammelunterkünften in regulären Wohnraum wechseln.
- Projekte wie „Frauen_Wohnen“ und „NeuStart“ werden übertragen, um Geflüchteten den Übergang in eigenständigen Wohnraum zu erleichtern.
- Lokale Vereine, Ehrenamt und kommunale Koordination für das Ankommen Geflüchteter im ländlichen Raum werden gestärkt.
- Versorgungslücken, etwa bei der Hebammenversorgung in den Landesunterkünften, werden geschlossen.
- Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird in Schleswig-Holstein abgeschafft.
- Die Bezahlkarte wird ohne Bargeldobergrenzen, Postleitzahlenbegrenzung und Einschränkungen bei Überweisungen umgesetzt.
- Ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen wird eingerichtet.
- Bundesländer sollen selbst Aufnahmeverantwortung übernehmen, wo Bund und EU nicht ausreichend handeln.
- Humanitäre Aufnahmeprogramme der Länder werden wieder umfassend ermöglicht.
- Die pauschale Einstufung sicherer Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
- Für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auf europäischer Ebene klare, transparente und menschenrechtskonforme Kriterien.
- Kein Staat darf als sicher gelten, wenn dort systematische Diskriminierung, Verfolgung oder fehlender Rechtsschutz bestehen.
- Verwaltungsgerichte ermitteln in Asylverfahren den Sachverhalt.
- Vulnerable Personen erhalten besondere Verfahrensrechte im Asylverfahren.
- Es gibt eine unabhängige Asylverfahrensberatung.
- Arbeitsverbote für Geflüchtete sollen abgeschafft werden.
- Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden dauerhaft gesichert.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden aus der befristeten Projektförderung herausgelöst.
- Die unabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sollen bundesgesetzlich abgesichert werden.
- Vormundschaftsvereine für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden weiter gestärkt.
- Das Förderprogramm zur Fachkräftesicherung für Geflüchtete und Zugewanderte wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Das Grundkompetenzscreening in den Landesunterkünften wird dauerhaft etabliert.
- Bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird eng mit Unternehmerverbänden und Gewerkschaften zusammengearbeitet.
- Mehrgenerationenhäuser und -quartiere werden systematisch gefördert.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 11
- Das Land hält an einer humanitären Asyl- und Geflüchtetenpolitik, offener Einwanderungspolitik und fairen Integrationsbedingungen fest.
- Asylsuchende sollen in den Landesunterkünften sicher und würdig ankommen können.
- Landespolitische Spielräume in der Asylpolitik werden genutzt, um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
- Das Schutzkonzept für besonders verletzliche Geflüchtete wird beibehalten.
- Die Vulnerabilitätsprüfung im Screeningverfahren wird weiterhin von Fachkräften durchgeführt.
- Restriktive Sekundärmigrationszentren in Schleswig-Holstein werden abgelehnt.
- Das Recht auf ein Asylverfahren und die individuelle Prüfung von Fluchtgründen bleiben Vorrang der Asylpolitik.
- Individuelle rechtsstaatliche Asylverfahren werden erhalten.
- Das Non-Refoulement-Prinzip gilt uneingeschränkt.
- Eine unabhängige Asylverfahrens- und Rechtsberatung bleibt unverzichtbar.
- Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird fortgeführt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht