Asylsuchende und Geflüchtete
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 1121
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
- Sachleistungen für Asylbewerber werden entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz wieder zur Regel.
- Die Versorgungskosten für Asylbewerber werden durch Sicherstellung eigenen Vermögens, insbesondere durch Ermittlung und Konfiszierung mitgeführten Bargelds und mitgeführter Wertgegenstände, teilweise gedeckt.
Weniger Rechte oder Angebote 8
- Die Gesundheitskarte für Asylbewerber soll abgeschafft werden.
- Die medizinische Behandlung nicht anerkannter oder abgelehnter Asylbewerber soll auf eine angemessene Notfallversorgung beschränkt werden.
- Das Asylrecht soll ausschließlich tatsächlich politisch Verfolgten vorbehalten sein.
- Der Versorgungs- und Unterbringungsstandard für Asylbewerber wird deutlich abgesenkt, wobei das menschenwürdige Existenzminimum gesichert bleibt.
- Die Gemeinschaftsunterkunft wird wieder zur Regelunterkunft für Asylbewerber.
- Die Gesundheitskarte für Asylbewerber wird abgeschafft.
- Die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern wird auf die gebotene Notversorgung und im Wesentlichen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt.
- Die Nutzung sozialen Wohnraums zur Unterbringung von Asylbewerbern wird abgelehnt.
Mehr Pflichten 3
- Die Gemeinschaftsunterkunft wird wieder zur Regelunterkunft für Asylbewerber.
- Die Versorgungskosten für Asylbewerber werden durch Sicherstellung eigenen Vermögens, insbesondere durch Ermittlung und Konfiszierung mitgeführten Bargelds und mitgeführter Wertgegenstände, teilweise gedeckt.
- Das Alter angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge wird generell mit zugelassenen Methoden festgestellt.
CDU 1133
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
- Per Bundesratsinitiative soll der Rechtskreiswechsel neu ankommender Ukrainer ins Bürgergeld beendet werden.
- In Erst- und Gemeinschaftsunterkünften wird vollständig auf Sachleistungen umgestellt.
- Durch eine Bundesratsinitiative den sofortigen Bürgergeldzugang neu ankommender Ukrainer beenden; sie sollen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- Mit einer Initiative über den Bundesrat wollen wir den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden
Weniger Rechte oder Angebote 11
- Auf Bundesebene sollen weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.
- Staaten mit dauerhaft niedrigen Anerkennungsquoten sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.
- Thüringer Landesaufnahmeprogramme soll es künftig nicht mehr geben.
- Per Bundesratsinitiative soll der Rechtskreiswechsel neu ankommender Ukrainer ins Bürgergeld beendet werden.
- Rücküberweisungen von Sozialleistungen durch Asylsuchende in Herkunftsländer sollen unterbunden werden.
- In Erst- und Gemeinschaftsunterkünften wird vollständig auf Sachleistungen umgestellt.
- Eine Bezahlkarte für Asylsuchende ohne Bargeldabhebung wird thüringenweit eingeführt.
- Asylverfahren werden perspektivisch vollständig in zentralen Einrichtungen an den EU-Außengrenzen oder in Anrainerstaaten abgeschlossen.
- Nur anerkannte Asylberechtigte mit Bleibeperspektive sollen nach Deutschland einreisen.
- Durch eine Bundesratsinitiative den sofortigen Bürgergeldzugang neu ankommender Ukrainer beenden; sie sollen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- Mit einer Initiative über den Bundesrat wollen wir den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden
Mehr Pflichten 3
- Rücküberweisungen von Sozialleistungen durch Asylsuchende in Herkunftsländer sollen unterbunden werden.
- Eine Bezahlkarte für Asylsuchende ohne Bargeldabhebung wird thüringenweit eingeführt.
- Asylverfahren werden perspektivisch vollständig in zentralen Einrichtungen an den EU-Außengrenzen oder in Anrainerstaaten abgeschlossen.
BSW 58
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
- Asylmissbrauch und unkontrollierte Einwanderung in die Sozialsysteme werden abgelehnt.
- Die Integration Geflüchteter richtet sich nach der Leistungsfähigkeit.
- Verteilung und Integration Geflüchteter richten sich nach der Leistungsfähigkeit der Kommunen.
- Der Beschäftigungsanteil von Flüchtlingen soll steigen.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Asylanträge werden an den EU-Außengrenzen und in Drittstaaten gestellt und entschieden.
- Nur Schutzberechtigte haben in Deutschland Anspruch auf Unterstützung und soziale Leistungen.
- Für Asylbewerber wird eine Bezahlkarte eingeführt, um Überweisungen ins Ausland und Zahlungen an Schleuser zu erschweren.
Linke 827
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Das Studium an Thüringer Hochschulen soll beruflich qualifizierten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten offenstehen.
- Zum Abbau von Barrieren an den Hochschulen sollen Diversity-Strategien eingerichtet und umgesetzt werden.
- Geflüchtete erhalten das Recht auf eine Arbeitsgenehmigung.
- Arbeitsverbote für Geflüchtete werden abgeschafft und durch ein Recht auf Arbeit ersetzt.
- Verfolgte Jesiden erhalten den Status als Flüchtlinge mit Bleibeperspektive.
- Das Menschenrecht auf Asyl wird verteidigt und Geflüchteten das Ankommen ermöglicht.
- Für Schutzsuchende werden sichere Wege geschaffen.
- Neben der Asylverfahrensberatung wird ein Clearingverfahren eingeführt, das Situation, Kenntnisse und Bedarfe Geflüchteter erfasst und einen individuellen Integrationsplan ermöglicht.
- Menschen auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Not finden humanitäre Aufnahme und Integrationsmöglichkeiten.
- In Erstaufnahmeeinrichtungen werden Privatsphäre, medizinische Versorgung, mehrsprachige Beratung, diskriminierungsfreie Bezahlsysteme und gute Verpflegung sichergestellt.
- Bei Ankunft und Verteilung werden besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe systematisch erfasst und transparent weitergegeben.
- In der Erstaufnahme findet ein frühzeitiges Screening besonderer Schutzbedarfe statt.
- Austauschformate mit den relevanten Akteuren und eine transparente Organisationskultur sollen die Qualität der Aufnahme Geflüchteter verbessern.
- Geflüchtete erhalten unabhängige Ansprechpartner und Anlaufstellen.
- Die landesweiten Erstaufnahmekapazitäten werden ausgebaut, um ausreichend Aufnahmekapazitäten vorzuhalten.
- Klare Regelungen zur Aktivierung und Finanzierung öffentlicher Liegenschaften und privater Unterkünfte wie Pensionen, Hotels oder Jugendherbergen werden geschaffen.
- Eine Fachberatungsstelle für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete wird sicher und langfristig finanziert.
- Per Erlass wird der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erleichtert.
- Geflüchtete können durch eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ihren Aufenthaltsort in Thüringen frei wählen.
- Geflüchtete werden dezentral in Wohnungen untergebracht.
- Über den Bundesrat wird die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes angestrebt.
- Ein Spurwechsel ist ohne großen Aufwand und ohne Hürden möglich.
- Kommunen, die als Sichere Häfen aus Seenot Gerettete aufnehmen wollen, werden unterstützt.
- Gegenüber der Bundesregierung werden Aufnahmeprogramme und Abschiebestopps für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Jesiden gefordert.
- Hürden bei der Inanspruchnahme der Aufnahmeprogramme werden gesenkt.
- Die psychosoziale und therapeutische Versorgung Geflüchteter wird ausgebaut.
- Übersetzungsleistungen für die medizinische Versorgung werden als Sozialleistung übernommen.
Weniger Pflichten 4
- Arbeitsverbote für Geflüchtete werden abgeschafft und durch ein Recht auf Arbeit ersetzt.
- Geflüchtete können durch eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ihren Aufenthaltsort in Thüringen frei wählen.
- Ein Spurwechsel ist ohne großen Aufwand und ohne Hürden möglich.
- Hürden bei der Inanspruchnahme der Aufnahmeprogramme werden gesenkt.
Bleibt wie bisher 5
- Die Einstufung sicherer Herkunftsländer wird als Symbolpolitik abgelehnt.
- Die Einrichtung sogenannter Ankerzentren wird abgelehnt.
- Auf Bundesebene wird angestrebt, dass Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Flüchtlingsunterkünften geschützt bleiben.
- Die Aufnahmeprogramme für Syrien und Afghanistan werden fortgesetzt.
- Mit Gesundheitskarte und anonymem Krankenschein wird die uneingeschränkte medizinische Versorgung Geflüchteter fortgeführt.
Ohne klare Richtung 3
- Geflüchtete können unabhängig vom Aufenthaltsstatus diskriminierungsfrei und menschenwürdig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
- In der EU wird eine humanitäre Flüchtlings- und Migrationspolitik verhandelt.
- In europäischen und föderalen Gremien werden Initiativen für eine humanitäre Flüchtlings- und Migrationspolitik statt Abschottung der EU unterstützt.
SPD 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
- In Gemeinschaftsunterkünften werden Schutzkonzepte bis hin zu besonderen Schutzräumen für queere Geflüchtete entwickelt.
- Thüringen nimmt Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten auf, die Schutz suchen.
- Geflüchteten wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
- Schutzbedürftige Menschen erhalten in Thüringen Asyl.
- Der Wechsel vom Asyl in die Arbeitsmigration wird befürwortet.
- Alle Geflüchteten erhalten unabhängig von ihren Anerkennungschancen eine würdige und faire Behandlung.
- Geflüchtete werden in Thüringen humanitär aufgenommen und untergebracht.
- Für Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünfte gelten einheitliche verbindliche Mindestanforderungen für eine menschenwürdige Unterbringung.
- Mehr Sprachkurse und Bildungsangebote stehen von Anfang an allen unabhängig von der Bleibeperspektive offen.
- Das Land fördert kontinuierlich die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete refugio e.V.
- Die Versorgungsstrukturen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht angepasst.
- Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen sollen unterbunden werden.
Grüne 623
Mehr Rechte oder Angebote 23
- Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Folter, Hunger und Naturkatastrophen Schutz suchen, soll geholfen werden.
- Kommunen sollen für Unterbringung und Versorgung Geflüchteter dauerhaft ausreichend finanziert werden.
- Geflüchtete werden menschenwürdig in dezentralen Wohnungen untergebracht.
- Die Kapazitäten der Erstaufnahme werden bedarfsgerecht ausgebaut und modernisiert.
- Geflüchtete erhalten von Anfang an Zugang zu Beratung, Bildung und Arbeitsmarkt.
- In allen Bundesländern sollen mehr Unterbringungsplätze für Geflüchtete geschaffen werden.
- Die Kostenerstattung an die Kommunen für die Aufnahme Geflüchteter soll verbessert werden.
- Die dezentrale Unterbringung Geflüchteter in Wohnungen soll entschieden gefördert werden.
- Erstaufnahmeeinrichtungen werden modernisiert, ausgebaut und neu geschaffen, um die Kapazitäten bedarfsgerecht zu erhöhen.
- Unterkünfte werden an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet und gewährleisten Barrierefreiheit und Privatsphäre.
- Besondere Schutzbedarfe werden bei Aufnahme und Verteilung zu Beginn festgestellt und durchgängig berücksichtigt.
- Der Aufenthalt in der Erstaufnahme wird so kurz wie möglich gehalten.
- Die Wohnverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung wird aufgehoben.
- Geflüchtete dürfen während der Anschlussunterbringung privat wohnen.
- Finanzierung und Verfügbarkeit der Sozialbetreuung von Asylsuchenden in den Kommunen werden verbessert.
- Die Unterbringungsstandards werden regelmäßig überprüft.
- Die behördenunabhängige Asylverfahrens- und Migrationsberatung wird gestärkt.
- Für besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote etabliert.
- Alle Geflüchteten ohne Zugang zum Integrationskurs erhalten unabhängig von der Bleibeperspektive Sprachkurse.
- Die Bildungsberatung für Geflüchtete wird gestärkt.
- Ein stichtagsunabhängiger Spurwechsel wird eingeführt.
- Der Anspruch auf Schutz und Asyl soll fair und rechtsstaatlich geprüft werden.
- Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten wird abgeschafft.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 4
- Das Recht auf Asyl wird verteidigt.
- Das Grundrecht auf Asyl wird verteidigt.
- Auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene soll das Asylgrundrecht nicht weiter eingeschränkt werden.
- Landesaufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige Geflüchtete von der EU-Außengrenze und aus Drittstaaten werden fortgeführt.
FW 141
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
FDP 322
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Koalitionsvertrag 66
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Menschen mit Bleibeperspektive sollen dezentral untergebracht werden.
- Menschen mit Bleibeperspektive erhalten schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Der Spracherwerb von Menschen mit Bleibeperspektive wird gefördert.
- Asylverfahren werden beschleunigt.
- Rechtsstaatliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen werden unterstützt.
- Klagen in Asylverfahren werden gebündelt und beschleunigt.
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Personen mit geringer Bleibeperspektive, etwa aus sicheren Herkunftsländern oder mit Folgeanträgen, werden nicht auf die Kommunen verteilt.
- Die Liste sicherer Herkunftsstaaten soll insbesondere um Marokko, Algerien und Tunesien erweitert werden.
- Nur Personen mit Bleibeperspektive sollen in die EU-Mitgliedstaaten gebracht werden.
- Thüringen legt keine weiteren eigenen Sonderaufnahmeprogramme auf.
- Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird zügig in ganz Thüringen eingeführt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht