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Asylsuchende und Geflüchtete

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​​6
Grüne ​424
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Geflüchteten Kindern von Beginn an den Besuch regulärer Kitas ermöglichen.
  2. Die Maßnahmen des Landesprogramms zur Arbeitsmarktintegration und zur Fort- und Weiterbildung fortführen und weiterentwickeln.
  3. Das Arbeitsmarktnetzwerk „Alle an Bord!“ für geflohene Menschen und Arbeitgeber*innen stärken.
  4. Eine kompetente Verweisberatung und Begleitungsmöglichkeiten bereitstellen und besonders für geflüchtete Menschen zugänglich machen.
  5. Die Eingliederungshilfe bundesrechtlich überarbeiten und für geflüchtete Menschen mit Behinderungen muttersprachliche, kulturelle und traumasensible Erfordernisse berücksichtigen.
  6. Den Aufenthalt in den Landesunterkünften spürbar verkürzen.
  7. Arbeitsverbote und Kettenduldungen ablehnen.
  8. Schutzsuchenden menschenwürdiges Wohnen ermöglichen.
  9. Schutzsuchende unabhängig und ausgewogen beraten.
  10. Schutzsuchenden vollen Zugang zu Sprachkursen und zum Bildungssystem geben.
  11. Schutzsuchende medizinisch versorgen.
  12. Der Aufenthalt in Landesunterkünften soll nicht länger als drei Monate dauern.
  13. Asylsuchenden und geflohenen Menschen möglichst schnell das Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen.
  14. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an Kita und Schule besuchen können.
  15. Jugendliche Geflüchtete aktiv beim Erreichen des Schulabschlusses unterstützen.
  16. Besonders schutzbedürftigen Personen Zugang zu einer geschlechtsspezifischen und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung geben.
  17. Schutzkonzepte in allen Geflüchtetenunterkünften einführen.
  18. Den Zugang zu psychosozialer Versorgung und unabhängiger Beratung für Geflüchtete stärken.
  19. Auch eine behördenunabhängige Rückkehr- und Perspektivberatung anbieten.
  20. Ein Landeskonzept zur verbesserten psychosozialen Versorgung geflohener Menschen erarbeiten.
  21. Die humanitäre Aufnahme als dauerhafte zweite Säule der Flüchtlingsaufnahmepolitik etablieren.
  22. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ablehnen.
  23. Den landesrechtlichen Handlungsspielraum im Asyl- und Aufenthaltsrecht im Interesse der Betroffenen nutzen.
  24. Für Bildungsarbeit, Beratung, queere Jugendarbeit und Querschnittsthemen fachliche, professionelle Strukturen schaffen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
SPD ​113
FDP ​16
SSW ​37
AfD 1323
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 9
Mehr Pflichten 5
Linke 1132
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. Die Aufnahmeprogramme für Geflüchtete werden ausgebaut.
  2. Gemeinsam mit den Kommunen, die sich zu sicheren Häfen erklärt haben, werden möglichst viele Menschen aufgenommen.
  3. Geflüchtete in Schule oder Ausbildung werden vor Abschiebung geschützt.
  4. Bildungs- und Beratungsangebote für geflüchtete Frauen werden ausgeweitet.
  5. Sexualisierte Gewalt wird als Fluchtgrund anerkannt.
  6. Straftaten gegen Geflüchtete sollen verstärkt aufgeklärt werden.
  7. Die Voraussetzungen für Kommunen, die schutzsuchende Menschen aufnehmen wollen, sollen geschaffen und erweitert werden.
  8. Humanitäre Aufnahmeprogramme sollen weiter ausgebaut werden.
  9. Das Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Äthiopien und Ägypten soll verlängert werden.
  10. Das Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete soll mindestens 500 Personen pro Jahr umfassen.
  11. Die Aufnahmeanordnung für syrische Schutzsuchende mit Verwandten im Land soll weiterhin verlängert werden.
  12. Die Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz soll in allen Aufnahmeprogrammen und deren Verlängerungen gestrichen werden.
  13. Ein Landesaufnahmeprogramm für Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen im Mittelmeer und auf der Balkanroute soll eingerichtet werden.
  14. Das angekündigte Landesaufnahmeprogramm für Afghaninnen und Afghanen soll umgesetzt werden.
  15. Die Aufnahme aus Afghanistan soll nicht an bestehende Verwandtschaften im Land geknüpft werden.
  16. Die unabhängige Asylverfahrensberatung im Land soll weiter ausgebaut werden.
  17. Unabhängige Verfahrensberatung wie die des Flüchtlingsrats soll wieder staatlich gefördert werden, statt auf andere Geldgeber angewiesen zu sein.
  18. Alle Asylsuchenden sollen dezentral untergebracht werden.
  19. Massenunterkünfte für Geflüchtete werden abgelehnt.
  20. In den Unterkünften für Geflüchtete sollen verpflichtende Schutzkonzepte eingeführt werden.
  21. Kreise, Städte und Gemeinden sollen mehr Geld und Personal für Unterbringung, Beratung und Integration von Geflüchteten erhalten.
  22. Das Land soll Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Weiterentwicklung einer Willkommenskultur unterstützen.
  23. Für alle Schutzsuchenden in Landesunterkünften sollen gleiche Regelungen beim Zugang zu Beratung und Unterstützung gelten.
  24. Das Land soll die Verfahrensberatung durch einen höheren Beratungsschlüssel und einrichtungsexterne Träger ausweiten.
  25. In möglichst allen Ankunftszentren soll unabhängige Rechts- und Verfahrensberatung einschließlich individueller Beratung gewährleistet werden.
  26. Wirtschaftliche Fluchtgründe sollen für den subsidiären Schutz anerkannt werden.
  27. Die Regeldienste der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung sowie der Eingliederungshilfe sollen für Geflüchtete geöffnet werden.
  28. Die Versorgung Geflüchteter soll in die Psychiatrieplanung des Landes aufgenommen werden.
  29. Flächendeckende Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen Integration von Geflüchteten sollen angeboten werden.
  30. Alle Geflüchteten sollen schnellen und unbeschränkten Zugang zu Sprach- und Integrationskursen mit Kinderbetreuung erhalten.
  31. Eine Qualifizierungsoffensive für Geflüchtete und Langzeiterwerbslose soll gestartet werden.
  32. Eingewanderte, Geflüchtete und Asylsuchende sollen politische Beteiligungsrechte erhalten.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
FW ​26
Koalitionsvertrag ​227
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Geflüchtete Kinder sollen von Beginn an reguläre Kitas besuchen können.
  2. Volljährige Geflüchtete erhalten mehr Möglichkeiten, an berufsbildenden Schulen einen Schulabschluss zu erwerben.
  3. Die Kapazitäten für Schulabschlüsse Geflüchteter an berufsbildenden Schulen werden bei steigendem Bedarf ausgebaut.
  4. Berufsbezogene Sprachförderungskurse für Geflüchtete werden flächendeckend angeboten.
  5. Regionale Berufsbildungszentren werden unterstützt, berufliche Weiterbildung, Anpassungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachförderung für Geflüchtete selbst anzubieten.
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der Studienchancen für Geflüchtete werden fortgeführt und angepasst.
  7. Die psychosoziale und traumatherapeutische Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung wird durch landesweite Angebote sichergestellt.
  8. Die Beratung in anspruchsvollen Querschnittsbereichen wie queeren Geflüchteten, pflegebedürftigen alten Menschen, Frauen sowie inter*, trans* und nicht-binären Personen wird gestärkt.
  9. Fachfremde Beratungsstellen werden für diese Zielgruppen sensibilisiert und unterstützt.
  10. Geflüchteten wird Schutz gewährt und eine Zukunft in Schleswig-Holstein ermöglicht.
  11. Im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes erfüllt das Land seine Aufnahmeverpflichtung.
  12. Kommunen, die mehr Geflüchtete als ihre Quote aufnehmen wollen, werden unterstützt.
  13. Die Aufenthaltszeit in den Landesunterkünften wird weiter verkürzt.
  14. Schutzsuchende werden bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen schnellstmöglich auf die Kommunen verteilt.
  15. Das Ehrenamt zur Unterstützung von Schutzsuchenden wird weiter gefördert und gestärkt.
  16. Nach § 12a Asylgesetz wird schrittweise eine unabhängige Asylverfahrensberatung mit einer Anschubfinanzierung des Landes etabliert.
  17. Für die Asylverfahrensberatung wird zunächst je eine juristische Stelle pro Landesunterkunft finanziert.
  18. Volljährige Geflüchtete sollen häufiger einen Schulabschluss an berufsbildenden Schulen erwerben.
  19. Die Kapazitäten für Schulabschlüsse Geflüchteter an berufsbildenden Schulen werden ausgebaut.
  20. Das im Integrations- und Teilhabegesetz formulierte Recht auf Information wird umgesetzt.
  21. Eine umfassende Beratung Geflüchteter zu ihren Aufenthaltsperspektiven wird sichergestellt.
  22. Gut integrierte Geflüchtete sollen leichter eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten.
  23. Verbesserungen im Asylbewerberleistungsgesetz, etwa das Ende der Zwangsverpartnerung und keine Leistungssanktionen für Minderjährige, werden unterstützt.
  24. Auf Bundesebene wird ein verbesserter Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete angestrebt.
  25. Geflüchteten und zugewanderten Frauen wird mit zusätzlichen Anstrengungen der Zugang zu Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Berufstätigkeit ermöglicht.
  26. Die Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zu Arbeitsmarktintegration, Unterstützung und Weiterbildung werden fortgeführt und weiterentwickelt.
  27. Das Arbeitsmarktnetzwerk Alle an Bord für Geflüchtete und Arbeitgeber wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 2
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​1335
Mehr Rechte oder Angebote 35
  1. Sprach- und kultursensible Beratungs- und Therapieangebote für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte werden gezielt gestärkt.
  2. Der Gewaltschutz richtet sich besonders auf Frauen mit Behinderungen, FLINTA*, geflüchtete Frauen und mitbetroffene Kinder.
  3. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird in Schleswig-Holstein menschenrechtskonform umgesetzt.
  4. Jeder Asylantrag soll einzeln geprüft werden.
  5. Geflüchteten wird berufliche und soziale Teilhabe sowie ein qualifizierter Berufseinstieg ermöglicht.
  6. Ein neues humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen wird eingerichtet.
  7. Die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wird weiter verbessert.
  8. Sprachkurse für Geflüchtete werden ausgebaut.
  9. Das Schutzkonzept wird entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems fortentwickelt.
  10. Die Teilhabe Asylsuchender soll bereits am ersten Tag der Ankunft beginnen.
  11. Grundkompetenzscreening, Erstorientierung, Sprachkurse und Arbeitsmarktberatung in den Landesunterkünften werden erhalten und etwa bei der psychosozialen Begleitung verbessert.
  12. Geflüchtete können möglichst früh aus Sammelunterkünften in regulären Wohnraum wechseln.
  13. Projekte wie „Frauen_Wohnen“ und „NeuStart“ werden übertragen, um Geflüchteten den Übergang in eigenständigen Wohnraum zu erleichtern.
  14. Lokale Vereine, Ehrenamt und kommunale Koordination für das Ankommen Geflüchteter im ländlichen Raum werden gestärkt.
  15. Versorgungslücken, etwa bei der Hebammenversorgung in den Landesunterkünften, werden geschlossen.
  16. Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird in Schleswig-Holstein abgeschafft.
  17. Die Bezahlkarte wird ohne Bargeldobergrenzen, Postleitzahlenbegrenzung und Einschränkungen bei Überweisungen umgesetzt.
  18. Ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Gruppen wird eingerichtet.
  19. Bundesländer sollen selbst Aufnahmeverantwortung übernehmen, wo Bund und EU nicht ausreichend handeln.
  20. Humanitäre Aufnahmeprogramme der Länder werden wieder umfassend ermöglicht.
  21. Die pauschale Einstufung sicherer Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
  22. Für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auf europäischer Ebene klare, transparente und menschenrechtskonforme Kriterien.
  23. Kein Staat darf als sicher gelten, wenn dort systematische Diskriminierung, Verfolgung oder fehlender Rechtsschutz bestehen.
  24. Verwaltungsgerichte ermitteln in Asylverfahren den Sachverhalt.
  25. Vulnerable Personen erhalten besondere Verfahrensrechte im Asylverfahren.
  26. Es gibt eine unabhängige Asylverfahrensberatung.
  27. Arbeitsverbote für Geflüchtete sollen abgeschafft werden.
  28. Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden dauerhaft gesichert.
  29. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden aus der befristeten Projektförderung herausgelöst.
  30. Die unabhängige Asylverfahrensberatung sowie die Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sollen bundesgesetzlich abgesichert werden.
  31. Vormundschaftsvereine für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden weiter gestärkt.
  32. Das Förderprogramm zur Fachkräftesicherung für Geflüchtete und Zugewanderte wird bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  33. Das Grundkompetenzscreening in den Landesunterkünften wird dauerhaft etabliert.
  34. Bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird eng mit Unternehmerverbänden und Gewerkschaften zusammengearbeitet.
  35. Mehrgenerationenhäuser und -quartiere werden systematisch gefördert.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 11
Ohne klare Richtung 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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