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Asylsuchende und Geflüchtete

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

FW00

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 624
AfD 175​
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 10
Mehr Pflichten 7
BSW 52​
SPD ​214
Mehr Rechte oder Angebote 14
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​216
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Sprachliche Hürden in Übergangsphasen werden besonders berücksichtigt, um Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu unterstützen.
  2. Geflüchtete werden beim Aufbau einer neuen Existenz in Sachsen unterstützt.
  3. Abläufe und Bedingungen im Asylbereich werden grundlegend verbessert, um die Integration zu fördern.
  4. Eine dauerhafte, unabhängige Asylverfahrensberatung wird sichergestellt.
  5. In der Flüchtlingssozialarbeit gilt ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:80.
  6. Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende werden verbessert, unter anderem durch medizinisches Personal, einheitliche Hausordnungen, Gewaltschutzkonzepte und sichere Räume für besonders marginalisierte Gruppen.
  7. Der Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen darf höchstens drei Monate dauern.
  8. Nach dem Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung erfolgt ein Transfer in eine kommunale, möglichst dezentrale Unterkunft.
  9. Die Kommunen werden bei der Schaffung dezentraler Wohnmöglichkeiten für Geflüchtete unterstützt, die Gemeinschaftsunterkünften vorzuziehen sind.
  10. Der Schutz von Geflüchtetenunterkünften vor Rechtsextremen darf nicht der Zivilbevölkerung überlassen werden.
  11. Alle Maßnahmen zur Unterstützung des Spurwechsels vom Asylsystem in die Arbeitsmigration werden voll ausgeschöpft.
  12. Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten eine grundlegende und frühzeitige Sprachförderung.
  13. Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Zugang zu Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.
  14. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden zur Beschäftigung Geflüchteter aufgeklärt, beraten und unterstützt.
  15. Projekte zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen werden verstärkt gefördert.
  16. Sicherheit und Meinungsfreiheit von Dissidenten, die aus diktatorisch beherrschten Ländern geflohen sind, werden geschützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke ​222
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Per Bundesratsinitiative sollen Anerkennungspartnerschaften auch für Geflüchtete gelten.
  2. Der Dritte Landespsychiatrieplan soll schnellstmöglich erscheinen und Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie Pandemiefolgen und die Versorgung Geflüchteter geben.
  3. Jede Kindertageseinrichtung erhält zusätzliches Personal und Ressourcen für Kinder mit Behinderungen, ohne deutsche Muttersprache und mit Fluchterfahrung.
  4. Geflüchtete werden dezentral untergebracht und können selbstbestimmt wohnen.
  5. Sachsen setzt sich auf Bundes- und Europaebene dafür ein, dass die EU das Menschenrecht auf Asyl garantiert.
  6. Queere Geflüchtete werden stärker geschützt.
  7. Erniedrigende Gespräche zur Feststellung der Fluchtursache werden beendet.
  8. Von Gewalt betroffene Geflüchtete erhalten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
  9. Zugangshürden zur HIV-Versorgung für Gefangene und Geflüchtete werden abgebaut.
  10. Sport und Vereinsleben werden durch interkulturelle Angebote für Migranten und Geflüchtete geöffnet.
  11. Die dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen wird zur Regelunterbringung von Geflüchteten.
  12. Die Pflicht für Geflüchtete, in Sammelunterkünften zu leben, wird abgeschafft.
  13. Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen werden abgelehnt.
  14. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden kindeswohlgerecht aufgenommen, versorgt und betreut.
  15. Geflüchtete, die seit mindestens drei Jahren in Sachsen leben, erhalten einen Aufenthaltstitel.
  16. Geflüchtete erhalten vom ersten Tag an eine elektronische Gesundheitskarte mit dem gleichen Leistungsumfang wie einheimische Sozialleistungsbeziehende.
  17. Die Benachteiligung beim Sozialleistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.
  18. In der Sozialarbeit mit Geflüchteten gelten landesweit gleiche Standards mit einem Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft je 50 Schutzsuchenden.
  19. Der Freistaat finanziert den Betreuungsschlüssel in der Sozialarbeit mit Geflüchteten.
  20. Bezahlkarten für Geflüchtete werden diskriminierungsfrei und datenschutzgerecht umgesetzt.
  21. Sachsen setzt sich auf Bundes- und Europaebene dafür ein, dass die EU das Menschenrecht auf Asyl garantiert.
  22. Die Grenzschutzagentur Frontex wird aufgelöst.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FDP 314
Koalitionsvertrag 574
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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