Asylsuchende und Geflüchtete
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
FW00
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 624
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Schutzsuchende sollen anständig versorgt werden.
- Asylverfahren sollen mit allen verfügbaren Mitteln beschleunigt werden.
- Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen zügig in dezentrales Wohnen vermittelt werden.
- Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen zügig in geregelte Arbeitsverhältnisse eingebunden werden.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 6
- Der Zuzug von Flüchtlingen soll wegen erreichter Belastungsgrenzen deutlich gesenkt werden.
- Die Bezahlkarte für Asylbewerber gilt als erster wichtiger Schritt gegen Fehlanreize.
- Eine Obergrenze für Asylbewerber als atmender Deckel von höchstens 60.000 Menschen jährlich wird gefordert.
- Asylverfahren und Schutzstatusprüfungen sollen außerhalb der EU durchgeführt werden.
- Die Liste sicherer Herkunftsländer soll unter anderem um Tunesien und Marokko erweitert werden.
- Eine Asyl-Kommission auf Bundesebene soll das individuelle Grundrecht auf Asyl überprüfen und begrenzen.
AfD 175
Ohne klare Richtung 5
- Asylanträge werden in Schutzzentren im Ausland geprüft und entschieden.
- Antragsteller und Geduldete werden in Transfer-Zentren unter Aufsicht des Innenministeriums untergebracht.
- Die Unterbringung von Antragstellern und Geduldeten erfolgt nach Religion getrennt.
- Geduldete und Antragsteller werden in getrennten Liegenschaften untergebracht.
- Asyl auf Zeit und Einwanderung werden klar getrennt.
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 10
- Schutzansprüche werden vor Gestattung der Einreise vorgeprüft.
- Migranten aus sicheren Drittstaaten wird die Einreise verweigert.
- Die Länder stoppen die Aufnahme von Asylbewerbern.
- Freiwillige Aufnahmeprogramme wie das Resettlement-Programm werden beendet.
- Asylanträge, für die nach Dublin III andere Mitgliedstaaten zuständig sind, werden abgewiesen.
- Die Rücküberstellung solcher Antragsteller durch die Bundespolizei wird unterstützt.
- Die sechsmonatige Überstellungsfrist an den zuständigen Staat wird eingehalten.
- Unbegleitete Minderjährige werden vorrangig zu ihren Familien zurückgeführt.
- Die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete wird ausnahmslos durchgesetzt und ausgeweitet.
- Das Grundrecht auf Asyl wird durch ein einfachgesetzliches Asylrecht ersetzt.
Mehr Pflichten 7
- Schutzansprüche werden vor Gestattung der Einreise vorgeprüft.
- Migranten aus sicheren Drittstaaten wird die Einreise verweigert.
- Bei verweigerter Mitwirkung im Asylverfahren sind Zwangsmittel möglich.
- Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird das Alter sorgfältig festgestellt.
- Die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete wird ausnahmslos durchgesetzt und ausgeweitet.
- In Asylunterkünften gibt es verbindliche Ein- und Ausgangskontrollen.
- Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge ohne reguläre Beschäftigung werden zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.
BSW 52
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Asylanträge sollen an den EU-Außengrenzen und in Drittstaaten gestellt und entschieden werden.
- Nur Schutzberechtigte sollen in Deutschland Anspruch auf Unterstützung und Sozialleistungen haben.
- Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber wird begrüßt, um Auslandsüberweisungen und Zahlungen an Schleuser zu erschweren.
- Eine Bezahlkarte für Asylbewerber soll landesweit eingeführt werden.
SPD 214
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Geflüchtete werden schnell in den Arbeitsmarkt integriert.
- Geflüchtete können sich durch Arbeit eine Bleibeperspektive unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus erarbeiten.
- Junge Geflüchtete ohne Bildungsabschluss werden so schnell wie möglich in Schule oder Ausbildung gebracht.
- Wohnsitzauflage, Duldung und Abschiebung werden so gehandhabt, dass Geflüchtete in Ausbildung oder Beschäftigung ihren Aufenthalt fortsetzen können.
- Geflüchteten Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen wird der reguläre Besuch von Kitas und Schulen ermöglicht.
- Für Geflüchtete wird eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt, mit der sie direkt ärztliche Behandlung erhalten können.
- Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sofortigen Zugang zu Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsversorgung.
- Die Aufenthaltszeit von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen wird so kurz wie möglich gehalten.
- Die Ausstattung der Jugendämter für die Betreuung unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird verbessert.
- Alle Geflüchteten haben einen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung.
- Geflüchtete sollen möglichst bald dezentral in Wohnungen untergebracht werden.
- Die Dauer der Asylverfahren soll weiter sinken.
- Sachsen soll genügend Erstaufnahmekapazitäten für Geflüchtete vorhalten.
- Für die Kommunen werden Anreize zur Aufnahme Geflüchteter geschaffen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne 216
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Sprachliche Hürden in Übergangsphasen werden besonders berücksichtigt, um Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung zu unterstützen.
- Geflüchtete werden beim Aufbau einer neuen Existenz in Sachsen unterstützt.
- Abläufe und Bedingungen im Asylbereich werden grundlegend verbessert, um die Integration zu fördern.
- Eine dauerhafte, unabhängige Asylverfahrensberatung wird sichergestellt.
- In der Flüchtlingssozialarbeit gilt ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:80.
- Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende werden verbessert, unter anderem durch medizinisches Personal, einheitliche Hausordnungen, Gewaltschutzkonzepte und sichere Räume für besonders marginalisierte Gruppen.
- Der Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen darf höchstens drei Monate dauern.
- Nach dem Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung erfolgt ein Transfer in eine kommunale, möglichst dezentrale Unterkunft.
- Die Kommunen werden bei der Schaffung dezentraler Wohnmöglichkeiten für Geflüchtete unterstützt, die Gemeinschaftsunterkünften vorzuziehen sind.
- Der Schutz von Geflüchtetenunterkünften vor Rechtsextremen darf nicht der Zivilbevölkerung überlassen werden.
- Alle Maßnahmen zur Unterstützung des Spurwechsels vom Asylsystem in die Arbeitsmigration werden voll ausgeschöpft.
- Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten eine grundlegende und frühzeitige Sprachförderung.
- Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Zugang zu Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden zur Beschäftigung Geflüchteter aufgeklärt, beraten und unterstützt.
- Projekte zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen werden verstärkt gefördert.
- Sicherheit und Meinungsfreiheit von Dissidenten, die aus diktatorisch beherrschten Ländern geflohen sind, werden geschützt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Linke 222
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Per Bundesratsinitiative sollen Anerkennungspartnerschaften auch für Geflüchtete gelten.
- Der Dritte Landespsychiatrieplan soll schnellstmöglich erscheinen und Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie Pandemiefolgen und die Versorgung Geflüchteter geben.
- Jede Kindertageseinrichtung erhält zusätzliches Personal und Ressourcen für Kinder mit Behinderungen, ohne deutsche Muttersprache und mit Fluchterfahrung.
- Geflüchtete werden dezentral untergebracht und können selbstbestimmt wohnen.
- Sachsen setzt sich auf Bundes- und Europaebene dafür ein, dass die EU das Menschenrecht auf Asyl garantiert.
- Queere Geflüchtete werden stärker geschützt.
- Erniedrigende Gespräche zur Feststellung der Fluchtursache werden beendet.
- Von Gewalt betroffene Geflüchtete erhalten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
- Zugangshürden zur HIV-Versorgung für Gefangene und Geflüchtete werden abgebaut.
- Sport und Vereinsleben werden durch interkulturelle Angebote für Migranten und Geflüchtete geöffnet.
- Die dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen wird zur Regelunterbringung von Geflüchteten.
- Die Pflicht für Geflüchtete, in Sammelunterkünften zu leben, wird abgeschafft.
- Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen werden abgelehnt.
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden kindeswohlgerecht aufgenommen, versorgt und betreut.
- Geflüchtete, die seit mindestens drei Jahren in Sachsen leben, erhalten einen Aufenthaltstitel.
- Geflüchtete erhalten vom ersten Tag an eine elektronische Gesundheitskarte mit dem gleichen Leistungsumfang wie einheimische Sozialleistungsbeziehende.
- Die Benachteiligung beim Sozialleistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft.
- In der Sozialarbeit mit Geflüchteten gelten landesweit gleiche Standards mit einem Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft je 50 Schutzsuchenden.
- Der Freistaat finanziert den Betreuungsschlüssel in der Sozialarbeit mit Geflüchteten.
- Bezahlkarten für Geflüchtete werden diskriminierungsfrei und datenschutzgerecht umgesetzt.
- Sachsen setzt sich auf Bundes- und Europaebene dafür ein, dass die EU das Menschenrecht auf Asyl garantiert.
- Die Grenzschutzagentur Frontex wird aufgelöst.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
FDP 314
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Asylanträge sollen in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet und entschieden werden.
- Asylsuchende sollen im Rahmen von Projekten Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich wahrnehmen können.
- Gut integrierte, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Migranten sollen vom Asylverfahren in die reguläre Einwanderung wechseln können.
- Ausbildung und Nachqualifizierung von Flüchtlingen und Migranten werden zusammen mit der Wirtschaft verstärkt vorangetrieben.
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 574
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Asylverfahren sollen deutlich schneller abgeschlossen werden.
- Zur Beschleunigung von Asylverfahren erhält die Verwaltungsgerichtsbarkeit zusätzliche Ressourcen und spezialisierte Kammern.
- Politisch, religiös, ethnisch oder wegen sexueller Orientierung Verfolgte und ihre Familien erhalten besondere Unterstützung.
- In den Aufnahmeeinrichtungen werden bis Ende der Legislaturperiode dauerhaft ausreichend Plätze geschaffen.
Bleibt wie bisher 5
- Das Grundrecht auf Asyl wird verteidigt.
- Asylsuchende und Geflüchtete mit Bleiberecht erhalten Schutz.
- Die Aufnahme Geflüchteter bleibt menschenwürdig und ihre Verteilung auf die Kommunen handhabbar.
- Die Asylverfahrensberatung wird in bisheriger Form und Finanzierung fortgesetzt.
- In Gemeinschaftsunterkünften wird der persönliche Bedarf weiterhin durch Sachleistungen gedeckt.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 4
- Die Wohnsitzverpflichtung nach § 47 Abs. 1a AsylG wird in geeigneten Fällen konsequent angewendet.
- Asylbewerber im Verfahren übernehmen regelmäßig gemeinwohlorientierte Tätigkeiten.
- Asylbewerber, die gemeinwohlorientierte Tätigkeiten unbegründet verweigern, erhalten gekürzte Leistungen.
- Alle Möglichkeiten für Dublin-Überstellungen und Abschiebungen werden ausgeschöpft.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht