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Asylsuchende und Geflüchtete

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​15
SPD ​39
Grüne ​217
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Asylbewerber werden frühzeitig in passende Ausbildungsberufe integriert.
  2. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird erleichtert.
  3. Menschen mit Fluchterfahrung werden für die Arbeit an Schulen gewonnen und befähigt.
  4. Ein anonymer Krankenschein wird eingeführt.
  5. Menschen, die vor Gewalt und Krieg fliehen, soll Schutz geboten werden.
  6. Kommunen, die sich als sichere Häfen zur Aufnahme Geflüchteter bereit erklären, werden unterstützt.
  7. Ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Menschen in besonders prekären Notlagen, etwa aus Seenot Gerettete, wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingerichtet.
  8. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem Sonderprogramm an der Aufnahme jesidischer Frauen aus dem Nordirak.
  9. Für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten werden klare Maßstäbe festgelegt.
  10. Die Beratung und Betreuung Geflüchteter durch Ehrenamtliche, freie Wohlfahrtspflege und zivile Akteure wird weiter gestärkt.
  11. Geflüchtete sollen umfassend gesundheitlich versorgt werden.
  12. Die Kommunen werden bei der Entwicklung verbindlicher Standards für Flüchtlingsunterkünfte unterstützt, die individuelle Schutzbedürfnisse beachten.
  13. Alle Geflüchteten erhalten von Anfang an Integrations- und Teilhabeangebote sowie Sprachkurse, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive.
  14. Ausländerbehörden sollen als Willkommensbehörden Migrantinnen und Migranten bei gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeitsmarktintegration begleiten und fördern.
  15. Asylverfahren sollen zügiger bearbeitet werden.
  16. Asylverfahren sollen fair und transparent sein und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
FDP ​​4
AfD 82​
Linke ​2155
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 54
  1. Die Abschottungspolitik im Mittelmeer soll beendet werden.
  2. Für Geflüchtete sollen Luft- und Seebrücken geschaffen werden.
  3. NRW soll sich an vorderster Stelle für die Wiederherstellung des Asylrechts einsetzen.
  4. Bereits beschlossene und weitere Einschränkungen des Asylrechts werden abgelehnt.
  5. Das Asylrecht soll vollständig wiederhergestellt werden.
  6. Die Unterbringung von Geflüchteten in Turnhallen, Zeltdörfern, Leichtbauhallen und anderen Notunterkünften soll beendet werden.
  7. Geflüchteten soll gutes Wohnen ermöglicht werden.
  8. Die Unterbringung von Geflüchteten, Wohnungslosen sowie Saison- und Wanderarbeitern in Massenunterkünften wird beendet.
  9. Für die Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten gelten verbindliche Mindeststandards.
  10. Die Praxis, geflüchtete Kinder erst nach endgültiger Zuweisung an eine Kommune zu beschulen, wird als rechtswidrig abgelehnt.
  11. Die Regel, dass die Beschulung geflüchteter Jugendlicher mit 18 Jahren endet, wird abgelehnt.
  12. Geflüchtete und neu zugewanderte Kinder werden von Anfang an beschult.
  13. Geflüchtete und neu zugewanderte Jugendliche können die Schule bis zum Abschluss besuchen.
  14. Für geflüchtete Jugendliche werden spezielle Klassen nach ihrem Lernstand eingerichtet.
  15. Menschen mit Duldung, Aufenthaltsgestattung oder humanitärem Aufenthaltstitel erhalten mit Beginn von Studium oder Ausbildung Zugang zur Ausbildungsförderung.
  16. Die Aufnahme eines Studiums wird für Geflüchtete vereinfacht.
  17. Geduldete, Asylsuchende und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus werden in Integrationskurse einbezogen.
  18. Berufsbildende Schulen bieten vermehrt Angebote zum Nachholen eines Schulabschlusses, auch für nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete.
  19. Alle eingewanderten und geflüchteten Menschen erhalten sofort kostenlose Sprachkurse.
  20. Integrationskurse werden Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus angeboten.
  21. Arbeitsverbote, Beschränkungen und Nachrangigkeitsregelungen beim Arbeitsmarktzugang Geflüchteter werden abgebaut.
  22. Asylsuchende und EU-Zugewanderte können sofort nach Ankunft Deutsch lernen und an einem Integrationskurs teilnehmen.
  23. Das Arbeitsverbot für Asylbewerber in den ersten drei Monaten wird abgeschafft.
  24. Die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Geduldeten wird abgeschafft.
  25. Asylsuchende und Geduldete in Ausbildung erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Ausbildungsdauer.
  26. Inklusiv gestaltete Arbeitsplätze in längerfristiger öffentlich geförderter Beschäftigung werden auch für Geflüchtete bereitgestellt.
  27. Die Integration von Geflüchteten beginnt am ersten Tag ihrer Ankunft.
  28. Eine pauschale Einteilung Geflüchteter nach Herkunftsland in solche mit guter und schlechter Bleibeperspektive wird abgelehnt.
  29. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wird abgelehnt.
  30. Eine Bundesinitiative soll das grundgesetzliche Recht auf Asyl wiederherstellen.
  31. Sonderlager für Geflüchtete aus Balkan-Staaten werden aufgelöst.
  32. Für Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender in Landesunterkünften und Kommunen werden verbindliche und einklagbare Standards eingeführt.
  33. Die Vorrangprüfung wird landesweit in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt.
  34. Die Betreuungsarbeit für Geflüchtete wird von der öffentlichen Hand betrieben und finanziert.
  35. Die Strukturen der Geflüchtetenarbeit werden ausgebaut und verstetigt.
  36. Für die Geflüchtetenarbeit wird mehr Personal in Verwaltung und Care-Bereich eingestellt.
  37. Der Zugang Geflüchteter zu Sozialberatung und weiteren Beratungseinrichtungen wird gesetzlich verankert.
  38. Für die kommunale Betreuung und Beratung von Asylsuchenden wird ein Pauschalbetrag gezahlt.
  39. Geflüchtete erhalten vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung.
  40. Geflüchtete werden in Wohnungen statt in Massenunterkünften untergebracht.
  41. Für Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen in den Kommunen gelten verbindliche und einklagbare Standards.
  42. Asylsuchende erhalten kostenlose Rechtsberatung.
  43. Die Selbstorganisation Geflüchteter wird gestärkt.
  44. Anlaufstellen für queere Geflüchtete werden ausgebaut.
  45. Die Internetversorgung sozial benachteiligter Gebiete und von Geflüchtetenunterkünften wird besonders unterstützt.
  46. Die Teilnahme Geflüchteter am regulären Vereinssport wird gefördert.
  47. NRW nimmt mehr Geflüchtete, vor allem aus Krisengebieten, auf.
  48. NRW nimmt alle Menschen in Not auf.
  49. Das Abschiebe-System der EU soll dauerhaft überwunden und durch ein solidarisch finanziertes Aufnahmesystem ersetzt werden.
  50. Abkommen zur Flüchtlingsabwehr mit der Türkei, Libyen und anderen Drittstaaten werden abgelehnt.
  51. Frontex soll durch ein ziviles europäisches Seenotrettungsprogramm ersetzt werden.
  52. Es sollen legale Einreisemöglichkeiten in die EU geschaffen werden.
  53. Der Forderung der Kommunen in der Initiative „Seebrücke“ nach Aufnahme Geflüchteter soll Folge geleistet werden.
  54. Eine Beteiligung an einer Politik, die Geflüchtete abschiebt, wird ausgeschlossen.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 12
Koalitionsvertrag ​116
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Unterstützungsprogramme wie „NRWege“ für Geflüchtete und verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden ausgebaut.
  2. Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete und Geduldete werden gezielt weiterentwickelt.
  3. Bedarfsgerechte Angebote zur beruflichen Integration von Geflüchteten und Geduldeten werden umgesetzt.
  4. Gut integrierte Geflüchtete erhalten einen dauerhaften Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang.
  5. Geflüchtete werden menschenwürdig und auf Integration ausgerichtet untergebracht.
  6. Für die Landeseinrichtungen für Geflüchtete werden gemeinsam mit Flüchtlingsarbeit, Wohlfahrtspflege und Kommunen Standards für Ausstattung und Angebote festgelegt.
  7. Geflüchtete werden schnell dezentral in den Kommunen untergebracht.
  8. Familien mit Kindern und vulnerable Personengruppen werden nach drei Monaten den Kommunen zugewiesen.
  9. Alle übrigen Geflüchteten werden möglichst nach sechs Monaten den Kommunen zugewiesen.
  10. Die Landesaufnahmeeinrichtungen dienen als erste Anlaufstellen mit Registrierung, Gesundheitserstuntersuchung, Erkennung besonderer Schutzbedarfe und vorbereitenden Angeboten.
  11. Das Landesgewaltschutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte wird fortentwickelt, umgesetzt und ausgebaut.
  12. Die unabhängige Verfahrensberatung und soziale Beratung für Geflüchtete wird gestärkt und ausgebaut.
  13. Es werden auch finanzielle Anreize geschaffen, damit alle Kommunen die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende einführen.
  14. Es wird geprüft, wie der Zugang von Asylsuchenden zu psychotherapeutischen Leistungen verbessert werden kann.
  15. Der Gewaltschutz in Landeseinrichtungen für Geflüchtete wird verbessert.
  16. Kommunen werden bei der Unterbringung von LSBTIQ*-Geflüchteten in speziellen Wohnformen mit Schutzkonzepten unterstützt.
Ohne klare Richtung 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 ​515
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Jugendarbeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche wird dauerhaft im Kinder- und Jugendförderplan verankert statt projektweise finanziert.
  2. Menschen mit Fluchterfahrung erhalten gezielte und niedrigschwellige Unterstützungsangebote.
  3. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, erhalten Schutz in einem funktionierenden Asylsystem.
  4. Das Kirchenasyl soll von Bundes- und Landesbehörden geachtet werden.
  5. Menschenrechtsbasierte Ansätze in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik sollen gestärkt werden.
  6. Die Aufenthaltszeiten in den Landesunterkünften sollen kurz sein.
  7. Das Land hält ausreichend Unterbringungsplätze vor, um auf Fluchtbewegungen reagieren zu können und die Kommunen zu entlasten.
  8. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen starke und abgesicherte Jugendhilfe- oder Clearingeinrichtungen bestehen, damit ihre unabhängige Vertretung ab dem ersten Tag gewährleistet ist.
  9. Integrations-, Teilhabe- und Sprachkurse sollen allen Geflüchteten unabhängig von Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive offenstehen.
  10. Geflüchtete sollen einen persönlichen Integrationsfahrplan erhalten, der beim Übergang in die Kommune weitergeführt wird.
  11. In den Zentralen Unterbringungseinrichtungen wird mit einem Kompetenz-Check frühzeitig festgestellt, welche beruflichen Fähigkeiten, Abschlüsse und Arbeitserfahrungen Geflüchtete mitbringen.
  12. Für geflüchtete Frauen sollen Zugänge zu Informationen, Orientierung und Netzwerken geschaffen werden.
  13. Mehrsprachige Informationen, pragmatische Lösungen bei der Sprachmittlung und feste Ansprechpersonen sollen den Umgang der Behörden mit Geflüchteten und Neuzugewanderten stärken.
  14. Der Bund soll die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung dauerhaft sicherstellen.
  15. Eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Asylverfahrensberatung soll Transparenz schaffen und die Angebote am Bedarf ausrichten.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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